BMW Leasing - KM-Leasing oder Restwert?

Hallo,

ich habe mir einen neuen BMW 320d bestellt. Der Wagen soll nächste Woche geliefert werden. Die Finanzierung wird über BMW-Leasing erfolgen.

In den Verkaufsgesprächen machte ich dem Händler klar, dass es mir sehr wichtig ist, dass ich die Möglichkeit habe, den Wagen nach den 36 Monaten zu übernehmen.

Nach langem Überlagen vertraute ich der Empfehlung des Verkäufers und habe das Kilometer-Leasing unterschrieben. Ferner habe ich Geschäftsleasing gemacht, weil es da nach Aussage des Verkäufers "keine Unterschiede gibt".

Inzwischen habe ich gelesen, dass nur bei Privatleasing die Möglichkeit besteht, den Wagen nach der Leasingzeit zu übernehmen. Dazu muss aber zusätzlich ein Andiehnungsrecht vereinbart werden. Natürlich bin ich etwas enttäuscht, dass mich der Verküufer nicht gleich darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Übernehme nur bei Privatleasing möglich ist. Ich werde darauf drängen, dass der Leasingvertrag dahingehend noch geändert wird - und zwar noch vor Auslieferung des Wagens.

Nun meine Fragen an Euch:

Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Übernahme des Wagens nach der Leasingzeit gemacht? Speziell bei BMW.

Gab es Probleme mit einer Übernahme, auch wenn kein Andiehnungsrecht vereinbart wurde?

Ist das KM-Leasing auch bei der späteren Übernahme des Wagens die günstigere Variante, da angeblich der dann zu zahlende Restwert niedriger ist als bei dem Restwertleasing?

Wie hoch war bei Euch in der Vergangenheit der Restwert des Wagens nach 36 Leasingmonaten? Laut BMW-Verkäufer wird dieser (wenn überhaupt) höchstens 50% des NP sein. Sixt rechnet hier mit ca. 60%. Dafür sind aber die Leasingraten bei Sixt mit Restwertleasing deutlich günstiger.

Danke für Eure Antworten
Klaus

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von usa2


Natürlich muss bei beiden Leasingarten der Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe gut sein, bzw. dem Alter entsprechen und nicht übermäßig beschädigt sein. Leichte Steinschläge, Kratzer ud Abnutzung im Innenraum etc. sind also normale Gebrauchsspuren, worüber man natürlich auch wieder streiten kann, aber ein guter Händler will ja nicht den Kunden vergraulen, man wird sich also in der Regel gut einig.

Hi,

nach diversen Erfahrungen bei der Rückgabe kann das mit der Kulanz bei Folgeauftrag so sein, muss es aber nicht.
Wir schließen heute nur noch Verträge ab, bei denen quantifizierbare Kriterien für die Rückgabe drinnen stehen. Auf den Allgemeinplatz "normale Gebrauchspuren" oder "Zustand Alter und Laufleistung angemessen" lassen wir uns nicht mehr ein.

bye

Zitat:

Original geschrieben von Zonsel


6,99% auf einen Neuwagen, kenn ich besser

mit handeln gehts auch bei bmw billiger, der händler hat da spielraum... ^^

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


mit handeln gehts auch bei bmw billiger, der händler hat da spielraum... ^^

und nicht jeder den gleichen .... 😉 so oder so

Harry

Auf den Allgemeinplatz "normale Gebrauchspuren" oder "Zustand Alter und Laufleistung angemessen" lassen wir uns nicht mehr ein.Das macht Sinn und ist sicherlich im Interesse jedes Kunden, um die Kalkulierbarkeit der Kosten weiter zu perfektionieren, jedoch frage ich mich, wie genau man das vertraglich festhalten will.
Das Problem ist ja eben, dass z.B. Steinschläge auf der Haube oder Kratzer im Bereich der Türgriffe nicht einfach gezählt und ab einer gewissen Anzahl als übermäßig abgenutzt eingestuft werden können. Wie soll man also im Vorhinein eine Absicherung treffen? Ich bin da auf euer Patent gespannt, denn davon hätte ja jeder Le(a)ser hier etwas.

Gerät man zwischenzeitlich mit dem Autohaus aneinander ist es sicherlich Essig mit der kulanten Handhabung, da gebe ich dir Recht. Kein neuer Vertrag und schon werden sie kiebig... ich halte mein Auto stets in Top-Zustand und habe nen guten Draht zum Freundlichen, daher denke ich, keine Probleme erwarten zu müssen.

Gruß, Michel

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Danke fuer die Wiederauferstehung und der vielen Beitraege 🙂

Zitat:

Original geschrieben von pivili


Wir schließen heute nur noch Verträge ab, bei denen quantifizierbare Kriterien für die Rückgabe drinnen stehen. Auf den Allgemeinplatz "normale Gebrauchspuren" oder "Zustand Alter und Laufleistung angemessen" lassen wir uns nicht mehr ein.

Wie meinst Du das? Was waere denn ein, fuer den Leasingnehmer, passenderer und sichererer Passus?

