Blitzer App verboten 75 Euro Bussgeld. 1 Pkt
Hallo,
nun hat man die Blitzer App für den Fahner des Autos verboten. Es drohen 75 Euro und 1 Pkt in Flensburg.
Wie muss ich mir das denn nun vorstellen? Was passiert da? Ich bekomme über das Smartphone einen akustischen Hinweis. Das Smartphone lient im Handschuhfach des Fahrzeuges und kommuniziert über Bluetooth mit der Infobox des Autos. Somit ist z.B. sichergestellt, dass ich über eine entsprechende Freisprechanlage telefonieren kann. Nun aber könnten ja auch durch das Smartphone Warnungen für Blitzerstandorte angezeigt werden. Ich habe ja Verständnis dafür, das Geld für die in Sand gesetzte PKW Maut muß wieder reingeholt werden.
So jetzt die Frage. Wie stellt die Polizei fest, ob eine Blitzer App installiert ist? Vor der Radar Hochbrücke am Nord-Ostsee-Kanal richten die einen Kontrollpunkt ein. Ich werde gestoppt. alle Insassen haben das Auto zu verlassen. Ein Polizeibeamter fährt dann mit meinem Auto über die Radar Hochbrüche Bedingung ist, er muss zu schnell fahren sonst kommt keine Warnung. Hört er ein Signal, begründet er einen Anfangsverdacht und durchsucht mein Auto. Er beschlagnahmt alle im Auto befindlichen Smartphones und durchsucht diese. Wird er fündig, ist alles schön. Findet er nichts, fragt er mich, ob ich weiß, dass da Blitzer stehen. Ich sage ja, da ich da öfter fahre. Beschlagnahmt er nun meinen Kopf als unzulässiges Hilfsmittel?
Wenn während der Kontrolle per Rundfunk eine Durchsage kommt: Radarkontrolle am Nord-Ostsee-Kanal! Ist jetzt auch noch mein Radio weg?
Genug des Blödsinns.
Wie kann man rechtsstaatlich herausfinden, ob auf meinem Smartphone eine derartige App ist. Eine Durchsuchung setzt immer einen Anfangsverdacht und einen richterlichen Bschluss voraus. Die Begründung "Gefahr im Verzuge" scheidet hier wohl aus.
Also? Wie machen die das?
Beste Antwort im Thema
Or neeej! Nicht schon wieder.
Lieber Verkehrsteilnehmer. Es war schon seit langem verboten, Blitzerapps während der Fahrt zu nutzen oder ein betriebsbereites Gerät mitzuführen. Guten Morgen.
Wenn bei einer Verkehrskontrolle auffällt, dass so eine App aufleuchtet oder Meldungen verkündet, lässt sich drauf der Anfangsverdacht stützen.
Sicherlich stellt sich die Frage irgendwie, wie ein Beweis für manche Ordnungswidrigkeit geführt werden kann. Aber das ist doch nicht dein Problem, oder? Es ist verboten und daran sollte man sich orientieren.
Übrigens: nicht verboten ist die Nutzung einer App, die auf Geschwindigkeitsübertretungen hinweist! Funktioniert fast wie eine Blitzerapp, dient aber tatsächlich der Einhaltung der Regeln und damit der Verkehrssicherheit!
Deine Geschichte ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Es ist nicht verboten, den Kopf zu nutzen, um sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten.
172 Antworten
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 22. Februar 2020 um 14:10:40 Uhr:
Wundert euch nicht, was die mitlerweile können ...
...aber nicht dürfen. Z.B. verdachtsunabhängig im Navi herumstellen etc. Um sich da erwischen zu lassen, muss man sich schon reichlich ungeschickt anstellen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Februar 2020 um 14:26:52 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 22. Februar 2020 um 14:10:40 Uhr:
Wundert euch nicht, was die mitlerweile können ......aber nicht dürfen. Z.B. verdachtsunabhängig im Navi herumstellen etc. Um sich da erwischen zu lassen, muss man sich schon reichlich ungeschickt anstellen.
Neee, das brauchen die dann garnicht mehr ...
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 22. Februar 2020 um 14:10:40 Uhr:
Wundert euch nicht, was die mitlerweile können ...
Na erzähl doch mal. Alles was da drauf ist, ist Privatsache, genauso wie mein Handy.
Man wird es hinbekommen, dass der Empfang eines Tempolimitsignals im KFZ wahrgenommen wird. Die Wirtschaft ist ja nicht doof und schaut wo Geld zu verdienen ist.
Gruß
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Zitat:
@NOMON schrieb am 21. Februar 2020 um 23:30:13 Uhr:
Es war schon seit langem verboten, Blitzerapps während der Fahrt zu nutzen oder ein betriebsbereites Gerät mitzuführen. Guten Morgen.
