Blitz abzocke??

Hallo, ich wurde samstags um 22:15 auf einer dreispurigen Autobahn mit 46 Km/h zuschnell geblitzt. Habe nun bescheit normalerweise 100 Eur. 1 Monat und drei punkte , denkste 150 Euro 3 punkte und 1 Monat ist das so zulässig oder sollte ich Einspruch einlegen? die Begründung für 50 Euro extra ist "da sie bereits mehrere Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten wurde wegen vorsätzlicher begehensweise die Geldbuße angemessen erhöht.

Ich wurde noch nie geblitzt oder sonstiges war dumm und sehe es ein aber Wiso denn die strafe erhöhen?? bin doch 46 zu schnell gewesen ist das nun zulässig oder ein Fall für den Anwalt .

Eure Meinung würde mich Interissieren.

MfG, Michael

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wenn du ein foto verlangst können durchaus weitere kosten (bearbeitungsgebühren) auf dich zukommen....

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wieso kommen immer vergleiche mit Ortschaft und Roter Ampel?!
Äpfel und Birnen?!
Ja wie schnell sollte ich dann fahren auf der BAB wenn ich nicht mehr weiss wie viel erlaubt ist?

30. Das ist schon ziemlich sicher.... 😁 😉

Zitat:

Original geschrieben von qxx1


wieso kommen immer vergleiche mit Ortschaft und Roter Ampel?!
Äpfel und Birnen?!

Tja, Du hast die "Kinder" verpasst, die waren auch schon da.

Gleich kommt was mit überfahrenen Schulklassen und das nur weil einer ein wahrscheinlich relativ willkürliches Schild auf der Autobahn übersehen hat 😉

Wenn auch zugegeben +46km/h wie gesagt etwas viel ist, aber trotzdem.

Hallo,

ich halte die Argumentation, auf einem Parkplatz längere Zeit geruht zu haben ODER an der letzten Auffahrt gerade aufgefahren zu sein, für hilfreich.

Es sei denn, daß von diesen Punkten aus (was zu klären ist) bereits mehrere Geschwindigkeitsschilder stehen, bevor die Radarstation kommt.

Zumindest ist diese Argumentation nicht wiederlegbar gegen jemanden, der sonst eine "weiße Weste" in Sachen Verkehr-OWi hat - der also immer sorgfältig am Straßenverkehr teilnimmt. Dann gilt z.B. auch wieder der Begriff des Augenblickversagens.

Die Vorsatz-Klausel ist eher anzuwenden auf jemanden, der regelmäßig gegen Verkehrsvorschriften verstößt, z.B. jeden Tag an der selben Stelle im Parkverbot steht.

Ich halte hier auch ohne Rechtsschutzversicherung die Beauftragung eines Anwalts für sehr empfehlenswert, denn ohne diesen gibt es keine Akteneinsicht.

Gruß Reinhard

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Zitat:

Original geschrieben von qxx1


Nun ja, also in ein paar hundert Meter schafft man es ja wohl von 0 auf über 140km/h oder?

Die Frage war eher, ob du mit einem eben aufgezogenen Ersatzrad gleich mehr als 120 fahren solltest. Ich sag nur falsche Reifendimension, zu niedriger Luftdruck, ungleiche Reifentypen / Profiltiefen auf einer Achse, echtes Notrad (max. 80 erlaubt), Radmuttern nachziehen... 😉

Zitat:

Original geschrieben von drdisketti


Ich halte hier auch ohne Rechtsschutzversicherung die Beauftragung eines Anwalts für sehr empfehlenswert, denn ohne diesen gibt es keine Akteneinsicht.

Ohne Verkehrs-RS wird es allerdings für den "Delinquenten" noch teurer werden sofern der RA keine Messfehler etc. nachweisen kann.

Gruß
Fox74

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Es gibt wohl kaum einen Bereich, in dem sich der Deutsche so gut über die zu erwartenden Strafen auskennt, wie bei den Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Und vermutlich wird auch nirgends so genau kalkuliert, welches Strafrisiko man eingehen möchte.

Wenn man sich die Diskussionen um ein mögliches Tempolimit auf deutschen BAB's hier auf MT durchliest, ist dieser Umstand auch nicht weiter verwunderlich...😁

Zitat:

Hallo, ich wurde samstags um 22:15 auf einer dreispurigen Autobahn mit 46 Km/h zuschnell geblitzt. Habe nun bescheit normalerweise 100 Eur. 1 Monat und drei punkte , denkste 150 Euro 3 punkte und 1 Monat ist das so zulässig oder sollte ich Einspruch einlegen? die Begründung für 50 Euro extra ist "da sie bereits mehrere Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten wurde wegen vorsätzlicher begehensweise die Geldbuße angemessen erhöht.

 

Ich wurde noch nie geblitzt oder sonstiges war dumm und sehe es ein aber Wiso denn die strafe erhöhen?? bin doch 46 zu schnell gewesen ist das nun zulässig oder ein Fall für den Anwalt .

 

Eure Meinung würde mich Interissieren.

 

MfG, Michael

das forum sollte nicht dazu mißbraucht werden, um tipps für das umgehen gerechter strafen zu erhalten. absichtlich 46 km/h (in echt ja noch schneller wegen toleranz etc.) zu schnell ist schon bewußte gefährdung der gesundheit und des lebens anderer. da kannst mit den peanuts noch zufrieden sein. die strafen müßten noch viel höher sein, wie in der schweiz z.b.

Zitat:

Original geschrieben von madeckel



das forum sollte nicht dazu mißbraucht werden, um tipps für das umgehen gerechter strafen zu erhalten. absichtlich 46 km/h (in echt ja noch schneller wegen toleranz etc.) zu schnell ist schon bewußte gefährdung der gesundheit und des lebens anderer. da kannst mit den peanuts noch zufrieden sein. die strafen müßten noch viel höher sein, wie in der schweiz z.b.

