Blitzer. Lichtschranke falsch positioniert?
Leider wurde ich geblitzt mit 11 zu schnell = 25 Euro. Bei 10 kmh wären es 15 Euro.
Zum wiederholten male 1 kmh weniger zur geringen Strafe. Ich vermute da fast schon System....
Meine Frage:
Muss die Lichtschranke des ESO ES 3.0 auf der Höhe der Straße stehen oder kann sie auch an einem Hang, welcher etwa 1m höher als das Straßenniveau ist, stehen und trotzdem richtige Ergebnisse liefern?
Der Blitzer wurde meiner Meinung nach von einer fast Seniorin betrieben. Vielleicht als Minijob. Es war jedenfalls keine Beamtin. Normalerweise steht der Blitzer nicht an dieser Stelle. Auf Nachfrage sagte die Frau, dass an der gewohnten Stelle kein Platz war. Sie hat den neuen Platz wohl in Eigenregie gesucht und dort ihr Zeug aufgebaut.
Die Lichtschranke war sehr gut versteckt hinter einem Busch am Hang stehend, allerdings ca 1 Meter über der Höhe der Straße. Die Lichtschranke war auf Höhe meines Fensters. Der Hang ist auch sehr steil. Ein 100% gerades aufstellen geht da kaum. Auch die Straße geht steil bergab ca 15%.
Der Blitzer wurde dann im Auto versteckt und hat durch die verdunkelte Scheibe des Caddys Fotos gemacht.
Ein 2. Blitzer kurz nach der Lichtschranke, welcher auf die Straße zielt, wie es sonst an der anderen gewohnten Stelle ist, war nicht aufgebaut!
Hier noch eine Skizze zum Blitzer.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@rechman schrieb am 24. Oktober 2019 um 13:39:35 Uhr:
Leider wurde ich geblitzt mit 11 zu schnell = 25 Euro. Bei 10 kmh wären es 15 Euro.
Zum wiederholten male 1 kmh weniger zur geringen Strafe. Ich vermute da fast schon System....
Ja, du solltest dein System ändern. Mit 11 km/h weniger würde es gar keine Strafe geben. Aber das ist viel zu kompliziert, gelle?
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175 Antworten
Zitat:
@BK30nP schrieb am 24. Oktober 2019 um 16:04:01 Uhr:
@manvo was ist mit dem Traktorfahrer der mit 119 kmh geblitzt wurde ? Link kann ich leider nicht reinstellen da man um den ganzen Artikel lesen will bezahlen muss und dadurch der Link von MT aus verboten ist
Es wurde kein Traktor mit 119 km/ auf der A3 (!) geblitzt. Geblitzt wurde ein "schnittiger Kompaktwagen". Der Fehler geschah beim Auslesen des Kennzeichens. Statt "DEL" wurde "EL" ausgewertet und so bekam der ahnungslose Traktorpilot das offensichtlich falsche Knöllchen. Inzwischen hat es der Halter des "schnittigen Kompaktwagens" in DEL bekommen. Also eine echte und offensichtliche Panne bei der Halterermittlung, nicht aber bei der Messung. (
Quelle)
Grüße vom Ostelch
Wer allerdings wie du in dieser Art hier aufschlägt hat dann mal einen Rüffel der Moderation verdient.Zitat:
@rechman schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:39:53 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:25:17 Uhr:
10.- Euro Unterschied im fall dass es zu deinen Gunsten ausgeht. Was soll das. Zahlen und gut.
Wenn das doch alles kein Ding ist, kannst du mir ja die 10 Euro dazu zahlen?
Weil fast alle wie du denken, kann der Staat mit uns machen was er will......
Im dritten Beitrag bereits über andere Meckern und dabei selbst einen Haufen Dreck am Stecken.
Ändere deine Einstellung zu vorgeschriebenem Tempo und halte es genauer ein.
Ändere deine Ansicht wie und warum der Staat seine Vorschriften überwacht.
Ändere die Art wie du auf Beiträge antwortest.
Moorteufelchen
MT-Moderation
Zitat:
@uhu110 schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:55:05 Uhr:
... aber was ist, wenn Du recht bekommst, noch einen zweiten (vielleicht unverschuldeten) Fall hast, in dem Du die RSV in Anspruch nehmen musst und dann aus dieser herausfliegst?
Das hab ich mir auch gedacht, ob die da so ohne weiteres eine Deckungszusage erteilen weiß ich auch nicht.
Evtl. zahlen die dir ja die 10,- anstatt das Prozesskostenrisiko zu tragen (allein das durchlesen der Anfrage kostet die doch schon mehr Geld).
