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Brauche dringend eure Meinung...

Themenstarteram 3. April 2010 um 20:55

Hallo,

normalerweise trage ich so ein wichtiges Thema nicht in ein Forum, aber ich wollte mich im Vorfeld mal erkundigen, bevor ich evtl einen Anwalt einschalten muss.

Folgendes...

Heute hat mein Bruder sich auch ein 207 VTI 120 in Butzbach gekauft, möchte jetzt den Händler mal hier nicht nennen.

Sind nach paar Stunden dort angekommen und uns entschlossen das Auto zu kaufen.

Der Händler wies darauf hin, dass es nicht möglich wäre eine Probefahrt zu machen.

Naja mein Bruder hat bar bezahlt und der Händler hat und die Schilder dran gemacht und wir sind dann nach Hause gefahren.

Kurz nach der letzten Ausfahrt hat bei ihm (dort wo der Radiotext steht) die Meldung "Bitte überprüfen Sie den Öldruck" gestanden und die Ölleuchte ist auch am blinken gewesen.

Er hat natürlich erst mal angehalten und wollte nach Öl schauen.

Schien noch genug drin zu sein, aber der Deckel ließ sich nicht öffnen, wenn er noch Öl geben wollen würde.

Das Beste kommt noch, mir ist beim öffnen der Motorhaube aufgefallen, dass im geschlossenem Zustand die Haube höher als die Karosserie liegt, ca. 1 - 1,5 cm Erhebung.

Naja wie gesagt, uns ist es erst aufgefallen, nach dem wir den Ölstand überprüfen wollten.

Das Auto steht jetzt vor der Haustür und sollte normalerweise Dienstag angemeldet werden, doch wir überlegen vom Kauf zurückzutreten.

Ist das überhaupt so möglich, oder sollten wir doch das Fahrzeug erst zum örtlichen Peugeot-Händler bringen?

Da der Händler in Butzbach schon geschlossen hatte und wir keinen mehr erreichen konnten, müssen wir so oder so bis Dienstag warten.

Was meint ihr, wie sollte man vorgehen in so`nem Fall?

Ich möchte dem Händler ja nichts unterstellen, aber das mit dem Öldruck und der Motorhaube ist schon merkwürdig und ehrlich gesagt würde ich dort keinen Cent lassen wollen.

Das Auto war als Tageszulassung verkauft worden, EZ im Nov/2009.

Garantie wäre noch da, aber wir wurden über die Mängel gar nicht aufgeklärt und wir erwägen wie gesagt vom Kauf zurückzutreten.

Der Händler in Butzbach meinte wir sollten am Dienstag die Überführungsschilder mit der Post zurückschicken.

Wäre nett, wenn jemand den ein oder anderen Tip geben könnte.

Beste Antwort im Thema

du kannst ruhig den Haendler nennen. "Strafbar" koenntest du dich nur machen, wenn du ihn schlechtredest und anderen erzaehlst, wie uebel der ist und empfiehlst da nichts zu kaufen etc...du schilderst hier aber lediglich ein Problem...ganz legitim. Und selbst schlecht machen geht, wenn du sagst "meiner Meinung nach finde ich..." usw... :).

11 weitere Antworten
11 Antworten
am 3. April 2010 um 21:40

Hi!

 

Also wenn der Händler euch keine Probefahrt machen lassen wollte, dann besteht der Verdacht, das da irgendwas faul ist! Kann ja wohl nicht anders sein.

Natürlich habt ihr ein Rücktrittsrecht welches innerhalb 14 Tage ab Kaufdatum gilt. Das heißt: der Händler muß das Auto zurücknehmen und euch das Geld zurückgeben. Jedoch darf er eventuell angefallene Bearbeitungsgebühren einbehalten!

Ich würde das Auto nach den Feiertagen ganz schnell zurückbringen. Die höherstehende Motorhaube könnte eventuell auf einen Unfall hindeuten. Und die Sache mit dem Öldruck?!?!?

 

Gruß

 

Themenstarteram 3. April 2010 um 21:48

Also ich möchte auch keinen Motorschaden erzwingen, denn bis zum Händler sind`s locker mal 220km!

Ich werde ihn am Dienstag anrufen und ihm sagen er möchte sein Auto abholen und das Geld mitbringen.

Oder muss ich das Auto doch zum Händler bringen?

Hm...die paar Euro Bearbeitungsgebühren könnte man überleben, hauptsache er holt sein Auto wieder ab!

Wäre riskant und unverantwortungsvoll von mir, wenn ich noch das Auto mit der Öldruckmeldung noch fahre.

14 Tage dürfen nicht überschreiten, ok wenn das auch beim Autokauf zutrifft ist ok.

Werde aber Dienstag mit meinem Bruder dies sofort erledigen.

Danke nochmal für die prompte Antwort

auf keinen Fall zum oertlichen Peugeot-Haendler schieben! Ruf bitte zuerst den Haendler an, bei dem ihr das Auto gekauft habt und schildert die Probleme. Erklaert gleichzeitig, dass ihr vom Kauf zuruecktreten wollt und Gebrauch vom Widerrufsrecht macht. Damit sollte das erledigt sein.

