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Dringende Frage bei Brandstiftung

Themenstarteram 4. März 2011 um 16:04

Ich habe bei Google ein paar Antworten auf meine Fragen gesucht und bin auf das Forum hier gestossen.

Mein Benz ist leider heute beim Karneval einer Attacke zum Opfer gefallen, er wurde mehr oder weniger komplett ausgebrannt. Leider bin ich nicht zu Hause, mein Mann hat es mir nur kurz berichtet er ist dann direkt runter.

Was passiert in so einem Fall ? Polizei rufen ist klar, wird das Auto mitgenommen von der Polizei ? Bleibt es einfach auf dem Parkplatz stehen ?

Man muss es dann ja auch der Versicherung melden, habe Teil- und Vollkasko. Welche springt ein ?

Habe zum Glück 2 Jahre Neuwertentschädigung.

Womit fahre ich jetzt ???? Mein Auto ist ja sozusagen futsch.

Wie lange kann so eine Regulierung dauern ?

Ich kanns einfach nicht glauben dass es solche Menschen gibt, bin so durch den Wind. Was mache ich denn jetzt am besten ??

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2011 um 6:10

Zitat:

Original geschrieben von heltino

ein brandschaden und "das auto abgefackelt bekommen" ist ein kleiner, aber feiner unterschied.

das ist ein klassischer fall für die vollkasko.

Nonsens!

In der Teilkasko sind Brandschäden versichert - Punkt.

--> Brandschäden sind IMMER Teilkaskoschäden!

Mal ein Auszug aus Vertragsbedingungen zur Teilkasko:

 

"Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des

Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

Brand und Explosion

1. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne

einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus

eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.

Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,

plötzlich verlaufende Kraftäußerung."

 

Liest hier irgendjemand etwas davon, dass es nach den Vertragsbedingungen darauf ankommt, WARUM es zu dem Brand gekommen ist (über Ausschlüsse, wie innere Unruhe diskutiere ich angesichts der vorliegenden Sachlage nicht)?

Eigentlich konnte man darauf warten, bis der erste hier um die Ecke biegen wird und etwas von "Vandalismus" und Vollkasko erzählen wird.

Bitte solchen Quatsch nicht glauben - das ist und bleibt ein Schaden für die Teilkasko!

 

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am 4. März 2011 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von Katak

Habe zum Glück 2 Jahre Neuwertentschädigung.

Ob du "zum Glück" etwas hast, wirst du erst feststellen, wenn du in deine Unterlagen geschaut hast und dort steht, dass du auch gegen Vandalismus versichert bist. Ansonsten nutzt dir deine Versicherung leider nicht viel.

Mfg Zille

Ich dachte das wäre bei Vollkasko immer drin !?

am 4. März 2011 um 17:00

Kann sein - oder auch nicht.

Bei den heutigen flexiblen Tarifen, die sich jeder selbst zusammenschustern kann um auch den letzen Cent an Sparpotential auszuschöpfen, bin ich mit solchen Pauschalaussagen eher vosichtig.

Mfg Zille

am 4. März 2011 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Katak

Ich habe bei Google ein paar Antworten auf meine Fragen gesucht und bin auf das Forum hier gestossen.

 

Mein Benz ist leider heute beim Karneval einer Attacke zum Opfer gefallen, er wurde mehr oder weniger komplett ausgebrannt. Leider bin ich nicht zu Hause, mein Mann hat es mir nur kurz berichtet er ist dann direkt runter.

 

Was passiert in so einem Fall ? Polizei rufen ist klar, wird das Auto mitgenommen von der Polizei ? Nein

 

Bleibt es einfach auf dem Parkplatz stehen ? NEIN - du wirst einen Abschleppdienst bemühen müssen, der das Fahrzeug zur nächstgelegen Werkstatt oder zum Abschleppdienst selbst verbringt.

 

Man muss es dann ja auch der Versicherung melden, habe Teil- und Vollkasko. Welche springt ein ? Teilkasko

 

Habe zum Glück 2 Jahre Neuwertentschädigung. (Versicherungsbedinungen lesen - viele Versicherungen schränken die Neuwertentschädigung bei Brand- oder Diebstahlschäden ein)

 

Womit fahre ich jetzt ???? Mein Auto ist ja sozusagen futsch. Die Kasko ersetzt keinen Mietwagen - prüfen, ob ein Schutzbrief besteht, über den ggf. für eine gewisse Dauer ein Mietwagen bezahlt wird.

 

Wie lange kann so eine Regulierung dauern ? Das hängt von dir und deiner Versicherung ab

 

Ich kanns einfach nicht glauben dass es solche Menschen gibt, bin so durch den Wind. Was mache ich denn jetzt am besten ?? Den Schaden schnellstmöglich der Versicherung melden

KRasse Sache sowas, man steht einfach erstmal wie nen CLown ohne nichts da.

Aber stand nicht in einem Thread mal was dass das Auto sichergestellt wurde und der Eigentümer nichtmal Fotos machen durfte und kein Gutachter dran kam ?

Das ist aber nicht die Regel.

Und ob die Versicherung einen Brandsachverständigen einschaltet, hängt von den Umständen ab.

 

Die Antwort von xAKBx war ebenso korrekt wie vollständig.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Kann sein - oder auch nicht.

Bei den heutigen flexiblen Tarifen, die sich jeder selbst zusammenschustern kann um auch den letzen Cent an Sparpotential auszuschöpfen, bin ich mit solchen Pauschalaussagen eher vosichtig.

