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Blitzer stand auf Privatgrundstück

Themenstarteram 27. Februar 2008 um 10:01

Hallo zusammen,

mir ist eben gerade folgendes passiert.

Heute früh bin ich etwas tief geflogen und geblitzt worden.

Zur Situation: Es handelt sich um eine sehr breite gut ausgebaute Straße mit sehr sehr wenig Verkehr. Also es ist eigentlich überhaupt keiner dort der gefährdet werden könnte. Die Straße ist innerorts, erlaubt sind 50Km/h. Der Blitzer stand ca. 300m vom Ortsausgangsschild entfernt.

Nun zur eigentlichen Frage: Es wurde aus dem Auto heraus geblitzt. Von den Platzverhältnissen wäre es ohne weiteres möglich gewesen, das Blitzerfahrzeug auf der Fahrbahn abzustellen. Dem war jedoch nicht so. Der stand auf der linken Fahrbahnseite in einem Privatweg.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob das zulässig ist, dass die von einem Privatgrundstück aus blitzen. Grundsätzlich ist es ja so, dass Behörden auf Privatgrundstücken keinerlei Befugnisse haben. Wäre ggf. eine Genehmigung des Grundstückeigentümers erforderlich? Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Sachverhalten?

Viele Dank für Eure Hinweise.

Beste Antwort im Thema

Auch ein Privatweg ist öffentlicher Verkehrsraum, wenn er nicht mit Kette, Schranke o.ä. abgetrennt ist.

Natürlich haben die Behörden auch auf Privatgrundstücken Befugnisse, oder glaubst du, dass du auf nem Privatgrundstück einen Mord begehen kannst?

Außerdem warst DU ja nicht auf einem Privatgrundstück, sondern bist auf einer öffentlichen Straße zu schnell gefahren.

Der Grundstückseigentümer hätte die Polizei auffordern können, sein Grundstück zu verlassen.

Aber wo ist jetzt das Problem? Du bist zu schnell gefahren, gibst du ja auch selbst zu.

Die Bestrafung ist also gerechtfertigt, oder nicht?

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Zitat:

Original geschrieben von Punto_GC

Man kann ja von der ach so sauberen Polizei wenigstens erwarten, dass alles mit rechten Dingen zu geht

Das kann man sehr wohl. Und jedwedes Handeln kann auch überprüft werden

Zitat:

Oder wäre es für euch ok, dass die Bullen bei Euch in der Wohnung rumsteigen

Und auch jedwedes Handeln des polizeilichen Gegenübers kann überprüft werden. Auch auf strafrechtlich relevante Tatbestände, wie zum Beispiel Beleidigung ("Bullen" kostet in Aurich schlanke 800.- Euro)!

Zitat:

...dass pro Stunde vielleicht 5 Autos diese Straße befahren und zum gefährden überhaupt keiner da ist...

Bei Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit handelt es sich nicht um einen konkreten Gefährundgstatbestand. Und selbst wenn in der Stunde nur ein Auto dort enlangfährt, spielt es keine Geige

...Ich weiß nicht,ob der TE mit seiner Frage so Unrecht hat.Kann mich an ein Urteil erinnern,das dem Autofahrer recht gab ,weil die Polizei verkehrswidrig ,in dem Fall gegen die Fahrtrichtung links , parkte und blitzte.Das Gericht sah das "falschparken" der Polizei als Verkehrsverstoß und nicht gerechtfertigt an.(grobe Widergabe)

Hab das Urteil zwar gerade nicht vorliegen ,es ist jedoch so ergangen.

Gruß

am 27. Februar 2008 um 15:35

Zitat:

Zumindest habt ihr nichts auf meinem Privatgrundstück zu suchen

Genauso siehts aus.

Zitat:

Dennoch ist es Gang und Gäbe, dass die Geräte auf Privatgrundstücken stehen.

Die Dinger würden von meinem Grundstück schneller fliegen al,s sie aufgebaut sind.

