ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Urheberrechte von MCs die verboten wurden?

Urheberrechte von MCs die verboten wurden?

Themenstarteram 8. Juni 2012 um 6:44

Wie ist das eigentlich?

 

Aktuell wird mehr oder wenig kompetent um das Verbot eines bekannten MC diskutiert.

 

Nun hat dieser, wie zahlreiche andere auch, sein Wappen, die Schrift uswusw urheberrechtlich schützen lassen. Verfällt dieses Recht mit einem Verbot des MC als "kriminelle Vereinigung" automatisch?

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2012 um 7:26

denke nicht, dass die gemeinten vereine den staat brauchen um ihre rechte an ihrem logo (oder was auch immer) durchzusetzen...die haben da andere, äh, mittel...

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

Naja, die rechte liegen ja beim Verein (Sofern der entsprechende MC als Verein eingetragen ist)...

 

Entzieht man dem Verein die Existenz, gehen damit auch die Urheberrechte einher, denn der gesamte Besitz des Vereins wird durch den Staat beschlagnahmt. Damit also auch alle vorhandenen Urheberrechte!

 

Bei "Organisationen" mit vereinsähnlicher Struktur wäre das allerdings mal spannend, da hier IMHO keine Urheberrechte an irgendwelchen Logo´s etc. vorliegen können... 

 

Diese müssten dann ja einer natürlichen Person auferlegt sein - Und da hört mien Rechtsverständnis auch schon wieder auf, wäre aber spannend zu wissen...

 

 

 

 

am 8. Juni 2012 um 7:26

denke nicht, dass die gemeinten vereine den staat brauchen um ihre rechte an ihrem logo (oder was auch immer) durchzusetzen...die haben da andere, äh, mittel...

Zudem ist die Frage wer der eigentliche Rechteinhaber ist. Muss ja nicht als Marke eingetragen sein.

Die Zechen der gerade mit sehr viel medienpräsenz bedachten Clubs wurden ja nicht in .de entworfen, sondern sind entweder aus dem Ausland gekommen oder zumindest auch dort verbreitet.

Sollten die Zeichen als verfassungsfeindlich eingestuft werden - was jedoch schwierig werden sollte -, sieht es wieder anders aus.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Nun hat dieser, wie zahlreiche andere auch, sein Wappen, die Schrift uswusw urheberrechtlich schützen lassen.

Hast du den Umfang dieses Urheberrechtsschutzes in dem konkreten Fall mal selbst geprüft?

am 9. Juni 2012 um 2:49

Hatte nen klärenden Post geschrieben, aber der miese cyberterroristische und zeitstehlende "Trojaner" (übrigens auch ein Verfassungsbrecher) in meiner Leitung hat ihn aber gelöscht vor meinen Augen; aber die Quintessenz, welche diesen Trojaner-Sack wohl bisserl den Blutdruck hochjagte war wie folgt:

1. @Pirat77: Du hast vermutlich "Club" mit eingetragenem Verein (e.V.) verwechselt, und einem e.V. muss ja vom Staat die Gemeinnützigkeit bescheinigt werden. Und das wäre ja noch der allergrößte Witz, wenn dieser Staat den Hells Angels die Gemeinnützigkeit bescheinigt hätte, von denen sie schon seit Jahrzehnten hätten wissen können, dass sie nicht so ganz gemeinnützige Waisenknäblein sein könnten.

2. Sollten die Hells Angels als verfassungsfeindliche Gruppierung eingestuft werden, werden natürlich alle ihre Wimpel und Kutten als verfassungsfeindliche Symbole vermutlich verboten und deren zur Schaustelllung unter Strafe gestellt, wie das bei Nazi-Symbolen und terroristischen RAF-Symbolen auch geschah. Aber dies sollte selbstverständlich mit jeder Organisation passieren, welche die Verfassung/Grundgesetz bricht, also alle ihre Wimpel, Aufnäher, Aufkleber, Abzeichen, charakteristische Hupen, Tuten und andere Signale (:D;)), Kutten (Uniformen) müssen dann auch als verfassungsfeindliche Symbole verboten werden und deren zur Schaustellung müsste unter Strafe gestellt werden. Und dies sollte natürlich auf die ganz normale Strafverfolgung jedes einzelnen Gesetzes- und Verfassungsbruches noch oben drauf gesetzt werden. Das Urheberrecht an der künstlerischen Darstellung der Wimpel etc. bleiben aber imho immer bei demjenigen, der sie gezeichnet hat, nur kann er sie halt nicht mehr verkaufen, vermutlich darf er sie nichtmal mehr sich selbst ins Zimmer hängen geschweige denn auf's Auto pappen.

3. Einem Verein kann natürlich die Gemeinnützigkeit entzogen werden und damit die dadurch eventuell vorher unrechtmäßig genossenen (Steuer-)Vergünstigungen und andere etwaige Zuwendungen von der Gemeinde; ob dies der Staat auch rückwirkend tun kann, da bin ich mir nicht sicher, denn es gibt Zahlungen in anderen Bereichen, die nicht mehr zurückgefordert werden können. Dann ist der Laden halt kein e.V. mehr, aber ein Club oder eine Firma oder eine Partei könnte dieser Verein dann immer noch sein. Wie das mit dem Enteignen ist, das weiß ich in diesem Fall nicht. Wenn dieser Verein jedoch als kriminelle Vereinigung eingestuft wird oder gar als verfassungsfeindliche Organisation, dann wird die Vereinskasse sicher erstmal bis zur endgültigen Aufklärung der Sachlage beschlagnahmt, nur wenn die Clubkneipen in Privatbesitz irgendwelcher Mitglieder sind, kann der Staat die wohl nicht so einfach enteignen. Aber wenn diese Mitglieder irgendwelche Strafen und Schadensersatz und Schmerzensgelder in erheblicher Höhe bezahlen müssen, werden sie ihr Eigentum wohl doch dringend veräußern müssen - bei ebay wird's schon nen Euro noch dafür geben für diese Joints. Und vielleicht muss ja der mich ständig mobbende Trojaner ja bald seinen Trojaner bei Ebay feil bieten (was natürlich bereits die nächste Straftat wäre, aber vielleicht hat er ja ein Auto und Motorrad das er verkaufen könnte) um seine Schmerzensgeldrechnung an mich zu bezahlen - auf die Rechnung kommt natürlich auch der online gelöschte Schriftsatz von gerade eben noch oben drauf.

