Blitzer App verboten 75 Euro Bussgeld. 1 Pkt

BMW

Hallo,
nun hat man die Blitzer App für den Fahner des Autos verboten. Es drohen 75 Euro und 1 Pkt in Flensburg.
Wie muss ich mir das denn nun vorstellen? Was passiert da? Ich bekomme über das Smartphone einen akustischen Hinweis. Das Smartphone lient im Handschuhfach des Fahrzeuges und kommuniziert über Bluetooth mit der Infobox des Autos. Somit ist z.B. sichergestellt, dass ich über eine entsprechende Freisprechanlage telefonieren kann. Nun aber könnten ja auch durch das Smartphone Warnungen für Blitzerstandorte angezeigt werden. Ich habe ja Verständnis dafür, das Geld für die in Sand gesetzte PKW Maut muß wieder reingeholt werden.
So jetzt die Frage. Wie stellt die Polizei fest, ob eine Blitzer App installiert ist? Vor der Radar Hochbrücke am Nord-Ostsee-Kanal richten die einen Kontrollpunkt ein. Ich werde gestoppt. alle Insassen haben das Auto zu verlassen. Ein Polizeibeamter fährt dann mit meinem Auto über die Radar Hochbrüche Bedingung ist, er muss zu schnell fahren sonst kommt keine Warnung. Hört er ein Signal, begründet er einen Anfangsverdacht und durchsucht mein Auto. Er beschlagnahmt alle im Auto befindlichen Smartphones und durchsucht diese. Wird er fündig, ist alles schön. Findet er nichts, fragt er mich, ob ich weiß, dass da Blitzer stehen. Ich sage ja, da ich da öfter fahre. Beschlagnahmt er nun meinen Kopf als unzulässiges Hilfsmittel?
Wenn während der Kontrolle per Rundfunk eine Durchsage kommt: Radarkontrolle am Nord-Ostsee-Kanal! Ist jetzt auch noch mein Radio weg?
Genug des Blödsinns.
Wie kann man rechtsstaatlich herausfinden, ob auf meinem Smartphone eine derartige App ist. Eine Durchsuchung setzt immer einen Anfangsverdacht und einen richterlichen Bschluss voraus. Die Begründung "Gefahr im Verzuge" scheidet hier wohl aus.
Also? Wie machen die das?

Beste Antwort im Thema

Or neeej! Nicht schon wieder.

Lieber Verkehrsteilnehmer. Es war schon seit langem verboten, Blitzerapps während der Fahrt zu nutzen oder ein betriebsbereites Gerät mitzuführen. Guten Morgen.

Wenn bei einer Verkehrskontrolle auffällt, dass so eine App aufleuchtet oder Meldungen verkündet, lässt sich drauf der Anfangsverdacht stützen.
Sicherlich stellt sich die Frage irgendwie, wie ein Beweis für manche Ordnungswidrigkeit geführt werden kann. Aber das ist doch nicht dein Problem, oder? Es ist verboten und daran sollte man sich orientieren.

Übrigens: nicht verboten ist die Nutzung einer App, die auf Geschwindigkeitsübertretungen hinweist! Funktioniert fast wie eine Blitzerapp, dient aber tatsächlich der Einhaltung der Regeln und damit der Verkehrssicherheit!

Deine Geschichte ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Es ist nicht verboten, den Kopf zu nutzen, um sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten.

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Hier nochmal die Änderungen/Neuerungen aus dem Bundesverkehrministerium in der STVO 2020:

https://www.bmvi.de/.../stvo-novelle-bundesrat.html

Das was hier diskutiert wurde:

Ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps:

In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt.

Zitat:

@habmichlieb12 schrieb am 23. Februar 2020 um 02:06:53 Uhr:


Ist schon lustig hier, dann hol ich mal Popcorn und Cola Zero raus und werfe folgendes ins Spiel: nicht der Fahrer hat eine Blitzer-App auf seinem Handy oder Navi, sondern der Beifahrer. Was nun ? Was, wenn der Beifahrer sein Handy im Auto hat liegen lassen ? Uhhhh jetzt wirds spannend...

