Brauche Hilfe - Autounfall - Einigung mit Versicherung? Weiß nicht was ich tun soll

Hallo liebes Forum,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich erstmals einen Autounfall hatte und keine Ahnung, wie ich vorgehen soll.
Mir ist jemand ins Auto gefahren und ich wurde auf das Auto vor mir geschoben --> mein Auto ist vorne und hinten zerdeppert.
Die Verhältnisse sind klar, der Fahrer der in mich reingefahren ist der Verursacher, Polizei war da, so weit, so gut. Ich stand nach dem Unfall erstmal unter Schock und habe das Auto in die Werkstatt meines Vertrauens gefahren und dort gelassen, die sagten, sie kümmern sich. Jetzt haben sie mich gerade angerufen und mir mitgeteilt, dass ein Sachverständiger da war und den Zeitwert auf 9.700 Euro geschätzt hat, die Reparatur würde bei 11.500 Euro liegen, und die Versicherung müsste zahlen da die Summe unter 130 % des Zeitwerts liegt.
Jetzt ist die Sache die, dass ich niemals 9.700 Euro bekäme, wenn ich versuchen würde, das Auto zu verkaufen (das hatte ich im Sommer ohnehin vor), keine Ahnung wie die auf die hohe Summe kommen, ich habe das Auto vor knapp 2 Jahren gebraucht gekauft und etwa 10.000 dafür bezahlt und inzwischen einige Kilometer draufgefahren. Die hohen Reparaturkosten entstehen dadurch, da es sich um ein Sondermodell handelt und sie teure Originalteile bestellen würden.
Jetzt denke ich mir, ich könnte vielleicht mit der Versicherung eine Einigung treffen, dass sie mir stattdessen eine Geldsumme auszahlen, die irgendwo dazwischen liegt, und ich könnte mir für das Geld ein wesentlich neueres Modell mit weniger Kilometer kaufen (eben kein Sondermodell, aber das brauche ich auch nicht, war sowieso nur Zufall, dass ich das gekauft habe), bloß wäre dann die Frage, wer die bisher entstandenen Kosten (Werkstatt, Sachverständiger) bezahlt, habe aber kein so großes Vertrauen in Versicherungen und habe Angst, dass sie versuchen könnten, mich über den Tisch zu ziehen.
Sicher ist, dass ich so schnell wie möglich wieder ein Auto brauche, traue mich aber auch nicht, einen Mietwagen zu nehmen, weil ich auch nicht weiß, ob ich das erstattet bekäme, wenn ich mich mit der Versicherung einige.
Ich habe null Ahnung von diesen Dingen und bin leider auch nicht rechtschutzversichert. Ich bin kein Krösus und mein Auto war das Wertvollste, was ich hatte :-( Bin für jeden Hinweis oder Tipp dankbar.
Viele Grüße
Garfield

Beste Antwort im Thema

Leute, ihr könnt jetzt hier über euere persönlichen Erfahrungen bei einer Schadenregulierung schreiben, was Ihr wollt.

Es gibt da aber tatsächlich Menschen, auch in diesem Forum, die haben tagtäglich mit der Schadenabwicklung zu tun.

Und meine kleine Wenigkeit gehöhrt dazu.

Und ich sage euch hier mal eines:

Wenn ein Unfallschaden fiktiv abgrechnet werden soll, dann geht das in der heutigen Zeit nicht mehr ohne einen vernüftigen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Mitlerweile sendet jeder Versicherung die eingereichten KH- Gutachten an die Auftragsstreicher- Unternehmen, die sich mittlerweile vermehrt haben wie die Ratten im Untegrund von London.

Da wird gekürzt, bis die Schwarte kracht, auf die Rechtsprechung (auch auf die des BGH) wird geschissen, es wird bewusst und mit System gelogen und es wird versucht den Geschädigten zu übervorteilen, Hauptsache es kann irgendwo Geld gespart werden.

Wie bitte, soll euerer Meinung nach ein Laie da noch durchblicken?

Wie soll er feststellen, ob das alles so richtig ist bei der Abrechnung? 

Das kann er überhaupt nicht.

Sicher kann er dann hinterher auch wegen dem gekürzten Beträgen zum RA gehen. Und der darf sich dann für 50 oder 100 Euro richtig ins Zeug legen.