Zitat:

Original geschrieben von 200D

wenn er um das bußgeld herum kommen kann, warum nicht? er kann ja nichtsdestotrotz zu seinem fehler stehen.

Genaus DAS verstehe ich unter "nicht zu seinem Fehler stehen".

Ansonsten würde man auch die Konsequenzen tragen.

Zitat:

Original geschrieben von 200D

scheint mir ganz schöne abzocke gewesen zu sein.

Wieso Abzocke?

Haben die etwa die Schilder abmontiert oder falsche aufgestellt? Konnte der TE sich nicht gegen das Zuschnellfahren wehren?

Ist es Abzocke, wenn man da geblitzt wird, wo man es nicht erwartet?

 

@Günnimatz: DAS Urteil würde ich gerne mal sehen....

am 27. Februar 2008 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

 

Genau.

Wir sind ja bloss die Polizei.

Wir dürfen eigentlich garnichts.

Zumindest habt ihr nichts auf meinem Privatgrundstück zu suchen.;)

Ihr dürft ja auch nicht einfach mein Haus durchsuchen, weil ihr gerade Lust dazu habt...

Das war hier garnicht gefragt, von dir aber nicht anders zu erwarten.

am 27. Februar 2008 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

Zitat:

Zumindest habt ihr nichts auf meinem Privatgrundstück zu suchen

Genauso siehts aus.

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

Zitat:

Dennoch ist es Gang und Gäbe, dass die Geräte auf Privatgrundstücken stehen.

Die Dinger würden von meinem Grundstück schneller fliegen al,s sie aufgebaut sind.

Was hat das Ganze mit dem Thema zu tun?

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

 

Zumindest habt ihr nichts auf meinem Privatgrundstück zu suchen.;)

Ihr dürft ja auch nicht einfach mein Haus durchsuchen, weil ihr gerade Lust dazu habt...

Das war hier garnicht gefragt, von dir aber nicht anders zu erwarten.

War nur eine Antwort auf dein "ironisches" Geplärre - "wir sind ja bloss die Polizei";)

Wenn die Genehmigung vorlag, darf von Privatgrundstück geblitzt werden. Diese Genehmigung kann auch mündlich gegeben werden.

Wenn nicht, war das Aufstellen ordnungswidrig (Landfriedensbruch) - ein Bußgeld gegen den Geblitzten ist aber trotzdem rechtskräftig, da die Übertretung der StVO nicht in Zusammenhang mit der unzulässigen Aufstellung des Blitzers steht.

Zu schnell gefahren bist du ja trotzdem - also zahl und fertig.

Und hör auf, hier weiter rumzujammern - siehst ja, wohin das hier schon wieder führt :rolleyes:

~

Juchuh! Der Anhänger der Untertürckheimer ist wieder da! Und genauso unsachlich, wie es von ihm zu erwarten ist. Lies den ganzen Thread....und vor allem den, den ich vor dem von Dir zitierten geschrieben habe!

Da steht etwas von Einverständnis der Grundstückseigentümer!

Dass Du Dein Einverständnis nicht geben würdest, weiß hier mittlerweile jeder. Aber darum geht es hier nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

(Landfriedensbruch)

~

Sorry Welle: Streiche "Land" - setze "Haus"

Zitat:

Original geschrieben von Punto_GC

Ach seit ihr wieder alle schlau ...

www.seidseit.de :p

Zitat:

Original geschrieben von Punto_GC

Es geht einfach grundsätzlich um die Frage, ob die es dürfen oder nicht ohne Genehmigung des Eigentümers . Man kann ja von der ach so sauberen Polizei wenigstens erwarten, dass alles mit rechten Dingen zu geht. Irgendwo gibt es ja auch Grenzen. Ich verweise mal in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Gutachten über das korrekte Aufstellen von Geschwindigkeitsmessanlagen.

