bockige Schadensabwicklung der Versicherung

Hallo Leute,
da ich in der letzten Zeit immer wieder bemerke, das die Versicherung bei Verträgen ohne Werkstattbindung die Schadensabwicklung extrem verzögert, bzw. erschwert, würden mich mal Eure Erfahrungen interssieren....

Hier als Beispiel meine kokreten Fälle:
Fall 1
Teilkaskoschaden ( Einbruchdiebstahl )
Vers. = Axa
Keine Werkstattbindung

Für die eingeschlagene Dreiecksscheibe ( ca.150.- €) sollte das Auto zwecks Gutachterbesichtigung von Freitag bis einschl. Montag stehenbleiben. (Ersatzfahrzeug logischerweise keines da Teilkasko)
Es regnete in Strömen und das Auto war unverschlossen.
Mit Verweis auf die Schadensminderungspflicht ließ ich dennoch am selben Tag reparieren.
Die Rechnung der Scheibe wurde nach 6 Wochen beglichen.
Entwendetes Navi und Autotelefon (Original Mercedes Festeinbau ) nicht

Fall 2
Teilkaskoschaden ( Wildunfall )
Vers. = Axa
Keine Werkstattbindung

Kühlergrill gebrochen und Dellen in der Motorhaube.
KV der Werkstatt 1642.-€ für einen neuen Kühlergrill und eine Lackierung der Motorhaube.
Ergebis des geschickten Gutachters 462,-€ für neuen Kühlergrill und SpotRepair an der Motorhaube.
Dieses Gutachten zeigte ich meiner Mercedes Werkstatt.
Diese bestätigte mir schriftlich das an der Schadensstelle ein Spot Repair nicht machbar sei.
Nach Einschalten eines Rechtsanwaltes lenkte die Axa teilweise ein und gestand ein, das eine Komplettlackierung sein müsse.
Dennoch besteht sie auf 45% geringere Kosten als im KV veranschlagt und gibt die Reparatur nur bis zu 746,-€ für die Motorhaube frei. Statt der noch offenen 1292.-€
Der Kühlergrill wurde berits nach 3 Monaten beglichen.
Der Rest wird durch meinem Rechtsanwalt eingefordert.

Ich persönlich messe eine Versicherung in der Qualität der Schadensabwicklung und nicht am günstigsten Preis.
Welche Erfahrungen habt Ihr so gemacht?

Gruß
Hobaum

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Fest eingebautes Navi heißt fest eingebautes Navi und nicht festeingebauter Halter für ein mobiles Navi.

Faustregel: braucht man Werkzeug, um das Navi auszubauen, ist es festeingebaut. Kann man es "per Knopfdruck" aus dem Halter nehmen, ist es mobil.

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Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Nun liegt es zunächst mal nahe anzunehmen, daß der von der Versicherung beauftragte (und bezahlte) GA auch im Sinne der Versicherung begutachtet (Wes' Brot ich fress, des' Lied ich sing).

Soso...

Das werden die Herren "freien" Sachverständigen aber gar nicht gerne hören.

Denn damit unterstellst Du denen ja, dass sie ausschließlich im Sinne der Anspruchsteller (egal ob Kasko oder KH), also ihrer Auftraggeber kalkulieren.

Oder gilt das Vorurteil mal wieder nur in eine Richtung?

Denk nochmal drüber nach, ob das tatsächlich so "naheliegt"...

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