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BMW bietet nun 3 statt 2 Jahre Gewährleistung

BMW
Themenstarteram 6. November 2016 um 8:41

Schon gelesen?

http://www.bmw.de/de/topics/service-zubehoer/gewaehrleistung.html

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44 Antworten

Nicht nur könnte, Hersteller machen das. Vor allem diese Gebrauchtwagengarantien haben gerne Einschränkungen.

Die gesetzliche Gewährleistung ist eine tolle und ganz eindeutige Sache, es hat nur den einzigen Haken, den mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Und auf die verzichtet BMW ganz ausdrücklich, ich weiß nicht, wo man da noch das Haar in der Suppe suchen kann.

Ich kann jetzt nur von VW reden, aber bei der Neuwagenanschlussgarantie gibt es für mich keine Ausschlüsse außer Verschleißteile. Über die danach folgenden Funktionsgarantie und natürlich auch Gebrauchtswagengarantie brauchen wir gar nicht reden.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass man hier meint ich wolle BMW angreifen, weil ich VW fahre. Nein, denn ich interessiere mich derzeitig für BMW sehr und setze mich derzeitig damit auseinander da ich eben keinen Fehler beim Neukauf machen will.

Ich suche nicht das Haar in der Suppe, ich will nur wissen womit ich rechnen muss.

Dann rechne einfach damit, dass BMW in den ersten 3 Jahren alle Mängel kostenfrei beseitigt. Mehr braucht man dazu eigentlich nicht sagen.

Zitat:

@marrot schrieb am 6. November 2016 um 10:44:21 Uhr:

Zitat:

@vmaxfredi schrieb am 6. November 2016 um 10:29:19 Uhr:

Du bringst Garantie mit Gewährleistung durcheinander. Schau mal bei Tante G... nach. Da gibts nicht unerhebliche Unterschiede.

Gruß

Es sind nun dennoch drei statt zwei sorgenfreie Jahre. Ohne Beweislastumkehr oder Kulanzgefricke im dritten Jahr.

Da lese ich aber nichts von Garantie auf der Seite, dann ändere Deine Überschrift.

Zitat:

@vmaxfredi schrieb am 6. November 2016 um 15:42:19 Uhr:

Zitat:

@marrot schrieb am 6. November 2016 um 10:44:21 Uhr:

 

 

Es sind nun dennoch drei statt zwei sorgenfreie Jahre. Ohne Beweislastumkehr oder Kulanzgefricke im dritten Jahr.

Da lese ich aber nichts von Garantie auf der Seite, dann ändere Deine Überschrift.

Ein Teufelskreis. :rolleyes:

Zitat:

@Raffaello22 schrieb am 6. November 2016 um 15:14:12 Uhr:

Ich kann jetzt nur von VW reden, aber bei der Neuwagenanschlussgarantie gibt es für mich keine Ausschlüsse außer Verschleißteile.

Das ist nicht korrekt:

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=723511

VW schließt eine ganze Menge aus, so z.B. Geräuschbeseitigung, Defekte an Scheinwerfern, Dichtungen, Auspuffsystem & Katalysator, etc.

Hi,

also vielleicht ist es zu spät, aber ich glaube da liegst Du ganz schwer daneben.

Du führst die Ausschlüsse aus der Funktionsgarantie auf. Diese kommt erst nach der Garantieverlängerung und ist dann wie Du richtig erwähnst abgespeckt. Die Garantieverlängerung (bis zu weitere 36 Monate) hat den vollen Umfang außer den Verschleissteilen bzw. entsprechend dem Ausschluss IV 1 A + B. Unter Punkt 2 sind dann die von Dir erwähnten Ausschlüsse der Funktionsgarantie erwähnt.

Wieso wird eine solche Falschaussage auch noch mit DANKE belohnt???

Mein Fazit: Ich glaube, dass ich bei BMW wirklich nicht schlechter dargestellt werde, wenigstens in den nun ersten 3 Jahre. Das freut mich, so dass ich gespannt bin, ob ich wirklich den Wechsel wage.

Zitat:

@Raffaello22 schrieb am 6. November 2016 um 23:45:34 Uhr:

Hi,

also vielleicht ist es zu spät, aber ich glaube da liegst Du ganz schwer daneben.

Du führst die Ausschlüsse aus der Funktionsgarantie auf. Diese kommt erst nach der Garantieverlängerung und ist dann wie Du richtig erwähnst abgespeckt. Die Garantieverlängerung (bis zu weitere 36 Monate) hat den vollen Umfang außer den Verschleissteilen bzw. entsprechend dem Ausschluss IV 1 A + B. Unter Punkt 2 sind dann die von Dir erwähnten Ausschlüsse der Funktionsgarantie erwähnt.

