Blitzer A100 bei 60 km/h

Zuerst meine Bitte an ALLE: Ich habe nicht den Wunsch endlos über Bitzer ja/nein zu diskutieren!
Statement:
Blitzer sind für einige Menschen sehr wichtig um zu lernen richtig zu fahren!
Ich erbitte mir ausdrücklich, nur Informationen über eine Lösung für mein folgend geschildertes Problem!

Auf der Autobahn steht ein 60’er Schild und ich habe eine Zahlung von 15 Euro erhalten, Generell freue ich mich darüber, das es so wenig ist.

Trotzdem möchte ich, die Rechtmäßigkeit des Verwarngeldes überprüfen und sehen, ob alles richtig ist! Nach meiner Meinung, bin ich nicht mehr als 60 km/h gefahren! Mit wurde nur ein Bild mitgeschickt, wo ich am Steuer sitze. Somit habe ich keinen Nachweis über meine gefahrene Geschwindigkeit!

Nun möchte ich gern die Akten einsehen und habe erfahren, dass ich dafür 12 Euro zahlen muss zuzüglich dem personellen Aufwand! Das heißt für mich, ich werde mehr zahlen für die Akteneinsicht als mich die Verwarnung kostet!
Betriebswirtschaftlich zahlt der überwiegende Teil also ein Verwarnungsgeld! Die Möglichkeit der Prüfung durch Akteneinsicht ist durch die hohen Kosten für die Akteneinsicht also ausgehebelt?

Was kann der Bürger hier tun, sollte das Recht auf Akteneinsicht denn nicht kostenfrei sein?
Ist es richtig, dass für die Akteneinsicht Gebühren verlangt werden?
Warum ist dem Verwarngeld kein Nachweis über die gefahrene Geschwindigkeit beigefügt, ich habe nur ein Bild wo ich am Steuer sitze? Im Schreiben steht wieviel ich zu schnell bin, sollte da denn nicht ein Nachweis für die Messung beigefügt sein?

Besten Dank

Anbei der betreffende Blitzer:

Bitte nur Kommentare über die Frage und keine Blitzerdiskussion.

https://m.youtube.com/watch?v=N6-nWAlsnzM

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 20. August 2019 um 11:34:43 Uhr:



Aber ist das nicht genau einer der "Fehler" im System?

Ich muss meine eigene Unschuld beweisen und mir entstehen dadurch Kosten, die ich nicht zurück erhalte - und das nur, weil jemand anderes nicht fehlerfrei arbeiten kann?

Das ist kein Fehler im System, sondern ein Denkfehler. 😉 Wenn man das Verwarnungseld nicht bezahlt, den Bußgeldbescheid abwartet, gegen diesen Einspruch einlegt, wird der ganze Vorgang gerichtlich überprüft. Beweisen muss man da als Beschuldigter gar nichts. Ist der Bescheid zu unrecht ergangen, trägt die Kosten die Staatskasse. Wer sich sicher ist, keine OWi begangen zu haben, braucht vor dem Einspruch keine Akteneinsicht. Wer sich nicht sicher ist, verursacht mit der Akteneinsicht einen Verwaltungsaufwand, der um ein Vielfaches höher ist als das Bußgeld. Selbst diese Gebühr von 12 € ist da eigentlich noch zu niedrig. Wenn neben dem Verwarnungs- bzw. Bußgeld eine kostendeckende Verwaltungsgebühr zu zahlen wäre, würde sich mancher aber wundern, was das dann kosten würde. Warum soll der Steuerzahler für Kosten aufkommen, die von anderen fahrlässig oder vorsätzlich durch ihr Verhalten verursacht wurden? Wer die Kapelle bestellt muss sie auch bezahlen. 😉

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Romanbkn schrieb am 20. August 2019 um 09:08:21 Uhr:


Auf der Autobahn steht ein 60’er Schild und ich habe eine Zahlung von 15 Euro erhalten...

Das ist eindeutig ein Buchungsfehler. Aber in den Verwaltungen arbeiten auch nur Menschen. Deswegen sollte man hier kein Faß aufmachen.

Zitat:

@Romanbkn schrieb am 20. August 2019 um 09:08:21 Uhr:


[...]
https://m.youtube.com/watch?v=N6-nWAlsnzM

Das Video ist ja süß. Der böse Blitzer, "dort war immer 80", "60er Schilder nicht erkennbar"... Zum Kugeln!😁

Lustig ist auch immer wieder, wie nach dem Blitz auf die Bremse gelatscht wird 🙂

Gestern früh stand ein mobiler Blitzer (das graue Ding, was von der Form her an einen Baustellenkompressor erinnert) auf der gegenüberliegenden Seite am Dreieck Funkturm, da ist auch schon seit Jahren 60.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. August 2019 um 12:29:13 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 20. August 2019 um 11:34:43 Uhr:



Aber ist das nicht genau einer der "Fehler" im System?

Ich muss meine eigene Unschuld beweisen und mir entstehen dadurch Kosten, die ich nicht zurück erhalte - und das nur, weil jemand anderes nicht fehlerfrei arbeiten kann?

Das ist kein Fehler im System, sondern ein Denkfehler. 😉 Wenn man das Verwarnungseld nicht bezahlt, den Bußgeldbescheid abwartet, gegen diesen Einspruch einlegt, wird der ganze Vorgang gerichtlich überprüft. Beweisen muss man da als Beschuldigter gar nichts. Ist der Bescheid zu unrecht ergangen, trägt die Kosten die Staatskasse. Wer sich sicher ist, keine OWi begangen zu haben, braucht vor dem Einspruch keine Akteneinsicht. Wer sich nicht sicher ist, verursacht mit der Akteneinsicht einen Verwaltungsaufwand, der um ein Vielfaches höher ist als das Bußgeld. Selbst diese Gebühr von 12 € ist da eigentlich noch zu niedrig. Wenn neben dem Verwarnungs- bzw. Bußgeld eine kostendeckende Verwaltungsgebühr zu zahlen wäre, würde sich mancher aber wundern, was das dann kosten würde. Warum soll der Steuerzahler für Kosten aufkommen, die von anderen fahrlässig oder vorsätzlich durch ihr Verhalten verursacht wurden? Wer die Kapelle bestellt muss sie auch bezahlen. 😉

Grüße vom Ostelch

Danke dir für die hilfreiche Antwort! Es ist doch ganz gut hier, manchmal muss man nur das Rauschen überhören. Besten Dank

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 20. August 2019 um 12:07:28 Uhr:


Auf dem Bild müsste doch die gemessene Geschwindigkeit am Rand vermerkt sein.
Jedenfalls war das bei meinen Express-Zuschlägen so.

Da brauchts m.E. keine große Akteneinsicht. Da da nichts drin steht.

nein leider in Berlin nicht der Fall, es ist keine Geschwindigkeit angegeben

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Da wird von einer Brücke geblitzt? Weiß jemand, um welches Messgerät es sich dabei handelt?

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 20. August 2019 um 19:55:03 Uhr:



Zitat:

@Romanbkn schrieb am 20. August 2019 um 09:08:21 Uhr:


[...]
https://m.youtube.com/watch?v=N6-nWAlsnzM

Lustig ist auch immer wieder, wie nach dem Blitz auf die Bremse gelatscht wird 🙂

Wobei der erste eine wesentlich bessere Reaktionsgeschwindigkeit hatte 😁

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