Man kann natürlich hinterher auch zu den Leuten gehen, die im Vorfeld die schlauen Tipp`s ala "bei mir war aber alles Problemlos" gehen.

Die helfen sicherlich sogar kostenlos mit Fach- und Sachverstand und dann kommt die Kohle ganz sicher....

Manchmal habe ich hier wirklich den Eindruck, dass der eine oder andere User, wenn er krank ist und zum Arzt muss, diesem auch ganz genau erklärt, welche Krankheit er hat. 

Mir wäre es auch lieber, mann könnte die Schadensfälle ohne Anwalt abwicklen.

Aber das war mal...........

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Grafield, lass dich nicht zu irgend etwas "überreden" Das war hier -zumindest von mir- ganz bestimmt keine Absicht.

Ich kann dir nur aus meiner täglichen Praxis als Sachverständiger mitteilen, was so läuft "an der Front"

Entscheide das selber und in aller Ruhe. Überdenke das über`s Wochenende.

Einen Tipp möchte ich dir aber noch geben:

Lass das Auto bei dieser Schadenhöhe auf keinen Fall reparieren. Da hat nur einer etwas davon, nämlich die Werkstatt.

Zitat:

Original geschrieben von Garfield222
Ich weiß bisher nur die im ersten Beitrag genannten Summen (9700 Restwert und 11.500 geschätzte Reparaturkosten), werde aber mal bei der Werkstatt fragen, ob sie mir ein Scan des Gutachten zumailen können. Die Reparaturdauer wird auf 5 Tage geschätzt.

Du solltest eigentlich vom Sachverständigen ein komplettes Gutachten als Duplikat bekommen. Ist der SV von der Versicherung oder hat dir die Werkstatt einen freiberuflichen SV vermittelt? 

Hallo Delle,
vielen Dank, auch für den Tip, das Auto nicht reparieren zu lassen. Ich tendiere ehrlich gesagt immer mehr dazu, auch wenn es mir um meinen "Kleinen" schon leid tut 🙁 Komisch, dass einem Autos so ans Herz wachsen können...
Die Werkstatt hat versprochen, mir eine Kopie des Gutachtens zu schicken. Ich würde ja nach allem was ich so gelesen habe schon gerne einen Anwalt einschalten, zahlt den ganz sicher die Versicherung?

Da du an dem Unfall ja ganz offensichtlich kein Verschulden trägst kann man deine Frage mit einen Ja beantworten. 

Das ist das Prinzip der "Waffengleichheit"

Die Versicherung hat ja auch eigene Techniker und Juristen angestellt und/-oder beauftragt. 

Das selbe Recht steht dir auch zu.

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Ja, wenn die Schuld zu 100% feststeht, zahlt die Versicherung zu 100% den Anwalt.

Bleibt aber die Frage, ob dir die Werkstatt für ihre bisherigen "Bemühungen" etwas berechnet. Wenn ja ist sehr fraglich, ob die Versicherung das zahlt. Aber das sollte sich ja in Grenzen halten.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Wenn du da noch keine Erfahrungen hast, dann nimm dir einen Anwalt - EGAL, was dir hier manche erzählen wollen. Neben den Kosten für das Auto stehen dir noch weitere zu, manche eventuell. Und Versicherungen wollen SPAREN. Darunter sollten aber nicht die gerechtfertigten Ansprüche der Geschädigten leiden.
Ich schlage folgendes vor:
Du, Rocket2, übernimmst den Teil der Anwaltskosten, den die Versicherung dann nicht zahlt, wenn sich eine Teilschuld des TE herausstellt (hat er denn genügend Sicherheitsabstand zum vor ihm Haltenden eingehalten? War das Fahrzeug verkehrssicher? Etc. usw.)
...

Bla, bla, bla...🙄

Ich wusste doch, dass es hier wieder versicherungsnahe Leute geben wird, die eben dies verhindern wollen.

Zitat:

Original geschrieben von Garfield222


...
Mir ist jemand ins Auto gefahren und ich wurde auf das Auto vor mir geschoben --> mein Auto ist vorne und hinten zerdeppert.
Die Verhältnisse sind klar, der Fahrer der in mich reingefahren ist der Verursacher, Polizei war da, so weit, so gut. ....

