1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Blitzer wegen Motorradhelm abstreiten?

Blitzer wegen Motorradhelm abstreiten?

Hallo an alle,
Wenn man auf dem Moped geblitzt wird (von vorne und hinten); kann man mit Erfolg abstreiten gefahren zu sein, da der Fahrer nicht erkennbar ist?
Oder reicht der Abschnitt des Gesichtes welches man durch das Visier steht als Beweis um den Raser zu überführen?

Keine Sorge und könnt das Popcorn wegpacken; Ich wurde nicht geblitzt und habe es auch nicht vor; die Frage entstammt aus ner gestrigen Stammtischdiskussion...

Beste Antwort im Thema

Wie kommst Du darauf, der Fahrer sei nicht zu identifizieren? Natürlich ist er das!

Ansonsten: Es soll Leute geben, die es tatsächlich überlebt haben sollen, mit Aufmerksamkeit und einem Tempo in der Nähe der erlaubten Höchsgeschwindigkeit(*) unfall- und strafzettelfrei von A nach B gekommen zu sein. Sind wahrscheinlich Gerüchte, aber für mich klingen sie glaubhaft...

Gruß Michael

(*) wenn ich mal zu flott unterwegs bin, dann habe ich in aller Regel Zeit, rechtzeitig das Tempo zu verringern, wenn ein Blitzer in der Gegend herumsteht. Weil ich eben keine 50 zu schnell fahre, sondern allenfalls mal 10 oder 20.

28 weitere Antworten
28 Antworten

Ich bin vor über einem Jahr mit einem mobilen Blitzer von vorne und hinten fotografiert worden. Die Bilder waren astrein. Das geschlossene Visier war kein Problem und meine Augenpartie war einwandfrei zu erkennen.
Vor Gericht bei einem schweren Vergehen hätte ich damit keine Chance gehabt.

Da es aber um 10€ ging, habe ich kein Fass aufgemacht und das Geld überwiesen. Hatte keine Lust einen Einspruch deswegen aufzusetzen und Porto hätte das auch gekostet.

Nur 10€? Das muß Deutschland gewesen sein.

Natürlich. In der Schweiz fängt der Spass mindestens bei 40 Chf an. Also ca. 35€.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 16. Januar 2016 um 14:32:28 Uhr:


Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den legendären Testfahrer aus München:

http://www.motor-talk.de/.../...r-47-punkte-in-flensburg-t5521972.html

Und ich bin immer noch der Meinung, dass er, wenn er einen guten Anwalt hat, nur die Strafe für das eine Mal bekommt, wo sie ihn auf frischer Tat ertappt haben.

Wenn die Fotos so schlecht sind, dass man sein Gesicht nicht erkennen kann, dann hat er wohl Glück gehabt.
Denn Kennzeichen sind nicht sichtbar und es hätte somit jeder sein können, der das gleiche Motorrad und die gleiche Schutzkleidung hat. Andere Fotos, als von vorne, hat es ja nicht.
Und halt das eine Mal auf frischer Tat ertappt worden zu sein.
Vielleicht kann ja der @moppedsammler was dazu sagen.

Wenn die Augenpartie auf den anderen Fotos mit dem letzten "Zielfoto" übereinstimmt, dann hat er ganz schlechte Karten. Denn die ist ziemlich einmalig.

Zitat:

@Dustin18 schrieb am 16. Januar 2016 um 17:32:47 Uhr:


Denn Kennzeichen sind nicht sichtbar und es hätte somit jeder sein können, der das gleiche Motorrad und die gleiche Schutzkleidung hat.

Natürlich kann man immer irgendein Alien vorschieben, aber die Richter sind weder blöd noch müssen sie jede Ausrede glauben.

Auch ohne Gesichtserkennung kann man über die Statur einen Großteil anderer angeblicher Fahrer ausschliessen.

Wenn der Richter anatomische Gutachten anfordert, wird's teurer, der Einsatz erhöht.

