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BMW E39 2 t Anhängelast um 150 kg überschritten

Hi Leute, wie oben die Zeile bereits aussagt möchte ich ein Auto abholen..

Mein BMW hat bis 8% Steigung eine Anhängelast von 2000 kg eingetragen. Der Anhänger sieht 600 kg, das zu abholende Fahrzeug wiegt laut Fahrzeigschein 1550. somit ergibt sich eine Überschreitung der Anhängelast um 150 kg. Spielt hier die Stützlast eine Rolle?

Ich müsste 600 km (mit dem Wagen auf Huckepack) fahren.

Was meint ihr? Will nicht auf dem Weg kontrolliert werden und den Anhänger stehen lassen Bzw Ersatzfahrzeug in der Pampa besorgen müssen.

Beste Antwort im Thema

Das Leergewicht schließt einen 70 Kg schweren Fahrer und einen zu 75% gefüllten Tank ein. Also kein Fahrer minus 70 Kg und der Tank dürfte leer sein. Stützlast auf PKW gerechnet. Ich würde so fahren. Alus ins Zugfahrzeug.

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am 25. Januar 2020 um 10:13

...siehe Bild - auch eine interessante Kombination... 3 to. Minibagger, der mit Anbaugeräten vermutlich mind. in Richtung 3.300kg und mehr kommt auf einem 3,5to. Anhänger an einem IVECO Daily mit 2,0 to. (gebremster) Anhängelast.

Und wies ausschaut ist das Zug Fahrzeug noch unbeladen. Die Daily ist eh schon so leicht auf der Antriebsachse.

Das Knöllchen wäre mal interessant was die da zusammenzählen,

am 25. Januar 2020 um 10:58

....siehe Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

-ohne jetzt zu rechnen, das maximal Mögliche... wird wohl sowieso die Anhängelast geahndet werden, da die Überladung des Anhängers mit (mal überschlagen) 3.300kg + mind. 800kg Leergewicht = 4.100kg und damit 600kg Überladung nicht so heftig, wie die überschrittene Anhängelast ist-

...für den Halter:

331956 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu.

Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg.

§ 31 Abs. 2, § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 199.1.6 BKat (Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 731070

B-Verstoß - 1 Pkt. 425,00€

...für den Fahrer:

342617 Sie führten den Zug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige

Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war.

Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat (Kfz m. Anhänger über 2 t) Tab.: 742310

B-Verstoß - 1 Pkt. 380,00€

...der Halter gleichzeitig als Fahrer:

342641 Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger, obwohl die zulässige Anhängelast um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg überschritten war.

Festgestellte Anhängelast: *)...... kg. Zulässige Anhängelast: **)...... kg.

§ 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV (Kfz über 7,5 t m. Anhänger) Tab.: 742330

B-Verstoß - 1 Pkt. 425,00€

Ich bin nicht so der große Mathematiker, aber wir haben laut Themenstarter, von einer überschreitung der Anhängelast von unter 10%, oder. Die Nummer mit dem Minibagger, ist eine ganz andere! mfg.

am 25. Januar 2020 um 12:22

Geht ab 5% aber auch schon gut zur Sachen, siehe...

...für den Halter:

331308 ... (2 - 5) Prozent -> 0Pkte. 35,00€

331952 ... (mehr als 5) Prozent -> B-Verstoß - 1Pkt. 140,00€

331953 ... (mehr als 10) Prozent -> B-Verstoß - 1Pkt. 235,00€

...für den Fahrer:

342112 ... (2 - 5) Prozent -> 0Pkte. 30,00€

342612 ... (mehr als 5) Prozent -> B-Verstoß - 1Pkt. 80,00€

342613 ... (mehr als 10) Prozent -> B-Verstoß - 1Pkt. 110,00€

...Fahrer ist gleich Halter:

342136 ... (2 - 5) Prozent -> 0Pkte. 30,00€

342636 ... (mehr als 5) Prozent -> B-Verstoß - 1Pkt. 140,00€

342637 ... (mehr als 10) Prozent -> B-Verstoß - 1Pkt. 235,00€

Wobei noch die Unterscheidung mit Anhängern BIS 2 to zGG gemacht wird und darüber. Bin mir jetzt grad nicht mal sicher, in welchem "Tarif" (PKW oder LKW) TE unterwegs gewesen wäre... da ja, wenn, die Anhängelast des Fahrzeugs überschritten wäre, der Anhänger selbst aber nicht.

Bin jetzt aber auch nicht mehr GANZ im Bilde über das Thema... etwas länger her, als ich mich damit intensiver befasste, auch wg. "Ausreizung" der Anhängelast.. ':-)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Januar 2020 um 11:19:53 Uhr:

Und wies ausschaut ist das Zug Fahrzeug noch unbeladen. Die Daily ist eh schon so leicht auf der Antriebsachse.

Und so wie das auf dem Bild aussieht, ist der Anhänger auch noch eher Hecklastig geladen!?

MfG Günter

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