Lesen hilft (und Denken auch) - wenn der TE Unsinn schreiben sollte (was ICH nicht glaube), DANN müsste er selber Kosten tragen.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2
Bla, bla, bla...🙄
 Ich wusste doch, dass es hier wieder versicherungsnahe Leute geben wird, die eben dies verhindern wollen.

Zu deiner Information:

Neckarwelle ist so Versicherungsnah wie der Papst zu Udo Lindenberg.

Warum -bitte- hälst du nicht einfach nur deine vorlaute Klappe und schreibst hier einfach nichts von Dingen, von welchen du absolut keine Ahnung hast.

Dein Polemisches Gesülze interessiert hier wirklich keinen. 

Ich hab es dir schon mal geschrieben:

Du bist ein Garagenschrauber mit null Wissen im Bezug auf die Themen hier im Versicherungsforum.

Halt doch einfach nur die Goschen hier und schreib zu Themen von welchen du etwas verstehst......😠

Da ja ganz offensichtlich die Schuldfrage zu 100 % geklärt ist und damit die gegnerische Versicherung ja auch die Kosten übernimmt frage ich mich ernsthaft, warum hier einige Leute immernoch dazu raten, direkt einen Anwalt einzuschalten?
Es gibt ganz offensichtlich keinerlei Probleme mit der Abwicklung... Anwälte sind dafür da, bei ernsthaften rechtlichen Problemen zu helfen, ansonsten sind das ganz klar unnötige Kosten und irgendein Anwalt freut sich dann wieder, dass er massig Geld für mit Sicherheit nur ein einziges Schriftstück bekommt.

Zu den "versicherungsnahen" Leuten: ich bin sei 15 Jahren angestellter Versicherungsfachmann im Aussendienst, habe aber ausser, dass ich hin und wieder Kunden bei der Regulierung mit meinem Arbeitgeber unterstütze, nichts mit Schäden, deren Einschätzung oder gar Regulierung zu tun. Mir ist es gelinde gesagt Sch...egal, wieviel mein Arbeitgeber für einen Schaden zahlen muss.
Da bin ich Egoist und selbst schließlich auch Versicherungsnehmer, und da würde ich mich ganz ernsthaft drüber freuen, wenn irgendwann mal wieder Beiträge sinken würden weil die Kosten für Schäden zurückgehen....
Mir sind zufriedene Kunden wichtiger, dabei ist es mir persönlich wichtig, dass der Geschädigte zu seinem Recht kommt, was die Gesellschaft zahlen muss ist mir egal, solange es angemessen erscheint und der Realität entspricht.

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Ich wusste doch, dass es hier wieder versicherungsnahe Leute geben wird, die eben dies verhindern wollen.

Ach, weißt du: Ich habe keine Probleme, jemandes Argumentation zu folgen, wenn sie fundiert und belegbar ist, so wie es Delle auf Grund seiner Berufserfahrung getan hat. Wenn Leute wie du sowas schreiben wie "Sofort den Anwalt einschalten, egal was die anderen sagen", dann gehörst du leider nicht zu den Leuten, bei denen ich auch nur ein Mikrogramm an Kompetenz erkennen kann. Tut mir ja nun leid für dich, auch wenn du dich selber als was ganz anderes siehst.

Und der Papst ist Udo Lindenberg viel näher als ich der Versicherungswirtschaft *g*

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2



Zitat:

Original geschrieben von Garfield222


...
Mir ist jemand ins Auto gefahren und ich wurde auf das Auto vor mir geschoben --> mein Auto ist vorne und hinten zerdeppert.
Die Verhältnisse sind klar, der Fahrer der in mich reingefahren ist der Verursacher, Polizei war da, so weit, so gut. ....
Lesen hilft (und Denken auch) - wenn der TE Unsinn schreiben sollte (was ICH nicht glaube), DANN müsste er selber Kosten tragen.

