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Blitzerfoto mit nur oberer Gesichtshälfte ?
Kurz vorab: Ich habe Privat noch nen Golf am Hauptwohnsitz stehen, der allen aus der Familie ohne weiteres zur Verfügung steht.
Nun ist damit vor ein paar Wochen jemand geblitzt worden und ich bekam einen Anhörungsbogen. Auf diesem Bogen konnte man aber das Gesicht nicht - wie sonst immer - perfekt erkennen. So habe ich mich dann mal per E-Mail an den Absender gewandt und dort erwähnt, dass ich mich mit diesem Bild nicht im Stande sehe die Person zu identifizieren.
Daraufhin bekam ich in der Antwort ein PDF angefügt, aus dem das hier gezeigte Bild in schon weitaus besserer Qualität zu sehen ist. Doch man kann nur die obere Gesichtshälfte (Augen, Brille, Ohren) erkennen.
Diesen Stand habe ich auch im Anhörungsbogen beschrieben und erklärt, dass ich mich nicht im Stande sehe, den/die Fahrer/in zu erkennen und somit nur die Personen benennen kann, die das Fahrzeug am häufigsten benutzen. Von denen aber hat keiner einen Blitzer bemerkt.
Gestern hat nun meine Mutter einen Anhörungsbogen erhalten. Ob die anderen benannten auch einen erhalten haben, weis ich noch nicht.
Ach ja, bei dem Vorwurf geht es um 20 Euro. Eigentlich eine Bagatelle, doch wo die Behörden doch immer in allen Medien und Röhren beteuern wie zuverlässig alles ist, möchte ich es nicht einfach nur bezahlen und vergessen lassen. Da aber die andern keine Rechtsschutz haben und der Anwalt sicher teuerer kommt, frage ich mich welche Möglichkeiten nun bleiben.
Habt ihr Ideen?
Blitzerfoto hier ansehen: http://s14.directupload.net/file/d/2872/wwbfdqwa_png.htm
Beste Antwort im Thema
Kein Wunder, dass unser Staat kein Geld hat und die Polizei sich nur mit Lappalien beschäftigt.
Ich behaupte, dass in 99% der Fälle jeder jeden Blitz bemerkt. Und wenn man dann noch die Personen kennt, welche den Wagen regelmäßig zu den Uhrzeiten fahren und dann auch noch die typischen Strecken -> Ihr wisst wer gefahren ist. Und dann wegen 20€ so einen Aufstand machen. Mimosen.
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118 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DerBiba
Kurz vorab: Ich habe Privat noch nen Golf am Hauptwohnsitz stehen, der allen aus der Familie ohne weiteres zur Verfügung steht.
Nun ist damit vor ein paar Wochen jemand geblitzt worden und ich bekam einen Anhörungsbogen. Auf diesem Bogen konnte man aber das Gesicht nicht - wie sonst immer - perfekt erkennen. So habe ich mich dann mal per E-Mail an den Absender gewandt und dort erwähnt, dass ich mich mit diesem Bild nicht im Stande sehe die Person zu identifizieren.
Daraufhin bekam ich in der Antwort ein PDF angefügt, aus dem das hier gezeigte Bild in schon weitaus besserer Qualität zu sehen ist. Doch man kann nur die obere Gesichtshälfte (Augen, Brille, Ohren) erkennen.
Diesen Stand habe ich auch im Anhörungsbogen beschrieben und erklärt, dass ich mich nicht im Stande sehe, den/die Fahrer/in zu erkennen und somit nur die Personen benennen kann, die das Fahrzeug am häufigsten benutzen. Von denen aber hat keiner einen Blitzer bemerkt.
Gestern hat nun meine Mutter einen Anhörungsbogen erhalten. Ob die anderen benannten auch einen erhalten haben, weis ich noch nicht.
Ach ja, bei dem Vorwurf geht es um 20 Euro. Eigentlich eine Bagatelle, doch wo die Behörden doch immer in allen Medien und Röhren beteuern wie zuverlässig alles ist, möchte ich es nicht einfach nur bezahlen und vergessen lassen. Da aber die andern keine Rechtsschutz haben und der Anwalt sicher teuerer kommt, frage ich mich welche Möglichkeiten nun bleiben.
Habt ihr Ideen?
Blitzerfoto hier ansehen: http://s14.directupload.net/file/d/2872/wwbfdqwa_png.htm
Trägt deine Mutter/Schwester/Tante etc. so eine Brille?
@DerBiba
Gibt es einen Onkel, der dafür geradestehen könnte? Spaß beiseite: Warum so einen Aufstand wegen € 20? Willst du die Behörden ärgern oder ist da noch eine Rechnung offen?
also so wie ich das foto sehe,kann man die person darauf sehr gut identifizieren, weiß nicht wo da das problem ist??
frau mit brille, mittleren alters ca zwischen 40 und 50 jahren, trägt ohrringe,kurzhaarfrisur,
@fruchtzwerg: Alle benannten Personen tragen solche Brillen.
@freddi: Bisher gab es ja noch keinen Aufwand. Ich bekam einen Anhörungsbogen mit dem ich nix anzufangen wusste. Selber bezahlen? Also nö, wirklich nicht. Sowas muss schon der bezahlen, der es gewesen ist. Soll ja eine Strafe sein. Aber wer ist es?
Heutzutage sind wir in der Lage auf Grund der Knochenstellung die Gesichter von Steinzeithöhlenbewohnern nachzubilden. Ich aber bin nicht in der Lage anhand von schlechten Bildern Personen zu Identifizieren.
Gebt doch mal nen Tipp ab ob die Person wohl männlich oder weiblich ist?
Zitat:
Original geschrieben von DerBiba
@fruchtzwerg: Alle benannten Personen tragen solche Brillen.
...
