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Blumentopf beschädigt

Themenstarteram 22. April 2013 um 19:58

Hallo! Der Nachbar hat unser Blumentopf angefahren und leicht beschädigt. As sich kein Problem. Die Uneinsicht und seine Aroganz bringt mich auf die Idee, den Schaden über seine KFZ Haftpflicht zu ersetzen. Geht das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich frag´mich gerade, was der Nachbar auf dem Grundstück des TE verloren hat?

Da im Vorfeld unschöne Dinge mit seinem WoMo gelaufen sind, haben wir den Blumentopf Ende 2012 aufgestellt. Übersehen kann man ihn wirklich nicht, sogar nachts leuchtet die Laterne.

Nun kommt Licht in die Geschichte.

Sender wie RTL und SAT1 sind an solchen "Geschichten die das Leben schreibt" brennend interessiert.

Also umgehend dort für das Nachmittagsprogramm bewerben.

Zwei Nachbarn die sich Blumenpötte in den Weg stellen und diese dann mit dem Auto umfahren.

Ich glaube Du suchst hier nur Bestätigung für einen kindischen Nachbarschaftskrieg und im Unterbewusstsein ist Dir schon lange klar wie kindisch euer Verhalten ist.

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am 23. April 2013 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich frag´mich gerade, was der Nachbar auf dem Grundstück des TE verloren hat?

Könnte der TE vielleicht ein Google-Earth Bild, oder �?hnliches einstellen?

Gru�? Cokefreak

Reich es doch einfach ein. die Versicherung wird dir schon sagen was geht.

am 24. April 2013 um 9:10

Vor allem, das Risiko hochgestuft zu werden, nur wegen einem Blumentopf, der vermutlich keine 50 Euro kostet, ist sehr uneinsichtig. Finde es eher amüsant.

Sicherlich sind die baulichen Vorraussetzungen der Aus-/Einfahrt interessant, tut aber nichts zur Sache. Vielleicht sollte man dem Verursacher noch eine Nachschulung in Sachen Ein-/Ausparken nahelegen, damit er fremden Eigentum keinen weiteren Schaden hinzufügt.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich frag´mich gerade, was der Nachbar auf dem Grundstück des TE verloren hat?

weils spass macht? weil er umdrehen musste? spielt aber keine rolle, den privatgrundstück und bereich der stvo muss sich nicht ausschliessen.

am 24. April 2013 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich frag´mich gerade, was der Nachbar auf dem Grundstück des TE verloren hat?

weils spass macht? weil er umdrehen musste? spielt aber keine rolle, den privatgrundstück und bereich der stvo muss sich nicht ausschliessen.

Muss nicht, kann aber - und tut es in den meisten Fällen auch.

Daher wird auf großen privaten Parkplätzen auch meist durch eine gesonderte Beschilderung darauf hingewiesen, dass dort die StVO gilt.

Es geht hierbei um die Frage, ob das Grundstück dem öffentlichen Verkehr zugänglich ist. Und dabei geht es nicht nur um die Frage ob der öffentliche Verkehr faktisch auf das Grundstück fahren kann - das wäre ja überall der Fall - sondern auch darum, was der objektive Wille des Eigentümers ist.

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

Es geht hierbei um die Frage, ob das Grundstück dem öffentlichen Verkehr zugänglich ist. Und dabei geht es nicht nur um die Frage ob der öffentliche Verkehr faktisch auf das Grundstück fahren kann - das wäre ja überall der Fall - sondern auch darum, was der objektive Wille des Eigentümers ist.

bei "stillschweigendem einverständniss" (rechtloch richtig formuliert?) ist in der tat jedliche grundstückseinfahrt die nicht "umfriedet" ist zwar privatbesitz, unterliegt aber der stvzo. aber um das gehts weniger ;)

was mir jetzt aufgefallen ist: je nach preis (vermutlich unter der bagatellgrenze) handelt es sich doch eigendlich ganz spitz genommen um ne fahrerflucht. zettelchen ranhängen is ja sooooo net wirklich zulässig?

am 24. April 2013 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

Es geht hierbei um die Frage, ob das Grundstück dem öffentlichen Verkehr zugänglich ist. Und dabei geht es nicht nur um die Frage ob der öffentliche Verkehr faktisch auf das Grundstück fahren kann - das wäre ja überall der Fall - sondern auch darum, was der objektive Wille des Eigentümers ist.

bei "stillschweigendem einverständniss" (rechtloch richtig formuliert?) ist in der tat jedliche grundstückseinfahrt die nicht "umfriedet" ist zwar privatbesitz, unterliegt aber der stvzo. aber um das gehts weniger ;)

was mir jetzt aufgefallen ist: je nach preis (vermutlich unter der bagatellgrenze) handelt es sich doch eigendlich ganz spitz genommen um ne fahrerflucht. zettelchen ranhängen is ja sooooo net wirklich zulässig?