Du hast recht. Im Prinzip ging es ja darum zu zeigen, warum eine Garantie durch Ausschlüsse auch schlechter als eine Gewährleistung sein kann. In dem Fall dient halt nicht die Anschlussgarantie, sondern die Funktionsgarantie als Beispiel.

Zitat:

@Raffaello22 schrieb am 6. November 2016 um 23:45:34 Uhr:

 

Mein Fazit: Ich glaube, dass ich bei BMW wirklich nicht schlechter dargestellt werde, wenigstens in den nun ersten 3 Jahre. Das freut mich, so dass ich gespannt bin, ob ich wirklich den Wechsel wage.

Richtig. Und bei Bedarf kannst du - wie bei vw auch - die Gewährleistung zu gleichen Bedingungen um 24 Monate auf dann insgesamt 5 Jahre verlängern. Dann hättest du 5 Jahre lang Ruhe.

Ich verstehe nicht, warum BMW immer noch auf diesem Begriff "Gewährleistung" herumreitet. Welche Verwirrungen und Diskussionen der auslöst, sieht man hier und in den anderen BMW-Foren.

Wenn ich mir den Qualitätsbrief ansehe, dann hat das auch nicht mehr viel mit gesetzlicher Gewährleistung zu tun (im positiven Sinne). Dort heißt es ja auch "BMW-Gewährleistung 2+1" und befreit den Kunden von den unangenehmsten "Nebenwirkungen" der gesetzlichen Gewährleistung. Nämlich der Beweislastumkehr und das man bei Gewährleistung die Forderungen gegenüber dem Vertragspartner hat (also eigentlich dem Händler und nicht BMW selber).

Damit ist die "BMW-Gewährleistung 2+1" für mich eine Garantie über 3 Jahre die vergleichbar ist zu allen anderen Herstellern.

Vielleicht verspricht sich BMW einen marketingtechnischen Erfolg durch die Verwendung des Begriffs "Gewährleistung".

Zitat:

@Spiderweb schrieb am 7. November 2016 um 08:30:19 Uhr:

Ich verstehe nicht, warum BMW immer noch auf diesem Begriff "Gewährleistung" herumreitet. Welche Verwirrungen und Diskussionen der auslöst, sieht man hier und in den anderen BMW-Foren.

Wenn ich mir den Qualitätsbrief ansehe, dann hat das auch nicht mehr viel mit gesetzlicher Gewährleistung zu tun (im positiven Sinne). Dort heißt es ja auch "BMW-Gewährleistung 2+1" und befreit den Kunden von den unangenehmsten "Nebenwirkungen" der gesetzlichen Gewährleistung. Nämlich der Beweislastumkehr und das man bei Gewährleistung die Forderungen gegenüber dem Vertragspartner hat (also eigentlich dem Händler und nicht BMW selber).

Damit ist die "BMW-Gewährleistung 2+1" für mich eine Garantie über 3 Jahre die vergleichbar ist zu allen anderen Herstellern.

Vielleicht verspricht sich BMW einen marketingtechnischen Erfolg durch die Verwendung des Begriffs "Gewährleistung".

Dann haben sie zumindest das Gegenteil erreicht. :) Das Hauptproblem ist wohl, dass mit Gewährleistung in Deutschland automatisch die gesetzliche Gewährleistung assoziiert wird, deren Umfang als fix angesehen wird.

Ein Problem, was sich aus einer Garantie ergeben könnte wäre ev., dass Kunden sich juristisch direkt an BMW wenden könnten, während sie so einen Anspruch gegenüber dem Händler(-netz) haben.

am 7. November 2016 um 8:05

Ich finde es höchst bemerkenswert, dass ein Großteil der Protagonisten über Begrifflichkeiten diskutiert anstatt die deutliche Verbesserung der BMW Gewährleistung zu erkennen, indem BMW den Zeitraum von zwei auf drei Jahre erweitert.

