BMW M4 MHD STAGE 1 Legal?

BMW M4 F82 (Coupe)

Guten Abend zusammen, wollte mich mal erkundigen ob ich denn die MHD Stage 1 beim TÜV eingetragen bekomme?
Hat schon irgendwer Erfahrung mit der Stage 1?

21 Antworten

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 11. Oktober 2021 um 12:55:06 Uhr:


Wie kann ein Tuner besser sein als der Hersteller, wenn ihm kein Quellcode offen liegt und er für diese Map kein freiprogrammierbares SG nutzt?! Zum Bauteileschutz trägt dein wertvoller Beitrag genauso wenig bei, wie zur Zulässigkeit solcher Maßnahmen im Straßenverkehr @gezim.m4
PureBoost ist auch nur das Unternehmen von Fabian Baum. Welche Qualität sich da aus seiner „Engine Calibration“ ableiten lässt, sei mal dahingestellt. Ihr könnt ja machen mit solchen Maps, was ihr wollt, aber ich hoffe ihr teilt das dem nächsten Käufer auch mit, dass eine solche Software auf der Kiste war.

Ganz ehrlich, aggressive Fahrer a là „Fresse halten“ haben auch nichts im Straßenverkehr zu suchen!
Glücklicherweise gibt es ja noch Fahrzeugbesitzer, die wie der TE auch abklären, ob der Mist auch erlaubt ist.

Quellcode?? Frei programierbares Steuergerät? was redest du da? Der original datensatz wird wird ausgelesen und an bestimmten Stellen verändert. Und ja, es ist durchaus möglich bessere Map dadurch zu erziehlen.

🙂 @Johnny888

Völlig unrelevante Diskussion welche Art von Tuning nun besser und langlebiger ist!

Fakt ist, ein Software Tuning über MHD wird keiner der SOKO XY Polizisten auch nur im Ansatz feststellen können- wogegen ein mechanisches Tuning natürlich ohne weiteres festgestellt werden kann. Und im Verdachts- Fall könnte man ein Software Tuning ohnehin ohne weiteres rückgängig machen.

Es sei jedem selbst überlassen, was er mit seinem KFZ anstellt, Tuning hin oder her- ich würde mich mit Sicherheit auch nicht von einem Leistungstuning aufgrund nicht eintragungsfähiger Veränderungen abhalten lassen, sofern ich dies vor hätte.

Ich denke "Mist" ist eher das was manche Hinterhof Tuner basteln um ~10PS mehr aus einem Fahrzeug raus zuholen. Aber mit Sicherheit keine Software die professionell das Mapping verändern kann.

Zitat:

@RoxyM3 schrieb am 9. Oktober 2021 um 12:34:59 Uhr:


Bin selbst TÜV Sachverständiger, und wir haben eine Verwahrstelle für illegal getunte Fahrzeuge. Und dort wird bei Verdacht sehr wohl eine gerichtsverwertbare Leistungsmessung durchgeführt.
Ich fahre selber einen leistungsgesteigerten M3.
Und das geht alles ohne Probleme legal mit Gutachten.
Habe daher keinerlei Verständnis für diesen MHD Müll und auch keinerlei Mitleid für die Besitzer der stillgelegten und danach zerpflückten Autos.

...sind ja alle doof

@MikeM3

_1990

Bleiben wir beim Thema, ob das MHD-Tuning grundsätzlich legal ist. Die reine Nutzung der mhd Software führt erst einmal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 (2) StVZO).

MHD bietet dabei nicht einmal Gutachten an, so dass der Aufwand für eine Zulassung in keinem Verhältnis zu den günstigen Kosten steht, welche auf einem zukommen würden, wenn man dies in die Legalität führen möchte. Alleine die Stage 1 beim S55 führt beim Standardmotor zu zusätzlich verpflichtenden Nachweisen hinsichtlich der Bremsanlage, die 30 Runden auf einem der großen Rennstrecken mit entsprechendem Messequipment und Ingenieuren notwendig machen.

Ich finde es schon befremdlich, dass MHD noch nicht einmal auf seinem Webauftritt darauf hinweist, dass die Verwendung im Bereich der StVZO ohne entsprechende Abnahme nicht zulässig ist. In Verbindung mit den günstigen Preisen deutet das schon darauf hin, dass genau auf solche Besitzer abgestellt wird, deren die Legalität egal ist. Und das kann ich wiederum nicht verstehen, wenn man sich eine Emma leistet.
Jedenfalls wären wir damit auch mit den NUB's auf MT auf Kollisionskurs und daher sollten wir uns einmal auf die Eingangsfrage beschränken, inwieweit die "MHD Stage 1" legal genutzt werden kann. Und es ist eben nicht jedem selbst überlassen, was er mit seinem Fahrzeug anstellt - sooolange er nicht ausschließlich auf einem Rundkurs unterwegs ist.