Die Rechtslage war bisher nicht ganz so eindeutig, wie du es darstellst. Erst mit der nächsten StVO-Änderung (die derzeit noch nicht in Kraft ist) werden ausdrücklich Navis und Apps erwähnt. Wenn das schon bisher so klar gewesen wäre, hätte man die StVO nicht ändern müssen.
Zitat:
@TobiasundNadin schrieb am 22. Februar 2020 um 16:52:18 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 22. Februar 2020 um 14:10:40 Uhr:
Wundert euch nicht, was die mitlerweile können ...Na erzähl doch mal. Alles was da drauf ist, ist Privatsache, genauso wie mein Handy.
Das wird auch so bleiben, nur was damit abläuft wird noch interessant ....
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 22. Februar 2020 um 17:28:00 Uhr:
Zitat:
@NOMON schrieb am 21. Februar 2020 um 23:30:13 Uhr:
Es war schon seit langem verboten, Blitzerapps während der Fahrt zu nutzen oder ein betriebsbereites Gerät mitzuführen. Guten Morgen.Die Rechtslage war bisher nicht ganz so eindeutig, wie du es darstellst. Erst mit der nächsten StVO-Änderung (die derzeit noch nicht in Kraft ist) werden ausdrücklich Navis und Apps erwähnt. Wenn das schon bisher so klar gewesen wäre, hätte man die StVO nicht ändern müssen.
natürlich war die Rechtslage vorher schon eindeutig! Lies dir den alten Gesetzestext mal genau durch.
Welcher Art technischer Hilfsmittel man sich zur Blitzerwarnung bedient, ist irrelevant.
Irgendwelche Spitzfindigkeiten, dass "Navis und Apps" nicht auch noch extra erwähnt wurden und deshalb vielleicht nicht drunter fallen, sind einfach nur albern.
Offensichtlich wollte der Gesetzgeber das nochmal präzisieren, damits auch der letzte begreift.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 22. Februar 2020 um 17:53:45 Uhr:
Zitat:
@TobiasundNadin schrieb am 22. Februar 2020 um 16:52:18 Uhr:
Na erzähl doch mal. Alles was da drauf ist, ist Privatsache, genauso wie mein Handy.
Das wird auch so bleiben, nur was damit abläuft wird noch interessant ....
Und: was du an Bildern, Nachrichten oder sonstwas hast ist egal. Interessiert keinen.
Nur was bei dir läuft, als App oder Prog oder so .....
So nun nehme ich hier mal die Schärfe wieder raus. Es ging auch gar nicht darum ob die App erlaubt ist oder nicht, es ging mir allein um die rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeit eines solchen Verbots durch die Polizei.
Alsp ganz klar. Diese Apps sind nicht erlaubt. Verbote aber machen doch nur Sinn, wenn dieses auch kontrolliert werden können. Nehmen wir an, der Polizei Videowagen verfolgt mich und ich bremse 250 Meter vor dem stationären Blitzer. Anfangsverdacht oder einfache Ortskenntnis?
Ich habe mein Handy am Armaturenbrett. Per Bluetooth läuft die Telefonfreisprechanlage. Der Bildschirm oben ist schwarz. Ich komme in den Bereich eines Blitzers und die App meldet sich im Hintergrund."In 1000 Meter zu schnell am 80 Blitzer. Jetzt müsste der Ordnungshüter mit im Wagen sitzen, macht er aber nicht. Er hält mich an einer Kontrollstelle an und stellt fest, ein in Breitsdchaft stehendes Telefon. Das darf ich.
UNd nun stellen wir mal sachlich fest. Ich glaube auch nicht an den Azubi, der mit seinem Auto auf bundesdeutschen Landstr. gesucht wird , da er nach Aussage eines Bekannten so eine App benutzen soll. Mein Auto wind auch auf gar keinen Fall durch das SEK gestürmt, weill ich mit Abstandstempomat hinter einem LKW ordnungsgemäß durch eine Geschwindigkeitskontrolle fahre. Ich bin kein Gegner der Polizei, im Gedgenteil. Ich weiß, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sehr hoch hängt. Die Frage, die sich daraus für mich ergibt ist die: Wie kann so ein Verbot rechtsstaatlich kontrolliert werden? Wenn das Handy im Handschuhfach liegt , sieht der Poizist gar nichts und wenn ich an der Kontrolle stehe sagt der Blitzerwarner nichts.
Abschluss: Blitzer POI sind verboten, egal wie sie geartet sind im Smartphone oder als Zusatz einer Dash Cam. Wer dies nicht beachtet, setzt sich einer Bestrtafung aus, wenn er das mißachtet. Wer sein Navi auf einen Umkreis auf 50 km gestellt hat und die sich in diesem Umkreis befindlichen Blitzer darauf abbilden, provoziert zumindest einen gesteigerten Gesprächsbedarf. Das Ergebnis kann man in der StVO § 23 nachlesen.