Ach Quatsch, nix spannend. Wird andauernd neu durchgekaut, wenn es um dieses Thema geht.

Ist strafrechtlich ganz einfach eine Frage der "Zurechenbarkeit". (Und Ordnungswidrigkeiten folgen in solchen Dingen dem Strafrecht.) Wenn es dem Fahrer zugerechnet werden kann, dass er das Gerät mitführt, begeht er selbst die Ordnungswidrigkeit. Heißt: weiß er von den Dingen, die du nennst und unternimmt nichts dagegen, begeht er selbst die Owi.

Diese Fälle stellen natürlich erweiterte Herausforderungen an die Beweisbarkeit. Dass man überführt wird, ist sicherlich noch weniger wahrscheinlich als im Ausgangsfall. Falls man sich nicht völlig dämlich anstellt und die Beweise durch eine Aussage selbst liefert und ein Ordnungshüter die Ordnungswidrigkeit in dieser Konstellation überhaupt auf dem Schirm hat.

Aber Fragen der Beweisbarkeit interessierten häufig lediglich in der Praxis, nicht bei der abstrakten Herleitung, ob ein Tun verboten ist oder nicht. Spannend ist das allenfalls für Laien, weil sie die beiden Fragen nicht trennen und denken, sie hätten einen besonders originellen Fall gebildet.

Nach der Klarstellung, worum es dem TE mit diesem thread geht, ist deutlich geworden, dass der Reiz seiner Frage ebenfalls auf der schwierigen Beweislage beruht. Dafür habe ich auch Verständnis, weil es in der Praxis nicht unbedeutend ist, wie oft tatsächlich begangene Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Man kann die Auffassung vertreten, dass Owis ohne Verfolgungsdruck sinnlos sind. Andererseits: auch der perfekte Mord ist verboten und kaum jemand empfindet das als falsch, oder?

Guten Appetit!

Zitat:

@NOMON schrieb am 23. Februar 2020 um 07:35:38 Uhr:



Ist strafrechtlich ganz einfach eine Frage der "Zurechenbarkeit". (Und Ordnungswidrigkeiten folgen in solchen Dingen dem Strafrecht.) Wenn es dem Fahrer zugerechnet werden kann, dass er das Gerät mitführt, begeht er selbst die Ordnungswidrigkeit. Heißt: weiß er von den Dingen, die du nennst und unternimmt nichts dagegen, begeht er selbst die Owi.

Da ist ja mal was interessantes in diesem Thema. Hast du, zum nachlesen, mal ein oder mehrere Beispiele wo eine Person für eine OWI einer anderen Person bestraft wurde ?

Nein. Darum geht es ja auch nicht. Der Beifahrer begeht keine Ordnungswidrigkeit, wenn er ein (entsprechend ausgerüstetes) Navi oder eine App mit sich führt bei der Fahrt (lies nach, was in § 23 Ic StVO steht, wenn du Zweifel hast). Es ist der Fahrer, dem das verboten ist. Es ist seine Ordnungswidrigkeit, wenn er ein solches Gerät mitführt, auch wenn der Beifahrer es in der Hand hält oder in der Handtasche versteckt. "Mitführen" ist allerdings nur erfüllt, wenn der Fahrer davon weiß - das Wissen begründet die Zurechenbarkeit die ich oben erwähnte.

Ob in so einem Fall je ein Bußgeld verhangen wurde, weiß ich nicht. Die mir bekannten Fälle waren nicht so, dass der Beifahrer das Gerät hielt o.ä. Solche Fälle scheitern sicher noch häufiger daran, dass überhaupt erst ein Anfachsverdacht entsteht, spätestens an fehlenden Beweisen. Falls der Fahrer bei einer Kontrolle nicht ruft: "Haha, dafür habe ich extra dem Beifahrer das Gerät in die Hand gegeben, dann (oder dem) ist es ja nicht verboten!" Zack, Beweis erbracht.