Oder wäre es für euch ok, dass die Bullen bei Euch in der Wohnung rumsteigen und durchs Wohnzimmerfenster mit der Laserpistole Geschwindigkeitssünder jagen?

Schlussendlich sehe ich schon ein, dass dort wo 50km/h erlaubt ist auch nur 50 gefahren werden darf. Aber unter dem Hintergrund (wie beschrieben), dass pro Stunde vielleicht 5 Autos diese Straße befahren und zum gefährden überhaupt keiner da ist, will ich schon erstmal auf Nummer sicher gehen, dass die wirklich vom Privatgrundstück aus Blitzen dürfen. Zudem habe ich mal gehört, dass für eine korrekte Messung auch ein korrekter Neigungswinkel zur Fahrbahn Voraussetzung ist. Und der ist meiner Meinung nach nicht gegeben, wenn das Fahrzeug 2m vom Fahrbahnrand der Gegenspur entfernt steht und zur Frontscheibe rausgeblitzt wird.

kannst ja den eigentümer des Grundstücks fragen, ob die Behörden dort blitzen durften. Ggf. kann dieser ja eine Klage wegen Hausfriedensbruch einreichen.

Ändert aber nichts an deinem Vergehen ;)

Und schlag dir das mit dem "korrekter Neigungswinkel..blabla" mal aus dem Kopf. Die machen sowas jeden Tag, wird schwierig sein, denen nachzuweisen, dass genau an dem Tag, an dem du geblitzt wurdest, der Blitzer nicht richtig aufgestellt wurde.

Zumal die Toleranz genau für diese möglichen Meßungenauigkeiten da ist.

Find dich einfach damit ab, dass du zu schnell warst ;)

am 27. Februar 2008 um 17:19

Zitat:

Original geschrieben von Punto_GC

Grundsätzlich ist es ja so, dass Behörden auf Privatgrundstücken keinerlei Befugnisse haben.

Ihr solltet weniger amerikanische Fernsehserien schauen! ;)

 

Seit mal froh, dass die bei Euch nicht so kleinkarriert nach evtl. Verstößen suchen wie Ihr mit Eurem gefährlichen Laienhalbwissen bei Ihnen!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Juchuh! Der Anhänger der Untertürckheimer ist wieder da! Und genauso unsachlich, wie es von ihm zu erwarten ist. Lies den ganzen Thread....und vor allem den, den ich vor dem von Dir zitierten geschrieben habe!

Da steht etwas von Einverständnis der Grundstückseigentümer!

Dass Du Dein Einverständnis nicht geben würdest, weiß hier mittlerweile jeder. Aber darum geht es hier nicht!

1.) Kann es sein, dass du mich verwechselst? Hab ich irgendwann mal was gegen dich oder deine Kollegen geschrieben? Wo bin ich je unsachlich gewesen? Bitte mal zeigen.

2.) Habe ich mit dem von mir geschriebenen ja wohl eher deine Meinung dazu unterstützt, oder?

3.) Ich bin der erste, der für sowas sein Einverständnis geben würde. Mich würde mal interessieren, woher du dir das Recht nimmst, mir gegenteiliges zu unterstellen.

4.) Lies dir einfach alles nochmal IN RUHE durch. Im übrigen verbitte ich mir Bemerkungen persönlicher Art - das mache ich auch nicht, und du hast das ja wohl (habe ich bisher jedenfalls immer gedacht) nicht nötig.

~

@Neckar:

ich glaub nicht, dass du gemeint warst ;)

Kann mir denken, wer gemeint ist, wundert mich aber, dass das ohne @"name" oder zitat gemacht wurde

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

@Neckar:

ich glaub nicht, dass du gemeint warst ;)

Kann mir denken, wer gemeint ist, wundert mich aber, dass das ohne @"name" oder zitat gemacht wurde

ich glaub auch eher das IAN@BTCC gemeint war ;)

war eine etwas ungeschickte situation..

Harry

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