Mfg Zille

das sehe ich entspannter. ich kenne keine geldsparklausel die bei VK vandalismus ausschließt.

das ist eines der essentiell versicherten risiken neben eingenverschuldeten schäden.

einzig wenn der brandschaden als "volksunruhe oder innere unruhe" gewertet werden würde, dann ist es nicht versichert.

den nachweis will ich aber mal sehen :D

der anwalt der vor einem gericht glaubhaft einen bürgerkrieg in deutschland argumentiert kriegt....ist künftig meiner ;)

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Katak

...

Man muss es dann ja auch der Versicherung melden, habe Teil- und Vollkasko. Welche springt ein ? Teilkasko

...

alles richtig, außer der antwort teilkasko.

diese springt für vandalismus nicht ein!

ein brandschaden und "das auto abgefackelt bekommen" ist ein kleiner, aber feiner unterschied.

das ist ein klassischer fall für die vollkasko.

 

am 7. März 2011 um 6:10

Zitat:

Original geschrieben von heltino

ein brandschaden und "das auto abgefackelt bekommen" ist ein kleiner, aber feiner unterschied.

das ist ein klassischer fall für die vollkasko.

Nonsens!

In der Teilkasko sind Brandschäden versichert - Punkt.

--> Brandschäden sind IMMER Teilkaskoschäden!

Mal ein Auszug aus Vertragsbedingungen zur Teilkasko:

 

"Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des

Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

Brand und Explosion

1. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne

einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus

eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.

Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,

plötzlich verlaufende Kraftäußerung."

 

Liest hier irgendjemand etwas davon, dass es nach den Vertragsbedingungen darauf ankommt, WARUM es zu dem Brand gekommen ist (über Ausschlüsse, wie innere Unruhe diskutiere ich angesichts der vorliegenden Sachlage nicht)?

Eigentlich konnte man darauf warten, bis der erste hier um die Ecke biegen wird und etwas von "Vandalismus" und Vollkasko erzählen wird.

Bitte solchen Quatsch nicht glauben - das ist und bleibt ein Schaden für die Teilkasko!

 

am 7. März 2011 um 6:12

So ist es.

Also was sowas angeht, habe ich tatsächlich nur halbwissen.

Meine aber auch mal gehört zu haben, das beim Vorsätzlichen Brand legen die Teilkasko nicht einspring.

 

Ich war mal beim ADAC als Abschleppwagenfahrer beschäftigt. Ist aber auch schon 8 Jahre her.

Hier haben wir mal ein Brandopfer sichergestellt, weil ein Gutachter die Brandursache feststellen wollte.

Ich fragte ihn, warum er die Ursache sucht.

Seine Antwort.

Es macht einen Gravierenden Unterschied ob der Brand durch technischen Defekt, oder vorsätzlich gelegt wird.

 

Wenn das so stimmt wie Du schreibst, warum suchen die dann die Brandursache. Dann wäre es doch egal.

Ich bin jetzt nen bischen verwirrt.:confused:

am 7. März 2011 um 6:41

evtl nur fuer die strafverfolgung?

Das könnte natürlich sein!

Habe meine Versicherungsbedingungen mal durchgelesen.

Hier steht genau das gleiche wie twelferider zitiert hat.

Aber wie soll man diesen Passus verstehen?

 

...das ohne

einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist.

 

Wenn jemand Feuer legt, hat die Ursache doch einen bestimmungsgemäßen Herd! Oder nicht

am 7. März 2011 um 7:17

Kurz zur Klarstellung:

Dass ein Gutachter zur Brandursache ermittelt ist vollkommen normal, denn davon kann ja einiges abhängen - z.B. die Regressmöglichkeit des Kaskoversicherers gegen einen möglichen Verursacher.

-Liegt ein technischer Defekt vor?

-Fremdverschulden?

-Vorsatz (also Brandstiftung)?

 

Und klar macht es auch einen gravierenden Unterschied, ob der Brand durch technischen Defekt oder durch Vorsatz entstanden ist.

Wenn der Versicherte nämlich selbst seine Karre abfackelt (weil er sie z.B. nicht zu dem von ihm gewünschten Preis verkaufen kann) dann darf er natürlich nicht mit einer Entschädigung aus der Teilkasko rechnen (wenn er sich erwischen lässt).

 

Dieser vom Versicherten selbst gelegte Brand ist als Vorsatztat vom Versicherungsschutz ausgeschlossen - legt ein anderer vorsätzlich einen Brand, so ist dies (siehe oben) ein Teilkaskoschaden.

 

Thema "Bestimmungsgemässer Herd":

Ein bestimmungsgemäßer Herd ist alles, was dazu bestimmt ist, Feuer zu erzeugen oder einzudämmen, beispielsweise ein Kamin oder auch einfach ein Feuerzeug.

Und wenn das Feuer diesen bestimmungsgemässen Herd verlässt und auf ein Auto übergreift (warum auch immer), dann ist das ein Teilkaskoschaden.

Eine weitere Voraussetzung ist die eigene Ausbreitungsfähigkeit des Feuers.

 

Das Feuer muss in der Lage sein, sich ohne fremde Energiezufuhr selbst aufrechtzuerhalten.

Sengschäden, die nicht selbständig weiterbrennen, sind deshalb auch nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

 

 

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