Boxter S 295 oder 310Ps
Hallo Leute
Ich fahre zurzeit einen Audi TT TFSI 2.0 mit 200ps.
Nach nun 16 Jahre Audi (A4, TT1 ,A4 Cabrio, TT2)mein Vorhaben für nächstes Jahr ist ein Erwerb Porsche Boxter S. Habe mich richtig "verguckt" :-)
Ich habe aber nun LEIDER gelesen im Cayman Forum, das es wohl Probleme mit dem Direkteinspritzer (die 320Ps Maschine)
geben soll, Ruß Probleme oder so.
Sorry für das "oder so", habe einfach keine Ahnung in solchen Dingen, geschweige von Porsche.
Meine Frage ist nun, "Fahre" ich mit dem Vorgänger besser? (295 statt 310PS)
Hier mal ein Boxter S der mir Preislich und Optisch doch sehr gefällt!
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=mkgmk3znpzx2&asrc=fa
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Gruß TTeufel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VoIIted
Aber echt, nur weil hier manche Kisten fahrn die n bissl mehr Leistung haben und das dreifache heißt das ja noch lang nicht, das hier nur deren Meinung zählt!
Einfach nur lachhaft.. Du bestätigst dich selber darin, nur uns allen deinen Neid kund zutun..
Ich bleib beim Äffchen 😁
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192 Antworten
Ich weiß nicht wo du bist, aber ich bin in Österreich, und da sind mündliche Vertragsabschlüsse (Kaufvertrag wohlgemerkt) selbst übers Telefon gültig und rechtskräftig 🙂.
Ob das in diesem Fall praxisrelevant ist, sei dahingestellt, ich wollte nur den sachlichen Fehler nicht so stehen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von mat_2
Ich weiß nicht wo du bist, aber ich bin in Österreich, und da sind mündliche Vertragsabschlüsse (Kaufvertrag wohlgemerkt) selbst übers Telefon gültig und rechtskräftig 🙂.Ob das in diesem Fall praxisrelevant ist, sei dahingestellt, ich wollte nur den sachlichen Fehler nicht so stehen lassen.
Und wer soll das gesprochene Wort vor Gericht bezeugen?
Die mündliche Zusage ist auch in D rechtlich bindend, d. h. der Wagen ist dann tatsächlich verkauft. Die Problematik bei dieser Art von Vertragsabschluß besteht im Nachweis, d. h. man sollte besser verläßliche Zeugen für die mündlichen Abschluß haben...
Das ist mir alles bewusst, ich lebe ja nicht auf dem Mond 🙂.
Ich wollte lediglich den Satz von flieger65 bezüglich der Rechtskraft richtig stellen 😉.
Zitat:
Original geschrieben von JürgenF
Die mündliche Zusage ist auch in D rechtlich bindend, d. h. der Wagen ist dann tatsächlich verkauft. Die Problematik bei dieser Art von Vertragsabschluß besteht im Nachweis, d. h. man sollte besser verläßliche Zeugen für die mündlichen Abschluß haben...
Aber nicht am Telefon!
Da kann ich ja für einen X beliebigen Interessenten welche ich kenne aus Jux einen Kaufvertrag am Telefon abschließen!
Es gibt gewisse Verbraucherschutznormen, die zB bei Werbeanrufen o.ä. die Vertragswirksamkeit unterbinden...
Der Überraschungsmoment des Angerufenen soll nicht ausgenutzt werden etc. Aber hier gehts ja (zumindest soweit wir darüber bescheid wissen) darum, dass ein anderer Interessent den bereits angebahnten Autokauf telefonisch vollendet hat, was legitim ist.
Aber nochmal: prinzipiell steht einem rechtskräfitgen Vertragsabschluss per Telefon nichts im Wege. Du könntest ja mit den entsprechenden Interessenten genauso in Persona reden, wenn der andere zustimmt, kommts zum Vertragsabschluss.
Selbstverständlich ist auch ein am Telefon mündlich abgeschlossener Vertrag rechtskräftig - dann gilt allerdings ein anderes Widerrufsrecht.
