Blitz abzocke??

Hallo, ich wurde samstags um 22:15 auf einer dreispurigen Autobahn mit 46 Km/h zuschnell geblitzt. Habe nun bescheit normalerweise 100 Eur. 1 Monat und drei punkte , denkste 150 Euro 3 punkte und 1 Monat ist das so zulässig oder sollte ich Einspruch einlegen? die Begründung für 50 Euro extra ist "da sie bereits mehrere Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten wurde wegen vorsätzlicher begehensweise die Geldbuße angemessen erhöht.

Ich wurde noch nie geblitzt oder sonstiges war dumm und sehe es ein aber Wiso denn die strafe erhöhen?? bin doch 46 zu schnell gewesen ist das nun zulässig oder ein Fall für den Anwalt .

Eure Meinung würde mich Interissieren.

MfG, Michael

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wenn du ein foto verlangst können durchaus weitere kosten (bearbeitungsgebühren) auf dich zukommen....

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Die übertriebene Anzahl an Schildern scheint sich ja bereits nach wenigen Monaten zu rentieren, wenn ich einfach mal überall noch ein Bonusbußgeld wegen Vorsatz verlange. Sorry, aber gerade wegen dem stationären Blitzer und den vielen Schildern ist Vorsatz doch eigentlich ausgeschlossen, außer jemand will unbedingt einen Monat laufen.

Das wird wohl eine Masche der örtlichen Behörden sein, mit der sie jedem, der dort geblitzt wird, etwas mehr als "üblich" (schön, dass man sich nicht mal mehr auf den Bußgeldkatalog verlassen kann...) abknöpfen.

Ich verstehen, was du meinst. Beispiel:

Wenn ich in die Stadt fahren vom mir zu Hause auch, dann ist dort über 20km nur Tempo 60 erlaubt. Wenn sie mich bei KM 17 blitzen, könnte man ja auch sagen, dass war Vorsatz und mir noch mehr aufbrummen. Aber das wird nicht gemacht. Und dort sind locker 20 Temposchilder über die ganze Strecke verteilt. Eigentlich wäre es ja praktisch das gleiche.

In meinem Beispiel lässt sich eben nur schwer sagen, ob ich nur 17km konstant zu schnell gefahren bin oder eben erst zum Zeitpunkt des Blitzens.

Das wäre allenfalls eine Möglichkeit in deinem Fall. Nämlich, dass du erst dort Beschleunigt hast, da sie keinen Beweis dafür haben, dass du die ganze Zeit zu schnell warst. Die haben ja keine Nachfahrmessung.

Und das andere ist, wie man es im Fernsehen schon of gesehen hat: Bei Nachfahrmessungen gibts eigentlich auch nie einen Zusatzstrafe wegen Vorsatz und dort ist es dokumentiert. Also, ich hab das zu mindest noch nie gesehen.

Da können andere hier bestimmt mehr dazu sagen:
Die Polizei muss doch den Vorsatz beweisen können, oder? Weil eigentlich ist es so nur eine Unterstellung und nicht mehr, da keine Beweise für ein vorsätzliches zuschnellfahren gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Nalge


Da können andere hier bestimmt mehr dazu sagen:
Die Polizei muss doch den Vorsatz beweisen können, oder? Weil eigentlich ist es so nur eine Unterstellung und nicht mehr, da keine Beweise für ein vorsätzliches zuschnellfahren gibt.

Ich sags mal so:

Es gibt wohl kaum einen Bereich, in dem sich der Deutsche so gut über die zu erwartenden Strafen auskennt, wie bei den Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Und vermutlich wird auch nirgends so genau kalkuliert, welches Strafrisiko man eingehen möchte. Vermutlich steht aber auch irgendwo im Dickicht der Parapraphen, dass Vater Staat keinesfalls verpflichtet ist, die Bußgelder so niedrig zu halten, wie sie in die persönliche Kalkulation einfließen.

Aber trotzdem schlägt mir das Vorgehen der Behörden hier sauer auf, schließlich ist es absurd, durch eine im wahrsten Sinne des Wortes Momentaufnahme des Vergehens eine solche "bußgelderhöhende Interpretation" dessen, was in dem Moment im Kopf des Fahrers vorging, durchsetzen zu wollen. Ich verstehe es ja, wenn die Behörden Extremfälle nicht mit dem Minimalsatz bestrafen (z.B. könnten mehr als 70 km/h zuviel innerorts durchaus als Straßenverkehrsgefährdung ausgelegt werden), aber hier geht es ja dem Wortlaut nach nicht um eine besondere Gefährdung, sondern um die "Dreistigkeit" (da die Standorte stationärer Blitzer keine Geheimnisse sind, eher Dummheit), mit soviel Überschussgeschwindigkeit durch einen Schilderwald zu brettern.

Im Prinzip nur ein weiteres Beispiel für die Inkonsequenz und Absurdität im Bereich der Verkehrsüberwachung. Nach der Logik der hier zuständigen Behörde könnte man geschätzte 75% aller Geschwindigkeitsüberschreitungen "mit Bonus" bestrafen und somit das ganze zu einem Lotteriespiel machen.