Auch wenn deiner Meinung die Verhältnisse klar sind, sei für dich zur Info darauf hingewiesen, dass ein Fall erst dann klar ist, wenn er abgeschlossen ist. Es wäre nicht das erste Mal, dass bei einem Auffahrunfall eine Teilschuld erkannt wird, aus bereits erwähnten Gründen. Die Aussage der Polizei bei Unfallaufnahme ist hier in keinster, aber auch

überhaupt

keinster Weise relevant.

Mag durchaus sein, dass der Fall hier klar ist, aber es ist wohl nichts verkehrt daran, den TE auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass die Anwaltskosten nicht komplett übernommen werden. Also hör auf hier rumzuschreien über Dinge, von denen du nur wenig Ahnung hast.

Über die Notwendigkeit, einen Anwalt bei Vorliegen des Sachverhalts einzuschalten, kann man trefflich streiten. Ich kann Delles Sicht nachvollziehen, bleibe aber bei meiner 😉

...zum Thema Anwaltskosten erlaube ich mir mal, mein Sichtweise zu schildern. Ich denke, dass ich mir das erlauben kan,, da ich Anwalt mit verkehrsrechtlichem Schwerpunkt bin:

1. Natürlich kostet die Inanspruchnahme des Anwalts Geld. Alles andere wäre nicht nur lebensfremd, sondern schlichtweg ein Verstoß gegen das Gesetz.

2. Die Gebühren des Anwalts richten sich nach dem Gegenstandswert auf der einen Seite und den Tätigkeiten, mit denen er beauftragt wird, auf der anderen Seite. Der Gegenstandswert setzt sich aus den Schadenpositionen zusammen, die Gegenstand des Auftrages sind. Die Tätigkeiten können eine Beratung, eine au0ergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit sein.

3. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird die Gebühren des Anwalts übernehmen, die sich aus dem Gegenstandswert des tatsächlich regulierten Betrages ergeben. Wird also ein Schmerzensgeld von €1000 geltend gemacht, aber nur € 400 ausgezahlt, dann wird die Versicherung auch nur die Gebühren aus €400 übernehmen (müssen).
Wegen der Differenzgebüjr kann sich der Anwalt an seinen Mandanten wenden, da er ja schließlich von ihm beauftragt worden ist. Nun werde einige sagen, dass die Anwälte dann die zunächst geltend zu machenden Beträge künstlich hochschrauben werden, um möglichst hohe Gebühren abgreifen zu können. Letztlich ist alles eine Frage der Absprachen und des Vertrauens.

4. Ob jemand einen Anwalt beauftragen möchte, ist allein sein Entscheidung. Bei eindeutigen Unfallgeschehen mag das nicht unbedingt erforderlich sein. Was passiert aber, wenn die gegnerische Versicherung (nach eigener Ansicht) unberechtigt eine Mithaftung ansetzt?

5. Es ist nicht die Aufgabe der Polizei, eine Einordnung oder gar Bestimmung der Haftungsverteilung vorzunehmen. Das kann die Polizei gar nicht, da die Beamten bei dem Unfall nicht am Unfallort waren.
Die Polizei muss die Beteiligten einordnen, da zwangsläufig ein Unfallbeteiligter zuerst aufgeführt werden muss. Gängige Praxis ist, dass der Unfallbetiligte, der nach einer ersten Einschätzung den Unfall verursacht hat oder dem der höhere Verschuldensbeitrag anzulasten ist, die Nummer 01 führt.
Für die weitere Unfallregulierung ist das - wenn überhaupt - ein Indiz.

6. Im Verkehrsrecht macht es immer Sinn, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken. Diese würde im Übrigen auch für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten und (fahrlässigen) Straftaten eintreten.

7. Auch bei eindeutigen Unfällen kann auch die Einschlatung eines Anwaltes sinnvoll sein. Das sage ich nicht nur, weil ich damit meinen Lebensunterhalt bestreite. Kleines Beispiel: Klarer Unfall. Geschädigter macht selbst seine Schadenersatz- und Schmerzensgeldpositionen geltend. Versicherung schickt einen Scheck (ja, das machen noch einige) über einen Teilbetrag. Geschädigte freut sich und löst den Scheck ein. Später macht er noch weitere Positionen geltend. Dann sagt die Versicherung, Pustekuchen, denn durch Einlösung des Schecks ist zum Ausdruck gebracht worden, dass mit der Einlösung die Regulierung abgeschlossen sein soll. Kann passieren...

