Brauche Hilfe - Autounfall - Einigung mit Versicherung? Weiß nicht was ich tun soll

Hallo liebes Forum,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich erstmals einen Autounfall hatte und keine Ahnung, wie ich vorgehen soll.
Mir ist jemand ins Auto gefahren und ich wurde auf das Auto vor mir geschoben --> mein Auto ist vorne und hinten zerdeppert.
Die Verhältnisse sind klar, der Fahrer der in mich reingefahren ist der Verursacher, Polizei war da, so weit, so gut. Ich stand nach dem Unfall erstmal unter Schock und habe das Auto in die Werkstatt meines Vertrauens gefahren und dort gelassen, die sagten, sie kümmern sich. Jetzt haben sie mich gerade angerufen und mir mitgeteilt, dass ein Sachverständiger da war und den Zeitwert auf 9.700 Euro geschätzt hat, die Reparatur würde bei 11.500 Euro liegen, und die Versicherung müsste zahlen da die Summe unter 130 % des Zeitwerts liegt.
Jetzt ist die Sache die, dass ich niemals 9.700 Euro bekäme, wenn ich versuchen würde, das Auto zu verkaufen (das hatte ich im Sommer ohnehin vor), keine Ahnung wie die auf die hohe Summe kommen, ich habe das Auto vor knapp 2 Jahren gebraucht gekauft und etwa 10.000 dafür bezahlt und inzwischen einige Kilometer draufgefahren. Die hohen Reparaturkosten entstehen dadurch, da es sich um ein Sondermodell handelt und sie teure Originalteile bestellen würden.
Jetzt denke ich mir, ich könnte vielleicht mit der Versicherung eine Einigung treffen, dass sie mir stattdessen eine Geldsumme auszahlen, die irgendwo dazwischen liegt, und ich könnte mir für das Geld ein wesentlich neueres Modell mit weniger Kilometer kaufen (eben kein Sondermodell, aber das brauche ich auch nicht, war sowieso nur Zufall, dass ich das gekauft habe), bloß wäre dann die Frage, wer die bisher entstandenen Kosten (Werkstatt, Sachverständiger) bezahlt, habe aber kein so großes Vertrauen in Versicherungen und habe Angst, dass sie versuchen könnten, mich über den Tisch zu ziehen.
Sicher ist, dass ich so schnell wie möglich wieder ein Auto brauche, traue mich aber auch nicht, einen Mietwagen zu nehmen, weil ich auch nicht weiß, ob ich das erstattet bekäme, wenn ich mich mit der Versicherung einige.
Ich habe null Ahnung von diesen Dingen und bin leider auch nicht rechtschutzversichert. Ich bin kein Krösus und mein Auto war das Wertvollste, was ich hatte :-( Bin für jeden Hinweis oder Tipp dankbar.
Viele Grüße
Garfield

Beste Antwort im Thema

Leute, ihr könnt jetzt hier über euere persönlichen Erfahrungen bei einer Schadenregulierung schreiben, was Ihr wollt.

Es gibt da aber tatsächlich Menschen, auch in diesem Forum, die haben tagtäglich mit der Schadenabwicklung zu tun.

Und meine kleine Wenigkeit gehöhrt dazu.

Und ich sage euch hier mal eines:

Wenn ein Unfallschaden fiktiv abgrechnet werden soll, dann geht das in der heutigen Zeit nicht mehr ohne einen vernüftigen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Mitlerweile sendet jeder Versicherung die eingereichten KH- Gutachten an die Auftragsstreicher- Unternehmen, die sich mittlerweile vermehrt haben wie die Ratten im Untegrund von London.

Da wird gekürzt, bis die Schwarte kracht, auf die Rechtsprechung (auch auf die des BGH) wird geschissen, es wird bewusst und mit System gelogen und es wird versucht den Geschädigten zu übervorteilen, Hauptsache es kann irgendwo Geld gespart werden.