Gruß Metalhead
Zitat:
@rechman schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:39:53 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:25:17 Uhr:
10.- Euro Unterschied im fall dass es zu deinen Gunsten ausgeht. Was soll das. Zahlen und gut.
Wenn das doch alles kein Ding ist, kannst du mir ja die 10 Euro dazu zahlen?
Weil fast alle wie du denken, kann der Staat mit uns machen was er will......
Bis jetzt hat mich der Staat, zwei sogar, die DDR und die BRD, immer fair behandelt. Wenn es mir zu bunt werden würde würde ich auch aufstehen, aber wegen 10 Euro bzw. 1 kmh ist es mir doch zu albern.
Meine Meinung ist auch, weil sich der Staat um jeden unwichtigen Scheiß kümmern muss kommen die wichtigen Dinge zu kurz. Da kommen dann wieder solche Menschen wie du auf die Bühne und haben ihren schlechten Auftritt. Es ist ein Teufelskreis, den du aber nicht verstehen wirst.
Zitat:
@manvo schrieb am 24. Oktober 2019 um 15:49:22 Uhr:
@BK30np
"Unschuldige" werden nicht geblitzt, die "Blitzer" wissen schon wie sie aufbauen müssen, ältere sind da noch gewissenhafter, dass einige Fahrer nicht einmal die angesagte Geschwindigkeit fahren können, ist nicht ihr Problem.
Es sind genau diese Antworten wie von dir, die zur Fragestellung nix beitragen. Sie enthalten nur dumme Belehrungen, und komische Vermutungen.
Natürlich muss die Lichtschranke ausgerichtet werden.
Einige dieser Herrschaften malen sich für die Lichtschranke Zeichen auf den Boden, das erleichtert ihnen die Ausrichtung. Ansonsten aber kann die Lichtschranke überall stehen, auch an Gefälle/Steigungen/Kurven etc. Dazu werden auch "Proben" bei den Messungen genommen, ob die Ausrichtung stimmt.
Ich muss mich aber trotzdem einigen Vorrednern anschließen.
Dagegen vorzugehen lohnt sich nicht, nicht bei 1 Km/h und 10 eus.
Bezahlen, draus lernen und gut. Allein nur die Umstände des Vorgehens, mal abgesehen von den Kosten, dürften bei weitem die zu erwartenden 10 eus "Rückerstattung" überschreiten.
Gruß Jörg.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 24. Oktober 2019 um 16:15:35 Uhr:
Zitat:
@BK30nP schrieb am 24. Oktober 2019 um 16:04:01 Uhr:
@manvo was ist mit dem Traktorfahrer der mit 119 kmh geblitzt wurde ? Link kann ich leider nicht reinstellen da man um den ganzen Artikel lesen will bezahlen muss und dadurch der Link von MT aus verboten ist
Es wurde kein Traktor mit 119 km/ auf der A3 (!) geblitzt. Geblitzt wurde ein "schnittiger Kompaktwagen". Der Fehler geschah beim Auslesen des Kennzeichens. Statt "DEL" wurde "EL" ausgewertet und so bekam der ahnungslose Traktorpilot das offensichtlich falsche Knöllchen. Inzwischen hat es der Halter des "schnittigen Kompaktwagens" in DEL bekommen. Also eine echte und offensichtliche Panne bei der Halterermittlung, nicht aber bei der Messung. (Quelle)
Grüße vom Ostelch
Ok danke für deine Quelle ich kam leider nur auf Quellen wo man bezahlen müsste.
Entschuldigung da lag ich leider falsch mit meiner Antwort
Die aktuelle, erlaubte Geschwindigkeit einzuhalten ist sicher schon mal eine gute Empfehlung.
Andererseits gibt es viele glaubhafte Aussagen von Verkehrsexperten die davon ausgehen, dass rund 50% aller Messungen falsch sind und ganz erheblich daneben liegen.
Ob man sich wegen 10€ nun Stress antun will, das muss jeder für sich entscheiden.
Zitat:
@rgruener schrieb am 25. Oktober 2019 um 14:20:26 Uhr:
Andererseits gibt es viele glaubhafte Aussagen von Verkehrsexperten die davon ausgehen, dass rund 50% aller Messungen falsch sind und ganz erheblich daneben liegen.
Ich glaube, mit 50% liegst du ganz erheblich daneben. Oder die Verkehrsexperten sind keine solche.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:25:17 Uhr:
10.- Euro Unterschied im fall dass es zu deinen Gunsten ausgeht. Was soll das. Zahlen und gut.
Mal wieder typisch !
Wegen den 10 Euro und dem einen Km/h zuviel mit dem man in die nächst höhere Busgeldkategorie kommt wird es sicher eher weniger zu tun haben.
