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BMW bietet nun 3 statt 2 Jahre Gewährleistung

BMW
Themenstarteram 6. November 2016 um 8:41

Schon gelesen?

http://www.bmw.de/de/topics/service-zubehoer/gewaehrleistung.html

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44 Antworten
am 7. November 2016 um 10:25

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 6. November 2016 um 19:06:12 Uhr:

 

VW schließt eine ganze Menge aus, so z.B. Geräuschbeseitigung, Defekte an Scheinwerfern, Dichtungen, Auspuffsystem & Katalysator, etc.

So ist es - streng genommen sind die Anschlussgarantien bei den meisten Herstellern gar keine Garantieleistungen des Herstellers, sondern es handelt sich dabei um Reparaturkostenversicherungen (was i. d. R. aus den AGB hervorgeht).

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 7. November 2016 um 11:17:18 Uhr:

Da müssen sich m. E. eher die Journalisten fragen lassen, weshalb sie die Garantieregelungen der einzelnen Hersteller nicht exakt studieren.

Naja, ich denke in Marketing und Werbung kann man nicht auf Korrektheit besetehen. Wenn die Leute den Eindruck haben, dass sie woanders besser abgesichert sind und daher ein anderes Fahrzeug kaufen, dann hat BMW ja nichts davon, selbst wenn sie recht haben. ;)

Wenn sie einfach veröffentlicht hätten "Bei BMW gibt's nun drei jahre Garantie", hätte es jeder verstanden (selbst wenn das in Wirklichkeit viel weniger als bisher sein könnte). :)

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 7. November 2016 um 11:25:19 Uhr:

 

So ist es - streng genommen sind die Anschlussgarantien bei den meisten Herstellern gar keine Garantieleistungen des Herstellers, sondern es handelt sich dabei um Reparaturkostenversicherungen (was i. d. R. aus den AGB hervorgeht).

In dem Fall trifft es bei VW aber wirklich erst auf die Verlängerung der Garantieverlängerung zu.

am 7. November 2016 um 11:00

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 7. November 2016 um 11:53:49 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 7. November 2016 um 11:25:19 Uhr:

 

So ist es - streng genommen sind die Anschlussgarantien bei den meisten Herstellern gar keine Garantieleistungen des Herstellers, sondern es handelt sich dabei um Reparaturkostenversicherungen (was i. d. R. aus den AGB hervorgeht).

In dem Fall trifft es bei VW aber wirklich erst auf die Verlängerung der Garantieverlängerung zu.

Sorry, aber hattest Du nicht selbst die Versicherungsbedingungen der VW Neuwagen-Garantieverlängerung als Link eingestellt?

Gruß

Der Chaosmanager

Hi,

ja und deswegen habe ich ja auch drauf hingewiesen, dass diese Ausschlüsse erst nach der Neuwagenanschlussgarantie gelten. Dann nennt sich die Sache aber auch Funktionsgarantie.

Aber jetzt stimmt alles und ich bin sehr zufrieden wie es VW und nun auch BMW macht.

Schöne Grüße...

am 7. November 2016 um 11:46

Zitat:

@Raffaello22 schrieb am 7. November 2016 um 12:38:15 Uhr:

Hi,

ja und deswegen habe ich ja auch drauf hingewiesen, dass diese Ausschlüsse erst nach der Neuwagenanschlussgarantie gelten. Dann nennt sich die Sache aber auch Funktionsgarantie.

Ich weiß nicht, ob Du Dich auf meinen Beitrag beziehst oder ob es reiner Zufall ist, dass mein Beitrag Deinem vorangeht.

Mir ging es nicht darum, ob und welche Ausschlüsse bei der Neuwagenanschlussgarantie gelten. Ich hatte lediglich angemerkt, dass die Anschlussgarantien im Regelfall Versicherungsleistungen sind (so auch bei Volkswagen).

Damit will ich auch nicht bewerten, ob dies schlechter oder besser ist. Es sollte lediglich eine Information sein.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 7. November 2016 um 12:46:14 Uhr:

Zitat:

@Raffaello22 schrieb am 7. November 2016 um 12:38:15 Uhr:

Hi,

ja und deswegen habe ich ja auch drauf hingewiesen, dass diese Ausschlüsse erst nach der Neuwagenanschlussgarantie gelten. Dann nennt sich die Sache aber auch Funktionsgarantie.

Ich weiß nicht, ob Du Dich auf meinen Beitrag beziehst oder ob es reiner Zufall ist, dass mein Beitrag Deinem vorangeht.

Mir ging es nicht darum, ob und welche Ausschlüsse bei der Neuwagenanschlussgarantie gelten. Ich hatte lediglich angemerkt, dass die Anschlussgarantien im Regelfall Versicherungsleistungen sind (so auch bei Volkswagen).

Damit will ich auch nicht bewerten, ob dies schlechter oder besser ist. Es sollte lediglich eine Information sein.

Gruß

Der Chaosmanager

Es gibt allerdings bei VW - wie auch bei BMW - die Möglichkeit, die Garantie oder Gewährleistung oder wie auch immer es heißt ohne Ausschlüsse zu verlängern. Das ist dann eben etwas teurer als eine normale Garantie mit Selbstbehalt und massig Ausschlüssen. Bei BMW nennt sich das Gewährleistungsverlängerung (nur in den ersten 3 Monaten nach Erstzulassung möglich), bei VW halt einfach Garantieverlängerung.

am 7. November 2016 um 17:16

Zitat:

@TheRealRaffnix [url=http://www.motor-talk.de/.../...ahre-gewaehrleistung-t5856479.html?...]schrieb am 7. November 2016 um 17:57:27 Uhr

Es gibt allerdings bei VW - wie auch bei BMW - die Möglichkeit, die Garantie oder Gewährleistung oder wie auch immer es heißt ohne Ausschlüsse zu verlängern. Das ist dann eben etwas teurer als eine normale Garantie mit Selbstbehalt und massig Ausschlüssen. Bei BMW nennt sich das Gewährleistungsverlängerung (nur in den ersten 3 Monaten nach Erstzulassung möglich), bei VW halt einfach Garantieverlängerung.