... und haben die selbe Größe, Sitzposition, Frisur ...
Meine Brüder heißen alle Heinz - außer Klaus, der heißt Dieter! :rolleyes:
Aber mal im Ernst:
Zitat:
Diesen Stand habe ich auch im Anhörungsbogen beschrieben und erklärt, dass ich mich nicht im Stande sehe, den/die Fahrer/in zu erkennen und somit nur die Personen benennen kann, die das Fahrzeug am häufigsten benutzen. Von denen aber hat keiner einen Blitzer bemerkt.
Gestern hat nun meine Mutter einen Anhörungsbogen erhalten. Ob die anderen benannten auch einen erhalten haben, weis ich noch nicht.
Ach ja, bei dem Vorwurf geht es um 20 Euro. Eigentlich eine Bagatelle, doch wo die Behörden doch immer in allen Medien und Röhren beteuern wie zuverlässig alles ist, möchte ich es nicht einfach nur bezahlen und vergessen lassen. Da aber die andern keine Rechtsschutz haben und der Anwalt sicher teuerer kommt, frage ich mich welche Möglichkeiten nun bleiben.
Wenn alle Befragten mit "nein, war ich nicht" antworten, dürfte das Verfahren eingestellt werden. Wenn die "Staatsmacht" allerdings den Eindruck hat, verarscht zu werden, können die auch alle in Frage kommenden Fahrer zu einer Gegenüberstellung einbestellen, um so den Abgleich mit dem Foto zu machen. Wegen des damit verbundenen Aufwandes passiert sowas bei derarten Kleindelikten aber so gut wie nie.
Die Originalbilder der Behörde sind wesentlich besserer Qualität.
Sie kriegen den wirklichen Fahrer.
Darauf kannst du einen lassen.
Schlimmstenfalls wird ein Fahrtenbuch angeordnet.
Zitat:
Original geschrieben von DerBiba
... und somit nur die Personen benennen kann, die das Fahrzeug am häufigsten benutzen. Von denen aber hat keiner einen Blitzer bemerkt.
...
Letzter Satz - was für ein Wunder. :D Erster Satz - ist doch ok, da kommen dann mal ein paar Herren vorbei und besuchen die genannten Personen zwecks Vergleich mit dem Foto. Und ich denke, das Foto reicht dann aus für die Identifizierung, die Augen sind hervorragend zu erkennen.
Kein Wunder, dass unser Staat kein Geld hat und die Polizei sich nur mit Lappalien beschäftigt.
Ich behaupte, dass in 99% der Fälle jeder jeden Blitz bemerkt. Und wenn man dann noch die Personen kennt, welche den Wagen regelmäßig zu den Uhrzeiten fahren und dann auch noch die typischen Strecken -> Ihr wisst wer gefahren ist. Und dann wegen 20€ so einen Aufstand machen. Mimosen.
Ok, ich denke auch, dass die Person hinter dem Steuer EINDEUTIG identifizierbar ist. Es sei denn es wären Vierlinge.
Was kann passieren? Das Verfahren wird eingestellt unter der Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. Was MIR zu blöd wäre!
ICH identifiziere die Person, das Argument, die Person wäre nicht EINDEUTIG identifizierbar halte ich für vorgeschoben und wenig Glaubwürdig.
Es kann auch sein, das es nun ein Bußgeld gibt, der Sachbearbeiter sich die Mühe macht, die Person EINDEUTIG zu identifizieren.
Nachteil: Kapazitäten werden unnötig für eine Lapalie gebunden. Der Steuerzahler, also WIR, dürfen für den Schwachsinn aufkommen. Es sei denn, der Fahrer meldet sich doch noch und zahlt die Buße freiwillig.
Irgendwie fehlt mir das Verständnis total, obwohl ich den TE sehr gut verstehen kann und vielleicht auch so handeln würde. Aber nur dann, wenn ich mir über die möglichen Konsequenzen im klaren bin (bin Rechtsschutzversichert).
Wenn man dann einschlägigen TV-Sendungen glauben darf, in denen ein Rechtsanwalt plus Gehilfe solche "Fälle" aufgreift und auch oft Erfolg mit einem Einspruch hat, bin ich fast versucht, es auch so zu machen.
Die letzte Entscheidung liegt am Ende beim TE, sollte er den richtigen Fahrer/in nicht ausfindig machen.
Da kann ich nur meinen Vorschreibern beipflichten, die da der Meinung sind, das der/die Fahrer/in EINDEUTIG identifizierbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von DerBiba
Habt ihr Ideen?
Du macht deinen Leuten eine Ansage: Entweder hast du heute abend 20€. Die sollen sich einigen, oder es fährt keiner mehr mit deinem Auto.
Erst Mist bauen und sich dann doof stellen, das geht nicht durch.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Irgendwie fehlt mir das Verständnis total, obwohl ich den TE sehr gut verstehen kann und vielleicht auch so handeln würde. Aber nur dann, wenn ich mir über die möglichen Konsequenzen im klaren bin (bin Rechtsschutzversichert).
Ne, für 20 € wäre mir der Aufwand um Längen zu hoch. In der Zeit verdiene ich das 2-fache (= 2 Stunden Zeitverlust). Selbst eine Schlecker-Verkäuferin schafft 20€ Netto in 3 Stunden.
Zitat:
Original geschrieben von DerBiba
Nun ist damit vor ein paar Wochen jemand geblitzt worden
Ich hab so den Verdacht, dass dieser "Jemand" Du selbst bist .... ;)
Einfach bezahlen für 20.- würde ich nicht so einen Aufstand machen.
also da würde ich mal so richtig ein fass aufmachen, das geht ja mal garnicht ..... nix zu erkennen ..... anwalt , gericht das volle programm .... geht ja um 20 teuronen ..... ;)