Brauche Hilfe - Autounfall - Einigung mit Versicherung? Weiß nicht was ich tun soll
Hallo liebes Forum,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich erstmals einen Autounfall hatte und keine Ahnung, wie ich vorgehen soll.
Mir ist jemand ins Auto gefahren und ich wurde auf das Auto vor mir geschoben --> mein Auto ist vorne und hinten zerdeppert.
Die Verhältnisse sind klar, der Fahrer der in mich reingefahren ist der Verursacher, Polizei war da, so weit, so gut. Ich stand nach dem Unfall erstmal unter Schock und habe das Auto in die Werkstatt meines Vertrauens gefahren und dort gelassen, die sagten, sie kümmern sich. Jetzt haben sie mich gerade angerufen und mir mitgeteilt, dass ein Sachverständiger da war und den Zeitwert auf 9.700 Euro geschätzt hat, die Reparatur würde bei 11.500 Euro liegen, und die Versicherung müsste zahlen da die Summe unter 130 % des Zeitwerts liegt.
Jetzt ist die Sache die, dass ich niemals 9.700 Euro bekäme, wenn ich versuchen würde, das Auto zu verkaufen (das hatte ich im Sommer ohnehin vor), keine Ahnung wie die auf die hohe Summe kommen, ich habe das Auto vor knapp 2 Jahren gebraucht gekauft und etwa 10.000 dafür bezahlt und inzwischen einige Kilometer draufgefahren. Die hohen Reparaturkosten entstehen dadurch, da es sich um ein Sondermodell handelt und sie teure Originalteile bestellen würden.
Jetzt denke ich mir, ich könnte vielleicht mit der Versicherung eine Einigung treffen, dass sie mir stattdessen eine Geldsumme auszahlen, die irgendwo dazwischen liegt, und ich könnte mir für das Geld ein wesentlich neueres Modell mit weniger Kilometer kaufen (eben kein Sondermodell, aber das brauche ich auch nicht, war sowieso nur Zufall, dass ich das gekauft habe), bloß wäre dann die Frage, wer die bisher entstandenen Kosten (Werkstatt, Sachverständiger) bezahlt, habe aber kein so großes Vertrauen in Versicherungen und habe Angst, dass sie versuchen könnten, mich über den Tisch zu ziehen.
Sicher ist, dass ich so schnell wie möglich wieder ein Auto brauche, traue mich aber auch nicht, einen Mietwagen zu nehmen, weil ich auch nicht weiß, ob ich das erstattet bekäme, wenn ich mich mit der Versicherung einige.
Ich habe null Ahnung von diesen Dingen und bin leider auch nicht rechtschutzversichert. Ich bin kein Krösus und mein Auto war das Wertvollste, was ich hatte :-( Bin für jeden Hinweis oder Tipp dankbar.
Viele Grüße
Garfield
Beste Antwort im Thema
Leute, ihr könnt jetzt hier über euere persönlichen Erfahrungen bei einer Schadenregulierung schreiben, was Ihr wollt.
Es gibt da aber tatsächlich Menschen, auch in diesem Forum, die haben tagtäglich mit der Schadenabwicklung zu tun.
Und meine kleine Wenigkeit gehöhrt dazu.
Und ich sage euch hier mal eines:
Wenn ein Unfallschaden fiktiv abgrechnet werden soll, dann geht das in der heutigen Zeit nicht mehr ohne einen vernüftigen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mitlerweile sendet jeder Versicherung die eingereichten KH- Gutachten an die Auftragsstreicher- Unternehmen, die sich mittlerweile vermehrt haben wie die Ratten im Untegrund von London.
Da wird gekürzt, bis die Schwarte kracht, auf die Rechtsprechung (auch auf die des BGH) wird geschissen, es wird bewusst und mit System gelogen und es wird versucht den Geschädigten zu übervorteilen, Hauptsache es kann irgendwo Geld gespart werden.
Wie bitte, soll euerer Meinung nach ein Laie da noch durchblicken?
Wie soll er feststellen, ob das alles so richtig ist bei der Abrechnung?
Das kann er überhaupt nicht.
Sicher kann er dann hinterher auch wegen dem gekürzten Beträgen zum RA gehen. Und der darf sich dann für 50 oder 100 Euro richtig ins Zeug legen.
Man kann natürlich hinterher auch zu den Leuten gehen, die im Vorfeld die schlauen Tipp`s ala "bei mir war aber alles Problemlos" gehen.
Die helfen sicherlich sogar kostenlos mit Fach- und Sachverstand und dann kommt die Kohle ganz sicher....
Manchmal habe ich hier wirklich den Eindruck, dass der eine oder andere User, wenn er krank ist und zum Arzt muss, diesem auch ganz genau erklärt, welche Krankheit er hat.
Mir wäre es auch lieber, mann könnte die Schadensfälle ohne Anwalt abwicklen.
Aber das war mal...........