Bei stillschweigendem Einverständnis ist das richtig ja ;)

Und zu der Fahrerflucht: Dazu läuft hier parallel ja gerade noch ein anderer Thread, in dem ich mich mit einem Hinweis in Richtung Fahrerflucht bei einem beschädigten parkenden Fahrzeug nicht gerade beliebt gemacht hab :p

Aber im Endeffekt ist Fahrerflucht eben Fahrerflucht. Ob nun Zettel oder nicht. Wenn man den Eigentümer des Beshädigten Gegenstandes nicht erreichen kann muss man es der Polizei melden um sich nicht der Fahrerflucht schuldig zu machen. Bei nem Blumenkübel käme ich zwar auch nicht auf die Idee, aber rechtlich wäre es so sauberer.

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

 

Aber im Endeffekt ist Fahrerflucht eben Fahrerflucht. Ob nun Zettel oder nicht. Wenn man den Eigentümer des Beshädigten Gegenstandes nicht erreichen kann muss man es der Polizei melden um sich nicht der Fahrerflucht schuldig zu machen. Bei nem Blumenkübel käme ich zwar auch nicht auf die Idee, aber rechtlich wäre es so sauberer.

jein....es gibt ja diese "warte 2 wochen auf den fahrer und dann ist ein zettelchen hinlegen ok" regelung.

Wenn du den Brief hast, was ja quasi ein Beweis ist, würde ich das direkt der Versicherung melden.

Gegebenenfalls könntest du sogar noch Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten sofern er sich nicht direkt nach dem Unfall bei dir gemeldet hat?

Wer sich so gibt sollte mal wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt werden...

am 24. April 2013 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

 

Aber im Endeffekt ist Fahrerflucht eben Fahrerflucht. Ob nun Zettel oder nicht. Wenn man den Eigentümer des Beshädigten Gegenstandes nicht erreichen kann muss man es der Polizei melden um sich nicht der Fahrerflucht schuldig zu machen. Bei nem Blumenkübel käme ich zwar auch nicht auf die Idee, aber rechtlich wäre es so sauberer.

jein....es gibt ja diese "warte 2 wochen auf den fahrer und dann ist ein zettelchen hinlegen ok" regelung.

Auch jein. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;)

§ 142 StGB sagt in Absatz 3: Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Abs. 1 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

Einfach nen Zettel hinpinnen und wegfahren ist also immernoch Fahrerflucht. Nur in blödster Art und Weise, da man dann seinen Namen hinterlassen hat.

Also wenn schon, dann richtig und keinen Zettel da lassen, oder nen falschen Namen draufschreiben ;)

Themenstarteram 24. April 2013 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich frag´mich gerade, was der Nachbar auf dem Grundstück des TE verloren hat?

Eben gar nichts, das will der nicht wahrhaben. Er kann zwar besser in die Einfahrt seines Hauses abbiegen, wenn er größeren Kreis fährt, aber er muss nicht. Schliesslich haben die Stadtplaner die öffentliche Straße so angelegt, daß jeder Anwohner in Besitz eines Führerscheins auf sein Grundstück fahren kann. Da im Vorfeld unschöne Dinge mit seinem WoMo gelaufen sind, haben wir den Blumentopf Ende 2012 aufgestellt. Übersehen kann man ihn wirklich nicht, sogar nachts leuchtet die Laterne.

am 24. April 2013 um 12:13

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich frag´mich gerade, was der Nachbar auf dem Grundstück des TE verloren hat?

Eben gar nichts, das will der nicht wahrhaben. Er kann zwar besser in die Einfahrt seines Hauses abbiegen, wenn er größeren Kreis fährt, aber er muss nicht. Schliesslich haben die Stadtplaner die öffentliche Straße so angelegt, daß jeder Anwohner in Besitz eines Führerscheins auf sein Grundstück fahren kann. Da im Vorfeld unschöne Dinge mit seinem WoMo gelaufen sind, haben wir den Blumentopf Ende 2012 aufgestellt. Übersehen kann man ihn wirklich nicht, sogar nachts leuchtet die Laterne.

