Bodenmarkierung Privatparkplatz

hallo,

Ich arbeite in einem großen Gebäude, hinter dem ein großer Parkplatz ist. Die Parkflächen sind markiert, indem das jeweilige Firmenlogo auf den Boden gesprüht wurde. Für meine Arbeitsstätte gibt es aber nicht genügend Parkflächen und deswegen stehe ich meistens auf einer Parkfläche, das mit dem Logo des Fitnessstudios nebenan markiert wurde.

Das Fitnessstudio (die Mitglieder sollen so parkkarten reinlegen) hat jetzt aber alle Kennzeichen notiert und wer keine Parkkarte hat, hat einen Zettel, dass beim nächsten mal abgeschleppt wird.

Ist so eine einfache bodenmarkierung als Logo überhaupt rechtens? Es steht nirgendwo ein Schild, dass irgendwo nicht geparkt werden dürfte.

VG Günni

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Oktober 2019 um 22:06:08 Uhr:


Grundsätzlich steht mal die Frage im Raum, ob denn die ganzen Parkplätze auch tatsächlich zu dem Gebäudekomplex mit Firmen und Fitnessstudio dazugehört.
Ich meine, daß solche Parkplätze schnell mal einfach so in den Besitz wandern und Schilder wie "Privatparkplatz" aufgestellt werden.
Wer kontrollierts denn ?!

Ähnlicher Fall hier bei mir in der Nähe.
Das Aussenlager eines Möbeldiscounters beansprucht Parkplätze für sich, die gar nicht zum Aussenlager dazugehören.
Möchte man in das darüberliegende, neu eröffnete Fitnessstudio und parkt dort sein Auto hat man einen Zettel unterm Scheibenwischer, hier in Zukunft nur als Kunde des Möbeldisconters parken zu dürfen und bei weiteren Zuwiderhandlungen abgeschleppt wird.
Komisch nur, daß keinerlei Hinweisschilder aufgestellt sind, wem der Parkplatz gehört.

So wie ich dich hier kennen gelernt habe hast du große Probleme deine Umwelt so zu akzeptieren wie sie ist. Alles was dir nicht in den Kram passt wird angezweifelt und muss irgendwie Unrecht sein. Ist das so richtig wie ich es wahr nehme ?

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Oktober 2019 um 21:30:47 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Oktober 2019 um 15:32:56 Uhr:


Tut mir Leid, aber da muß Ich Dich leider enttäuschen !
Denn Ich habe weder Probleme damit, meine Umwelt so zu akzeptieren wie sie ist, noch zweifel Ich nicht alles an was mir nicht in den Kram passt und auch noch Unrecht ist.

Ich habe lediglich ein Problem mit der typischen MT-Mentalität und deren Verfechter, alles so wie es ist einfach so hinzunehmen und auch zu akzeptieren.
Einfacher ausgedrückt "Einfach bezahlen und akzeptieren"

Mir scheint aber, daß es mehr als genug Leute gibt, die ein deutlich größeres Problem damit haben, wenn sich Leute zurecht die Frage stellen, "Ist das jetzt rechtlich in Ordnung oder nicht und sich auch mal erfolgreich zur Wehr gesetzt haben"

Danke für Deine Antwort.

danke allein reicht nicht!

Ja der Deutsche hat erkannt, dass man ALLES hinterfragen kann - und zur Not auch bis zur letzten Instanz durchziehen kann!
Früher hat er einfach alles gemacht was angeordnet wurde ohne zu Fragen - die heutigen Erziehungsmethoden fordern und fördern die kleine Revolution und Revoluzzer

Schön dass es auch DIESE Menschen irgendwann erwischt - spätestens wenn der Nachbar gegen den Neubau ist... - dann wird geweint und lamentiert!

Weiter So - Deutschland (schaff dich ab!)

jetzt wird schon angezweifelt, dass ich MEINEN Parkplatz nach meinem Gutdünken gestalte und für MEINE Zwecke nutzen will....

Kannte ich aus meiner alten Firma auch so. Ein Niederlassungsleiter, 3 Angestellte. Demzufolge auch 4 Parkplätze.
Wenn ich öfter mit dem Rad gekommen bin, dann waren auch einige immer wieder der Meinung, sie dürfen sich dann dreisterweise dort hinstellen, obwohl der Parkplatz von meiner alten Firma vom Gebäudevermieter teuer gemietet werden mussten und Kennzeichen an der Hauswand auf den derzeitigen Mieter hingewiesen haben.

Mein Chef fand dieses Verhalten ebenfalls nicht wirklich toll und hat da auch eiskalt abschleppen lassen. Er hätte nichts dagegen, wenn dort der ein oder andere Fremde, welcher in einem anderen Unternehmen arbeitet, dort parkt wenn ich eh mit dem Rad unterwegs war. Aber die Leute sollen gefälligst so viel Arsch in der Hose haben und fragen. Dass das nicht gemacht wurde, hat den Anlass gegeben, dass er ständig den Abschlepper gerufen hat. Tja, Dreistigkeit zahlt sich eben nicht immer aus 😉

Bezüglich Parken auf Privatparkplätzen gibt es jetzt ein höchstrichterliches Urteil, dass im Grunde bedeutet, dass letztendlich der Halter des Fahrzeugs bezahlen muss, wenn er den Fahrer nicht benennen will /kann.

