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Blitz abzocke??

Themenstarteram 17. November 2007 um 21:15

Hallo, ich wurde samstags um 22:15 auf einer dreispurigen Autobahn mit 46 Km/h zuschnell geblitzt. Habe nun bescheit normalerweise 100 Eur. 1 Monat und drei punkte , denkste 150 Euro 3 punkte und 1 Monat ist das so zulässig oder sollte ich Einspruch einlegen? die Begründung für 50 Euro extra ist "da sie bereits mehrere Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten wurde wegen vorsätzlicher begehensweise die Geldbuße angemessen erhöht.

Ich wurde noch nie geblitzt oder sonstiges war dumm und sehe es ein aber Wiso denn die strafe erhöhen?? bin doch 46 zu schnell gewesen ist das nun zulässig oder ein Fall für den Anwalt .

Eure Meinung würde mich Interissieren.

MfG, Michael

Beste Antwort im Thema

wenn du ein foto verlangst können durchaus weitere kosten (bearbeitungsgebühren) auf dich zukommen....

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Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

 

Dennoch finde ich, man muss sich am nächsten morgen nicht mehr an Limits/Verbote erinnern können.

Hmm, man könnte ja alles aufschreiben, was man vorher gesehen hat :D

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

woher weist du, dass es Absicht war?

Weil der Fahrer zum Zeitpunkt der Messung bereits mehrere (!) Warnschilder mißachtet hatte.

Sollte sich herausstellen, daß der Fahrer die Schilder wirklich übersehen hatte, dann müßte zumindest geprüft werden, ob überhaupt eine ausreichende Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges besteht.

Also kommt, wenn es regnet, irgendeiner im Gegenverkehr sein Fernlicht nicht ausmacht etc. (wobei ich nicht sage dass es hier so war, aber ihr redet jetzt auch grundsätzlich), die Schilder etwas verdreht stehen (nein, ist nicht immer perfekt 90° zur Fahrbahn) ggf. noch verdreckt sind ... kann man auch schon 2 übersehen ohne blind und/oder besoffen zu sein.

Wenn man (noch) gerade mit anderen Verkehrsteilnehmern beschäftigt ist und sich stark auf etwas im Verkehr konzentrieren muss z.B. gerade überholt und es ist relativ eng... passiert das schon. Die Schilder stehen ja auch nicht gerade alle 500 oder 1000m nacheinander, das dauert oft nur wenige Sekunden bis man 2 passiert hat.

Und was macht ihr eigentlich wenn ihr gerade überholt, dann kommt ein Schild und der Typ neben euch macht keine Anstalten langsamer zu werden und der hinter euch hat sicher auch was dagegen dass ihr jetzt abbricht? Also ich fahre dann als "böser böser pfui sitz aus platz!" dann mit Absicht ein Stück zu schnell um das abzuschliessen. Und komme ich mir schuldig vor? Nicht wirklich.

Ich nenne es situationsbedingte Logik, manche unverbesserlicher Raser und Kindermörder.

 

Ihr könnt evtl. noch sagen dass es wahrscheinlich ist dass Audigreen es ignorierte oder von Natur aus unfähig ist, sicher könnt ihr euch keineswegs sein, also tut bitte nicht so als gäbe es nur eine Möglichkeit.

 

 

Themenstarteram 21. November 2007 um 21:16

So Jungs ich war beim Anwalt habe vorher meine Rechtschutz informiert und trotz der Selbstbeteiligung habe ich in dem Fall keine Kosten. Muss wohl mit Bußgeld (keine Kosten) und Strafverfahren (SB) zu tun haben. Ich habe Telefonisch einen Ra der Versicherung befragt der sagte Wiederspruch über einen Anwalt meiner Wahl nicht zulässig was die machen. Und der selben Meinung ist mein Anwalt auch auf welcher Grundlage weiß ich auch noch nicht zumindest brauche ich mir nun keinen Kopf mehr machen er regelt alles weitere hat schilder Pläne ect. angefordert. Ich habe ja wie gesagt offiziell auch noch nie gegen die regeln verstoßen.

halte euch auf dem laufenden.

und noch was allgemeines dafür sind ja Foren da, damit man sich gegenseitig austauscht.

MfG, Michael

Mit Anwalt ist sicher besser als ohne, ob's wirklich was bringt, muss sich erst zeigen.

Der RA erzählt natürlich erst mal: "Dagegen gehen wir an, das kriegen wir schon hin, da haben wir gute Chancen".:D

Kann man glauben, muss man aber nicht.

Ich habe schon eine Menge Mandanten, mich eingeschlossen (da ging es aber nicht um Verkehrsrecht sondern um Straßenbaugebühren), vor Gericht kotzen sehen.

Also viel Spaß noch!

Übrigends hätte die Bußgeldstelle den Regelsatz auch verdoppeln können, und auch ein Richter ist da ziemlich frei in seiner Entscheidung.

Hallo, Dir kann doch mit einer, möglicherweise richtigen Messung, nur bewiesen werden, dass Du am Messpunkt zu schnell warst.

Selbstverständlich könntest Du auch die Geschwindigkeit vorher eingehalten haben und hast leider bissel zeitig Gas gegeben, weil Du das letzte Schild übersehen hast.

Für mich wäre die Argumentation dieser Behörde nicht beweiskräftig, möglicherweise ist damit der gesamte Bescheid anfechtbar und nichtig.

Ob Du Dich zu Recht unrecht behandelt fühlst und einen Anwalt nimmst oder Du alle Schilder bewusst ignoriert hast und zahlst, bleibt Dir natürlich überlassen.

Ich unterstelle Dir mal ganz unverschämt das Letzte.

Gruß Peter

hallo leute

bin vor paar wochen geblitzt worden mit 21 zu schnell in der ortschaft. muss also 80euro blechen. nun meine frage auf dem anhörungsbogen im bußgeldverfahren war kein foto-kann ich das regierungspräsidium einfach mal ärgern und den verstoß nicht zugeben in dem ich einfach ein foto verlange. oder wir dann irgendwie gegen mich ein weiteres verfahren eingeleitet?-das evtl. mit weiteren kosten verbunden ist.........

 

danke

wenn du ein foto verlangst können durchaus weitere kosten (bearbeitungsgebühren) auf dich zukommen....

Zitat:

Original geschrieben von serij1008

hallo leute

bin vor paar wochen geblitzt worden mit 21 zu schnell in der ortschaft. muss also 80euro blechen. nun meine frage auf dem anhörungsbogen im bußgeldverfahren war kein foto-kann ich das regierungspräsidium einfach mal ärgern und den verstoß nicht zugeben in dem ich einfach ein foto verlange. oder wir dann irgendwie gegen mich ein weiteres verfahren eingeleitet?-das evtl. mit weiteren kosten verbunden ist.........

 

danke

Ein Foto muß nicht dabei sein. Entweder kann es auf Antrag eingesehen werden oder ein Anwalt läßt sich die Akte kommen, was der natürlich nicht umsonst macht. Im Falle der Aussageverweigerung wird eine Fahrerermittlung durchgeführt, d.h. entweder kommt jemand raus und fragt rum, oder es wird ein Vergleich anhand der Ausweiskartei gemacht. Das ist aber " im Preis mit drin :D " .

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