Von was für einem Blumentopf reden wir denn hier? Also insbesondere im Bezug auf den Wert des Topfes.

am 24. April 2013 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

Es geht hierbei um die Frage, ob das Grundstück dem öffentlichen Verkehr zugänglich ist. Und dabei geht es nicht nur um die Frage ob der öffentliche Verkehr faktisch auf das Grundstück fahren kann - das wäre ja überall der Fall - sondern auch darum, was der objektive Wille des Eigentümers ist.

bei "stillschweigendem einverständniss" (rechtloch richtig formuliert?) ist in der tat jedliche grundstückseinfahrt die nicht "umfriedet" ist zwar privatbesitz, unterliegt aber der stvzo. aber um das gehts weniger ;)

Da möchte ich jetzt widersprechen!

Nur weil die Zufahrt zu meinem Carport an der Straße aufgrund baulicher Gegebenheiten frei befahrbar ist ist mein Carport noch lange kein öffentlicher Verkehrsraum. Jeder VK-Teilnehmer muss davon ausgehen, dass ich ihm nicht erlaube dort einfach so zu parken, halten, wenden ...

Auch wird meine Wiese ohne Weidezaun nicht zum öffentl. VK-Raum.

Bei allen genannten Beispielen geht es um die fehlende stillschweigende DULDUNG (nicht Einverständnis!).

Jedem muss bewusst sein, dass ich den öffentl. Straßenverkehr auf meinem Grundstück nicht dulde!

am 24. April 2013 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

bei "stillschweigendem einverständniss" (rechtloch richtig formuliert?) ist in der tat jedliche grundstückseinfahrt die nicht "umfriedet" ist zwar privatbesitz, unterliegt aber der stvzo. aber um das gehts weniger ;)

Da möchte ich jetzt widersprechen!

Nur weil die Zufahrt zu meinem Carport an der Straße aufgrund baulicher Gegebenheiten frei befahrbar ist ist mein Carport noch lange kein öffentlicher Verkehrsraum. Jeder VK-Teilnehmer muss davon ausgehen, dass ich ihm nicht erlaube dort einfach so zu parken, halten, wenden ...

Auch wird meine Wiese ohne Weidezaun nicht zum öffentl. VK-Raum.

Bei allen genannten Beispielen geht es um die fehlende stillschweigende DULDUNG (nicht Einverständnis!).

Jedem muss bewusst sein, dass ich den öffentl. Straßenverkehr auf meinem Grundstück nicht dulde!

Ja, genau so meinte ich das.

Die Grundstückszufahrt dient ja lediglich der Erschließung des Grundstücks und erfüllt i.d.R. keinen weiteren verkehrsrechtlichen Zweck. Daher muss auch zunächst mal angenommen werden, dass der Eigentümer nicht damit einverstanden ist, wenn Hinz und Kunz über sein Grundstück fahren.

Sollte der Nachbar mal auf meiner Einfahrt drehen, damit er besser in seine Einfahrt kommt kann ich das durch eine fehlende Äußerung zu der Sache höchstens geduldet haben, aber ich gebe nicht mein Einverständnis dazu ab, dass er das jetzt immer machen kann.

Hi,

lieber TE... weniger schreiben, mehr handeln! Reiche es der Versicherung ein und warte ab was passiert. Wirklich was riskieren wirst du damit nicht, kann ja maximal ne Absage kommen. Wenn aber nicht, wird der Nachbar sicherlich eher zahlen als sich hochstufen zu lassen. Und wenn er dann immer noch Ärger macht kannste ihn immernoch anzeigen, wegen Fahrerflucht. Da kann dir ja auch nichts passieren, außer dass es evtl. eingestellt wird.

Mal davon ausgehend, dass dein Nachbar wirklich so ein streitsüchtiger unbelehrbarer Typ ist bin ich der Meinung, das man ihm gerne mal die Grenzen aufzeigen sollte. Bagatelle hin oder her. Wenn man es immer durchgehen lässt hört es nie auf und mit Steigerungen ist zu rechnen.

mfg

am 24. April 2013 um 15:45

Ich hätte es bei der längst erfolgten Beantwortung der Frage des TE belassen.

Zum Streit gehören immer zwei und Ursache und Wirkung zeigt mir meine Glaskugel nicht.

Nie und nimmer und niemals würde ich einem mir Unbekannten solche Ratschläge wie oben erteilen. Vermutlich handelt es sich beim TE um einen erwachsenen Menschen, der die Konsequenzen seines Handelns selbst einzuschätzen vermag und über die Grundzügen des sozialen Miteinanders informiert ist.

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