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Hallo!

Zitat:

@NOMON schrieb am 23. Februar 2020 um 10:27:56 Uhr:


[...] Es ist seine Ordnungswidrigkeit, wenn er ein solches Gerät mitführt, auch wenn der Beifahrer es in der Hand hält oder in der Handtasche versteckt [und ...] der Fahrer davon weiß - das Wissen begründet die Zurechenbarkeit die ich oben erwähnte.

[...] Solche Fälle scheitern sicher noch häufiger daran, dass überhaupt erst ein Anfachsverdacht entsteht, spätestens an fehlenden Beweisen.

Und genau da scheinen die Gesetzeshüter ja über ganz neue, verblüffende Fähig- und Möglichkeiten zu verfügen. Zumindest wenn man den geheimnisvoll-bedeutungsschwangeren Andeutungen eines Threadteilnehmers hier Glauben schenkt. Obwohl genau dies das Thema dieses Fadens ist, will (oder darf?) er ja offenbar sein Insiderwissen nicht mit uns teilen.

Gruß
.SD

Egal ... wird weiter genutzt, im PKW funktioniert es unten im Fach vorm Schalthebel und im Transporter liegt das blitzer App Telefon im Türfach, habe nur dafür mein altes iPhone behalten und nutze es mit einer +2 EUR/Monats MultiSIM Vertrag, reicht wenn es piep und man schaut kurz warum ... fahre viel in unbekannten Gebieten, da ist es schon sehr praktisch, obwohl ich es oft garnicht bräuchte, da ich mich eh ans Tempolimit halte, aber einige Stellen sind halt einfach nur fies..🙄..möge der Erste den Stein werfen😁

Was natürlich dämlich ist, wenn man sich die fett grün leuchtenden Balken App direkt mit der Saugnapf Halterung an die WSS knallt, damit auch noch 3 Autos hinter einen Warnungen sehen können ... sorry Dämlichkeit muss bestraft werden.😁😁

Das der GPS-Empfang an etwas verstecketer Stelle nicht mehr auf den Meter genau ist mag sein, braucht es aber auch garnicht ....also bei mir funktioniert es auch "unterm" Armaturenbrett ...😛

Absolut. Auch im Handschuhfach, der Mittelkonsole oder eben "unterm" Lenkrad, im Auto ist der GPS Empfang selten stark gestört. Das funktioniert schon ganz gut.

Zitat:

@habmichlieb12 schrieb am 23. Februar 2020 um 02:06:53 Uhr:


Ist schon lustig hier, dann hol ich mal Popcorn und Cola Zero raus und werfe folgendes ins Spiel: nicht der Fahrer hat eine Blitzer-App auf seinem Handy oder Navi, sondern der Beifahrer. Was nun ? Was, wenn der Beifahrer sein Handy im Auto hat liegen lassen ? Uhhhh jetzt wirds spannend...

Jemand sollte dich in die Wirklichkeit zurück holen. Wir sind hier nicht im Kino, wo ein spannender Film läuft. Und lustig ist der Film auch nicht wirklich. Wenn es ein Kinofilm wäre, dann ist es der remake eines langweiligen Films, der damals schon gefloppt ist.

Ich bezweifle, dass die Leute so weit planen, dass sie den Beifahrer da mit reinziehen. Wozu auch, wenn die Kontrollen eh schon gering, bis fast gar nicht vorhanden sind. Wenn mir ein Beifahrer sagt, dass ich schneller fahren kann als erlaubt, weil er so eine tolle App hat, würde ich ihn fragen, ob er noch alle Latten am Zaun hat.

Ein Beifahrer, der sein Handy im Auto vergisst, auf dem rein zufällig eine Blitzer App aktiv eingeschaltet ist? Sowas dürfte noch seltener vorkommen, wie die Kontrolle einer Blitzer-App.