Ich bin mir da gerade nicht sicher, ob für die Gründung eines Vereines tatsächlich die Gemeinnützigkeit gegeben sein muss... 

 

Aber da bei den Clubs ja auch vereinsähnliche Strukturen vorhanden sind wird dort ja auch nach Vereinsrecht verfahren. 

Ich meine, dort vor einiger Zeit mal etwas in der Bikers News gelesen zu haben, kann mich da aber auch täuschen!

 

 

nein nicht jeder Verein muss gemeinnützig sein!

er muss es nur um Spenden auch "steuerfrei" Quittieren zu dürfen.

Alles andere Wäre ja schwierig! - wie soll man beweisen dass ein Briefmarkensammelverein gemeinnützig ist...

Auch wenn er Geld von Staat oder Stadt haben will.

Ein Verein braucht eine Satzung und einen Vorstand - dann noch die Bestätigung und du bist ein EINGETRAGANER VEREIN

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Nun hat dieser, wie zahlreiche andere auch, sein Wappen, die Schrift uswusw urheberrechtlich schützen lassen.

Kannst du dafür Quellen nennen?

Meiner Ansicht nach wird hier nicht das Urheberrecht tangiert, sondern eher das Markenrecht.

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Markengesetz

am 9. Juni 2012 um 17:17

Man kann auch Embleme tragen und vereinsmäßig aufgestellt sein, ohne einen Verein zu gründen. Und gerade bei Engeln und Banditen sieht man ja, dass es mit ihren propagierten ach so strengen Regeln und der Verbundenheit nicht so weit her sein kann, wenn man mal ebend 150 Personen im Großraum Berlin einfach umgelabelt werden um Verboten aus den Weg zu gehen. Es sind schlichtweg einfach nur noch kriminelle Vereinigungen, die ihr Geschäft in einschlägigen Branchen/Milieus aufrecht erhalten wollen.

Ich frage mich, warum es beim Vorgehen gegen diese "Clubs" nicht zum massenhaften Entzug von Fahrerlaubnissen kommt. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür wären sicherlich gegeben.

am 9. Juni 2012 um 20:41

Sehr gute Frage, Drahke, und die Antwort ist vermutlich sehr einfach: Schwerverbrecher oder auch vermeintliche Schwerverbrecher oder auch angebliche Schwerverbrecher oder auch mutmaßliche Schwerverbrecher genießen Menschenrechte, Grundrechte und Rechte hierzulande, obwohl deren charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in allerhöchstem Maße bezweifelt werden dürfte ---also z.B bei schießwütigen Hells Angels und Bandidos falls die Medienberichte der Wahrheit entsprechen sollten, sollten diese erheblichen Zweifel wohl keiner weiteren Prüfung mehr bedürfen, also was sollte da wohl ne MPU für nen Sinn haben wenn einer mit ner Uzi unter der Kutte zum TÜV kommt ... ...

... nur irgend eine wehrlose arme Sau, die sich nichts zu Schulden kommen hat lassen, die aber irgendein Dorfpolizist und dessen Auftraggeber nahezu täglich auf dem Kieker hat/haben, damit die arme Sau nichts verpetzen kann, also z.B. die Verbrechen der Dorfpolizei oder deren Geschäftskontakten, diese arme Sau genießt solche Rechte eben nicht, jedenfalls in Bayern nicht, der/die wird immer wieder quer durch's Dorf geprügelt, zu Fuß und barfuß natürlich ... naja, die United Starship XY wird schon noch kommen und ausmisten ... wo bleiben die nur wieder ... auch solche lahmarschigen Schnarchzapfen, das liegt wohl an der Zeitdilatation, dass die nun schon mehr als 20 Jahre auf sich warten lassen .. bzw. nun sind sie wohl erstmal nach Syrien abgelenkt worden ...

Die logische Konsequenz, die im Umkehrschluss fast eineindeutig aus den Fakten resultiert, wie so eine regelmäßig durch's Dorf geprügelte arme Sau eventuell wenigstens seine Grundrechte hierzulande zurückgewinnen könnte, wage ich kaum zu Ende zu denken .... evtl. doch mal nach dem nunmehr angebrochenen 3. Jahrzehnt dieses Staatsterrors irgendwem eins rechtlich relevant ans Bein pinkeln ... :D:confused::D:p ...

Themenstarteram 9. Juni 2012 um 21:04

Wieso sind es bloß immer die armen Säue und niemals reiche Schweine?

am 9. Juni 2012 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich frage mich, warum es beim Vorgehen gegen diese "Clubs" nicht zum massenhaften Entzug von Fahrerlaubnissen kommt. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür wären sicherlich gegeben.

Was soll das bitte bringen? Lassen sie sich halt von Rangniederen fahren.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Was soll das bitte bringen?

Diese Frage kann man im Prinzip bei jedem Täter stellen, der zur Begehung von Straftaten auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen zurückgreift.

Es ist halt ein Instrument des Strafen-Kataloges.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Urheberrechte von MCs die verboten wurden?