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Blitzer. Lichtschranke falsch positioniert?

Leider wurde ich geblitzt mit 11 zu schnell = 25 Euro. Bei 10 kmh wären es 15 Euro.
Zum wiederholten male 1 kmh weniger zur geringen Strafe. Ich vermute da fast schon System....

Meine Frage:
Muss die Lichtschranke des ESO ES 3.0 auf der Höhe der Straße stehen oder kann sie auch an einem Hang, welcher etwa 1m höher als das Straßenniveau ist, stehen und trotzdem richtige Ergebnisse liefern?

Der Blitzer wurde meiner Meinung nach von einer fast Seniorin betrieben. Vielleicht als Minijob. Es war jedenfalls keine Beamtin. Normalerweise steht der Blitzer nicht an dieser Stelle. Auf Nachfrage sagte die Frau, dass an der gewohnten Stelle kein Platz war. Sie hat den neuen Platz wohl in Eigenregie gesucht und dort ihr Zeug aufgebaut.

Die Lichtschranke war sehr gut versteckt hinter einem Busch am Hang stehend, allerdings ca 1 Meter über der Höhe der Straße. Die Lichtschranke war auf Höhe meines Fensters. Der Hang ist auch sehr steil. Ein 100% gerades aufstellen geht da kaum. Auch die Straße geht steil bergab ca 15%.

Der Blitzer wurde dann im Auto versteckt und hat durch die verdunkelte Scheibe des Caddys Fotos gemacht.

Ein 2. Blitzer kurz nach der Lichtschranke, welcher auf die Straße zielt, wie es sonst an der anderen gewohnten Stelle ist, war nicht aufgebaut!

Hier noch eine Skizze zum Blitzer.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rechman schrieb am 24. Oktober 2019 um 13:39:35 Uhr:


Leider wurde ich geblitzt mit 11 zu schnell = 25 Euro. Bei 10 kmh wären es 15 Euro.
Zum wiederholten male 1 kmh weniger zur geringen Strafe. Ich vermute da fast schon System....

Ja, du solltest dein System ändern. Mit 11 km/h weniger würde es gar keine Strafe geben. Aber das ist viel zu kompliziert, gelle?

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Hallole …

@ TE …

Durch Ihr Veto … haben wir das Einricht - Mess - Aufstellungsprotokoll des " Blitzers " nochmals überprüft .

= Die Einstellung war leider nur zu 98 % korrekt ( zu unseren Ungunsten ) .
… Sie wurden mit einer viel zu geringen Km/h Angabe gemessen .

Durch Nachkalkulation wird Ihnen nun eine aktuelle Geschwindigkeits - Übertretung von 16 km/h zur Last gelegt .
( Ohne Abzug einer Toleranz ! … bei Veto ist das nun mal so … 😉 )

= Bitte überweisen Sie nun für Ihre aktualisierte " innerörtliche " Raserei " = 35,00 € statt der zuerst geforderten 25 € …

Viele Dank für Ihre Mitarbeit zur genaueren Klärung der Sachlage - Messung ( … & nicht nur … ) in Ihrem Fall.

Als eventuellen " Wiederholungs - Täter " können Sie sich hier als Mitglied unter ---------- als Stammkunde registrieren lassen .

( Stammkundenbonus 5 % für's 1. Jahr Mitgliedschaft … ( aber nur auf Bußgelbescheide - ohne " Flensburger " ) )

Mfg

" Ihr - Blitzer - Team "

… Noch was zum " Radar " - Schmunzeln im Anhang / Bilder 😁

Gruß
Hermy

Radar-biker-kartoon-bilder
Radar-biker-kartoon-bilder
Radar-biker-kartoon-bilder
+1

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. Oktober 2019 um 16:11:17 Uhr:


Vorstellen kann man sich so manches und natürlich müssen die Messgeräte ordnungsgemäß aufgebaut sein. Das zu fodern ist sicher kein Heldentum. Wer über zu viel Zeit verfügt kann ja auch aus Gründen der höheren Gerechtigkeit hier tätig werden. Mir wäre die Zeit zu schade. Es gibt ja häufig "Unregelmäßigkeiten", die eigentlich nicht sein dürften. Nicht jede Fehler kann man mit "Fehler passieren halt" durchgehen lassen, aber wer sich über jeden Fehler aufregt, hat wohl selbst ein Problem.