Ich bin mir bewußt, dass wir alle hier keinen daran hindern können, solche POI zu benutzen. Sagen aber dürfen wir:Es ist verboten.
Euch allen einen schönen Sonntag.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 22. Februar 2020 um 17:05:41 Uhr:
Man wird es hinbekommen, dass der Empfang eines Tempolimitsignals im KFZ wahrgenommen wird. Die Wirtschaft ist ja nicht doof und schaut wo Geld zu verdienen ist.Gruß
Klingt logisch. Dann gibt es quasi „Schwerpunkt Radarkontrollwarner Kontrollen“. Wer das dann EXTRA machen soll weiß ich zwar nicht, aber gut. Die Chance ist sehr gering erwischt zu werden.
Naja macht nix, 75 Euro und 1 Punkt gegenüber das was ich dadurch bisher gespart habe, passt.
Danke.
Zitat:
@Atoll116 schrieb am 22. Februar 2020 um 20:07:47 Uhr:
UNd nun stellen wir mal sachlich fest. Ich glaube auch nicht an den Azubi, der mit seinem Auto auf bundesdeutschen Landstr. gesucht wird , da er nach Aussage eines Bekannten so eine App benutzen soll.
Das Kopfkino mit dem "gesucht" kam von AndyB71, und nicht von mir. Es hat sich keiner spektakulär auf die Lauer gelegt.
Auf einer Strecke war eine Geschwindigkeitsmessung. Man wusste, dass der Azubi diese später passieren wird. So hielt man an, sagte den Polizisten bescheid. Sie haben ihn rausgewunken, obwohl er nicht zu schnell war.
Wenn ich im Auto sitze, klemmt das Handy idR mit so einem Halter an der Luftdusche. Wenn man nun zB Blitzer.de mit den drei Charakteristischen Pfeilen im Vordergrund laufen lässt, kann man das aus dem Auto und erst recht vom Motorrad nebenan gut sehen.
Dein Handy werden sie nicht kontrollieren. Wird idR auch nicht nötig sein, viele gestehen ja auf Nachfrage. Wie immer, der Mensch hat das Bedürfnis sich mitzuteilen bzw. zu rechtfertigen.
Bremsen vor dem Blitzer wird einem doch schon jetzt als Vorsatz ausgelegt. Ob ortskundig oder nicht, das verrät häufig schon das Kennzeichen.
Wenn das Telefon aber nur einen schwarzen Bildschirm hat, gibt es auch keinen Anfangsverdacht. Natürlich könnten die Beamten behaupten sie hätten eine App gesehen. Allerdings muss ich mein Telefon auch nicht entsperren... Würde mich schließlich selbst belasten. Und remote löschen geht auch...
Ich denke letztendlich geht es darum die Raser zu erwischen und nicht jene die sich an die Regeln halten, oder 10 kmh zu schnell fahren.
Ich nutze die App hauptsächlich für Warnungen über Baustellen, Stauenden und Gefahren. Dazu nutze ich das widget, welches transparent ist und bei Google Maps auch von außen nicht auffällt. Entsperren würde ich mein Telefon auch bei Nachfrage nicht
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 22. Februar 2020 um 17:28:00 Uhr:
Zitat:
@NOMON schrieb am 21. Februar 2020 um 23:30:13 Uhr:
Es war schon seit langem verboten, Blitzerapps während der Fahrt zu nutzen oder ein betriebsbereites Gerät mitzuführen. Guten Morgen.Die Rechtslage war bisher nicht ganz so eindeutig, wie du es darstellst. Erst mit der nächsten StVO-Änderung (die derzeit noch nicht in Kraft ist) werden ausdrücklich Navis und Apps erwähnt. Wenn das schon bisher so klar gewesen wäre, hätte man die StVO nicht ändern müssen.
Nein Deti. Die Rechtslage war bisher genau so und eindeutig. Von mehreren Oberlandesgerichten bestätigt.
Und du irrst dich, wenn du behauptest, im aktuellen Entwurf würden Navis und Apps ausdrücklich erwähnt. Das ist nicht der Fall.
Man hat die StVO nur geändert, um Leuten mit gestörtem Sprachverständnis den Zweifel zu nehmen und diese leidige Diskussion endlich zu beenden.
Ist schon lustig hier, dann hol ich mal Popcorn und Cola Zero raus und werfe folgendes ins Spiel: nicht der Fahrer hat eine Blitzer-App auf seinem Handy oder Navi, sondern der Beifahrer. Was nun ? Was, wenn der Beifahrer sein Handy im Auto hat liegen lassen ? Uhhhh jetzt wirds spannend...