Persönlich kann ich mich nur RoxyM3 anschließen und kann keinerlei Verständnis für solch ein Pseudotuning aufbringen und auch keinerlei Mitleid verspüren wenn das Fahrzeug sichergestellt wird und sich zudem ein teurer Rechtsprozess mit anschließt.

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Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 11. Oktober 2021 um 20:28:47 Uhr:



Zitat:

@RoxyM3 schrieb am 9. Oktober 2021 um 12:34:59 Uhr:


Bin selbst TÜV Sachverständiger, und wir haben eine Verwahrstelle für illegal getunte Fahrzeuge. Und dort wird bei Verdacht sehr wohl eine gerichtsverwertbare Leistungsmessung durchgeführt.
Ich fahre selber einen leistungsgesteigerten M3.
Und das geht alles ohne Probleme legal mit Gutachten.
Habe daher keinerlei Verständnis für diesen MHD Müll und auch keinerlei Mitleid für die Besitzer der stillgelegten und danach zerpflückten Autos.

...sind ja alle doof @MikeM3 _1990

Bleiben wir beim Thema, ob das MHD-Tuning grundsätzlich legal ist. Die reine Nutzung der mhd Software führt erst einmal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 (2) StVZO).

MHD bietet dabei nicht einmal Gutachten an, so dass der Aufwand für eine Zulassung in keinem Verhältnis zu den günstigen Kosten steht, welche auf einem zukommen würden, wenn man dies in die Legalität führen möchte. Alleine die Stage 1 beim S55 führt beim Standardmotor zu zusätzlich verpflichtenden Nachweisen hinsichtlich der Bremsanlage, die 30 Runden auf einem der großen Rennstrecken mit entsprechendem Messequipment und Ingenieuren notwendig machen.

Ich finde es schon befremdlich, dass MHD noch nicht einmal auf seinem Webauftritt darauf hinweist, dass die Verwendung im Bereich der StVZO ohne entsprechende Abnahme nicht zulässig ist. In Verbindung mit den günstigen Preisen deutet das schon darauf hin, dass genau auf solche Besitzer abgestellt wird, deren die Legalität egal ist. Und das kann ich wiederum nicht verstehen, wenn man sich eine Emma leistet.
Jedenfalls wären wir damit auch mit den NUB's auf MT auf Kollisionskurs und daher sollten wir uns einmal auf die Eingangsfrage beschränken, inwieweit die "MHD Stage 1" legal genutzt werden kann. Und es ist eben nicht jedem selbst überlassen, was er mit seinem Fahrzeug anstellt - sooolange er nicht ausschließlich auf einem Rundkurs unterwegs ist.

Persönlich kann ich mich nur RoxyM3 anschließen und kann keinerlei Verständnis für solch ein Pseudotuning aufbringen und auch keinerlei Mitleid verspüren wenn das Fahrzeug sichergestellt wird und sich zudem ein teurer Rechtsprozess mit anschließt.

……..das hab ich nicht behauptet. 😉

Ist nur ein bisschen zu viel Diskussion wegen kaum 100PS hin oder her (450 auf 531) und einer Software Optimierung/Programmierung die einen ansonsten schon leistungsstarken Sportwagen noch ein bisschen Leistungsstärker macht.

Im Grunde ist es nichts anderes als ein Drivers Package +

Da gibt es andere Optimierungen der harmlosen Golf und Polo Vertreter die aus einem Spielzeug ein 600PS+ Geschoss bauen, und dies nicht eintragen. Da würde ich mir als Verkehrsteilnehmer und Soko Polizist mehr Sorgen machen als um einen der seinem M4 ein paar Pferdchen mehr verpasst.

Im Grunde geht’s doch hier wieder nur um Kohle die dem Staat bei Nichteintragung durch die Lappen geht, nicht mehr und nicht weniger.

Nein, dem Staat geht es um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Dazu ist er auch verpflichtet. Und die Grenze ist nachvollziehbar bei dem, was zugelassen ist. Punkt, fertig, Ende. Andere Möglichkeiten gibt's nicht.

Abwägen im Nachhinein betr. Höhe der Verkehrsgefährdung kann es bei der Strafzumessung geben.

Der Diebstahl eines Kaugummis wird auch nicht so hart bestraft wie der Diebstahl eines Autos. Illegal ist und bleibt dennoch beides.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 11. Oktober 2021 um 20:28:47 Uhr:



Bleiben wir beim Thema, ob das MHD-Tuning grundsätzlich legal ist. Die reine Nutzung der mhd Software führt erst einmal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 (2) StVZO).

MHD bietet dabei nicht einmal Gutachten an, so dass der Aufwand für eine Zulassung in keinem Verhältnis zu den günstigen Kosten steht, welche auf einem zukommen würden, wenn man dies in die Legalität führen möchte.

Ich würde sagen, damit ist die Eingangsfrage zur Legalität geklärt und der Thread hat seinen Zweck erfüllt.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

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