Grüße vom Ostelch

Das die Überprüfung im Zweifel der richtigen Aufstellung der Meßeinheit mit einem zeitlichen Aufwand verbunden ist, sollte klar sein.
Das Ich aber nur, weil mir die Zeit zu schade wäre und dem Wissen auch noch, daß die Meßeinheit nicht ordnungsgemäß aufgebaut war, einfach so einen Betrag XY an die Behörde überweise ist schon mehr als unbedarft.

Und genau deshalb, habe Ich damals mein Busgeld auch nicht bezahlt, als Ich in der Stadt von hinten geblitzt wurde. Nicht weil mir diese 15 Euro zu schade waren, sondern weil der Blitzer unzulässig von hinten geblitzt hat.
Viele haben das sicher mit dem gleichen Gedanken wie Du einfach bezahlt... aber zu unrecht !

Zitat:

Meine Frage:
Muss die Lichtschranke des ESO ES 3.0 auf der Höhe der Straße stehen oder kann sie auch an einem Hang, welcher etwa 1m höher als das Straßenniveau ist, stehen und trotzdem richtige Ergebnisse liefern?

Wenn man sich im Netz ein paar Messstellen mit dem ES 3.0 anschaut, sieht man öfter mal, dass der Sensor auf einer leichten Anhöhe steht (manchmal wird er sogar unter die Leitplanke gequetscht). Der Messkopf kann nach oben und unten geneigt werden, deshalb dürfte er die Fahrzeuge auch in solchen Positionierungen korrekt erfassen können.

Zitat:

Der Blitzer wurde meiner Meinung nach von einer fast Seniorin betrieben. Vielleicht als Minijob. Es war jedenfalls keine Beamtin. Normalerweise steht der Blitzer nicht an dieser Stelle. Auf Nachfrage sagte die Frau, dass an der gewohnten Stelle kein Platz war. Sie hat den neuen Platz wohl in Eigenregie gesucht und dort ihr Zeug aufgebaut.

Na, das Alter der Frau wird sicherlich keine Rolle spielen, auch muss es keine Beamtin sein. Sie muss nur die nötige Qualifikation erworben haben, um das Gerät korrekt zu bedienen. Und natürlich in behördlichem Auftrag agieren.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. Oktober 2019 um 11:42:59 Uhr:



Das die Überprüfung im Zweifel der richtigen Aufstellung der Meßeinheit mit einem zeitlichen Aufwand verbunden ist, sollte klar sein.
Das Ich aber nur, weil mir die Zeit zu schade wäre und dem Wissen auch noch, daß die Meßeinheit nicht ordnungsgemäß aufgebaut war, einfach so einen Betrag XY an die Behörde überweise ist schon mehr als unbedarft.

Und genau deshalb, habe Ich damals mein Busgeld auch nicht bezahlt, als Ich in der Stadt von hinten geblitzt wurde. Nicht weil mir diese 15 Euro zu schade waren, sondern weil der Blitzer unzulässig von hinten geblitzt hat.
Viele haben das sicher mit dem gleichen Gedanken wie Du einfach bezahlt... aber zu unrecht !

Und genau das ist falsch...... https://www.bussgeldrechner.org/blitzer/von-hinten.html

Ich verstehe nicht, warum man obwohl man weiß dass man zu schnell war, nicht den Mumm in der Hose hat dafür gerade zu stehen.....😕

Genauso, dass immer mehr ein anderes Auto beschädigen und einfach abhauen.

Steht einfach für eure Fehler gerade!!!😁😠

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Zitat:

@rgruener schrieb am 25. Oktober 2019 um 14:20:26 Uhr:


Die aktuelle, erlaubte Geschwindigkeit einzuhalten ist sicher schon mal eine gute Empfehlung.
Andererseits gibt es viele glaubhafte Aussagen von Verkehrsexperten die davon ausgehen, dass rund 50% aller Messungen falsch sind und ganz erheblich daneben liegen.
Ob man sich wegen 10€ nun Stress antun will, das muss jeder für sich entscheiden.