Zitat:

aus meinem Leasingvertrag - BMW Financial Services Standardwisch



...Bei Rueckgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemaessen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schaeden und Maengeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleissspuren gelten nicht als Schaden....

Zum Thema Uebernahme - mein Verkaeufer hat mir zugesichert das Andiehnungsrecht mit in den Vertrag zu bauen. Anscheinend ist das so ein Dokumentengenerator den man mit Haeckchen konfiguriert um so die Vertraege "masszuschneidern".

Irgendwie find ich in dem Fall Leasing flexibler wie die Ballonfinanzierung - keine Anzahlung, keine zu grossen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, dann nach 3 Jahren mal schauen und ggfs zuschlagen. Leasingzinssatz liegt in meinem Fall auch nur bei 2.9%.

Zitat:

Original geschrieben von Jazzz


Irgendwie find ich in dem Fall Leasing flexibler wie die Ballonfinanzierung - keine Anzahlung, keine zu grossen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, dann nach 3 Jahren mal schauen und ggfs zuschlagen. Leasingzinssatz liegt in meinem Fall auch nur bei 2.9%.

Genau betrachtet sollte die Finanzierung flexibler sein, als das Leasing. Hauptargument hierfür ist natürlich, dass du selbst bestimmen kannst und auf alle Änderungen in deinem Leben angepasst reagieren kannst. Neuer Job oder Arbeitslosigkeit, plötzlicher Familienzuwachs oder andere, nicht vorhersehbare Dinge. Du kannst als finanzierender

Fahrzeugbesitzer / angehender Eigentümer bestimmen, was mit dem Auto passiert. Es insbesondere notfalls verkaufen. Leasing sind drei Jahre fest vorgeschriebenes Handeln, also alles andere als flexibel. Da sollte man schon bezüglich der kommenden Dinge und seines Einkommens sehr sicher sein.

Die Finanzierung fordert meiner Ansicht nach nicht zwingend eine Anzahlung, sie ist hierbei aber sehr sinnvoll, um den Restwert möglichst nah, gleich auf oder höher als den noch zu zahlenden Betrag zu halten. So gerätst du nicht in die Miesen, wenn du spontan verkaufen musst, aber nicht so viel Geld bekommst, wie der Bank noch zu zahlen ist.

Nichts desto trotz kann Leasing mit anschließendem Kauf günstiger sein als Finanzieren, das ist aber selten.

Gruß, Michel

Ich habe meinen BMW ebenfalls geleast. Als Selbstständiger einfach die beste Lösung schon wegen der Kosten. Beim finanzieren muss der Wagen aktiviert und abgeschrieben werden, beim Leasing kann ich alle Kosten sofort absetzen (mit Ausnahme der Anzahlung, die kann leider nur noch von Einnahmen-Überschuss-Rechnern sofort abgesetzt werden). Und natürlich Kilometerleasing. Restwertleasing ist doch wie Roulette, da ich den Restwert eines Wagens in drei Jahren doch heute kaum einschätzen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Jazzz


Danke fuer die Wiederauferstehung und der vielen Beitraege 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Jazzz



Zitat:

Original geschrieben von pivili


Wir schließen heute nur noch Verträge ab, bei denen quantifizierbare Kriterien für die Rückgabe drinnen stehen. Auf den Allgemeinplatz "normale Gebrauchspuren" oder "Zustand Alter und Laufleistung angemessen" lassen wir uns nicht mehr ein.
Wie meinst Du das? Was waere denn ein, fuer den Leasingnehmer, passenderer und sichererer Passus?

Zitat:

Original geschrieben von Jazzz



Zitat:

aus meinem Leasingvertrag - BMW Financial Services Standardwisch



...Bei Rueckgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemaessen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schaeden und Maengeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleissspuren gelten nicht als Schaden....
Zum Thema Uebernahme - mein Verkaeufer hat mir zugesichert das Andiehnungsrecht mit in den Vertrag zu bauen. Anscheinend ist das so ein Dokumentengenerator den man mit Haeckchen konfiguriert um so die Vertraege "masszuschneidern".

Irgendwie find ich in dem Fall Leasing flexibler wie die Ballonfinanzierung - keine Anzahlung, keine zu grossen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, dann nach 3 Jahren mal schauen und ggfs zuschlagen. Leasingzinssatz liegt in meinem Fall auch nur bei 2.9%.

Hi,

in neueren Verträgen einiger Anbieter finden sich inzwischen 2 Dutzend objektiv messbare Kriterien zu allen möglichen Eigenschaften:

das beginnt mit:
-Restkilometer bis nächster Service
-Restbelagstärke der Bremsen
-Restprofiltiefe der Reifen
-Lackzustand (Steinschläge vorne bis Größe xxmalxx sind generell i.O., Restliche Lackschäden nur solange sie nicht durch die Grundierung gehen)
-keine Glasschäden
-Innenraum (keine Bohrlöcher, keine Brandlöcher, ..... usw)
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bye

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