Für eine Verurteilung reicht es schon, wenn der Richter sich hinreichend sicher ist. Einen absolut exakten mathematischen Beweis oder auch "nur" ein 5 sigma wie in der Physik braucht es nicht.

Auch aus dem vom Threadersteller genannten Gründen fahre ich aus Vorsichtsgründen ausschließlich mit Sturmhaube. Es ist keine Komfort-Einschränkung, verhindert das stinken des Helms und hilft im Fall eines geblitzt werdens sehr weiter.
Gegen Laser hilft das natürlich nichts. Und diese Seuche breitet sich aus - trotz angeblichem Personalmangel. Deswegen - möglichst so fahren dass man die jeweiligen Konsequenzen tragen kann ohne sich nachher über sich selbst zu ärgern.
Oder völlig abgebrüht sein, sich für Blitzer vermummen und beim Rauswinken abhauen. Am Ghostrider hat man ja gesehen dass, schreckt man vor nichts zurück und kann fahren, realistischerwesie nichts zu befürchten hat. Ich hätte nicht die Eier dazu.

Zitat:

@tomS schrieb am 16. Januar 2016 um 19:31:26 Uhr:



Zitat:

@Dustin18 schrieb am 16. Januar 2016 um 17:32:47 Uhr:


Denn Kennzeichen sind nicht sichtbar und es hätte somit jeder sein können, der das gleiche Motorrad und die gleiche Schutzkleidung hat.
Natürlich kann man immer irgendein Alien vorschieben, aber die Richter sind weder blöd noch müssen sie jede Ausrede glauben.
Auch ohne Gesichtserkennung kann man über die Statur einen Großteil anderer angeblicher Fahrer ausschliessen.
Wenn der Richter anatomische Gutachten anfordert, wird's teurer, der Einsatz erhöht.
Für eine Verurteilung reicht es schon, wenn der Richter sich hinreichend sicher ist. Einen absolut exakten mathematischen Beweis oder auch "nur" ein 5 sigma wie in der Physik braucht es nicht.

Wenn es erst mal so schlimm kommt, dass anatomische oder morphologische Gutachten im Raum stehen, dann handelt es sich in der Regel um massive Übertretungen, die ein Fahrverbot und hohe Geldstrafen zur Folge haben könnten. Wer in so einem Fall die beanstandete Kombi und Stiefel bei sich zu Hause aufbewahrt oder weiter fröhlich mit der herumfährt, der wird halt erwischt. Die Abgebrühteren ergreifen spätestens dann "Maßnahmen". Fast jeder, der länger fährt hat ne alte Kombi und ein alten Helm. Hier in Tübingen gabs schon mehrfach Hausdurchsuchungen bei Bikern zwecks in Augenscheinnahme der Kombi und des Helms. Und da ging's nur um Owis.

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 17. Januar 2016 um 00:48:28 Uhr:


Am Ghostrider hat man ja gesehen dass, schreckt man vor nichts zurück und kann fahren, realistischerwesie nichts zu befürchten hat.

Das er den Tod nicht fürchtete, trifft's wohl eher...

http://www.motor-talk.de/forum/turborider-t5549768.html

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Januar 2016 um 16:45:42 Uhr:



Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 17. Januar 2016 um 00:48:28 Uhr:


Am Ghostrider hat man ja gesehen dass, schreckt man vor nichts zurück und kann fahren, realistischerwesie nichts zu befürchten hat.
Das er den Tod nicht fürchtete, trifft's wohl eher...

http://www.motor-talk.de/forum/turborider-t5549768.html

Jetzt verwechselst du was. der Turborider ist nicht der Ghostrider.

Der Ghostrider ist/war in Schweden aktiv.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 17. Januar 2016 um 16:57:56 Uhr:


......

Was sollen solche "Beiträge"?

Es war Blödsinn. Ist mir beim zweiten Lesen aufgefallen. Leider kann man den ganzen Post dann nicht mehr löschen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen