Braincap nicht verboten !?

Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.

Die steht hier, ganz unten ...

Weiß jemand noch mehr darüber ?

Allsqure

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nurfluegler


... worum geht es dir eigentlich in diesem thread?

Apostel Honda, Brief an die Biker, Vers 13

Selig sind diejenigen, die lesen können.
Sie finden die Antworten immer heraus.

Allsquare

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...ihr vergesst nur - die Taktik hat gut gewirkt und ihr unterstellt dem Michl, was ihm abhanden gekommen ist 😉 

Aber bzgl. des Normbobbels beim Sch*** bin ich zuversichtlich - zwingende Folge der Normschüssel, des Normrohrbogens, des Normkanals etc usw usf... gespannt bin ich nur auf das Strafmaß... und hoffe auf dralle Politessen 😁 😛

Hier ist ja echt mal Brain unterm Cap 😉

...doc...da hat sich der fehlerteufel eingeschlichen...zweimal...bei politessen heisst des nicht brain, was du da meinst...sondern gaudi nockerl (also charakter)...und vor allem nicht cap...sondern cup...😁

...ich helf gern...😁😁

Die Frau mit den zwei Gehirnen?

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Die Frau mit den zwei Gehirnen?

tyyyyyyyyyyyyyyyyyyyypisch mann *kopfschüttel

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Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe



Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Die Frau mit den zwei Gehirnen?
tyyyyyyyyyyyyyyyyyyyypisch mann *kopfschüttel

Wieso typisch Mann?? - die Dame hat sich das T-Shirt doch wohl selbst angezogen😛

...und ich finde sie hat zwei hervorstechende eigenschaften...n guten charakter und bildung...sieht man doch...

na dann hat se ja allemal mehr brain wie ihr männers, wenn man bedenkt wo euer hirn sitzen soll 😛😁

Polizei :

Um es auf denn Punkt zu bringen , wenn du von der Polizei angehalten wirst ist es eine ermessenssache des Beamten. Wenn du Glück hast kannst du weiterfahren und falls nicht 30 Euro Strafe und das Motorrad bleibt stehen an Ort und Stelle.

Versicherung :

Kommt es zu einem Unfall mit Kopfverletzungen wird die Versicherung wahrscheinlich nicht zahlen. Weil der Helm nicht der Norm entspricht.

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe



Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Die Frau mit den zwei Gehirnen?
tyyyyyyyyyyyyyyyyyyyypisch mann *kopfschüttel

Noch heißt das hier ja "Bikertreff" und nicht "BikerInnentreff". 😁

Ok, einen für die Damen hier:

Was sollte man einem Mann schenken, der alles hat?
Eine Frau, die ihm zeigt, wie's funktioniert.

Zitat:

Original geschrieben von OPRLER



Polizei

... wenn du von der Polizei angehalten wirst ist es eine ermessenssache des Beamten. Wenn du Glück hast kannst du weiterfahren und falls nicht 30 Euro Strafe und das Motorrad bleibt stehen an Ort und Stelle.

Ich denke, der Zweck dieses Beitragsfaden ist hauptsächlich der, den Unterschied zwischen Dichtung und Wahrheit herauszufinden. Hilfreich sind Beiträge, die von tatsächlichen Ereignissen berichten. Der Gesetzgeber läßt keine Strafe zu, das gibt nämlich genau die Ausnahmeregelung nicht her (es gibt, so der Wortlaut, keinen amtlich geprüften oder zugelassenen Helm mehr, sondern nur einen "geeigneten". Der Gesetzgeber läßt darüber hinaus offen, wer über die "Eignung" entscheidet. Hier fragt sich also, ob der der verbieten will den Nachweis führen muß, oder der der benutzen will. Damit sind wir fast schon beim Unterschied zwischen britischem und germanischen Rechtsverständnis "es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist" gegenüber unserem "es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist"😉. Man müßte also Urteile mit Angabe des Aktenzeichens nachlesen können, um zu verifizieren (nicht: ein Freund von mir hat gehört, daß ..."😉. Das Gesetz läßt auch dem Beamten keinen Ermessensspielraum, man müßte damit vor Gericht gehen; was ich täte, allein schon um Klarheit zu bekommen. Und Aussagen von Ministerialbeamten traue ich ebensowenig wie denen von Bischöfen.

Zitat:

Original geschrieben von OPRLER



Versicherung :

Kommt es zu einem Unfall mit Kopfverletzungen wird die Versicherung wahrscheinlich nicht zahlen. Weil der Helm nicht der Norm entspricht.

"Wahrscheinlich" ist keine verlässliche Größe ... und bitte, auf welche "Norm" beziehst Du Dich, wenn die ECE-Norm nicht zwingend vorgeschrieben ist ? Jede Versicherungsgesellschaft wird, auch bei Verwendung von ECE-Helmen, sowieso prüfen, wann der Helm zuletzt von einer Fachwerkstatt geprüft wurde, ob die Inspektionen regelmäßig erfolgt sind, ob die Prüfstempel im Helm-Service-Scheckheft vollständig sind, ob die Eintragungen im Scheckheft notariell beglaubigt wurden etc. ... schließlich sind wir in Teutschland.

Allsquare

Zitat:

Original geschrieben von shakti01


....sondern gaudi nockerl ...😁

Zuviel 'perfektes Promidinner' geguckt, was? 😉 😁

...?...

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe


na dann hat se ja allemal mehr brain wie ihr männers, wenn man bedenkt wo euer hirn sitzen soll 😛😁

Wenn sie tatsächlich 2 Brains hat, dann sollte sie auch 2 Braincaps tragen.

Das hebt, stützt und schützt in dem Fall gut😁 Jung`s, wo habt ihr denn schon wieder euer Hirn😛

Schon wieder einen Gesetzeslücke: wo bleibt der staatlich verordnete Tittenschutz ... ??? Tausende von teutschen Baby warten auf Rettung.

Allsquare

ja tituts ... wo bleibts hirn denn ? wozu hat frau denn nen mann mit zwei händ ? *fg

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