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Blitzer Warner

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 19:02

Hallo Gemeinde,

ich spiele mit dem Gedanken mir einen Blitzerwarner zu zulegen. Da ich in meinem Vorgänger W210 kein Command hatte, legte ich mir einen Tom Tom Go zu wo ich diese Blitzer von www. Radarfalle.de aufspielen konnte.

Da das leider bei meinem neuen W211 Command nicht geht, überlege ich mir dieses Teil zu kaufen

http://www.navishop.de/.../

Hat vielleicht hier jemand bereits Erfahrungen mit diesem Gerät.

Bedanke mich schon jetzt.

Gruß Jürgen

Beste Antwort im Thema

Leichenschänder. :)

Der letzte Beitrag ist über sieben Jahre alt.

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Also ich überhaupt keine Erfahrungen mit TomTom, aber ich kann dir eins sagen: wenn du mit einem Blitzwarner erwischt wird, hast du ein Problem - da es verboten ist. Deswegen nutzen die Navis, die etwas derartiges serienmäßig an Bord haben, bestimmte Formulierungen, wie "Vorsicht Gefahr", "Achten sie auf die Geschwindigkeit", und und und...war nur eine kleine Anmerkung bevor das böse Erwachen kommt ;)

Zitat:

Original geschrieben von afis

Deswegen nutzen die Navis, die etwas derartiges serienmäßig an Bord haben,

bei navis, die serienmäßig einen "blitzerwarner" sind ebenso unzulässig (zumindest dass diese funktion während der fahrt aktiviert ist).....

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 19:42

Schaut euch doch bitte erst einmal den Link an.

Dort wurde der Reminder von einer Auto Zeitschrift getestet und man kann doch ganz deutlich lesen, dass man in Deutschland noch nicht im klaren darüber ist, ob so etwas verboten ist.

Das Thema wird von der Firma in Zusammenhang mit Verkehrssicherheit angeboten.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von BlueGSX1000

und man kann doch ganz deutlich lesen, dass man in Deutschland noch nicht im klaren darüber ist, ob so etwas verboten ist.

noch deutlicher kann man folgendes in der stvo lesen:

Zitat:

StVO §23 - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

noch fragen?

im übrigen sollte man beim kauf eines radarwarners, folgende nebenkosten beachten:

-75€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)

-4 punkte

-b verstoß während der probezeit

am 19. Juni 2007 um 20:07

na ja, wer so etwas braucht ....

Vermute allerdings, ,. dass es zwischen

* aktiven RADARWARNERn (= Empfänger Radarstrahlen)

und

* passiven StarkästenDatenbank-Auswertern (wie hier nachgefragt)

auch juristisch einen fundamentalen BewertungsUnterschied gibt.

Erstere werden wohl ggf. dann in ungünstigster Konsequenz eingezogen - weitere Folgen wohl: Keine.

Zweitere: Wohl keine Konsequenz ?

Übrigens... Konsequenterweise könnte man dann ja auch AutoRadios wg. Radiodurchsagen Blitzer usw....

H

am 19. Juni 2007 um 23:18

Zitat:

Original geschrieben von hektor-58

na ja, wer so etwas braucht ....

Vermute allerdings, ,. dass es zwischen

* aktiven RADARWARNERn (= Empfänger Radarstrahlen)

und

* passiven StarkästenDatenbank-Auswertern (wie hier nachgefragt)

auch juristisch einen fundamentalen BewertungsUnterschied gibt.

Erstere werden wohl ggf. dann in ungünstigster Konsequenz eingezogen - weitere Folgen wohl: Keine.

Zweitere: Wohl keine Konsequenz ?

Übrigens... Konsequenterweise könnte man dann ja auch AutoRadios wg. Radiodurchsagen Blitzer usw....

H

Leider liegst du da mit deiner Vermutung falsch, denn die Jurisprudenz macht keinen Unterschied zwischen so bezeichneten aktiven/passiven Radarwarnern.

