Bodenmarkierung Privatparkplatz
hallo,
Ich arbeite in einem großen Gebäude, hinter dem ein großer Parkplatz ist. Die Parkflächen sind markiert, indem das jeweilige Firmenlogo auf den Boden gesprüht wurde. Für meine Arbeitsstätte gibt es aber nicht genügend Parkflächen und deswegen stehe ich meistens auf einer Parkfläche, das mit dem Logo des Fitnessstudios nebenan markiert wurde.
Das Fitnessstudio (die Mitglieder sollen so parkkarten reinlegen) hat jetzt aber alle Kennzeichen notiert und wer keine Parkkarte hat, hat einen Zettel, dass beim nächsten mal abgeschleppt wird.
Ist so eine einfache bodenmarkierung als Logo überhaupt rechtens? Es steht nirgendwo ein Schild, dass irgendwo nicht geparkt werden dürfte.
VG Günni
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Oktober 2019 um 22:06:08 Uhr:
Grundsätzlich steht mal die Frage im Raum, ob denn die ganzen Parkplätze auch tatsächlich zu dem Gebäudekomplex mit Firmen und Fitnessstudio dazugehört.
Ich meine, daß solche Parkplätze schnell mal einfach so in den Besitz wandern und Schilder wie "Privatparkplatz" aufgestellt werden.
Wer kontrollierts denn ?!Ähnlicher Fall hier bei mir in der Nähe.
Das Aussenlager eines Möbeldiscounters beansprucht Parkplätze für sich, die gar nicht zum Aussenlager dazugehören.
Möchte man in das darüberliegende, neu eröffnete Fitnessstudio und parkt dort sein Auto hat man einen Zettel unterm Scheibenwischer, hier in Zukunft nur als Kunde des Möbeldisconters parken zu dürfen und bei weiteren Zuwiderhandlungen abgeschleppt wird.
Komisch nur, daß keinerlei Hinweisschilder aufgestellt sind, wem der Parkplatz gehört.
So wie ich dich hier kennen gelernt habe hast du große Probleme deine Umwelt so zu akzeptieren wie sie ist. Alles was dir nicht in den Kram passt wird angezweifelt und muss irgendwie Unrecht sein. Ist das so richtig wie ich es wahr nehme ?
81 Antworten
Es ist natürlich nicht zulässig. Unabhängig davon, ob Dein Grundstück wirklich bis zur Bordsteinkante geht oder ob dazwischen eventuell ein Gehweg ist, der der Kommune gehört, muss Dein Grundstück verkehrssicher sein. Sprich: Selbst auf Deinem Grundstück, auch wenn hinter Zaun, Tor und Mauer dürfen keine Gefahren lauern. Keine offenen Gruben, gefährliche Einrichtungen und ähnliches. Wenn z.B. einem Einbrecher was passiert, kann er Dich haftbar machen. Ich verstehe Deine Situation, wohne ähnlich und habe auch schon öfter über rigorose Maßnahmen gegen Falschparker und Wender nachgedacht, aber Selbstjustiz ist eben nicht erlaubt.
"Kann ich verstehen aber leg doch einfach größere Steine ab."
Die Dinger halten auch fit. Schließlich "darfst" du sie bei jeder erlaubten Benutzung dieser Fläche zur Seite räumen. Einfacher wäre es vielleicht, das Tor nach vorne zu versetzen und mit einem elektrischen Antrieb zu versehen. Oder das etwas gelassener zu sehen; wenn dort ohnehin nicht viel Verkehr ist, dürfte das auch nicht so oft passieren.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 18. Dezember 2019 um 14:21:03 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 18. Dezember 2019 um 13:51:47 Uhr:
Kann der Eigentümer/Mieter des Grundstückes zweigleisig fahren? Unterlassung und der vertragsrechtliche Ansatz?Warum nicht? Es handelt sich um reines Zivilrecht.
IANAL aber wie soll das denn gehen? Ich schließe mit dir einen Vertrag, dass ich bei Verstoß gegen die Parkbedingungen einen Ausgleich von z.B. 30€ entrichte und zusätzlich hängst du mir danach noch eine Unterlassungserklärung an? Entweder ich darf da parken und zahl wie vereinbart die 30€ oder es gibt keinen Vertrag, dafür die Unterlassungsklage. Du könntest mir bestenfalls Hausverbot erteilen und bei Zuwiderhandlung gegen das Hausverbot kannst du mir dann die Unterlassung anhängen.
Zitat:
@Schwindel schrieb am 18. Dezember 2019 um 15:42:09 Uhr:
Dazu hab ich auch mal eine Frage. Ich wohne am Ende einer Spielstrasse in einer Sackgasse. Dort ist ein Wendehammer, ist aber zu klein um in einem Zug zu drehen. Der Verkehr ist natürlich sehr gering, aber einige nehmen meine Einfahrt öfters um in einem Zug rumzukommen. Rechtens ist das natürlich nicht. Da es mein teuer bezahltes Grundstück ist, dürfte ich da als Eigentümer auch Nägel ausstreuen? Zum Beispiel wenn ich mal 3 Wochen im Urlaub bin? Mal rein interessehalber. Ich hab zwar auch ein doppelflügiges Eingangstor, aber das beginnt erst ca 3m ab der Straßengrenze. Ich weiß das es Asi ist, aber manche lernen ja nur auf die harte Tour.
Sonst geht es dir schon noch gut?
Klar ist es Rechtens, wenn man deine Zufahrt zum Wenden benutzt. Solange sie nicht mittels Zaun oder Kette versperrt ist. Oder wenn du die Fläche begrünst, da darf niemand drüber.
Das mit den Nägeln dürfte für dich ein schweres Eigentor werden. In einer Sackgasse am Ende einer Spielstraße dürften sich praktisch nur Nachbarn und deren Gäste aufhalten. D.h. nachbarschaftlicher Frieden wird dadurch niemals wieder einkehren - zum Nachteil aller Beiteiligten, also auch deinem.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Dezember 2019 um 15:57:12 Uhr:
"Kann ich verstehen aber leg doch einfach größere Steine ab."Die Dinger halten auch fit. Schließlich "darfst" du sie bei jeder erlaubten Benutzung dieser Fläche zur Seite räumen.
Es ging um 3 Wochen Urlaub und da wäre die Maßnahme perfekt.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 18. Dezember 2019 um 16:00:04 Uhr:
In einer Sackgasse am Ende einer Spielstraße dürften sich praktisch nur Nachbarn und deren Gäste aufhalten. D.h. nachbarschaftlicher Frieden wird dadurch niemals wieder einkehren - zum Nachteil aller Beiteiligten, also auch deinem.
Haben die Nachbarn doch selber in der Hand. Wenden die dort nicht, bleibt der Frieden. Wieso wird eigentlich immer das "Opfer" zum Täter gemacht?
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hauptsache diejenigen fahren nicht auch 10 cm auf fremde einfahrten wenn SIE SELBST wenden oder ausweichen müssen
sonst hoffe ich, da liegen spikes aus
Zitat:
@CH76 schrieb am 18. Dezember 2019 um 16:02:13 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Dezember 2019 um 15:57:12 Uhr:
"Kann ich verstehen aber leg doch einfach größere Steine ab."Die Dinger halten auch fit. Schließlich "darfst" du sie bei jeder erlaubten Benutzung dieser Fläche zur Seite räumen.
Es ging um 3 Wochen Urlaub und da wäre die Maßnahme perfekt.
Zitat:
@CH76 schrieb am 18. Dezember 2019 um 16:02:13 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 18. Dezember 2019 um 16:00:04 Uhr:
In einer Sackgasse am Ende einer Spielstraße dürften sich praktisch nur Nachbarn und deren Gäste aufhalten. D.h. nachbarschaftlicher Frieden wird dadurch niemals wieder einkehren - zum Nachteil aller Beiteiligten, also auch deinem.Haben die Nachbarn doch selber in der Hand. Wenden die dort nicht, bleibt der Frieden. Wieso wird eigentlich immer das "Opfer" zum Täter gemacht?
Man muss natürlich dafür sorgen, dass die Steine halbwegs gut zu erkennen sind. Nicht dass noch jemand gegen die dunkelgrauen Steine fährt und sich die Stossstange ruiniert.
Ihr habt Probleme...wenn euch das so wichtig ist, dass niemand in Eurer „bezahlten“ Einfahrt wendet, kauft euch solche versenkbaren Poller. Oder ne Schranke.
Normalerweise sollte es logisch sein, dass man fremden Grund und Boden nicht benutzt.
ohhh mein gott jemand für 30sec meinen teurern mit blattgold belegten grund und boden benutzt hilfe polizei fangt den bösen
wie gesagt ich hoffe nur, das diejenigen wenn sie selbst mal irgendwo wenden müssen, sich nicht auf den grund und boden anderer begeben
Ich sehe jetzt hier auch kein Problem. Wir wohnen auch am Ende einer Sackgasse ohne Wendehammer, und jeder dreht da Mithilfe unserer Einfahrt. Und bei uns kommen n paar mehr vorbei, weil sie alle da parken wollen, um sich die Parkgebühr am nahen Krankenhaus zu sparen. Leben und leben lassen.
Also was soll der Geiz. Das ist so typisch Deutsch. 🙄
Kann ja jeder halten wie er will, wir (und andere) wollen es nicht und dann hat man dies zu akzeptieren.
Zu dem Thema kann ja gerne jemand einen separaten Thread aufmachen. Ich würde hier gerne Meinungen und Einzelheiten zu dem BGH-Urteil lesen und nichts von selbst inszenierten „Opfern“ von bösen Leuten die in einem (!!) Zug auf deren ersten drei Metern Einfahrt wenden.
Stellt doch ein Schild auf: „Benutzung auch zum Wenden verboten, sonst Abmahnung“ und stellt euch mit Block und Bleistift hinters Fenster.
So falsch liegst du mit deinem Schild nicht, haben hier einige Nachbarn aufgestellt. Da der gemeine Autofahrer sich daran aber nicht hält, sollte man eher zusehen, dass das Grundstück erst gar nicht von Fremden befahren werden kann. So spart man viel Ärger.
Zitat:
@CH76 schrieb am 18. Dezember 2019 um 16:02:13 Uhr:
Es ging um 3 Wochen Urlaub und da wäre die Maßnahme perfekt.
Ist ähnlich oder sogar identisch zu betrachten wie die Maßnahme mit den Nägeln.
Sobald sich ein Passant daran verletzt gibts tierischen Ärger, egal ob die abgelegten Steine auf öffentlichem Grund abgelegt werden oder in der Einfahrt auf Privatgelände.
Hoffentlich halten sich die Leute dann bitte auch daran, daß wenn Sie selbst mal wenden müssen, nicht auf ein Privatgrundstück zu fahren.
Zitat:
@CH76 schrieb am 18. Dezember 2019 um 15:49:11 Uhr:
Wir haben zusätzlich zum Tor noch eine Kette angebracht, da auch unser Tor etwas versetzt ist. Bei uns hat nämlich auch immer der Paketdienst oder die Müllabfuhr das Grundstück genutzt, um rückwärts etwas in die Einfahrt zu fahren.
Das Paket soll aber bitte gefälligst bis zur Haustüre geliefert und der Müll auch zeitig und pünktlich abgeholt werden ?!