62 Antworten
Ich hab vor ca. einem Jahr auf einen Anwalt verzichtet. Schadenhöhe 2600 Euro laut Gutachten.
Als Basis wurde die Werkstatt genommen, bei der das Fahrzeug auch gekauft und immer gewartet worden war.
Die gegnerische Versicherung hat mir telefonisch zugesichert, dass die Preise dieser Werkstatt in Ordnung gehen würden.
Gezahlt wurde dann nur 1600 Euro, der Rest wurde mit den von Delle beschriebenen Methoden gekürzt.
Nachgehakt (und gute Beziehungen zu den persönlich bekannten Schadenregulierern spielen lassen) wurden nochmal 300 Euro nachgezahlt.
Den Rest soll ich einklagen, schließlich hat mir die gegnerische Versicherung dann als Begründung eine "günstigere" Werkstatt genannt. Von der Aussage, die telefonisch getroffen wurde will man plötzlich nichts mehr wissen.
Das die Schuldfrage zu 100 % geklärt ist und auch von der Versicherung dies nicht bestritten wird nützt gar nichts.
Letztlich bin ich jetzt doch beim Anwalt.
Das nächste mal, ganz sicher und ohne zu zögern führt mich mein Weg als aller erstes dorthin.
Die Allianz hat mal eine Statistik veröffentlicht, wie sich die Schadenaufwendungen so verteilen.
Sie ist zwar schon etwas älter, aber man kann sie immer noch als Richtwert ansehen.
Rechtsanwaltshonorar: 2,2%
SV Honorar: 4%
Mietwagen: 35,8%
+Nebenkosten
Reparaturkosten: 58%
Nun erscheint das Argument mit den sinkenden Schadenaufwendungen doch in eimem anderen Licht, weil ich mal folgendes behaupte:
Die 2,2% plus 4% müssen weiter reduziert werden um die 58% zu senken...😁
Das ist die Dellsche Relativitätstheorie, gelernt habe ich die 1927 in 2 Monaten an der Harvard University....😁
Ring frei !
😛
Zitat:
Das ist die Dellsche Relativitätstheorie, gelernt habe ich die 1927 in 2 Monaten an der Harvard University....
... und das schon lange bevor meine Mutter geboren wurde ... wurde vergessen zu erwähnen 😁 😁
So siehts aus Delle.
Ich verstehe diese Beiträge mit den "unnötigen Anwaltskosten" sowieso nicht.
Glaubt hier wirklich jemand, dass Beiträge sinken, wenn weinger Anwälte eingeschaltet werden?
Die Versicherungen wissen mit den eingesparten Beträgen Besseres anzufangen,
als sie den Kunden zurückzugeben.
Gruß Cokefreak
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Hui, das geht ja heiß her hier 😁
Nochmal VIELEN DANK 🙂 für die rege Beteiligung an der Diskussion und die guten Tipps.
Mittlerweile denke ich, dass ich am Montag mal zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen werde, einfach nur mal so als BERATUNG. Selbst wenn ich das selber zahlen sollte (sind 60 Euro) wird es mich nicht in den Ruin stürzen und ich wenn es die Versicherung bezahlt umso besser.
Eine Frage habe ich noch zu der Aussage von Neckarwelle zur Schuld / Unschuld / Teilschuld
Zitat:
Die Aussage der Polizei bei Unfallaufnahme ist hier in keinster, aber auch überhaupt keinster Weise relevant.
Wer entscheidet das denn dann? 😕
Sorry, dass ich so viele dumme Fragen stelle, Ihr scheint Euch ja viel mit der Materie zu beschäftigen aber ich bin erstmals in einer solchen Situation und ich habe echt gar keinen Plan wie das so läuft...
Das sind überhaupt keine dummen Fragen, und für sowas ist dieses Forum auch da.
Die Polizei nimmt nur den Unfallhergang auf, entscheiden tut im Streitfall das Gericht, also immer dann, wenn sich die beiden Parteien uneins sind (oder zum Beispiel, wenn die Versicherung des Schädigers den Unfallhergang bestreitet). In diesem Fall ist spätestens ein Anwalt anzuraten, übrigens 😉
Wenn sie sich einig sind, entscheidet auch nicht die Polizei, sondern der wahre Schadenhergang 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
der wahre Schadenhergang 🙂
....und wie kann der ermittelt werden, wenn keine Zeugen da sind?
Nach allem was ich hier lese mache ich mir langsam Sorgen, dass die Versicherung evtl. versuchen könnte, mir doch eine Teilschuld anzuhängen, weil ich zwischen zwei Fahrzeugen eingeklemmt wurde. Was wenn sie sagen, dass ich zuerst auf den Vorgänger draufgefahren bin und der Hintermann daraufhin auf mich drauf? So war es zwar nicht ich stand an der Ampel) aber wer will das nachweisen? 🙁
Übrigens haben der Verursacher und ich dieselbe Versicherung, aber wenn sie sagen, dass ich eine Teilschuld habe müsste sie zumindest meinen Frontschaden nicht bezahlen.... Oder wie? 😕
Naja, für so etwas hat man ja Zeugen, außerdem gibt es staatlich geprüfte Dellenzähler 😁 die als Gutachter schon genau hinsehen und einschätzen können, wer wem zuerst drauf gefahren ist.