Wie bitte, soll euerer Meinung nach ein Laie da noch durchblicken?

Wie soll er feststellen, ob das alles so richtig ist bei der Abrechnung? 

Das kann er überhaupt nicht.

Sicher kann er dann hinterher auch wegen dem gekürzten Beträgen zum RA gehen. Und der darf sich dann für 50 oder 100 Euro richtig ins Zeug legen.

Man kann natürlich hinterher auch zu den Leuten gehen, die im Vorfeld die schlauen Tipp`s ala "bei mir war aber alles Problemlos" gehen.

Die helfen sicherlich sogar kostenlos mit Fach- und Sachverstand und dann kommt die Kohle ganz sicher....

Manchmal habe ich hier wirklich den Eindruck, dass der eine oder andere User, wenn er krank ist und zum Arzt muss, diesem auch ganz genau erklärt, welche Krankheit er hat. 

Mir wäre es auch lieber, mann könnte die Schadensfälle ohne Anwalt abwicklen.

Aber das war mal...........

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An Deiner Stelle würde ich gegenüber der gegnerischen Versicherung/Werkstatt nicht so laut denken ... oder hast Du da schon angerufen und gesagt, dass der Wagen Deiner Meinung nach keine 9700 EUR wert ist? 😎

Die 9700 EUR wurden vom Gutachter so festgestellt ... dabei bleibt es.

Die "130%-Regel" ist eine Kann- und keine Muß-Regel.

Warum nimmst Du nicht die 9700 EUR (abzüglich des Restwerts des verunfallten Wagens) und kaufst Dir davon was Du willst?

Wie hoch ist denn der Restwert des Wagens? Würde man den evtl. wieder für weniger Geld flott bekommen? Evtl. ist das ja eine Option.

Was aber ganz wichtig ist:

Zitat:

Die Verhältnisse sind klar, der Fahrer der in mich reingefahren ist der Verursacher, Polizei war da, so weit, so gut. Ich stand nach dem Unfall erstmal unter Schock und habe das Auto in die Werkstatt meines Vertrauens gefahren und dort gelassen, die sagten, sie kümmern sich.

Hast Du die Werkstatt in irgend einer Weise beauftragt? Wenn ja, mit was?

...gibt es schon ein Sachverständigengutachten oder hat ein "Sachverständiger" das nur gesagt?

Exakte Wert sind hier besonders wichtig. Sonst kann nicht genau beurteilt werden, auf welcher Basis abgerechnet werden soll. Kosten für einen Mietwagen gubt es im Falle eines Totalschadens nur für die voraussichtliche Zeit der Wiedebeschaffung. Und die bestimmt auch der Gutachter.

Ich empfehle hier die Zuziehung eines Rechtsanwalts. Weiteres gerne per PN.

Muss man nicht auch aufpassen, dass die Auszahlungssumme dann nicht eigentlich erstmal 9700-Restwert des Unfallers ist(die Versicherung aber den Verkauf des Unfallers abwickelt) und erstmal nur die 9700€ dann abzüglich MwSt ausbezahlt werden. Und die Mehrwertsteuer nur dann ausbezahlt wird, wenn man was neues kauft mit MwSt nachweis, also nicht von Privat?!

Wow, danke für die rasant schnelle Antwort...

Zitat:

Original geschrieben von wvn


An Deiner Stelle würde ich gegenüber der gegnerischen Versicherung/Werkstatt nicht so laut denken ... oder hast Du da schon angerufen und gesagt, dass der Wagen Deiner Meinung nach keine 9700 EUR wert ist? 😎

Hehe, nein, hab ich natürlich nicht 😁

Zitat:

Hast Du die Werkstatt in irgend einer Weise beauftragt? Wenn ja, mit was?

Ja, das hab ich, direkt nach dem Unfall, wie gesagt, ich stand noch völlig unter Schock und wusste sowieso nicht, was ich tun sollte, und die Werkstatt ist wie gesagt die meines Vertrauens und ich mag die Leute dort sehr gerne.

