Brauche dringend mal rat oder hilfe
Ok Text wird etwas länger wofür ich mich jetzt schon entschuldige 🙂
Folgendes: Ich bin eine Strecke von 1 km mit dem Fahrzeug meiner mutter gefahren was noch über meinen ex Mann versichert (ist). Dann ist es mir leider passiert das ich beim parken ein Fahrzeug leicht angerummst habe. So nun zu meiner eigentlichen Frage... Mein ex man behauptet jetzt nur er und meine Mutter hätten fahren dürfen, aber vor dem Unfall sagte er etwas anderes und wahr sogar dabei als ich das Auto fuhr. Er hat uns bis heute keinerlei Schriftstücke dazu gezeigt oder ausgehändigt. Zudem behauptet er meine Mutter stünde als Halterin drin obwohl auf den Papieren sein Name steht auch darüber haben wir nichts schriftliches. Nun hat ihm die Versicherung 2 Tage nach dem Unfall gekündigt und er hat eine ordungsverfühgung mit seiner Adresse bekommen das das Auto innerhalb von 6 Tagen abgemeldet werden muss. Und er will den Schaden nicht über die Versicherung laufen lassen sondern verlangt das ich dies privat kläre und bezahle. Er drohte sogar das er sich einen Anwalt nimmt. Nun meine Frage ist das was er tut richtig ? Weil mir kommt das alles komisch vor und wir sind uns auch nicht sicher ob er die Versicherung immer bezahlt hat obwohl er das Geld von uns bzw. Meiner Mutter erhalten hat. Ich hoffe irgend jemand kann und helfen....
Wer muss für den Schaden haften und was kann auf mich oder meine Mutter zukommen?
Dankeschön im voraus
8 Antworten
Da geht es doch um 2 Dinge:
Haftpflichhschaden - du hast ja ein anderes Fahrzeug beschädigt.Wenn du als Fahrerin laut Vertrag nicht berechtigt warst, führt das allenfalls zu einer Vertragsstrafe - die Regulierung ist nicht betroffen und niemand kann den Geschädigten hindern, das über die Versicherung abzuwickeln.
Schaden am von dir gefahrenen Fahrzeug: Ist das Fahrzeug Kasko-versichert? Da kommt es auf den Vertrag an und es steht dem Versicherungsnehmer frei, ob er die Versicherung in Anspruch nimmt oder nicht. Tut er es, ist es bei einer solchen Konstellation nicht unüblich, zumindest die hochgerechneten Beträge des SFR-Verlustes zu verlangen. Haftpflicht dito. Wird vielleicht komplizierter, wenn ihn wegen der Historie keiner mehr in einer Kasko haben will und das Auto wegen seines Wertes eine Kaskoversicherung haben sollte.
Kündigung 2 Tage nach dem Unfall ist sehr ungewöhnlich. Da war sicher noch (viel) mehr.
Ein Gespräch mit einem Anwalt wäre sicher sinnvoll, kostet aber.
Um welche Betrags-Größenordnung geht es denn?
Auf deinen speziellen Fall bezogene Rechtsberatung erhältst du von anderen Nutzern in großer Vielfalt und Widersprüchlichkeit nach Tagesanbruch.
sehe es genau so, Kündigung 2 Tage nach dem Unfall ist sehr außergewöhnlich, da liegt das Problem ganz wo anders.
Gibt es bei der Versicherung einen Ansprechpartner?
Einfach mal dort nachfragen, als Fahrer muss du doch bestimmt eine Stellungnahme zum Schaden nehmen. Dort kann man auch gleich klären ob du berechtigt warst. Das deine Mutter Halterin sein soll und auf den Papieren nicht drauf steht ist nicht möglich.
Ich kann jetzt nur Tippen, wenn keine vielen Vorschäden vorhanden waren, war bestimmt mit der Zahlung des Vertrages was nicht in Ordnung. Auf jeden Fall nichts selbst zahlen, für die Abwicklung des Schadens ist die Versicherung für zuständig, für Vertragsfragen der Versicherungsnehmer.
Weisst du bei welcher Gesellschaft das Fahrzeug versichert war?
Das könnte schon mal weiter helfen.
Das alte Leiden, wenn sich Paare trennen. Da muss noch nachgetreten werden
2 Tage nach der UnfallMeldung schon die Kündigung auf den Tisch dürfte,selbst wenn sie es wollte,keine Versicherung schaffen
Die Kündigung wird schon vorher ausgelöst worden sein,wenn er denn die OV schon in der Hand hat. Er wird die Versicherung wie Du vermutest nicht bezahlt haben.
Privat klären würde ich da nichts. Das bezahlt die Versicherung,wenn die Nachhaftung noch nicht abgelaufen ist.
Und wenn er vor dem Unfall schon die OV hatte,hätte er als FahrzeugHalter niemanden mehr mit fahren lassen dürfen. Ist ein Bußgeld Tatbestand
Gruß Martin
Wenn die Kündigung "erst" zwei Tage nach dem Unfall erfolgte, war das Auto doch zum Unfallzeitpunkt noch versichert. Egal, ob die Prämie bezahlt war oder nicht.