Zitat:
Original geschrieben von mat_2
Es gibt gewisse Verbraucherschutznormen, die zB bei Werbeanrufen o.ä. die Vertragswirksamkeit unterbinden...Aber nochmal: prinzipiell steht einem rechtskräfitgen Vertragsabschluss per Telefon nichts im Wege. Du könntest ja mit den entsprechenden Interessenten genauso reden, wenn der andere zustimmt, kommts zum Vertragsabschluss.
Das bedeutet wenn ich dich kennen würde und wüsste das du dir bei einem Händler ein Auto angeschaut hast,für dass Auto wenn ich deinen Namen am Telefon nenne,auf dich einen Rechts kräftigen Vertrag abschließen?
Da lachen ja die Hühner!
Naja.. Schluchtenland hatl - da darf die Polizei ja auch deine Geschwindigkeit mehr oder weniger schätzen 😁
Nein, der Vertrag wäre nicht rechtskräftig, da er einem Wurzelmangel unterläge. Du bist ja nicht ich.
Selbst wenn du selbst deine eigene Identität angibst, und den Vertrag auf mein fitives Wollen hin abschließt geht das nicht solange du keine Bevollmächtigung meinerseits hast.
Sieh es so, flieger65: für Problemfälle gibts Sonderregelungen, die Missbräuche und Gaunereien weitestgehend vorbeugen sollen. Primar dient die Vertragsfreiheit deinem eigenen geschäftlichen Interesse Dinge schnell und unbürokratisch abzuwickeln.
@ ancalagon
Scherzkeks 😉, ich bezweifle zutiefst, dass das bei euch anders ist. Die tauschen sich nämlich manchmal aus, die österr. und die dt. Gesetzgebung 😉.
Zitat:
Original geschrieben von mat_2
Nein, der Vertrag wäre nicht rechtskräftig, da er einem Wurzelmangel unterläge. Du bist ja nicht ich.
Selbst wenn du selbst deine eigene Identität angibst, und den Vertrag auf mein fitives Wollen hin abschließt geht das nicht solange du keine Bevollmächtigung meinerseits hast.
Siehste,
und wer will da feststellen ob nun du selber oder ich unter deinem Namen angerufen habe?
Somit ist das Telefon für mich kein Nachweis für einen Rechts kräftigen Vertragsabschluß!
Zitat:
Somit ist das Telefon für mich kein Nachweis für einen Rechts kräftigen Vertragsabschluß!
So machts Sinn 😉.
Und bei unbekannten Anrufern einfach wortlos Auflegen 😉.
Zitat:
Original geschrieben von mat_2
Scherzkeks 😉, ich bezweifle zutiefst, dass das bei euch anders ist. Die tauschen sich nämlich manchmal aus, die österr. und die dt. Gesetzgebung 😉.
Bei uns in Deutschland ist aber z.B. die geschätzte Geschwindigkeit vor Gericht nicht Rechts kräftig!
Das kann durchaus sein, und ich kann leider auf diesem Gebiet auch nichts dazu sagen, da ich mich da einfach nicht auskenne.
Es gibt aber gerade im Bezug auf Kaufverträge und Konsumentenschutz seitens EU ein paar einheitliche Vorgaben, ich gehe als davon aus, dass dies bei euch ähnlich geregelt ist. Mit Sicherheit kann ichs allerdings nicht sagen, vllt weiß diesbezüglich jmd anderer noch was 🙂.
Zitat:
Original geschrieben von mat_2
@ ancalagon
Scherzkeks 😉, ich bezweifle zutiefst, dass das bei euch anders ist. Die tauschen sich nämlich manchmal aus, die österr. und die dt. Gesetzgebung 😉.
na dann bezweifle du mal 😉 aber in Dland genügt das Hinterherfahren in einem Polizeifahrzeug nicht um als Beweis zu gelten. Dafür brauchst du eine geeichte Messanlage, die hat längst nicht jeder Einsatzwagen.