böser blick an der Motorhaube
Weiß von euch zufällig jemand ob es schon eine verlängerte Motorhaube zum kaufen gibt? Von dem ranschweißen bin ich nicht so begeißtert da dass eine schweine Arbeit ist. Danke 😉
28 Antworten
ne@nicobk Brille aufsetzen und Lesen 🙂
Was nicht erlaubt ist, ist verboten so einfach ist das.
@golfTDI_gti habe noch keine gesehen wenn dann nur komplette Blende
Zitat:
Original geschrieben von jettaflitzer
Was nicht erlaubt ist, ist verboten so einfach ist das.
das war schon früher so😉
Zitat:
Original geschrieben von danjan
Zitat:
Original geschrieben von danjan
das war schon früher so😉Zitat:
Original geschrieben von jettaflitzer
Was nicht erlaubt ist, ist verboten so einfach ist das.
Und wo steht das???
Moin Moin also hier wird ja heftig drüber gestritten, man kann sich auch den Bösen Blick selber bauen, am ende muß es dir der Prüfer eintragen oder etwa nicht. Also bei solchen sachen kann man ja vorher mal zu Prüfer gehen und ihn fragen ob er es dir einträgt. Lieg ich damit falsch oder nich???
LG Petar8406
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Zitat:
Original geschrieben von pedachen
Moin Moin also hier wird ja heftig drüber gestritten, man kann sich auch den Bösen Blick selber bauen, am ende muß es dir der Prüfer eintragen oder etwa nicht. Also bei solchen sachen kann man ja vorher mal zu Prüfer gehen und ihn fragen ob er es dir einträgt. Lieg ich damit falsch oder nich???
LG Petar8406
Richtig aber allgemein bekannt ist auch das wenn was nicht erlaubt ist es verboten ist.
Nochmal ein Beispiel: Du kaufst dir für deinen Golf mit Halogen Scheinwerfern Xenon Leuchtmittel diese habe keine Erlaubnis also sind Verboten.
Genauso wie die Scheinwerferblenden es steht in den meisten Gutachten drin für Golf 4 mit Halogen Scheinwerfern d.h.: von Xenon steht da nix also verboten.
Genauso ABE`s für Sportluftfilter wenn da drin steht für nen 1.9 TDI 100-130 PS dann ist das Ding nicht für 150 PS erlaubt also verboten.
Im Schadensfall (Unfall) ist es der Versicherung egal ob der Motor oder andere teile bauartidentisch sind oder nicht dann hatte dein Auto keine Betriebserlaubnis fertig.
Ihr glaubt nicht an was für Kleinigkeiten sich Versicherungen oder sogar die Polizei aufhalten können
Desweiteren der Tüver kann viel eintragen er könnte dir sogar 800 PS mit Serienbremsen eintragen Legal ist es trotzdem nicht.
Hier ist halt Absprache nötig klar aber wie gesagt wenn es schon am Gutachten scheitert sagt der TÜV auch nein.
@jettaflitzer, gegen deinen post hab ich nichts einzuwenden stimme ich dir voll zu. Aber der Themenstarter hatte ja nach einen Bösenblick zum anschweisen oder eine komplette Motorhaube gefragt, und da sieht die sache ja so aus das er vom Prüfer eingetragen werden muß, und weil ein Prüfer ja auch nur ein "Mensch" 😉 ist kann die auffassung von Gut und Böse schon mal unterschiedlich sein. Daher ist es am besten das voher mit dem Prüfer zu klären, das mann später kein Böses erwachen hat.
LG Pedachen
Zitat:
Original geschrieben von jettaflitzer
Richtig aber allgemein bekannt ist auch das wenn was nicht erlaubt ist es verboten ist.Zitat:
Original geschrieben von pedachen
Moin Moin also hier wird ja heftig drüber gestritten, man kann sich auch den Bösen Blick selber bauen, am ende muß es dir der Prüfer eintragen oder etwa nicht. Also bei solchen sachen kann man ja vorher mal zu Prüfer gehen und ihn fragen ob er es dir einträgt. Lieg ich damit falsch oder nich???
LG Petar8406Nochmal ein Beispiel: Du kaufst dir für deinen Golf mit Halogen Scheinwerfern Xenon Leuchtmittel diese habe keine Erlaubnis also sind Verboten.
Genauso wie die Scheinwerferblenden es steht in den meisten Gutachten drin für Golf 4 mit Halogen Scheinwerfern d.h.: von Xenon steht da nix also verboten.
ja moment mal, hier werden schon wieder Birnen mit Eiern verglichen.