Ich vermute, dass diese sogenannten glaubhaften Experten Fachanwälte sind, die mit der Bearbeitung von Einsprüchen ihren Lebensunterhalt verdienen. Die empfehlen natürlich immer solchen Bescheiden zu widersprechen.

Zitat:

@bobbysix schrieb am 26. Oktober 2019 um 22:21:19 Uhr:


Steht einfach für eure Fehler gerade!!!😁😠

Welche Fehler? Fehler machen doch nur die Anderen. 😛

Zitat:

@bobbysix schrieb am 26. Oktober 2019 um 22:21:19 Uhr:


Und genau das ist falsch...... https://www.bussgeldrechner.org/blitzer/von-hinten.html

Ich verstehe nicht, warum man obwohl man weiß dass man zu schnell war, nicht den Mumm in der Hose hat dafür gerade zu stehen.....😕

Genauso, dass immer mehr ein anderes Auto beschädigen und einfach abhauen.

Steht einfach für eure Fehler gerade!!!😁😠

Nimm doch bitte Deinen moralisch erhobenen Zeigefinger wieder runter, denn das führt zu nichts !
Es scheint für Diejenigen doch ein gewaltiger Dorn im Auge zu sein, welche die Strafen, ob berechtigt oder unberechtigt, immer einfach so bezahlen.
Die Gründe hierfür können unterschiedlicher nicht sein, sei es aus Zeitverschwendung, mangelnder Fähigkeit sich zur Wehr zu setzen, oder, oder, oder.
Oder spricht hier einfach nur der Neid, daß es auch Leute gibt, die sich der Sache gegenüberstellen und sich erfolgreich gewehrt haben.

Den Beitrag in Deinem Link hast Du aber schon aufmerksam gelesen und auch verstanden ?!

Wird von Hinten geblitzt ist die Behörde in Deutschland dazu verpflichtet zu beweisen, Wer gefahren ist. Den Beweis kann die Behörde niemals erbringen, wenn nur Fotos vom Kofferraum existieren.
Also bin Ich nicht gefahren.

Das ist ja schön wenn sich Leute "wehren", aber die Verhältnismäßigkeit sollte passen. Wegen 10€ ein Gericht zu beschäftigen ist so lange lustig, bis du mit 5000€ keinen Termin bekommst. Dank Rechtsschutzversicherung und online Angeboten funktioniert das auch, der Dumme ist dann zum einen der Staat (und damit anteilig sogar derjenige der das anzettelt) zum anderen diejenigen die einen Prozess über Jahre hinweg führen müssen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Oktober 2019 um 08:15:28 Uhr:



Den Beitrag in Deinem Link hast Du aber schon aufmerksam gelesen und auch verstanden ?!

Wird von Hinten geblitzt ist die Behörde in Deutschland dazu verpflichtet zu beweisen, Wer gefahren ist. Den Beweis kann die Behörde niemals erbringen, wenn nur Fotos vom Kofferraum existieren.
Also bin Ich nicht gefahren.

Leider kann man das nicht all zu oft machen, sonst kommen die mit nem Fahrtenbuch ums Eck. Aber sind wir doch froh, dass wir keine Halterhaftung in solchen Fällen haben.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 27. Oktober 2019 um 08:55:52 Uhr:



Leider kann man das nicht all zu oft machen, sonst kommen die mit nem Fahrtenbuch ums Eck. Aber sind wir doch froh, dass wir keine Halterhaftung in solchen Fällen haben.

Ja, für Viele scheint wohl das "Fahrtenbuch" die Lösung allen Übels zu sein.

Da muß Ich Dich aber enttäuschen, denn da muß schon weit mehr passieren als nur 15 Euro wegen einem Geschwindigkeitsverstoß, daß ein Fahrtenbuch auferlegt wird.

Ich hab kein Fahrtenbuch bekommen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Oktober 2019 um 09:17:11 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 27. Oktober 2019 um 08:55:52 Uhr:



Leider kann man das nicht all zu oft machen, sonst kommen die mit nem Fahrtenbuch ums Eck. Aber sind wir doch froh, dass wir keine Halterhaftung in solchen Fällen haben.