Ich hab folgendes unterschrieben:
Werkstattauftrag
Folgende Arbeiten wurden von Ihnen in Auftrag gegeben:
Haftpflichtschaden, Auffahrschaden, Sachverständigen beauftragen, ggf. über Versicherung
Eingangsvermessung durchführen
Reparatur erst nach Freigabe und Rücksprache mit der Kundin

Meine Fragen sind jetzt:
Wenn ich die 9.700 nehme, wer zahlt das Gutachten und die bisherigen Werkstattkosten?
Was passiert mit dem Auto?
Kriege ich trotzdem Nutzungsausfall? 😕

Danke und viele Grüße 🙂

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...nein. Der Restwert wird durch den Sachverständigen ermittelt. Erscheind der Restwert der Versicherung zu niedrig, kann sie ein eigenes und konkretes Restwertangebot stellen. Der Restwert wird dann von dem Wiederbeschaffungswert abgezogen und restliche Teil wird ausgezahlt. Was mann dann mit seinem Fahrzeug macht, ist einem selbst überlassen. Es sei denn, mann nimmt ein konkretes Restwertangebot der Versicherung an. Diese sind so gefasst, dass der potentielle Ankäufer das Fahrzeug auch auf seine Kosten am Standort abholen muss...

@TE

Warte erstmal, was die SV Spezis (wie z.B. Dellenzaehler) dazu sagen.

Hey, danke, das geht ja richtig schnell hier 🙂 danke für die weiteren Antworten, die wohl geschrieben wurden, während ich selbst noch am Antworten war.

Soll ich wirklich einen Anwalt nehmen? Zahlt den garantiert die Versicherung, auch wenn ich letztendlich das Geld nehme? Habe noch ein bisschen Skrupel...

Zitat:

Original geschrieben von Garfield222


Hey, danke, das geht ja richtig schnell hier 🙂 danke für die weiteren Antworten, die wohl geschrieben wurden, während ich selbst noch am Antworten war.

Soll ich wirklich einen Anwalt nehmen? Zahlt den garantiert die Versicherung, auch wenn ich letztendlich das Geld nehme? Habe noch ein bisschen Skrupel...

Frag doch die Versicherung, die müssten das beantworten können, im Zweifel aber auch nicht immer ehrlich.

Soweit ich weiß, hat man immer Anspruch auf einen Anwalt als Geschädigter.

Zitat:

Ich hab folgendes unterschrieben:

Haftpflichtschaden, Auffahrschaden, Sachverständigen beauftragen, ggf. über Versicherung Eingangsvermessung durchführen 

Wenn das alles Dinge sind, die zur Feststellung des Schadens dienen, dann zahlt das die gegnerische Versicherung - den Gutachter auf alle Fälle.

Da wird Dir aber ein Fachmann noch was dazu sagen, davon gibt es einige hier (sowohl von Gutachter- als auch von Versicherungsseite).

...für den Fall, dass die gegnerische Versicherung eintrittpflichtig ist, gehören auch die Rechtsanwaltskosten zu den Schadenpositionen, die zu übernehmen sind. Muss die Versicherung nur zu einem Teil eintreten, dann natürlich nur in Höhe des entsprechenden Teils bzw. in Höhe der entsprechenden Quote...

Warum einen RAW nehmen, wenn alles glatt läuft ?
Sind doch nur Kosten, die ggf nicht nötig sind.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Warum einen RAW nehmen, wenn alles glatt läuft ?
Sind doch nur Kosten, die ggf nicht nötig sind.

Das ist ja das Problem, woher wissen als Laie, dass es wirklich glatt läuft?

...das stellt man meist es hinterher fest, ob alles glattgelaufen ist.

Zunächst sollte vom TE erstmal Daten aus dem Gutachten (GA) hier posten, unsere Spezis sagen dann schon, ob es i.O. ist und wie der TE weiter vorgehen sollte.

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