Vielmehr eher, ob hier das Meßgerät richtig aufgestellt wurde.
Wenn das Meßgerät falsch stehen sollte, was Ich mir hier durchaus vorstellen kann, wird mit dieser Einstellung "Zahlen und gut" viele Verkehrsteilnehmer unrechtmäßig zur Kasse gebeten.
@Geisslein
Der TE hat sich nach wie vor konsequent gekonnt zurückgehalten mit der Beantwortung mehrfach geäußerter Frage, ob er denn nach Tacho zu schnell war oder nicht. Ob der Vorwurf an und für sich gerechtfertigt sein könnte. Da er sich vehement weigert, sich dazu zu äußern, gehe ich felsenfest davon aus, dass dem so war, d.h. er wurde richtigerweise zur Kasse gebeten.
Der Messaufbau könnte hier schon vom standardisierten Messverfahren abweichen und dann wäre das wohl insgesamt mit Erfolg angreifbar. Wenn es einem das wert ist, dann kann man das fachkundig überprüfen lassen und dann wieder mit einem "Mord" durchkommen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. Oktober 2019 um 14:42:31 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:25:17 Uhr:
10.- Euro Unterschied im fall dass es zu deinen Gunsten ausgeht. Was soll das. Zahlen und gut.
Mal wieder typisch !
Wegen den 10 Euro und dem einen Km/h zuviel mit dem man in die nächst höhere Busgeldkategorie kommt wird es sicher eher weniger zu tun haben.
Vielmehr eher, ob hier das Meßgerät richtig aufgestellt wurde.
Wenn das Meßgerät falsch stehen sollte, was Ich mir hier durchaus vorstellen kann, wird mit dieser Einstellung "Zahlen und gut" viele Verkehrsteilnehmer unrechtmäßig zur Kasse gebeten.
Vorstellen kann man sich so manches und natürlich müssen die Messgeräte ordnungsgemäß aufgebaut sein. Das zu fodern ist sicher kein Heldentum. Wer über zu viel Zeit verfügt kann ja auch aus Gründen der höheren Gerechtigkeit hier tätig werden. Mir wäre die Zeit zu schade. Es gibt ja häufig "Unregelmäßigkeiten", die eigentlich nicht sein dürften. Nicht jede Fehler kann man mit "Fehler passieren halt" durchgehen lassen, aber wer sich über jeden Fehler aufregt, hat wohl selbst ein Problem.
Grüße vom Ostelch
Müsste nicht, wenn da wirklich was falsch aufgebaut wäre, die Messungen falsch wären, das nicht irgendwie in der Statistik auffallen ? Die Falschmessung betrifft ja dann jeden der gerade vorbei kommt, unter Umständen tausende pro Stunde.
Der TE zweifelt doch maximal an einem km/h, das Messergebnisse scheint ihm also recht plausibel. Er sucht nur nach Rechtslücken.
...ideal für solche Fälle wären halt die Daten aus einem geeichtem Tachographen. Als Beispiel hab ich mal zwei von zig Seiten einer entsprechenden Auswertung angehängt... Fahrzeugdaten + Fahrerdaten + Datum anonymisiert.
Daraus kann man genau nachvollziehen mit welcher Geschwindigkeit (Toleranz wenige km/h / Prüfung gem. §57b alle 2 Jahre) zu welcher Uhrzeit wieviele Meter innerhalb welcher Zeit zurückgelegt wurden.
Würde man z.B. nachdem man geblitzt wurde mit dem Fahrzeug anhalten und dokumentieren wo man gestoppt hat, so hätte man einen Fixpunkt, von dem man problemlos zurückrechnen könnte um die gefahrene Geschwindigkeit exakt zum Blitz festzustellen.
Ich hab mir so eine Geschwindigkeitsauswertung z.B. mal rein informativ aus dem Archivierungsprogramm gezogen als ein Unfallgegner, der einem unserer LKWs die Vorfahrt genommen hatte - leichter Schreifschaden, Schuldfrage eindeutig zu unseren Gunsten- hartknäckig behauptet hat der LKW wäre massiv zu schnell gewesen. Aus den Daten konnte man anhand der Uhrzeit und dadurch, dass der LKW angehalten und zur Seite rangiert wurde genau heraussuchen, welche Geschwindigkeiten im Unfallzeitraum / zum Unfallzeitpunkt gefahren wurden.
Das Ganze ging bis vor Gericht und die archivierten Daten aus dem Tachographen wurden von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft angefordert... ausgegangen ist das komplett zu unseren bzw. zu Gunsten unseres Fahrers.