ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Blitzerfoto mit nur oberer Gesichtshälfte ?

Blitzerfoto mit nur oberer Gesichtshälfte ?

Themenstarteram 26. April 2012 um 7:37

Kurz vorab: Ich habe Privat noch nen Golf am Hauptwohnsitz stehen, der allen aus der Familie ohne weiteres zur Verfügung steht.

Nun ist damit vor ein paar Wochen jemand geblitzt worden und ich bekam einen Anhörungsbogen. Auf diesem Bogen konnte man aber das Gesicht nicht - wie sonst immer - perfekt erkennen. So habe ich mich dann mal per E-Mail an den Absender gewandt und dort erwähnt, dass ich mich mit diesem Bild nicht im Stande sehe die Person zu identifizieren.

Daraufhin bekam ich in der Antwort ein PDF angefügt, aus dem das hier gezeigte Bild in schon weitaus besserer Qualität zu sehen ist. Doch man kann nur die obere Gesichtshälfte (Augen, Brille, Ohren) erkennen.

Diesen Stand habe ich auch im Anhörungsbogen beschrieben und erklärt, dass ich mich nicht im Stande sehe, den/die Fahrer/in zu erkennen und somit nur die Personen benennen kann, die das Fahrzeug am häufigsten benutzen. Von denen aber hat keiner einen Blitzer bemerkt.

Gestern hat nun meine Mutter einen Anhörungsbogen erhalten. Ob die anderen benannten auch einen erhalten haben, weis ich noch nicht.

Ach ja, bei dem Vorwurf geht es um 20 Euro. Eigentlich eine Bagatelle, doch wo die Behörden doch immer in allen Medien und Röhren beteuern wie zuverlässig alles ist, möchte ich es nicht einfach nur bezahlen und vergessen lassen. Da aber die andern keine Rechtsschutz haben und der Anwalt sicher teuerer kommt, frage ich mich welche Möglichkeiten nun bleiben.

Habt ihr Ideen?

 

Blitzerfoto hier ansehen: http://s14.directupload.net/file/d/2872/wwbfdqwa_png.htm

Beste Antwort im Thema

Kein Wunder, dass unser Staat kein Geld hat und die Polizei sich nur mit Lappalien beschäftigt.

Ich behaupte, dass in 99% der Fälle jeder jeden Blitz bemerkt. Und wenn man dann noch die Personen kennt, welche den Wagen regelmäßig zu den Uhrzeiten fahren und dann auch noch die typischen Strecken -> Ihr wisst wer gefahren ist. Und dann wegen 20€ so einen Aufstand machen. Mimosen.

118 weitere Antworten
Ähnliche Themen
118 Antworten

Ein Foto muß gewisse Voraussetzungen haben um vor Gericht zugelassen zu werden, mich haben Sie mal mit dem Laser gemessen und schräg von der Seite im Vorbeifahren fotografiert, die Gerichtsverhandlung war nach nicht mal 5 Minuten zu Ende, da als Beweismittel eine Frontalaufnahme notwendig gewesen wäre obwohl ich lt. meinem Anwalt auf dem Foto durchaus zu erkennen war. Das ganze war übrigends nicht meine Idee sondern mein Anwalt hatte nach einer kurzen Nachfrage "was man da machen könnte" gleich losgelegt. Die Überschreitung war auch nicht vorsätzlich sondern durch eine Unaufmerksamkeit auf meiner täglichen Arbeitsstrecke entstanden.

@Cosworth

Um welchen Betrag bzw. welche Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ging es bei diesem Fall?

Ist schon ne ganze Weile her waren aber glaub ich DM 80.- und 1 Punkt bei 24km/h

Foto ist doch eh nachträglich manipuliert worden.

Vielleicht um sich hier wichtig zu machen?

Egal. Der Halter kann den Fahrer / Fahrerin problemlos identifizieren und weiß das auch. Alles andere hier ist unnötiges Gesabbel.

am 27. April 2012 um 22:47

Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer

Wovon ich fasel ist das wenn es zum Volkssport verkommt das jeder NICHT mehr zu den Konsequenzen durch sein selbstverschuldetes Fehlverhalten es genau zu dem führen könnte was weder ich und aller wahrscheinlichkeit auch Du wohl nicht willst...

das ist unsinn, und ich schätze mal, du weisst das auch. totalitäre systeme rechtfertigen sich zwar mit der von dir genannten argumentation, was aber nichts daran ändert, dass diese nur vorgeschoben ist. das, was wir beide nicht wollen, wird nicht durch den te begünstigt, sondern durch leute wie dich, die kritiklos dieser argumentation folgen.

Wichtig und richtig ist in solchen Fällen, daß die durch den Einspruch entstehenden Kosten dem Verkehrssünder auferlegt werden, wenn der Einspruch abgewiesen wird. Hierfur dürfen keine Steuergelder verschwendet werden.

am 28. April 2012 um 13:42

Stimmt, die Steuergelder werden woanders genug verschwendet....

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

 

... und für DIE, die keine Regel haben auch nicht???

Also die männliche Bevölkerung....:D:rolleyes: Fahrtenbücher werden nur auferlegt wenn zig Verstöße zusammenkommen und immer der Fahrer nicht zu ermitteln ist.Was hier teilweise für ein Stuß geschrieben wird ist immer erheiternd...:D

genau,was manche hier schreiben,immer zu allen ja und amen sagen

Zitat:

Original geschrieben von klau12

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Also die männliche Bevölkerung....:D:rolleyes: Fahrtenbücher werden nur auferlegt wenn zig Verstöße zusammenkommen und immer der Fahrer nicht zu ermitteln ist.Was hier teilweise für ein Stuß geschrieben wird ist immer erheiternd...:D

genau,was manche hier schreiben,immer zu allen ja und amen sagen

JA genau !

AMEN.

Man sollte zu dem Mist stehen den man baut. Ist billig, zeitsparend, nervenschonend, .......................

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Man sollte zu dem Mist stehen den man baut. Ist billig, zeitsparend, nervenschonend, .......................

Billig ist das garantiert nicht...:cool:

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Man sollte zu dem Mist stehen den man baut. Ist billig, zeitsparend, nervenschonend, .......................

Billig ist das garantiert nicht...:cool:

Aber billiger als wenn man sich vor Gericht zerren lässt und dann doch alles aufgebrummt wird.

Und die 20 € sind ja hier in dem Fall lächerlich.

am 30. April 2012 um 9:26

Man könnte sich auch einfach an Regeln halten bzw. sich einfach nicht erwischen lassen.

am 30. April 2012 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Man sollte zu dem Mist stehen den man baut.

Das sehe ich genauso. Nur die Stelle, wo hier jemand Mist gebaut hat, die muß mir wohl entgangen sein. So wie ich das verstanden habe, hat jemand vergessen einen Gesslerhut zu grüßen. Das hat mit "Mist bauen" recht wenig zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Gib doch einfach an, Fahrer unbekannt. Eventuell wird dann durch Besuch ermittelt und ansonsten kann ein Fahrtenbuch drohen. Dann wisst ihr in Zukunft zumindest schwarz auf weiß, wer zu blöd ist zu merken, wenn man geblitzt wird.

Hier ist doch ganz klar gegen das Vermummungsverbot verstoßen worden: Der Fahrer/in ist doch halb verschleiert.:):rolleyes:;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Blitzerfoto mit nur oberer Gesichtshälfte ?