Denn auch ein Tomtom o.Ä. mit Blitzerwarner ist "Ein Gerät...zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen".

Demnach ein Verstoß nach § 23 (1b) StVO

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

[...]

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

[...]

 

§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG

und nach 109a BKat gibt es dann wohlverdiente 4 Punkte und 75,00 Euro weniger ;)

.... und was ist daran dann bitte "wohlverdient" ???

Tüpisch deutsche Diskussion.

Wenn ich mir die Blitzer in Google auf einer Route ausdrucke und meine Beifahrerin sie während der Fahrt mitverfolgt, dann ist sie auch ein Radarwarner.....

 

Ich habe TomTom auf meinem Handy. Wenn ich unbekannte Strecken fahre, dann lasse ich es mitlaufen und werde rechtzeitig vor "Unfallschwerpunkten" gewarnt....

am 20. Juni 2007 um 6:54

Zum Thema, ich habe den GPS1 und es gibt ein kleines Problem: Die Bedampfung der Frontscheibe beeinträchtigt den GPS Empfang. Evtl. mußt Du eine externe Antenne verwenden. Ich habe nur einen Punkt gefunden an dem der Empfang in Ordnung ist. Betr. nur den Avantgarde.

Zitat:

Original geschrieben von Tompa

Zum Thema, ich habe den GPS1 und es gibt ein kleines Problem: Die Bedampfung der Frontscheibe beeinträchtigt den GPS Empfang. Evtl. mußt Du eine externe Antenne verwenden. Ich habe nur einen Punkt gefunden an dem der Empfang in Ordnung ist. Betr. nur den Avantgarde.

Sind bei allen Avantgarde die Frontscheiben metallisch bedampft, oder ist das Sonderausstattung??

Ich habe mit dem Avantgarde weder mit Holux noch mit GNS Empfängern Empfangsprobleme.

Den Blitzwarner habe ich nach kurzer Zeit wieder entfernt, da mir das ständige Gewarne mehr auf den Senkel ging als die Umgebungsbeobachtung. Seitdem lasse ich mich außerorts bei 25km/h und innerorts bei 15 km/h über erlaubter Geschwindigkeit warnen und bin mit der Lösung zufrieden und seit jeher in Flensburg punktefrei.

Hab' auch noch was gefunden:

http://www.wcom-gps.com/.../product_overview.shopscript?mark=XAiOX

Aber welcher ist nun der Beste?!

Der beste Blitzwarner ist ja einfach die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten ;)

Ich halte von solchen Geräten nichts, da sie nur feste Biltzer im Program haben. Einen 100%tigen Schutz bieten sie nicht, wer weiss ob die aktuell sind, wenn die Blauen am Strassenrand stehen hat man eh Pech gehabt.

Wer sowas im Auto hat, fühlt sich bestimmt sicher und brettert drauf los, bis ihn ein mobiler Blitzer so richtig den Lappen kostet.

Kurzum, weggeschmissenes Geld + ewiges Gepiepse und Gewarne im Auto, macht keinen richtigen Sinn.

Besser ist es vorausschauend zu fahren, zügig aber in Maßen so daß es nicht gleich den Führerschein kostet, wo es erlaubt ist Gas geben.

Noch ein Beispiel für die Sinnlosigkeit solcher Geräte ist zum Beispiel die Stadt Rüsselsheim, ca. 25 feste Blitzgeräte. Manche Kreuzugen sind wie Weihnachtsbäume mit den Teilen bestückt, aber im Grunde gibt es nur 2 Kameras, die alle Furz lang in einen anderen Biltzer gesteckt werden.

So was ist nun das Problem, man fährt durch die Stadt und wird vielleicht mehrmals umsonst gewarnt, wer soll sich das Gedudel anhören ;) ;)

Ich versteh nicht, wozu Ihr solche Dinger in D. braucht, bei Euren lächerlichen Bussgeldern. Bevor du nicht 40 Kmh drüber bist, passiert dem Lappen doch garnichts und die paar Euro Strafe bringt man doch alle mal auf.

Snowman

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