Bockt und ruckelt
Hallo ,
habe mir vor 14 Tagen einen Ford Escort VII GAL 1,6 i 16 V BJ 12/94
65 kw 88 PS 92.000 gelaufen gekauft . nach ca. 2 Tagen lief der Kühler Wassertank aus ...habe den Händler angerufen er meinte : Ist Ihr Pech hätten sie halt besser nach schauen müssen haben ihnen den als Bastler Fahrzeug verkauft. Sie erklärten sich aber bereit mir den Zahnriemen und die Wasserpumpe für 280 € zu reparieren. er fuhr dann ungefähr 2 Tage prima und seit dem ruckt und bockt er ohne ende und springt erst nach dem 2 - 4 versuch an...erst dachte ich es läge daran , das ich Super getankt habe ...aber ein bekannter meinte daran könnte es nicht liegen ...kann das mit dem Einbau des Zahnriemens zusammen hängen ...habe ja 1 Jahr Garantie. Nur bevor ich jetzt dahin fahre am Montag und nen Mega aufstand probe ( mir reichts nämlich langsam mit dem Händler) würde ich gerne wissen ob vielleicht einer von euch weiß womit es zusammen hängt ...habe wieder Benzin getankt aber er bockt immer noch sobald ich etwas mehr Gas gebe.
danke für eure Hilfe
LG
Bianca
78 Antworten
Unter Kaufleuten gelten andere Regeln, trifft aber hier nicht zu.
Und wenn er eine ganze Liste schreibt, er kann das Gesetz nicht ändern.
Als Händler kann er die Gewährleistung nicht ganz ausschließen.
So sieht es aus und schrieb ich ja schonmal.
Deswegen machen manche Händler es ja so, das sie das Fahrzeug von bekannten verkaufen lassen, weil Sie somit der Gewährleistung aus dem Weg gehen.
(Bis es auffliegt!)
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Und ausserdem muss er 24 Monate geben, es sei denn, die wird auf 12 im Vertrag geändert.
Aber 1 Jahr ist Pflicht.
Und ausserdem hast Du jetzt schon gewonnen !
Wenn er sich querstellt, kannst Ihm schöne Grüße bestellen, denn er hat sich eigentlich strafbar gemacht, da er Dich als Unternehmer eingetragen hat.
Ist auch immer eine gute Masche, um die Sachmängelhaftung auszuschliessen.
Ich poste gleich mal was gesetzliches.
Da kannst Du Deinen Fall genau rauslesen.
Mal schauen, ob ich es noch auf dem Rechner habe.
Haftung beim Kauf vom Unternehmer/Händler
Handelt es sich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Daher ist es sehr wichtig darauf zu achten, wer auf Verkäufer- und wer auf Käuferseite steht.
Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug kauft. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft. Noch nicht höchstrichterlich geklärt ist derzeit die Frage, ob auch andere Unternehmer erfasst sind, die geschäftlich genutzte Fahrzeuge verkaufen. Wenn man nur den Wortlaut der Vorschrift betrachtet, so können alle Kaufverträge betroffen sein, in denen Geschäftsfahrzeuge verkauft werden. Es wären beispielsweise auch Fälle erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Ein Unternehmer könnte nur dann zulässig einen Sachmängelhaftungsausschluss vereinbaren, wenn er darlegen kann, dass es sich um ein privat genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so müsste entscheidend sein, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag.
Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Schließlich sind die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Auch ist es unzulässig, aus dem privaten Käufer einfach einen Unternehmer zu machen und dadurch die Haftung auszuschließen. Viele Verkäufer fügen dem Kaufvertrag umfassende Mängelgutachten oder -protokolle bei, um auf diese Weise das Fahrzeug zu beschreiben. Hintergrund ist, dass sich der Käufer auf Mängel, die ihm beim Kauf bekannt waren, später nicht berufen kann. Hier müssen aber konkrete Mängel beschrieben werden. Allgemein sämtliche Teile als mangelhaft zu bezeichnen reicht im Ergebnis nicht aus, da das wiederum eine Umgehung der Haftung darstellen kann. Weiter kann es unzulässig sein, wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag aufnimmt "Bastlerfahrzeug", "zur Ausschlachtung" oder "geringe Restlaufzeit", um so die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits als Vertragsbestandteil aufzunehmen, wenn dies objektiv nicht stimmt, da beispielsweise gerade der TÜV neu gemacht wurde.
DANKE!!!!
Ich werde mal sehen wie er darauf reagiert. Ich vermute nur , das ich nur , wenn überhaupt den Kaufpreis wieder bekomme . Da die beiden die Werkstatt und den Verkauf trennen.
Hmmm, wenn der wirklich erst 92T runter und keinen Rost hat, sind die 325.- + 280.- für ZR und WAPU doch kein so schlechter Kurs !
Vielleicht rührt dit Bocken und schlecht Anspringen von nem ganz anderen Essi-Problem ?! Der Tipp mit dem neu Anlernen is gloob ick janich so schlecht.
Fahre doch am Mo. erstx in eine andere Werkstatt(deines Vertrauens) und lass die Sache Überprüfen, wenn sich rausstellt , dass es mit verstellten Steuerzeiten zu tun hat, kannste die Sau immer noch fertig machen 😁
Ja das gleiche dachte ich mir auch schon. Wenn der so Rostfrei ist und eigentlich spitze läuft würde ich dem Essi eine Chance geben. Aber sehr günstig isser schon. Mal sollte ihn denoch auf Herz und Nieren testen. Aber ansonsten, gibt ihm die Chance 🙂
Merle
Zitat:
Original geschrieben von Sundancerin
DANKE!!!!Ich werde mal sehen wie er darauf reagiert. Ich vermute nur , das ich nur , wenn überhaupt den Kaufpreis wieder bekomme . Da die beiden die Werkstatt und den Verkauf trennen.
Ahso, Du musstest den Zahriemenwechsel selberzahlen?
Hörte sich so an, als wenn er den von sich aus gemacht hat.
Denn kannst die Rückgabe eh vergessen.
Wie gesagt, denke ich, das der Fehler wo anders liegt.
Aber solange keine genaue Beschreibung kommt, kann man Dir auch nicht sagen was ist.
Moin.
Sicher hat er bei der Reparatur nur irgend ein kabel vergessen wieder anzustecken ...
Wenn der Wagen wirklich rostfrei ist (bei unserem 93er rosten die Längsträger über der Hinterachse) und der km Stand stimmt würde ich den behalten, fahr mal zu Ford und lass die schauen was los ist, dann weiter sehen.
Die Leute bei Ford erstellen Dir auch erstmal ein Angebot für evtl fällige Reparaturen.
Gruß Ronny
Guten morgen,
ja ich mußte die Reparatur selber zahlen.
aber bei dem Händler!!!Er bzw. sein Vater hat ihn repariert.
Habe mir jetzt folgendes überlegt:
Ich werde morgen früh dahin fahren, und denen mitteilen, das ich erwarte, das sie dafür sorgen, das das geruckel , das schlechte anspringen und der Benzin Geruch verschwindet. Da er diese Probleme vor der Reparatur nicht hatte. Und das sie mir den Wagen kostenlos durch den Tüv bringen, da die Reparatur eigendlich in die Gewährleistung fallen würde. Wenn Sie dies nicht einsähen, würde ich sie bei der Polizei wegen Betruges anzeigen ,wegen dem Kaufvertrag und sie auf Schadenersatz verklagen , wegen der erhebliche Mängel.
Ich muß nur noch exakte formulierungs Worte finden.
so hier ist er mal ...er meinte , : das Auto wäre technisch einwandfrei . Der Preis wäre nur deshalb so gering, weil er jede Menge Beulen hat und die Stoßstange vorne neu Lakiert werden muß.