Also, immer einen kühlen Kopf beahren und die richtige Entscheidung treffen....

hierDa bin ich Egoist und selbst schließlich auch Versicherungsnehmer, und da würde ich mich ganz ernsthaft drüber freuen, wenn irgendwann mal wieder Beiträge sinken würden weil die Kosten für Schäden zurückgehen....
Mir sind zufriedene Kunden wichtiger, dabei ist es mir persönlich wichtig, dass der Geschädigte zu seinem Recht kommt, was die Gesellschaft zahlen muss ist mir egal, solange es angemessen erscheint und der Realität entspricht.

Gruß, Jens

Hallo Jens,

das ist auch meine Einstellung zu den Dingen, die ich in den letzten 30 Jahren vollzogen habe.

Zufriedene Kunden machen Freude und erleichtern unsere Arbeit.

Moin Franz,

ich bin mir nicht sicher, ob auf diesen Portal Eigenwerbung möglich ist.
Siehe Nutzungsbedingungen.

Zitat:

Original geschrieben von Franz Meersdonk


4. Ob jemand einen Anwalt beauftragen möchte, ist allein sein Entscheidung. Bei eindeutigen Unfallgeschehen mag das nicht unbedingt erforderlich sein. Was passiert aber, wenn die gegnerische Versicherung (nach eigener Ansicht) unberechtigt eine Mithaftung ansetzt?

Ja, und warum soll man den zweiten Schritt schon vor dem ersten machen? Das ist doch hier noch gar nicht passiert, herrje nochmal.

Zitat:

Original geschrieben von Franz Meersdonk


7. Auch bei eindeutigen Unfällen kann auch die Einschlatung eines Anwaltes sinnvoll sein. Das sage ich nicht nur, weil ich damit meinen Lebensunterhalt bestreite. Kleines Beispiel: Klarer Unfall. Geschädigter macht selbst seine Schadenersatz- und Schmerzensgeldpositionen geltend. Versicherung schickt einen Scheck (ja, das machen noch einige) über einen Teilbetrag. Geschädigte freut sich und löst den Scheck ein. Später macht er noch weitere Positionen geltend. Dann sagt die Versicherung, Pustekuchen, denn durch Einlösung des Schecks ist zum Ausdruck gebracht worden, dass mit der Einlösung die Regulierung abgeschlossen sein soll. Kann passieren...

Ja, siehst du, und genau das meine ich. Ein wenig Nachdenken ist nunmal erforderlich im Leben. Wenn ich mich voreilig mit einer Teilzahlung zufrieden gebe und den Scheck einlöse, bin ich völlig naiv und habe in meinem Alltag wahrscheinlich noch ganz andere Probleme.

Nochmal: Wenn Probleme entstehen, ist ein Anwalt nötig und sinnvoll. Er kann mir aber ein Stück Eigenverantwortung nicht abnehmen, und das sehe ich als ein Hauptproblem unserer Gesellschaft, nämlich mal die Verantwortung für sich selber zu übernehmen und nicht unreflektiert immer gleich nach Anwälten zu schreien.

Dass du und deine Kollegen genau davon leben, ist mir schon auch klar, macht es aber nicht besser.

Und um beim Thema zu bleiben: Sollte die VS des TE Probleme machen, kann er dich ja immer noch einschalten 😁

...wenn ich hier Eigenwerbung machen wollte, würde ich meine Kontaktdaten - insbesondere meinen richtigen Namen - hier preisgeben. Mache ich aber nicht.
Ich wollte mit meinen Statements ein wenig zur Sachlichkeit beitragen und für Aufklärung sorgen. Wenn das nicht gewünscht ist, lasse ich das...

Ich denke, aus meinem Profil ist nicht zu erkennen, wer ich bin. Allenfalls wo in welcher Region ich mich ungefähr befinde...konkrete Mandatsanfragen hier aus dem Forum, wenn die überhaupt kommen, werde ich selbstverständlich ablehnen!

Und um beim Thema zu bleiben: Sollte die VS des TE Probleme machen, kann er dich ja immer noch einschalten 😁----------Nein, bitte nicht 😮))))----------

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