Brauch dringend Hilfe
Hi erstmal,
hab jetz ne neue stelle als bkf und muss ab sofort mit einem schubbodenauflieger nach frankreich.
hab da ja leider keine erfahrung.
mein chef hat die gedlkarte noch nicht und muss mir deshalb bargeld mitgeben. er meint das mir 500 € für ne woche reichen.
da habe ich allerdings so meine bedenken. wenn ich tanken muss und dann noch die maut dann weis ich au ned....
und mein 2tes problem ist, ich hab keine ahnung wie das in frankreich mit der maut läuft wenn ich das bar bezahle. muss ich da irgendwas spezielles beachten oder so?
kann mir irgendjemand helfen??
danke schonmal
gruß andy
Beste Antwort im Thema
also nur zur info, ich habe nicht einen cent von irgendeinem bezahlt bekommen und ich halte auch nichts davon sich alles in arsch stecken zu lassen.
wenns euch interessiert, ich bin auf einem landwirtschaftlichen betrieb aufgewachsen und bin dort schon seit ich 15 bin mit m lkw auf den felder und wegen um den hof gefahren.
e mangelt nicht an irgendwelchen fahrpraktischen fähigkeiten sondern mehr um themen die den internationalen kraftverkehr und deren abwicklung betrifft.
wenn ihr hier alle der meinung seid dass ihr als meister auf die welt gekommen seit, ich bins nicht.
ich habe eine abgeschlossene berufsausbildung als forstwirt mit 1,8 !!!!!!!!!!!!!
da ich leider einen forst unfall hatte und ich mich im wald nicht mehr wohl fühle habe ich mich beschlossen die beschleunigte bkf quali zu machen.
ich weis nicht was daran schlimm ist.
am anfang habe ich vernünftige antworten bekommen und bin auch dankbar dafür. finde es nur komisch das ich jetz als schmarotzer und harz4 ler öder ähnlichem abgestempelt werde.
wie wäre es mal wenn ihr erfahrene hasen einen neuen wilkommen heißen würdet und froh drüber seid da er nachfrägt und ned wie ein pole einfach drauflosfährt.
naja will damit niemand angreifen aber ich denke einfach das ich nix falsch gemacht habe
49 Antworten
Wie geht das denn das du mit 20 ohne BKF Ausbildung LKW fährst??Oder hab ich da was falsch verstanden??
Gruß Flo
Also ich fahre auch mit 20 schon lkw! Man muss nur seinen führerschein vor dem 1 irgendwas 2009 gemacht haben! Danach brauch man ja die Ausbildung und darf erst mit 21
Zitat:
Original geschrieben von spezial-m
Also ich fahre auch mit 20 schon lkw! Man muss nur seinen führerschein vor dem 1 irgendwas 2009 gemacht haben! Danach brauch man ja die Ausbildung und darf erst mit 21
So a käs...
Vor dem 10.09.2010 hat man die Besitzstandsregel und darf gewerblich im Güterverkehr fahren aber erst am 21 Jahren!
Ab dem 10.09.2010 braucht man die Grundquali und darf vor 21Jahren schon gewerblich fahren.
Wenn du die Richtige 3 Jährige BKF Ausbildung hast (habe am 21 Februar Abschlussprüfung) dann darfst du schon ab 18Jahren Lkw fahren
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
So a käs...Zitat:
Original geschrieben von spezial-m
Also ich fahre auch mit 20 schon lkw! Man muss nur seinen führerschein vor dem 1 irgendwas 2009 gemacht haben! Danach brauch man ja die Ausbildung und darf erst mit 21Vor dem 10.09.2010 hat man die Besitzstandsregel und darf gewerblich im Güterverkehr fahren aber erst am 21 Jahren!
Ab dem 10.09.2010 braucht man die Grundquali und darf vor 21Jahren schon gewerblich fahren.
Wenn du die Richtige 3 Jährige BKF Ausbildung hast (habe am 21 Februar Abschlussprüfung) dann darfst du schon ab 18Jahren Lkw fahren
Das haste aber bei deiner ausbildung nicht richtig aufgepasst!
a. Welches Mindestalter ist für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr vorgeschrieben?
Seit dem 10.09.2010 gilt für alle Fahrer im gewerblichen Güterverkehr, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, das einheitliche Mindestalter von 18 Jahren. Es kommt nicht darauf an, ob ein Fahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE gelenkt wird.
Für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr, die eine Fahrerlaubnis erst nach dem 10.09.2009 erwerben, gilt folgendes Mindestalter:
* 18 Jahre, wenn ein Fahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C1 oder C1E gelenkt wird und der Fahrer über eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation verfügt (§ 2 Abs.1 Nr. 2 BKrFQG).
* 18 Jahre, wenn ein Fahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C oder CE gelenkt wird und der Fahrer über eine Grundqualifikation verfügt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1a) BKrFQG).
* 21 Jahre, wenn ein Fahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C oder CE gelenkt wird und der Fahrer über eine beschleunigte Grundqualifikation verfügt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1b) BKrFQG).
Quelle: BAG
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Vor dem ganzen BKFQR-Quatsch war das Mindestalter 21Jahre, dann musste man das alter ja runter setzen sonst würde es ja nicht funktionieren