Die Ordnungsverfügung kam doch erst, nachdem die Versicherung gekündigt hatte. Spielt für dich also auch keine Rolle.
Wenn du das Fahrzeug nicht hättest fahren dürfen - als berechtigte Fahrerin bei der Versicherung nicht gemeldet - spielt auch das für dich keine Rolle. Wäre eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers und der könnte ggfls. der Versicherung eine Vertragsstrafe zahlen müssen. Braucht dich aber nicht weiter interessieren, sofern du dir das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung des Halters/Eigentümers geholt hast.
Die zuständige Versicherung kannst du einfach über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen.
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. Dezember 2017 um 11:21:36 Uhr:
Wenn die Kündigung "erst" zwei Tage nach dem Unfall erfolgte, war das Auto doch zum Unfallzeitpunkt noch versichert. Egal, ob die Prämie bezahlt war oder nicht.
Die Ordnungsverfügung kam doch erst, nachdem die Versicherung gekündigt hatte. Spielt für dich also auch keine Rolle.
Wenn du das Fahrzeug nicht hättest fahren dürfen - als berechtigte Fahrerin bei der Versicherung nicht gemeldet - spielt auch das für dich keine Rolle. Wäre eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers und der könnte ggfls. der Versicherung eine Vertragsstrafe zahlen müssen. Braucht dich aber nicht weiter interessieren, sofern du dir das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung des Halters/Eigentümers geholt hast.Die zuständige Versicherung kannst du einfach über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen.
Sehe ich genauso. Melde den Schaden der Versicherung und sage, dass er dir und deiner Mutter das Auto zur Nutzung überlassen hat. Der Rest ist das Problem deines Exmannes.
Wie Martin sagt... bestimmt wurden die Beiträge nicht abgeführt.
Helfen können wir nicht. Wir können Dir nur die Angst nehmen, dass Dein Mann vermutlich so nicht durch kommt.
Das Fahrzeug ist/war haftpflichtversichert. Damit muss die Versicherung den Schaden am geschädigten Fahrzeug erstmal regulieren. Man könnte den Schaden auch zurück kaufen, muss man aber nicht. Es kommt auf die Schadenshöhe an ob das Sinn macht... Wie dann ein Regressanspruch Deines Mannes gegenüber Dich zum tragen kommt müsste man prüfen. ggf wäre das aber so. Dagegen steht der vorausbezahlte aber nicht weitergeleitete Versicherungsbetrag von Deiner Mutter an ihren Schwiegersohn. Damit wird einem Gericht ersichtlich (wenn es mal strittig werden würde) wer hier im Fall mit Geld nicht umgehen kann.
Wer wurde denn von der Behörde angeschrieben? Dein Mann oder Deine Mutter? Dieser ist auch der Halter und dieser muss aktiv werden. Andere Leute nicht.
Ob Du fahren darfst oder nicht ist erstmal egal. Untersagt hat er es Dir ja nicht. Woher sollst Du wissen wer im Vertrag steht. Das ist seine Sache. Wenn er der Versicherung aus Gründen von niedrigen Beiträgen das verschweigt. Man muss aber aufpassen. Die Versicherungen fragen immer nach den regelmäßigen Fahrern! Lenkst Du das Auto nur mal gelegentlich fällt das nicht da mit rein. Zudem wenn Deine Mutter als Fahrer eingetragen ist, darf sie fahren. Und wenn sie immer fuhr, okay. Was, wenn sie fuhr und es ihr gesundheitlich schlecht ging und ihr nur die Sitze getauscht habt, dass ihr die Fahrt zuende führen könnt? Dagegen darf niemand etwas haben. Der Bumser ist beim einparken passiert? So las ich? Beim Beenden der Fahrt. Nicht beim Ausparken, also Start der Fahrt... Korrekt?
Rosenkrieg wie man so sagt. Und der Bumser mit dem Auto ist nun das i-Tüpfelchen. Derzeit ist es aber so, wenn Dein Mann Halter ist und Versicherungbeträge offen sind, frist er erstmal das Ding. Um eine neue Versicherung musst Du Dich nicht kümmern. Lass die Zwangsstillegung passieren und gut. Nur fahren dürft ihr die Kiste nun erstmal nicht mehr, da ihr dann eine strafbare Handlung machen würdet, fahren eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs.
Nimm Dir einen Anwalt.
Alles andere ist Spökenkiekerei...
Auf alle Fälle bist du ein berechtigter Fahrer, egal ob du zum Fahrerkreis gehörst oder nicht.
Gehe mal davon aus du hast einen FS und du hattest die Erlaubnis das Auto zu fahren.
Es ist erst mal ein Problem des Versicherungsnehmers und des Halters, würde ganz cool bleiben