Ja, für Viele scheint wohl das "Fahrtenbuch" die Lösung allen Übels zu sein.

Da muß Ich Dich aber enttäuschen, denn da muß schon weit mehr passieren als nur 15 Euro wegen einem Geschwindigkeitsverstoß, daß ein Fahrtenbuch auferlegt wird.

Ich hab kein Fahrtenbuch bekommen.

Ich meinte ja auch, dass das passieren kann, wenn mehrfach der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Wegen 1 oder 2 mal passiert da nichts.

Ok, anders gesagt:

Diese Einsprüche, Anwälte, irgendwann man ein Fahrtenbuch, etc. kann man sich ersparen, wenn man sich einfach an die Regeln hält.
Also doppelt gespart! 😉

Nur um „nur“ 25,-€ anstelle 35.-€ zahlen zu müssen einen Anwalt für 1000 € zu nehmen und das ganze dafür in die Länge zu ziehen ist schon blanker Hohn. Was macht man nicht alles, obwohl man was unrechtes gemacht hat, doch im Recht zu sein.
Deswegen werden die Versicherungen immer teurer. Somit hat man im nächsten Versicherungsbeitrag 20.-€ mehr zu zahlen. Was bitte ist da für eine Logik beim Sparen? Aber Hauptsache man hatte recht......

Psst, nicht verraten, aber genau davon leben doch viele Anwälte und Gutachter. Sobald es ums Prinzip geht, spielt Geld keine Rolle mehr, auch wenn der Weg dahin teurer ist als einen Vergleich einzugehen, wo man unterm Strich mit mehr Geld rausgeht.

Wenn die Geschwindigkeitsmessung unter einem schrägen Winkel erfolgt (Fahrzeugachse zeigt nicht auf Messgerät), dann wird eine geringere als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit gemessen. Also für Fahrer von Vorteil.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Winkel zwischen Messstrahl und Fahrzeugachse in horizontaler oder vertikaler von null Grad abweicht.
Dies ist kein Messfehler, sondern ein physikalisch bedingter Effekt ("Cosinuseffekt"😉. Misst man unter einem Winkel von 90 Grad ( Fahrzeugachse und Messlinie bilden einen rechten Winkel) die Geschwindigkeit eines Autos, erhält man die Geschwindigkeit null.

Abweichung der gemessenen von der tatsächlichen Geschwindigkeit dürfte vorliegend im Promillebereich liegen.

O.

...wenn mit Radar bzw. Laser gemessen.

Bei einer Lichtschrankenmessung tritt das Phänomen nicht auf... da liegen Lichtstrahlen möglicht im 90° Winkel quer über die Straße und das Fahrzeug unterbricht diese bei der Durchfahrt.
Dabei ist egal welches Bauteil des Fahrzeugs die Messschranken unterbricht. Auch dürfte es rein von der Physik her egal sein, wenn die Lichtschranken nicht im 90° Winkel über der Fahrbahn verlaufen... so lange das Ganze nicht so schief ist, dass plötzlich unterschiedliche Bauteile des Fahrzeugs zur Unterbrechung der Lichtschranken führen.

Anschließend, nach der Messung wird auf Plausibilität geprüft, indem der Computer die einzelnen Zeit miteinander abgleicht. Für eine Messung würden eigentlich 2 Messschranken ausreichen... Unterbrechung der 1. startet die Zeitmesssung und die Unterbrechung der 2. stoppt die Messung. Aus der Zeitdifferenz und dem Weg (wenige Zentimeter) läßt sich die Geschwindigkeit errechnen.

Aber um Fehler auszuschließend werden 3 Lichrschranken durchfahren, daraus läßt sich die Geschwindigkeit 3 mal ermitteln... nämlich zwischen 1. und 2., 2. und 3. und zusätzlich auch noch zwischen 1. und 3.
Passen die 3 Werte nicht zusdammen dürfte die Messung unbrauchbar sein z.B. auch wenn das Fahrzeug im Messbereich massiv verzögert wird.

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