Boardstein aufgefahren, Anzeige ?

Hallo zusammen,
mir ist heute etwas dummes passiert... mich hat es in einer längeren Kurve etwas aus der Spur geschleudert und ich bin mir der vorderen rechten Ecke auf den Boardstein auf dem ein Kind mit seinen Eltern auf Fahrrädern war.

Der hat sich dann natürlich rieseg aufgeregt was passieren hätte können mit seinem Kind.... und er meinte er wird mich Anzeigen..

Meine Frage, ist das berechtigt ?
Ich war mit der vorderen rechten Ecke für ca 1 Sekunde auf dem Bürgersteig und dann auch schon wieder unten, das Kind war gut 3-4 Meter weg von meinem Auto da hätte ich schon komplett auf den Bürgersteig auffahren müssen das ich jemanden Angefahren hätte...

Naja...was meint ihr ?

Die Dame vom ADAC konnte mir keine genaue Auskunft geben meinte aber das sie das nich glaubt da die Polizei nichts macht solange niemand verletzt wurde...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Hm überhöhte Geschwindigkeit ?
Naja es war in der Stadt ich fuhr etwa 40km/h...

Du solltest vor allem erstmal in dich gehen und (je nach Konfession) dem jeweils Zuständigen danken, dass nichts passiert ist. Sei froh, dass du die Gelegenheit hast, deinen Fahrstil zu überdenken, ohne dass erst jemand zu Schaden gekommen ist.

Und ja, die Aufregung der Eltern ist berechtigt. Wenn da meine Tochter in der Nähe gewesen wäre und ich hätte dich in die Finger bekommen, hättest du dich für "nur" eine Anzeige noch höflich bedankt.

EDIT: Ich gehe aber davon aus, dass da nichts nachkommt...

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Zitat:

Nun, er wurde immerhin von den Eltern nicht nur flüchtig gesehen. Offenbar gab es ein Gespräch. Eine Identifizierung sollte möglich sein.

Klar, keine Frage. Deswegen ja auch niemals in ein Gesräch verwickeln lassen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe



Zitat:

Nun, er wurde immerhin von den Eltern nicht nur flüchtig gesehen. Offenbar gab es ein Gespräch. Eine Identifizierung sollte möglich sein.

Klar, keine Frage. Deswegen ja auch niemals in ein Gesräch verwickeln lassen 😉

Und wenn dann nur mit Anwalt 😁 .

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Keine Privatperson darf deinen Ausweis einsehen/verlangen, wo kommen wir da hin? Auch deinen Namen musst du nicht nennen.

Selten so einen Stuß gelesen...🙄

Was glaubst du wohl, wie ein Ladenbesitzer prüft, ob derjenige, der bei ihm gerade Zigaretten und Alkohol kaufen will, schon volljährig ist, wenn er der Ansicht ist, daß da Alter und Aussehen nicht zueinander passen...?

Und es gibt auch genügend Situationen, wo man seinen Namen einer Privatperson nennen muß, oder prüfst du jedesmal nach, ob dir ein Beamter gegenübersteht...😁

Zitat:

Selten so einen Stuß gelesen...🙄

 

Was glaubst du wohl, wie ein Ladenbesitzer prüft, ob derjenige, der bei ihm gerade Zigaretten und Alkohol kaufen will, schon volljährig ist, wenn er der Ansicht ist, daß da Alter und Aussehen nicht zueinander passen...?

Reden wir hier von Verkäufern oder von dahergelaufenen Menschen auf der Straße? Zeige mir bitte einen Gesetzestext, wo sich ein Bürger gegenüber einem anderen Bürger ausweisen muss.

Zitat:

Und es gibt auch genügend Situationen, wo man seinen Namen einer Privatperson nennen muß, oder prüfst du jedesmal nach, ob dir ein Beamter gegenübersteht..

Nenne mir bitte mal ein Beispiel.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe



Zitat:

Der hat sich dann natürlich rieseg aufgeregt was passieren hätte können mit seinem Kind.... und er meinte er wird mich Anzeigen..

Niemals eine Diskussion mit solchen Leuten anfangen. Du hättest einfach deine Fahrt fortsetzen sollen und dann wäre die Sache erledigt gewesen. So hätten die nur dein Kennzeichen und das nützt einem gar nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe



Zitat:

ich vermute mal wenn die mich wirklich Anzeigen wollen hätten die zumindest meinen Ausweis verlangt, Namen oder sonstwas oder ?

Keine Privatperson darf deinen Ausweis einsehen/verlangen, wo kommen wir da hin? Auch deinen Namen musst du nicht nennen.

Reicht doch aus wenn die Zeugen den Unfallfahrer wiedererkennen, wo kämen wir denn hin wenn ein Bankräuber, welcher von Zeugen gesehen und erkannt wurde nur dingfest gemacht werden kann wenn er den Zeugen seinen Ausweis zeigt.

Manchmal haste aber auch gefährliches Halbwissen

Zitat:

Reicht doch aus wenn die Zeugen den Unfallfahrer wiedererkennen, wo kämen wir denn hin wenn ein Bankräuber, welcher von Zeugen gesehen und erkannt wurde nur dingfest gemacht werden kann wenn er den Zeugen seinen Ausweis zeigt.

Wo habe ich dies schon wieder geschrieben?

Ja, er wurde doch erkannt und jetzt kann man ihn anzeigen. Wer er weitergefahren, OHNE anzuhalten, dann sehe die Sache anders aus. Wie soll man in solch einem Sekundenbruchteil jemanden erkennen?

