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BMW E60 523i mit Wohnwagen 1200Kg - Erfahrungen

Hallo Wohnwagen Fan,

ich bin neu hier im Forum angemeldet,da ich mich sehr für einen Wohnwagen um die 1200 bis 1500Kg interessiere,und demnächst Kaufen möchte.Da Wir meine Frau unser Hund im nächsten Jahr Neu im Camping Bereich anfangen, aber beide 0 Erfahrungen mitbringen.Denke ich das ich hier gut aufgehoben bin. Zuerst einmal geht es um das Zug Fahrzeug,es Handel sich bei uns um einen BMW E60 523i Benziner mit Abnehmbarer Kupplung.Ist es ausreichend mit einem Benziner 2,5Liter solche WOW von 1200 bis 1500Kg zuziehen.Wie ist der Verbrauch über die Berge von Bremen bis Kroatien oder Italien.Habt ihr schon Motorschäden durch zu Heiß gewordene Motoren gehabt,auf was ist besonders zu achten? Mus man den Lüfter von 400Watt auf 600Watt umrüsten,um nicht gleich am ersten Berg rauf Probleme zubekommen? Wie fahre ich mit einem WOW,ich habe nur Erfahrung mit einem 7,5T LKW mit Tandemanhänger seit über 10Jahren. Aber mit einem LKW fährt man ja anders als mit ein WOW.Das ich nur 80-100Km/h fahren kann lese ich ständig auf der BAB,da es auf den WOW hinten drauf steht.Schreibt mir bitte eure Erfahrungen,damit ich sicher an Ziel ankomme.

Danke Steffen01

 

 

 

 

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Hallo,

halten wir doch einmal fest, was bisher zu der Eingangsfrage herausgekommen ist:

Bisher konnte niemand von einem Fall berichten, in dem ein BMW als Zugwagen zu heiß wurde und das gesichert auf den nicht umgerüsteten Lüfter zurückzuführen ist.

Die geplanten Reisen des TE (nur 1200 kg Wohnwagen und keine Bergpässe mit langen starken Steigungen) liegen weit unter den Anforderungen, die der Hersteller mit dem stärkeren Lüftermotor abdecken will. Wer schon einmal die Versuchsfahrzeuge mit Lastanhängern bei Zugversuchen am Großglockner o. ä. gesehen hat, der weiß wovon ich spreche.

Beim BMW E60 kann man sich die Kühlmitteltemperatur im Instrumentenkombi digital anzeigen lassen. Das ist genauer als die klassische Art mit Zeiger, der bei BMW so gedämpft ist, dass er zwischen ca. 70 und 110°C immer in der Mitte steht. Sollte zudem eine zu hohe Temperatur entstehen, würde der Zugwagen vorher entsprechend warnen. Durch Anpassen der Fahrweise (Klima aus und Verringern der Motordrehzahl könnte man entsprechend reagieren).

Zur genauen Frage (523i mit 1200 kg Wohnwagen) kann sich leider kein Beispiel liefern, aber in meinem Bekanntenkreis ziehen mehrere mit verschiedenen BMW, bei denen die Kupplung ohne Anpassen des Lüfters angebaut wurde. Einen Anhaltspunkt gibt es aber dabei: 520i Schaltwagen ohne Lüfterumrüstung mit 2,30 m breitem 1600 kg Tandemachser fährt regelmäßig damit nach Italien und Kroatien ohne Probleme.

Den Rest soll der TE für sich selbst entscheiden.

Gruß Rainer

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Zitat:

@ana schrieb am 2. Oktober 2017 um 15:54:43 Uhr:

Danke Rainer für deine Info. Ich verstehe die vorgabe nicht richtig. Nur notwendig bei Bergfahrten mit voller Anhängerlast? Das sollte heißen, wenn ich keine Berge und den Anhänger nicht voll belaste. Brauche ich den Lüfter NICHT ?

wenn du keine Berge fährst brauchst du den stärkeren Lüfter garantiert nicht.

Wenn die Motorleistung in der Ebene deutlich geringer ist, als am Berg, ist die Abwärme des Motors entsprechend geringer, was einen Lüfter, der für den "schlimmsten Fall" ausgelegt ist, nicht notwendig macht.

