brauche elektrische Auskunft

Opel Astra J

Guten Abend

Ich habe folgendes Problem.

Mein Astra J hat Halogen Scheinwerfer, gefällt mir persönlich aber nicht.
Habe dann Xenon Scheinwerfer gekauft mit Steuergerät.
Bin eigentlich so weit gekommen das ich mit alle Kabeln wo eigentlich für Halogen Scheinwerfer gedacht sind nur die Pin belegung verändert habe und es funktioniert alles, solange man nur die Zündung an hat. Sobald Ich aber der Motor Starte blink mir der Xenon Abblendlicht.

Was mache Ich falsch? Meine Vermutung ist es das Mir wahrscheinlich Dauerplus fehlt.

Habe auch sonst kein fehlermeldung für tages und fernlich, nur bei Abblendlicht kommt fehlermeldung.

Beste Antwort im Thema

§50 Abs. 10 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Xenon Scheinwerfer sind sogenannte Gasentladungslampen 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Mensei84



Nur weil es mich interessieren würde und ich es mir nicht ganz erschließen kann:
Wieso brauchen Xenon Scheinwerfer eine Scheinwerferwaschanlage?

Danke schon mal für die Erklärung.

Ich greife hier mal vor: weil es im Gesetz so vorgeschrieben ist😁

Die Erklärung ist wohl die dass Xenonscheinwerfer bei einer (zu) schmutzigen Streuscheibe des Frontscheinwerfers zu viel Streulicht dorthin werfen wo es nicht vorgesehen ist und somit blenden würden. Das erklärt auch die vorgeschriebene automatische Leuchtweitenregulierung, welche die unterschiedlichen Anstellwinkel (Steigung, Last auf Hinterachse,...) von selbst ausgleicht im Gegensatz zu der manuellen Regulierung mit Stellrädchen im Cockpit bei Halogensystemen.

Alleine diese Umstände machen eine nachträgliche Umrüstung von Halogen auf Xenon sehr schwer wenn nicht gar unmöglich, sowohl technisch als auch finanziell...

§50 Abs. 10 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Xenon Scheinwerfer sind sogenannte Gasentladungslampen 😉

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