Das ist mir bekannt und ich meinte eigentlich, deutlich genug geschrieben zu haben, dass ich überhaupt nicht von irgendwelchen Ausschlüssen geschrieben habe. Falls es nicht deutlich genug war, hier nochmals was ich geschrieben habe:

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Garantieverlängerung in vielen Fällen über eine Versicherung abgedeckt wird. Ebenso habe ich darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um eine Wertung meinerseits handelt.

Bei VW wird die Garantieverlängerung z. B. definitiv von der Volkswagen Versicherung AG getragen, worauf VW sowohl auf der Homepage als auch in den AGB hinweist.

Gruß

Der Chaosmanager

@ chaosmanager:

Du hattest Jens Zerl gefragt und ich habe daraufhin geantwortet.

Obwohl es jetzt wirklich egal ist, wer Träger der Versicherung ist, denn mich interessiert als Verbraucher nur was gezahlt wird und nicht wer es zählt. Meistens wird sich der Hersteller rückversichern, da somit die Kosten fest kalkulierbar sind und dies wird ihm wichtiger sein.

Wie gesagt mich freut es, dass es weder bei VW noch bei BMW einen Ausschluss gibt und es daher egal ist welchem Namen sie dem Kinde geben. Vielen Dank für die Aufklärung.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 7. November 2016 um 18:16:49 Uhr:

Zitat:

@TheRealRaffnix [url=http://www.motor-talk.de/.../...ahre-gewaehrleistung-t5856479.html?...]schrieb am 7. November 2016 um 17:57:27 Uhr

Es gibt allerdings bei VW - wie auch bei BMW - die Möglichkeit, die Garantie oder Gewährleistung oder wie auch immer es heißt ohne Ausschlüsse zu verlängern. Das ist dann eben etwas teurer als eine normale Garantie mit Selbstbehalt und massig Ausschlüssen. Bei BMW nennt sich das Gewährleistungsverlängerung (nur in den ersten 3 Monaten nach Erstzulassung möglich), bei VW halt einfach Garantieverlängerung.

Das ist mir bekannt und ich meinte eigentlich, deutlich genug geschrieben zu haben, dass ich überhaupt nicht von irgendwelchen Ausschlüssen geschrieben habe. Falls es nicht deutlich genug war, hier nochmals was ich geschrieben habe:

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Garantieverlängerung in vielen Fällen über eine Versicherung abgedeckt wird. Ebenso habe ich darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um eine Wertung meinerseits handelt.

Bei VW wird die Garantieverlängerung z. B. definitiv von der Volkswagen Versicherung AG getragen, worauf VW sowohl auf der Homepage als auch in den AGB hinweist.

Diese Garantieverlängerungsbeispiele wurden deswegen angeführt um deutlich zu machen, dass eine Garantie nicht immer besser als eine (gesetzl.) Gewährleistung ist. Daraufhin wurde angemerkt, dass sie bei VW trotzdem gut ist.

Worauf genau Du mit der Tatsache hinauswillst, dass es sich dabei um Versicherungsprodukte handelt, ist ev. nicht deutlich geworden. :)

am 7. November 2016 um 17:57

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 7. November 2016 um 18:51:48 Uhr:

 

Worauf genau Du mit der Tatsache hinauswillst, dass es sich dabei um Versicherungsprodukte handelt, ist ev. nicht deutlich geworden. :)

War eigentlich nur eine belanglose Hintergrundinformation, die offenbar nicht so interessant war ... (hätte ich wahrscheinlich für mich behalten sollen).

Mea culpa! Soll nicht wieder vorkommen. ;)

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 7. November 2016 um 18:57:45 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 7. November 2016 um 18:51:48 Uhr:

 

Worauf genau Du mit der Tatsache hinauswillst, dass es sich dabei um Versicherungsprodukte handelt, ist ev. nicht deutlich geworden. :)

War eigentlich nur eine belanglose Hintergrundinformation, die offenbar nicht so interessant war ... (hätte ich wahrscheinlich für mich behalten sollen).

Mea culpa! Soll nicht wieder vorkommen. ;)

Doch, ist sicherlich ein interessanter Aspekt... :)

Ich hatte auch hier in Österreich nie ein Problem mit der Gewährleistung, die auch bei mir de facto wie eine Garantie behandelt wurde. BMW verzichtete freiwillig auf die Beweislastumkehr, und als nach 2 1/2 Jahren -also bereits nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung - ein Fensterhebermotor kaputt ging, wurde dieser ohne Murren auf Kulanz ersetzt.

Zitat:

@Mike_083 schrieb am 8. November 2016 um 06:52:54 Uhr:

und als nach 2 1/2 Jahren -also bereits nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung - ein Fensterhebermotor kaputt ging, wurde dieser ohne Murren auf Kulanz ersetzt.

Solche Probleme hattest aber bei deinem Civic nicht.... ;)

Zitat:

@hotnight schrieb am 17. November 2016 um 17:10:53 Uhr:

Zitat:

@Mike_083 schrieb am 8. November 2016 um 06:52:54 Uhr:

und als nach 2 1/2 Jahren -also bereits nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung - ein Fensterhebermotor kaputt ging, wurde dieser ohne Murren auf Kulanz ersetzt.

Solche Probleme hattest aber bei deinem Civic nicht.... ;)

Solche nicht, aber dafür mehr ... ;) Aber das ist OT und gehört nicht hierher.

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