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Februar 2020 um 12:49:06 Uhr:



Ich bezweifle, dass die Leute so weit planen, dass sie den Beifahrer da mit reinziehen. Wozu auch, wenn die Kontrollen eh schon gering, bis fast gar nicht vorhanden sind. Wenn mir ein Beifahrer sagt, dass ich schneller fahren kann als erlaubt, weil er so eine tolle App hat, würde ich ihn fragen, ob er noch alle Latten am Zaun hat.

Ein Beifahrer, der sein Handy im Auto vergisst, auf dem rein zufällig eine Blitzer App aktiv eingeschaltet ist? Sowas dürfte noch seltener vorkommen, wie die Kontrolle einer Blitzer-App.

eben und wo krieg ich überhaupt auf die Schnelle einen Beifahrer her, wenn ich ihn brauche, weil ich meistens allein unterwegs bin? 😁😁

Kindergartendebatte..

Ihr guckt alle zu viel RTL.

Polizisten die Handys durchsuchen, ominöse Geräte die Temposignale zum Handy messen (😁 😁)

vor allem, wo die nichts besseres zu tun haben.

Die sind wahrscheinlich froh, wenn sie sie sich um so einen Tüttelkram nicht kümmern müssen. Da bin ich mir 100%ig sicher!
Es sein denn, man stößt sie mit der Nase drauf.
Die wollen eher die wirklichen Temposünder rausziehen, die sich o. Blitzer nicht an Tempolimits halten.

Ist ja auch schon irgendwie paradox.

Es wird ja immer argumentiert, man würde Blitzen um an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen dafür zu sorgen, dass Autofahrer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.

Was macht nun diese App? Sie sorgt dafür, dass der Autofahrer seine Geschwindigkeit an einer Gefahrenstelle reduziert. Und zwar mindestens 1x mehr als der Blitzer dieses Ziel erreichen würde.

Warum verbietet man also eine App, die genau das schneller erreicht, was man ja angeblich erreichen möchte?

Zitat:

@audijazzer schrieb am 23. Februar 2020 um 13:47:45 Uhr:


vor allem, wo die nichts besseres zu tun haben.

Die sind wahrscheinlich froh, wenn sie sie sich um so einen Tüttelkram nicht kümmern müssen. Da bin ich mir 100%ig sicher!

Was sollen die denn besseres zu tun haben? Die sind für diese Zeit eh eingeplant doof rumzustehen, und den Verkehr zu kontrolieren. Manchmal kontrollieren sie zu zweit, oder zu viert. OK, eigentlich misst einer, der andere zieht die "Raser" raus, und zwei andere stehen doof rum und quatschen. Es müsste nur einer 100 Meter entfernt stehen, und gucken, ob bei einem Fahrzeug die Bremsleuchten angehen, obwohl die Messtelle noch gar nicht zu sehen ist.

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Februar 2020 um 14:13:14 Uhr:


Es müsste nur einer 100 Meter entfernt stehen, und gucken, ob bei einem Fahrzeug die Bremsleuchten angehen, obwohl die Messtelle noch gar nicht zu sehen ist.

Damit erwischen sie aber eher diejenigen, die die Messstelle gerade noch erkannt haben, was ja (noch) erlaubt ist. Die per App gewarnten würden ihr Tempo ja eher unauffällig anpassen. Zeit genug lässt die App ja. Beim TomTom werden die Blitzer Kilometer im Voraus angezeigt...

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Februar 2020 um 14:06:15 Uhr:


Ist ja auch schon irgendwie paradox.

Es wird ja immer argumentiert, man würde Blitzen um an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen dafür zu sorgen, dass Autofahrer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.

Was macht nun diese App? Sie sorgt dafür, dass der Autofahrer seine Geschwindigkeit an einer Gefahrenstelle reduziert. Und zwar mindestens 1x mehr als der Blitzer dieses Ziel erreichen würde.

Warum verbietet man also eine App, die genau das schneller erreicht, was man ja angeblich erreichen möchte?

Interessanter Gedanke. 🙂

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