Beim Gewicht kommt es, gerade am Berg, zudem immer auf das Gespanngesamtgewicht drauf an.

Das bedeutet, dass außer der realen Anhängelast, die Zuladung des Autos noch eine Rolle spielt.

@navec Wird dann aber für @ana schwierig über die Alpen zu kommen. Den Rest hatten wir ja alles schon besprochen und du selbiges angemerkt gehabt.

Wir sind uns wohl einig, dass beim gelegentlichen Betrieb mit einem 700kg-Anhänger die Standardkonfiguration zu keiner thermischen Überlastung führt. Aber bislang konnte noch keiner belegen, dass der Lüfter "bloß für interne Vorgaben" wichtig wäre und eine Überhitzung auch ohne diesen quasi ausgeschlossen ist. Ich weiß es (leider) auch nicht, aber ich bin immernoch skeptisch, welche Auswirkung dieser hat - und wo die Grenzen des Kleinen liegen.

Ich greife einfach @ana´s Aufruf nochmals auf, ob hier jemand aus Erfahrung sprechen kann, weil er schon Jahre ohne Umrüstung, vollgepackt mit hoher Anhängelast über die Alpen kreuzt. :)

Zitat:

...und ich warte immer noch auf den BMW 5er Fahrer, der hier mir sagt.Du ich fahre seit Jahren mit meinen 5er +WOW über die Berge nach X-Y und habe den kleinen 400Watt Lüfter noch drin. Und es ist noch nie etwas passiert.

Die zuletzt gestellte, konkrete Frage lautete:

Zitat:

Das sollte heißen, wenn ich keine Berge und den Anhänger nicht voll belaste. Brauche ich den Lüfter NICHT ?

Die habe ich beantwortet.

Überlesen, ´tschuldige.

Ich will Folgendes noch einwerfen:

Zitat:

Da es Fahrzeuge gibt, deren Triebwerk im Anhängerbetrieb überhitzen, wird es mitunter notwendig einen stärkeren Lüfter für die Motorkühlung einbauen zu lassen. Möchte man dies nicht, da man vornehmlich nur leichte Lasten wie zum Beispiel Fahrräder damit transportiert, so ist die Anhängelast des Fahrzeugs zu reduzieren. Dies ist übrigens auch der Fall, wenn die Anhängekupplung die vom Fahrzeughersteller freigegebene Anhängelast nicht aufnehmen kann.

Hans-Georg Marmit, KÜS

http://www.focus.de/.../...gerkupplung-zu-beachten-ist_id_4651049.html

Und das steht in der Original-Einbauanleitung

Zitat:

Bei Fahrzeugen mit 6-Zylinder Benzinmotoren (N52) und Automatikgetriebe muss der 400 Watt Elektrolüfter gegen einen 600 Watt Elektrolüfter getauscht werden (Teilenummer und Ausweisung siehe ETK).

Bei Nichttauschen des Elektrolüfters reduziert sich die Anhängelast und es kann zum stillstand des Motors kommen.

Dann geht BMW quasi davon aus, dass es zum Regeleingriff kommt und weist darüber hinaus darauf hin, dass sich die zulässige Anhängelast reduziert.

@navec:

Zitat:

Wenn ein Auto, laut Papieren, für eine bestimmte Anhängelast ausgelegt ist und diese daher ziehen darf, obwohl keine werkseitig montierte AHK vorhanden ist, sollte es diese Anhängelast ohne wenn und aber auch mit einer Nachrüstkupplung ohne weitere techn. Veränderungen am Auto bewältigen können. Wenn nicht muss ein Zusatz unter Bemerkungen stehen.

Alles andere ist Murks.

Wenn man jedoch die AHK nachrüstet, dann wird ja auf die notwendige Mit-Nachrüstung des Lüfters hingewiesen. Auch wenn es keiner Eintragung in die Fahrzeugpapiere bedarf, sind ja die Einbauanweisungen mit zu befolgen, die dazu geführt haben, dass die Nachrüstung eine ABE bekommen hat...

Wenn das bei jedem zugelassenen Nachrüstsatz für diese Autos immer drin steht, hast du recht.

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