BGH - Abstreiten schützt nicht vor Strafzetteln

https://flip.it/tbzDkY

Finde ich gut! 😁

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Zitat:

@freewindqlb schrieb am 18. Dezember 2019 um 11:23:54 Uhr:


Bezüglich Parken auf Privatparkplätzen gibt es jetzt ein höchstrichterliches Urteil, dass im Grunde bedeutet, dass letztendlich der Halter des Fahrzeugs bezahlen muss, wenn er den Fahrer nicht benennen will /kann.

BGH - Abstreiten schützt nicht vor Strafzetteln

https://flip.it/tbzDkY

Danke für den link.

IMHO stellt das BGH hier nur die Berechtigung einer Sanktion gegen den Halter fest, wenn dieser die Mitwirkung verweigert.

Was geschehen soll, wenn es nicht gelingt aus z. B. 3 möglichen Fahrern den „Täter“ (also den mit dem Nutzungsvertrag an der Backe) zu ermitteln, bleibt hier erstmal offen.

die Möglichkeit, auf dem zivilrechtlichen Weg vom Halter die Unterlassung zu verlangen, gab es bisher immer schon und bleibt unbenommen.

Kann der Eigentümer/Mieter des Grundstückes zweigleisig fahren? Unterlassung und der vertragsrechtliche Ansatz?

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 18. Dezember 2019 um 11:25:14 Uhr:


Finde ich gut! 😁

Ich finde es erstaunlich. Insbesondere, wenn das auch gegenüber nahen Angehörigen gelten soll. Bin mal auf den Volltext des Urteils bzw. die Begründung gespannt.

Abgesehen davon: So eine Situation ist absolut vermeidbar. Ich lege mittlerweile schon fast reflexartig die Parkscheibe aufs Armaturenbrett, wenn ich bei einem Supermarkt parke.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 18. Dezember 2019 um 11:23:54 Uhr:


Bezüglich Parken auf Privatparkplätzen gibt es jetzt ein höchstrichterliches Urteil, dass im Grunde bedeutet, dass letztendlich der Halter des Fahrzeugs bezahlen muss, wenn er den Fahrer nicht benennen will /kann.

BGH - Abstreiten schützt nicht vor Strafzetteln

https://flip.it/tbzDkY

Das Urteil ist ein wenig irreführend. Es verweist nur an das "alte" Gericht zurück. Der Fahrer soll die angeblichen Fahrer benennen. Er braucht dann nur zu sagen, dass er die Aussage verweigert, da es sich um Verwandte handelt und schon haben wir einen anderen Sachverhalt. Auch die angebliche Zahlungsverpflichtung bei öffentlichen Parkplätzen ist falsch. Man muss nur die Bearbeitungskosten tragen (wird ganz interessant, wenn das Porto auf 100€ erhöht wird).

Im Prinzip finde ich es richtig, dass hier eine klare Linie gefahren wird, bin aber der Auffassung, dass man sich an den normalen Verwarnungsgeldern angleichen muss und ein Abschleppen die reine - begründete - Ausnahme bleibt.

peso

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 18. Dezember 2019 um 13:51:47 Uhr:


Kann der Eigentümer/Mieter des Grundstückes zweigleisig fahren? Unterlassung und der vertragsrechtliche Ansatz?

Warum nicht? Es handelt sich um reines Zivilrecht.

peso

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 18. Dezember 2019 um 14:09:44 Uhr:



Zitat:

@McFlyHH schrieb am 18. Dezember 2019 um 11:25:14 Uhr:


Finde ich gut! 😁

Ich finde es erstaunlich. Insbesondere, wenn das auch gegenüber nahen Angehörigen gelten soll. Bin mal auf den Volltext des Urteils bzw. die Begründung gespannt.

Abgesehen davon: So eine Situation ist absolut vermeidbar. Ich lege mittlerweile schon fast reflexartig die Parkscheibe aufs Armaturenbrett, wenn ich bei einem Supermarkt parke.

Ich auch und langsam aber sicher auch andere Kunden. Hier sieht man aber klar, dass hohe Bussgelder doch abschreckend und erziehend sind.

peso

War ja klar dass sich der TE nicht mehr meldet. Aber kein Vorwurf an ihn, sondern an diesen ganzen Belehrungsscheiss. Warum nicht einfach schreiben "ja, ist rechtens" und gut is. Zwei Leute haben das hinbekommen.

Dazu hab ich auch mal eine Frage. Ich wohne am Ende einer Spielstrasse in einer Sackgasse. Dort ist ein Wendehammer, ist aber zu klein um in einem Zug zu drehen. Der Verkehr ist natürlich sehr gering, aber einige nehmen meine Einfahrt öfters um in einem Zug rumzukommen. Rechtens ist das natürlich nicht. Da es mein teuer bezahltes Grundstück ist, dürfte ich da als Eigentümer auch Nägel ausstreuen? Zum Beispiel wenn ich mal 3 Wochen im Urlaub bin? Mal rein interessehalber. Ich hab zwar auch ein doppelflügiges Eingangstor, aber das beginnt erst ca 3m ab der Straßengrenze. Ich weiß das es Asi ist, aber manche lernen ja nur auf die harte Tour.

abpollern ist erlaubt, Nägel nicht.

Kann ich verstehen aber leg doch einfach größere Steine ab.

Wir haben zusätzlich zum Tor noch eine Kette angebracht, da auch unser Tor etwas versetzt ist. Bei uns hat nämlich auch immer der Paketdienst oder die Müllabfuhr das Grundstück genutzt, um rückwärts etwas in die Einfahrt zu fahren.

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