Wenn ich Xenon in Halogenscheinwerfer einbaue erlischt die BE des Scheinwerfer, das ist klar.
Aber wir spechen hier von der Leuchtweiter etc. also das was ein Scheinwerfer erzeugt! Und es gibt kein Gesetz oder Vorschrift das die Leuchtweite eines Fahrzeuges in bezug auf Abblendlicht und Fernlich. Da sich Licht nicht in einem Bogen sonder in einem geraden strahl ausbreitet begrenze ich somit das Abblend- und Fernlicht nur nach oben aber nicht nach vorne. Und MIR ist keine Vorschrift bekannt die das Regelt.
Anders sieht es bei Warnsignalen aus, diese müssen einen bestimmten Abstrahlwinkel haben, damit der nette LKWBrummi der die 2m auffährt auch noch sieht wie du bremst...
MfG
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Da sich Licht nicht in einem Bogen sonder in einem geraden strahl ausbreitet begrenze ich somit das Abblend- und Fernlicht nur nach oben aber nicht nach vorne. Und MIR ist keine Vorschrift bekannt die das Regelt.
Ich habe nie behauptet das es verboten ist Scheinwerferblenden/Bösen Blick zu fahren. Ich habe nur gesagt das diese Licht klauen was auch so ist. Kann jeder selbst nachprüfen. Einfach mal die Hand von oben ein Stück weit in den Scheinwerfer halten.
Wer mal auf der TÜV Seite nachkuckt bzw mit einem Tüv Prüfer spricht dem wird folgender Satz auffallen: "Massgeblich ist was in der ABE oder dem Gutachten steht" und daraus interpretiere ich wenn drin steht Halogen dann steht dort nicht Xenon und damit ist es rein rechtlich nicht erlaubt.
Desweiteren habe ich auch schonmal Aussicht nach Blenden (Es aber wieder verworfen) gehalten und teilweise stand dort bei "Nicht für Fzg. mit Xenon Hauptscheinwerfer"
Ich lass mich gerne eines besseren belehren.
@wing2579 Es gibt auch keine Vorschrift für die Leuchtweite aber wenn ein böser Blick/Scheinwerferblende das Licht massgeblich beeinträchtigt dann wird der Tüver sagen Nein.
ist doch latte ob es xenon oder halogen. einzelabnahme und gut ist. wenn ich felgen kaufen und da steht 225/35/19 reifen und ich verbaue 215er ist es auch nicht verboten nur es muss dann per einzelabnahme abgenommen werden.
jetzt zum bösen blick 😁
schweißen sollte man das blech nicht ganz, sonst in abständen punkten und immer bischen warte damit die haube nicht zu viel wärm rein kommt. zinnen ist aber eher übungssache aber bekommt auch jeder hin der schon mal kabel gelötet hat.
grüße
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Bitte? Hast du dafür mal einen Gesetzestext oder eine Richtlinie?Zitat:
Original geschrieben von golfdriver86
Also ich weiss ja nicht wenn einem der "Böse Blick " Licht klaut ist der nicht tüv-fähig da der "böse Blick" sich nicht negativ auf die lichtausbeute auswirken darf.Und seit wann ist ein "Böser Blick" bei Xenon nicht erlaubt???
Mfg golfdriver
MfG
Zitat:
Original geschrieben von andixs319
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Bitte? Hast du dafür mal einen Gesetzestext oder eine Richtlinie?
MfG
H7 H4 oder xenon ist völlig wurst ist erlaubt nen bösen blick zu montieren,und ihr sollt den den auch net soweit runterziehen das der lichtkegel beeinflusst wird!,weiß ja net was ihr da für anbauten gesehn habt,da musst du ja denhalben scheinwerfer zu machen!!!!!!!!!!!
Hab bei nem kollegen an siene vecta b ne habenverlänbgerund angeschweisst und die ist auch eingetragen undd er wagen hat xenonlicht.also erst nach lesen und richtig informieren bvor amn sowas behauptet!!!!!!!!!!!!mfg
Zitat:
Original geschrieben von Labtec-VW
ist doch latte ob es xenon oder halogen. einzelabnahme und gut ist.
So siehts aus !
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Die Kiste geht ja mal absolut gar nicht 😁
schön hoch was 😁
So sieht das aus wenn man sein SportFahrwerk wieder ausbaut, weil man nurnoch Probleme hatte mit z.b. Aufsetzen, Automatikgetiebe defekt, Ölwanne aufgehauen ... .