Darüber hinaus scheint die Schuldrechtsreform von 2002 an den meisten Usern wirkungslos vorbeigegangen zu sein, weil immer noch von "gesetzlicher Gewährleistung" gesprochen wird. Zur Erinnerung: Mit der Schuldrechtsreform spricht das BGB von "Sachmängelhaftung". Und wenn man die BMW Leistungen mit dem BGB vergleicht, erkennt man schnell, dass es sich im Sinne des BGB tatsächlich um eine Garantie handelt, die über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinausgeht. In erster Linie sind dies:

- Beweislastumkehr zu Gunsten des Verbrauchers über die gesamte Zeit der Gewährleistung

- Erhöhung der Verjährungsfrist von zwei auf drei Jahre

- zusätzliche Mobilitätsleistungen

Und weshalb sollte BMW nicht den Begriff "Gewährleistung" verwenden, nachdem das BGB diesen Begriff seit mehr als 14 Jahren nicht mehr verwendet? In letzter Konsequenz kommt es auf die Inhalte an und nicht auf den Begriff.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 7. November 2016 um 09:05:48 Uhr:

Und weshalb sollte BMW nicht den Begriff "Gewährleistung" verwenden, nachdem das BGB diesen Begriff seit mehr als 14 Jahren nicht mehr verwendet? In letzter Konsequenz kommt es auf die Inhalte an und nicht auf den Begriff.

Zitat:

ein Großteil der Protagonisten über Begrifflichkeiten diskutiert anstatt die deutliche Verbesserung der BMW Gewährleistung zu erkennen

Eigentlich gibst Du Dir die Antwort ja selbst. ;)

Dass BMW eine Garantie gibt, ist jedem klar, der sich zwei Minuten damit beschäftigt. Aber in der Praxis beschäftigt sich halt niemand zwei Minuten damit.

Und BMW kassiert deswegen ja mitunter sogar Puunktabzüge in Automobiltests, von daher eben die Frage, warum sie das nicht klarstellen.

am 7. November 2016 um 10:17

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 7. November 2016 um 10:58:02 Uhr:

Eigentlich gibst Du Dir die Antwort ja selbst. ;)

Für mich war die Antwort schon immer klar ... (meine Frage war auch eher rhetorisch gemeint ;) ) und ich verstehe deshalb Diskussionen wegen Begrifflichkeiten nicht wirklich.

Zitat:

Und BMW kassiert deswegen ja mitunter sogar Puunktabzüge in Automobiltests, von daher eben die Frage, warum sie das nicht klarstellen.

Da müssen sich m. E. eher die Journalisten fragen lassen, weshalb sie die Garantieregelungen der einzelnen Hersteller nicht exakt studieren.

Die Vergabe von Punkten bei Automobiltests ist ein Thema für sich. Zum Teil treibt das seltsame Blüten, wenn z. B. drei Fahrzeuge zum Vergleichstest antreten und zwischen dem hochstilisierten Vergleichstest-Gewinner und dem Drittplatzierten nur wenige Punkte Differenz sind ... Ist der Erstplatzierte wegen weniger Punkte Vorsprung tatsächlich das bessere Auto? ... ich würde das bezweifeln. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß

Der Chaosmanager

 

EDIT: Bevor sich jemand auf den Schlips getreten fühlt: Folgendes Posting ist gegen niemanden persönlich gerichtet und bezieht sich nicht auf einen einzelnen Post oder User in diesem Thread.

#######################################################

Naja, für den Durchschnitts-Verbraucher der nicht willens / in der Lage ist, sich mal durchzulesen welche Rechte und Pflichten er hat, ist das Wort Garantie sicher "besser".

Aber eine Garantie ist eben nicht automatisch besser als eine Gewährleistung oder die Sachmängelhaftung nach BGB.

Das kommt immer drauf an was drin steht und nicht wie es heißt.

Aber erklär das mal einem. Etliche Verbraucher glauben ja auch sie hätten ein 14 Tage Rückgaberecht mit Geld zurück. Egal wo und was gekauft wurde.

Ist müssig das klar zu stellen und ich glaube nicht dass BMW irgendwas damit gewinnt, jetzt den Begriff zu ändern.

Wer es kapiert hat dem kann es egal sein und alle anderen werden es auch nicht verstehen wenn man es anders nennt.

Da gilt halt immer noch "Lesen bildet", und wer da keinen Bock drauf hat soll es halt lassen.

Ich frag mich manchmal, warum ich mir immer wieder die Mühe mache, Fragen zu Garantie / Gewährleistung / Sachmängelhaftung etc. zu erklären. Könnte ja jeder einfach mal selber nachlesen.

Und wenn man es dann ausführlich erläutert hat, kommt oft der OP und weiß es doch wieder besser, regt sich auf dass BMW keine Kulanz bei nem Gebrauchtwagen übernimmt, hat aber nicht die Eier dem Verkäufer mal das BGB um die Ohren zu hauen, wenn der 3 Wochen nach Kauf einen Mangel nicht kostenneutral beheben will und sich auf die abgelehnte Kulanz aus München bezieht.

Naja, was reg ich mich auf. Ist halt so...

:)

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