In der Schweiz ist es aber so, dass ab einer gewissen Geschwindigkeit (es dürften mehr wie 35 km/h zu schnell sein) ein Straftatbestand erfüllt ist. Das ist sicher abschreckend aber wohl zu hart. Die Schweizer hier dürfen mich gerne verbessern oder bestätigen.

Zitat:

Original geschrieben von madeckel



das forum sollte nicht dazu mißbraucht werden, um tipps für das umgehen gerechter strafen zu erhalten. absichtlich 46 km/h (in echt ja noch schneller wegen toleranz etc.) zu schnell ist schon bewußte gefährdung der gesundheit und des lebens anderer. da kannst mit den peanuts noch zufrieden sein. die strafen müßten noch viel höher sein, wie in der schweiz z.b.

Hi madeckel,

sachte, sachte, der TE fragt nach Rat bzw. Erfahrungsberichten ob dieses Vorgehen der Behörde korrekt ist, nichts anderes.

Gruß
Fox74 ...der hiermit die Geschwindigkeitsüberschreitung des TE nicht gutheißen möchte, dem jedoch derartige Unterstellungen gehörig gegen den Strich gehen.

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK



Zitat:

Original geschrieben von madeckel



das forum sollte nicht dazu mißbraucht werden, um tipps für das umgehen gerechter strafen zu erhalten. absichtlich 46 km/h (in echt ja noch schneller wegen toleranz etc.) zu schnell ist schon bewußte gefährdung der gesundheit und des lebens anderer. da kannst mit den peanuts noch zufrieden sein. die strafen müßten noch viel höher sein, wie in der schweiz z.b.
In der Schweiz ist es aber so, dass ab einer gewissen Geschwindigkeit (es dürften mehr wie 35 km/h zu schnell sein) ein Straftatbestand erfüllt ist. Das ist sicher abschreckend aber wohl zu hart. Die Schweizer hier dürfen mich gerne verbessern oder bestätigen.

ist ja auch richtig so, wer die geschwindigkeit massiv überschreitet, der handelt ja auch grob fahrlässig und gefährdet das leben und die gesundheit anderer. das auto kann zur waffe werden wenn ich damit 40 oder 50 km/h zu schnell fahre.

zur schweiz:
es ist ja keinem verboten, sich an die limits zu halten. wer meint, er müsse sich nicht daran halten, der geht bewußt das risiko ein, entsprechend bestraft zu werden. jeder kennt ja die regeln, also brauch auch keiner heulen anfangen, wenn er dann erwischt wird.

Zitat:

Original geschrieben von madeckel


....absichtlich 46 km/h (in echt ja noch schneller wegen toleranz ...

1.) woher weist du, dass es Absicht war?

2.) Die Toleranz wird abgezogen, weil das Messgerät einen Messfehler macht. Nicht, weil die Bußgeldeintreiber so nett und freundlich sind. Das kann bedeuten, dass die tatsächliche Geschwindigkeit war höher, muss es aber nicht. Du weist es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von madeckel



..... handelt ja auch grob fahrlässig und gefährdet das leben und die gesundheit anderer. das auto kann zur waffe werden wenn ich damit 40 oder 50 km/h zu schnell fahre....

ein Auto kann auch bei korrekter Geschwindigkeit eine Waffe sein. Insgesamt eine ziemlich dämliche Aussage.

Zitat:

Original geschrieben von razor23



Zitat:

Original geschrieben von Suppamaehn


Prinzipell handelt es sich beim zu schnellen Fahren immer um Vorsatz, es sei denn, man hat das Schild wirklich nicht gesehen, was wiederum bei mehreren Schildern als Argument wegfällt.
Was ja dafür sprechen würde, dass die "normalen" Bußgelder dies bereits berücksichtigen, die Erhöhung also Willkür wäre. 😉

Im Fall des TE aber eben NICHT! Es standen ja mehrere Schilder hintereinander da... weswegen das Argument weg fällt, dass er das Schild nicht gesehen hat 😉

Also kann man mit Sicherheit von Vorsatz ausgehen, was bei lediglich einem aufgestellten Schild nicht mit Sicherheit behauptet werden kann...

Trotzdem kann ich mir wie ich bereits erwähnt habe, sehr gut vorstellen, dass bei dem Blitzer (ich gehe mal davon aus, dass es ein fest installierter Blitzer war) mehrere Schilder hintereinander aufgestellt wurden, damit die Bußgeldstelle jedes mal einen Grund für eine Erhöhung des Bußgeldes hat 😉

Die übliche Erhöhung für Vorsatz ist übrigens das doppelte. Zumindest in Bayern ist es so.

Zitat:

Original geschrieben von oppagolffahrer


Wenn der LKW auf einem Parkplatz übernachtet hat, muss er aber auch dahin gefahren sein. Und wenn er dann wieder auffährt, muss das Schild da neu stehen soweit ich weiß?! Also kann das eigentlich nicht sein! Genauso wenn erst 120 ist und dann eine Auffahrt kommt und dann nach der Auffahrt das 120 Schild nicht nochmal kommt, dann ist normalerweise das Tempolimit aufgehoben, oder? So kenne ich das zumindest! 😉

Nein, ein Parkplatz ist nicht mit einer Auffahrt zu vergleichen. Da kannst du argumentieren "ich bin hier in XY aufgefahren und konnte somit die Schilder davor nicht lesen"

Ein Parkplatz setzt voraus, dass du diesen über die Autobahn erreicht haben musst, und daher auch die Schilder vorher gesehen haben musst.

Dennoch finde ich, man muss sich am nächsten morgen nicht mehr an Limits/Verbote erinnern können.

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