Und naechstes Mal bitte nicht mehr so naiv an die Sache rangehen...Autokauf ohne Probefahrt macht man hoechstens bei einem 500 EUR Kadett. Die Spaltmasse der Motorhaube fallen eigentlich sofort ins Auge, aber ich kann es verstehen, dass man bei unzureichender Praxis da kein Auge fuer hat. Das naechste Mal bietet es sich an jemanden mitzunehmen, der sich mit Autos etwas besser auskennt.

Zitat:

Wäre riskant und unverantwortungsvoll von mir, wenn ich noch das Auto mit der Öldruckmeldung noch fahre.

ja! Das Auto bitte auf keinen Fall bewegen, da selbst bei genug Oel laut Messstab kein Oel transportiert werden koennte (defekte Pumpe, irgendein Sieb verstopft etc...) und somit einen kapitalen Motorschaden zur Folge haette. Nur Abschleppen oder Trailer.

berichte, wie es ausgegangen ist!

am 3. April 2010 um 21:50

Ich hoffe nur für euch das es kein Hinterhof Händler war und ihr nen anständigen Kaufvertrag habt wo nicht drin steht "im Kundenauftrag" oder "ohne Garantie" oder sowas, weil sonst habt ihr die A...karte gezogen! Da kann dann wohl nur der Anwalt helfen, wenn überhaupt...

Themenstarteram 3. April 2010 um 21:59

Hm, nein kein Hinterhof-Händler, eher ein "Automobile Imperium"

mehr sage ich erst mal nicht, vielleicht macht man sich strafbar, wenn sowas im Netz reinschreibt.

Auf jeden Fall werde ich hier am Dienstag kurz zusammenfassen, wie es ausgegangen ist.

Hab` zwar meinen Bruder schon zuhause davon abgeraten, ein Auto von einem 220 km entfernt gelegenem Händler zu kaufen, nur der wurde bei dem Preis wohl schwach und wollte die Sache schnell über die Bühne bringen.

Hat beruflich nicht so viel Freizeit, daher so alles überstürzt!

Naja Danke für die Tips, melde mich dann später...

du kannst ruhig den Haendler nennen. "Strafbar" koenntest du dich nur machen, wenn du ihn schlechtredest und anderen erzaehlst, wie uebel der ist und empfiehlst da nichts zu kaufen etc...du schilderst hier aber lediglich ein Problem...ganz legitim. Und selbst schlecht machen geht, wenn du sagst "meiner Meinung nach finde ich..." usw... :).

Themenstarteram 3. April 2010 um 22:37

Zitat:

Original geschrieben von schipplock

du kannst ruhig den Haendler nennen. "Strafbar" koenntest du dich nur machen, wenn du ihn schlechtredest und anderen erzaehlst, wie uebel der ist und empfiehlst da nichts zu kaufen etc...du schilderst hier aber lediglich ein Problem...ganz legitim. Und selbst schlecht machen geht, wenn du sagst "meiner Meinung nach finde ich..." usw... :).

Hm... Butzbach... da müsste schon bei einigen von euch der Groschen fallen, ein Imperium voller Automobile.

achja, du hast den Namen ja eigentlich schon genannt :) (ich musste googlen).

Themenstarteram 3. April 2010 um 22:57

Zitat:

Original geschrieben von schipplock

achja, du hast den Namen ja eigentlich schon genannt :) (ich musste googlen).

Kann mir nicht erklären, warum die Preise so unterm Durchschnitt bei denen sind?!

Dieser kleine Ortschaft kam mir voll unheimlich vor, zwischen Wäldern hinterm Sauerland, da war ich ja noch nie :rolleyes:

Auf jeden Fall so abgelegen, dass irgendwelche US-Einrichtungen sich dort in der Gegend befanden.

Also freiwillig fahr ich da nicht ein weiteres mal runter, so im Ruhrgebiet fühlt man sich wieder einheimisch.

am 4. April 2010 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von eifeloetzi

Natürlich habt ihr ein Rücktrittsrecht welches innerhalb 14 Tage ab Kaufdatum gilt. Das heißt: der Händler muß das Auto zurücknehmen und euch das Geld zurückgeben.

Wieso gibt es da Rücktrittsrecht? Der Wagen wurde ja nicht übers Internet oder Telefon gekauft sondern vor Ort bar und nach Besichtigung. Somit ist das kein Fernabsatzgeschäft wie bei Amazon etc.

Klär mich mal auf.

 

Ansonsten sage ich dazu nur: Das ist ein klassischer Sachmangel, der über die Gewährleistung behoben werden muss. Bevor man vom Vertrag zurücktreten kann, muss man den Händler die Möglichkeit zur Reparatur geben.

Wie auch immer, klar die Geschichte ist unangenehm. Hoffe, es wendet sich zum Guten.

Fred.

Hallo Debriyaj,

ich befürchte, da könnten noch die kosten für den Transport zum Händler anfallen, egal ob es eine Nachbesserung oder ein Vertragsrücktritt gibt. Schließlich wurde das Auto beim Händler auf dem Hof verkauft.

 

 

Aber bitte zuerst mit dem Händler Kontakt aufnehmen, vielleicht hat der ja auch schon eine Lösung für das Problem, es kann sich ja auch um eine Kleinigkeit handeln und es ist eigentlich alles OK.

 

Bleib einfach Sachlich, was du im Bezug zum Händler schreibst, dann kann dir keiner üble nachrede nachsagen.

 

Gruß re.be

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