Die Polizei ist ja auch nicht dabei gewesen, kann also ebenso wenig erhellendes zum Hergang beitragen wie zum Beispiel ich.
Hast du einen Unfallbericht ausgefüllt? Den der Gegner vielleicht sogar unterschrieben hat? Hast du denn Zeugen (unbeteiligte), die den Unfall aus deiner Sicht bestätigen können?
Und nochmal: Wenn die VS rumzickt, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten, und solltest das aus meiner Sicht dann auch tun.
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
So siehts aus Delle.
Ich verstehe diese Beiträge mit den "unnötigen Anwaltskosten" sowieso nicht.
Glaubt hier wirklich jemand, dass Beiträge sinken, wenn weinger Anwälte eingeschaltet werden?
Die Versicherungen wissen mit den eingesparten Beträgen Besseres anzufangen,
als sie den Kunden zurückzugeben.Gruß Cokefreak
einige glauben das wirklich.....😉
Und mit den eingesparten Beträgen, da bin ich im übrigen völlig bei dir.....😁
Nein, ich habe leider keine Zeugen. Alle 3 Unfallbeteiligten waren alleine im Auto. Ich stand auch wie gesagt zu sehr unter Schock, um Zeugen (z.B. Passanten) zu rekrutieren. Beim nächsten Mal (wobei ich natürlich hoffe, dass es niemals ein nächstes Mal geben wird) würde ich das sicher anders machen...
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
Da ja ganz offensichtlich die Schuldfrage zu 100 % geklärt ist und damit die gegnerische Versicherung ja auch die Kosten übernimmt frage ich mich ernsthaft, warum hier einige Leute immernoch dazu raten, direkt einen Anwalt einzuschalten?
Ich denke nicht, dass bei klarer Schuldlage ein Anwalt unnötig ist.
Dann ist die Versicherung zwar willig zu zahlen, aber die Frage ist ja WIEVIEL muss sie zahlen? Das weiß ich ja immernoch nicht. Vor allem bei fiktiver Abrechnung hat doch bei den ganzen Kürzungsorgien kein normaler Fahrer, der auch nicht bei MT mitliest, einen Durchblick und kennt seine Rechte. Da möchte ich einfach jemanden an meiner Seite, der für MEINE INTERESSEN arbeitet und sicherstellt, dass ich nicht über den Tisch gezogen werde.
Zum Argument "Man kann ja den Anwalt immernoch später hinzuziehen wenn sich Probleme ergeben".
Beispiel: Ich reiche nach einem Haftpflichtschaden das von mir in Auftrag gegebene Gutachten bei der Versicherung ein. Diese kürzt dann einige Positionen heraus, auch Studensätze etc. und veranlasst die Überweisung. Ich wundere mich natürlich als Nichtswissender und fordere die Summe aus dem Gutachten. Versicherung weigert sich. Ich beauftrage daraufhin erst einen Anwalt, der aber sagt die Kürzungen der Versicherungen sind vertretbar.
Was nun? Zahlt die Versicherung trotzdem ohne zu Murren die Anwaltskosten? Schließlich habe ich den Anwalt erst eingeschaltet, als alles schon korrekt abgewickelt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Garfield222
Nein, ich habe leider keine Zeugen.
Du hast einen Zeugen, den Fahrer vor dir dem dein Auto das Heck umgeformt hat.😁
Im Grunde geht es um eine einfache Frage, wieviele Einschläge hat er gespürt, ist es nur Einer hast du anhalten können und bist auf ihn drauf geschoben worden. Sagt er aber aus das er zwei Einschläge spürte bist du mit dran.
Ich bin mir ziemlich sicher das die Versicherung dir eine Mithaftung anhängen wird, dabei sind sie seit Jahrzehnten kreativ.
@Donald
Meinst Du die Gefährdungshaftung ?
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Was nun? Zahlt die Versicherung trotzdem ohne zu Murren die Anwaltskosten? Schließlich habe ich den Anwalt erst eingeschaltet, als alles schon korrekt abgewickelt wurde.
Nein, wird sie nicht.
Evtl. sollte man das vorher mit dem Gutachter besprechen, ist schließlich sein Gutachten welches "bemängelt" wird.
Ich weiß nicht so genau ob ich das bei meinem letzten Besuch beim Gutachter richtig verstanden habe aber ich hatte das Gefühl als ob man sich auf mich freue wenn ich dort mit einem gekürzten Gutachten wieder auf der Matte stehe (kann natürlich auch an meinem ausnahmslos freundlichen und angenehmen Wesen liegen 😁).