Braincap nicht verboten !?
Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
Die steht hier, ganz unten ...
Weiß jemand noch mehr darüber ?
Allsqure
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Nurfluegler
... worum geht es dir eigentlich in diesem thread?
Apostel Honda, Brief an die Biker, Vers 13
Selig sind diejenigen, die lesen können.Sie finden die Antworten immer heraus.
Allsquare
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Zitat:
Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei irgendwelchen Helmen anderer Art wie z. B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad- oder Stahlhelmen aus dem militärischen Bereich. Dies gilt auch für die beliebten Halbschalen-Helme (sog. "Braincaps"
, da hierfür eine ausreichende Schutzwirkung ebenfalls verneint werden muss.
Das klingt plausibel, ist aber nicht ... solange dieser Text ein Schlußfolgerung des Autoren darstellt, und nicht als Text des Gesetzes bzw. Text der Ausnahmeregelung Bestandteil derselben ist ... der
wermuß "verneinen" oder hat "verneint" !?
Allsquare
hmmm, worum geht es dir eigentlich in diesem thread? dass so ein helm keine nennenswerte schutzwirkung im falle eines unfalles bietet, dürfte auch von dir nicht in frage gestellt werden. wenn du dieses unnötige risiko eingehen willst....dann tu es einfach....absolution kann dir keiner geben.....und wenn sich dein gesicht über 80m asphalt verteilt hat, ists auch zweitrangig ob ne versicherung für die kosten einer funktionellen (optisch ist der fisch dann eh geputzt) wiederherstellung aufkommt oder nicht.
wenns um frische luft am kopfe geht, dann sprich mit dem doc deines vertrauens, und lass dir ne helmbefreiung ausstellen....das geht einfacher als man denkt, und haben einige meiner bekannten. die müssen dann allerdings auch damit leben, alle nase lang von den sheriffs rausgewunken zu werden......brauch ich nun gar nicht.....erst recht nicht bei der art bikes die ich bewege, an denen ein findiger und motivierter grünkittel immer etwas finden kann, dass 3 punkte wert ist.
Zitat:
Original geschrieben von Nurfluegler
erst recht nicht bei der art bikes die ich bewege, an denen ein findiger und motivierter grünkittel immer etwas finden kann, dass 3 punkte wert ist.
ich dachte du baust nur zu 100% gesetzeskonforme bikes

bb-blue
Zitat:
Original geschrieben von bb-blue
Zitat:
Original geschrieben von Nurfluegler
erst recht nicht bei der art bikes die ich bewege, an denen ein findiger und motivierter grünkittel immer etwas finden kann, dass 3 punkte wert ist.
ich dachte du baust nur zu 100% gesetzeskonforme bikes![]()
bb-blue
nich in diesem leben


Zitat:
Original geschrieben von Nurfluegler
... worum geht es dir eigentlich in diesem thread?
Apostel Honda, Brief an die Biker, Vers 13
Selig sind diejenigen, die lesen können.Sie finden die Antworten immer heraus.
Allsquare
Wuhahahaha... allsquare.. Der war geil
Ja also... Helmbefreiung wär geklärt... aber die Punkte und dauernden Stops vom Flügi...
Besorg dir eine Flensmemberabocard... da werden die nicht TÜVigen Umbauten eingetragen, Du zahlst deine einmalige Jahresgebühr und bekommst die Sammelpunkte einmal gutgeschrieben - das spart bei Kontrollen viel Zeit und Diskussionen, billiger ist es auch
(die Cops ziehen die durch den Flenskartenleser und schon ist alles gut..)
keine bange ... mein punktekonto ist blütenweiss.........nur man muss die herren hüter ja nicht noch provozieren, indem man ohne helm rumdonnert.....und wenn man 10x ne hirn.....äh, helmbefreiung hat
...klar flügi...ne scheissidee das ist...ohne helm...da nervt gras ungemein....
dass mit dem gras ist ein insider, und bezieht sich nicht auf die thc-haltigen kräuter...naseweis
Zitat:
Original geschrieben von allsquare
Wer mit einem Braincap fährt, muss 15 Euro Busgeld bezahlen und die Maschine stehen lassen.
Das er die Maschine stehen lassen muß ist klar, aber 15 Euro Busgeld sind schon ziemlich happig. Ich denke mal, daß man das nicht pauschalisieren kann, zumal jeder städtische ÖPNV seine eigenen Tarife hat und die Höhe des Fahrpreises auch von der gefahrenen Strecke abhängt.