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Leute, er hat nichts verbrochen 🙄

Na, wenn teile seines Autos verzogen sind 🙁 Spurstange krumm, Lenkrad steht schief, Felge defekt aus einem anderen Tread) Dann ist mit Sicherheit auch die Bordsteinkante defekt und hat einen nicht unerheblichen Schaden  ( Auswechseln einer Bordsteinkante) bekommen

Im Grunde hat der sogar Verkehrsunfallflucht begangen, wenn man mal päpstlicher als der Papst sein will...........

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe



Zitat:

Reicht doch aus wenn die Zeugen den Unfallfahrer wiedererkennen, wo kämen wir denn hin wenn ein Bankräuber, welcher von Zeugen gesehen und erkannt wurde nur dingfest gemacht werden kann wenn er den Zeugen seinen Ausweis zeigt.

Wo habe ich dies schon wieder geschrieben?

Das habe ich geschrieben Mein Zitat

Ich kann in deinem Zitat davon nichts erkennen, denn dein Zitat passt nicht zusammen. Er hat doch mit ihm gesprochen, also hat er ihn erkannt und somit braucht er natürlich keinen Ausweis mehr. Das könnte so reichen.

Wäre er aber weitergefahren, dann hätte er weder sein Gesicht, noch seinen Ausweis gesehen und eine Anzeige nichts wert.
Sind zwei völlig verschiedene Ausgangssituationen.

Zitat:

Na, wenn teile seines Autos verzogen sind 🙁 Spurstange krumm, Lenkrad steht schief, Felge defekt aus einem anderen Tread) Dann ist mit Sicherheit auch die Bordsteinkante defekt und hat einen nicht unerheblichen Schaden ( Auswechseln einer Bordsteinkante) bekommen

 

Im Grunde hat der sogar Verkehrsunfallflucht begangen, wenn man mal päpstlicher als der Papst sein will...

Dann müsste man jeden Einparkkünstler anzeigen, wenn dieser beim Einparken an den Bordstein kommt, denn auch so kann etwas kaputtgehen.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Ich kann in deinem Zitat davon nichts erkennen, denn dein Zitat passt nicht zusammen. Er hat doch mit ihm gesprochen, also hat er ihn erkannt und somit braucht er natürlich keinen Ausweis mehr. Das könnte so reichen.

Wäre er aber weitergefahren, dann hätte er weder sein Gesicht, noch seinen Ausweis gesehen und eine Anzeige nichts wert.
Sind zwei völlig verschiedene Ausgangssituationen.

Und du bist der Meinung das die Polizei den Halter nicht befragt, wer zu der Zeit das Auto gefahren hat.

Siehe Seite 2:

Zitat:

Das nützt dem Zeugen herzlichst wenig, wenn er den Fahrer nicht identifizieren kann. Das setzt natürlich ein geschicktes Handeln des Beitragerstellers vorraus

Wen in aller Welt möchte der Anzeigenerstatter den anzeigen, das Auto?

und sonst so?

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe



Zitat:

Reicht doch aus wenn die Zeugen den Unfallfahrer wiedererkennen, wo kämen wir denn hin wenn ein Bankräuber, welcher von Zeugen gesehen und erkannt wurde nur dingfest gemacht werden kann wenn er den Zeugen seinen Ausweis zeigt.

Wo habe ich dies schon wieder geschrieben?

Ja, er wurde doch erkannt und jetzt kann man ihn anzeigen. Wer er weitergefahren, OHNE anzuhalten, dann sehe die Sache anders aus. Wie soll man in solch einem Sekundenbruchteil jemanden erkennen?

ist aber ne interessante Frage....ab wann muß ich z.B. aussteigen und fragen, ob dem anderen etwas passiert ist....wenn er sich erschrocken hat....wenn derjenige denkt, dass ihm Schaden zugefügt wurde...dann müsste man ja theoretisch alle paar Meter stehen bleiben....

Gruß Marc

Zitat:

dann müsste man ja theoretisch alle paar Meter stehen bleiben....

😁

Zitat:

Niemals eine Diskussion mit solchen Leuten anfangen. Du hättest einfach deine Fahrt fortsetzen sollen und dann wäre die Sache erledigt gewesen. So hätten die nur dein Kennzeichen und das nützt einem gar nichts.

Also es ist ja wohl das

allermindeste

sich zu entschuldigen wenn man fast ein Kind umfährt!

Wenn es mein Kind wäre und derjenige Unfaller würde noch frech werden oder sich nicht entschuldigen dann dürfte er versuchen mit gebrochenen Fingern und zwei blauen Augen weiterzufahren...

Ohne Frage: So etwas kann als Autofahrer passieren (sollte es aber nicht...) - doch dann sollte man froh sein das nichts passiert ist, sich einsichtig zeigen und sich kurz entschuldigen. Alles andere ist unanständig und zeugt von (krasser) uneinsichtigkeit - und bei solchen Leuten würde ich schon dafür sorgen, dass diese den Tag so schnell nicht wieder vergessen...

Ansonsten möchte ich zu diesem widerlichen, ekligen "herauswinden" aus der Situation wie der "Stadtaffe" es erzählt echt nichts weiter sagen, außer das du ein echt schwacher Charakter und echt ein armes Würstchen bist wenn du bei eigenem Fehlverhalten statt die Größe zu haben dich zu entschuldigen nur Feige Fluchttipps übrig hast...

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