Vor Gericht dürfte das ganze jedenfalls schwierig werden, da im Prinzip jede Argumentation, dass es kein Vorsatz war, in irgendeiner Weise die Fahrtauglichkeit in Frage stellt. Vielleicht wird allgemein Fahrlässigkeit angenommen, aber wenn ich dem Richter erzähle "ich habe die Schilder nicht gesehen", "ich habe nicht auf den Tacho geguckt" oder gar "mein Fahrzeug beschleunigt schneller, als ich denken kann" (😁), wirft das ein eher schlechtes Licht auf mich.

Zitat:

Original geschrieben von Audigreen


Es ist nicht Vorsatz

 Nochmal den "angenommenen Vosatz " erkläre:

Du fährst mit 146 km/h an bereits 4 Schildern mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h vorbei dann

MUSST

du diese Schilder gesehen haben und

IGNORIERT

haben das ist angenommener Vorsatz.

Falls du an den 4 Schildern mit Geschwindigkeitsbegrenzung nur 100km/h gefahren bist und in dem Bereich der Geschwindigkeitsbegrenung auch noch

beschleunigt

hat und dann geblitzt worden bist  so hast du die Geschwingkeit

Vorsätzlich erhöht

, da du ja

wusstest

das nur 100km/h erlaubt sind.

Sind meine Ausführungen verständlich?????

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Nochmal den "angenommenen Vosatz " erkläre:

Du fährst mit 146 km/h an bereits 4 Schildern mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h vorbei dann MUSST du diese Schilder gesehen haben und IGNORIERT haben das ist angenommener Vorsatz.

Falls du an den 4 Schildern mit Geschwindigkeitsbegrenzung nur 100km/h gefahren bist und in dem Bereich der Geschwindigkeitsbegrenung auch noch beschleunigt hat und dann geblitzt worden bist so hast du die Geschwingkeit Vorsätzlich erhöht , da du ja wusstest das nur 100km/h erlaubt sind.

Sind meine Ausführungen verständlich?????

Jupp, das sehe ich ganz genau so!

Es geht in diesem Falle weniger um Vorsatz im Sinne von "ich fahre jetzt zu schnell, damit ich Geld bezahlen und meinen Lappen abgeben muss". Denn so wird die Bussgeldstelle wohl in keinem Fall argumentieren können! Solch einen Vorsatz wird es wohl kaum geben, es sei denn der Fahrer will sein Geld irgendwie los werden...

Prinzipell handelt es sich beim zu schnellen Fahren immer um Vorsatz, es sei denn, man hat das Schild wirklich nicht gesehen, was wiederum bei mehreren Schildern als Argument wegfällt.

Ob die vielen Schilder an der Stelle allerdings mit der Absicht aufgestellt wurden, die Bussgelder wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsübertretung erhöhen zu können, mag ich nicht zu beurteilen, ist jedoch auch möglich 😉

Zitat:

Original geschrieben von Suppamaehn


Prinzipell handelt es sich beim zu schnellen Fahren immer um Vorsatz, es sei denn, man hat das Schild wirklich nicht gesehen, was wiederum bei mehreren Schildern als Argument wegfällt.

Was ja dafür sprechen würde, dass die "normalen" Bußgelder dies bereits berücksichtigen, die Erhöhung also Willkür wäre. 😉

Was wäre, wenn man ein paar hundert Meter vor dem Blitzer durch zb einen Reifenplatzer auf der Standspur anhalten muss.
Man wechselt nun seinen Reifen, dabei vergisst man natürlich das hier nur 120 ist... Oder?!
Wäre es dann auch Vorsatz? Oder würde dann ab der Richtgeschwindigkeit von 130 berechnet???

Du fährst direkt nach einem Reifenwechsel deutlich über 120? Und wieso sollte irgendwas ab 130 berechnet werden? 😕

Zitat:

Original geschrieben von qxx1


Was wäre, wenn man ein paar hundert Meter vor dem Blitzer durch zb einen Reifenplatzer auf der Standspur anhalten muss.
Man wechselt nun seinen Reifen, dabei vergisst man natürlich das hier nur 120 ist... Oder?!
Wäre es dann auch Vorsatz? Oder würde dann ab der Richtgeschwindigkeit von 130 berechnet???

 😁 Haaa  Was wäre denn wenn dir das in einer geschlossenen Ortschaft passiert und du danach dann mit 90km/ durch die Ortschaft fährst? Mit der Begründung "haste vergesen wo du bist" nee ziemlich blöd oder?

Keep locker!
Der Monat geht rum, habe den F-Schein auch vor kurzem abgeben müssen (allerdings dank einer Provida E-Klasse🙄). Es ist erstaunlich wie man mit öffentlichen Verkehrsmitteln irgendwie doch ans Ziel kommt😕. Ausserdem kannst Du ja noch einen schönen Urlaub in Betracht ziehen, habe 2 Wochen meines Fahrverbotes in Südfrankreich verbracht.

Ich musste für 52,x km/h zu viel 173,00 Euros bezahlen (die 23,00€ sind Verwaltungsgemeinkosten) die werden bei Dir auch noch addiert werden.

@Pepperduster & razor23

Nun ja, also in ein paar hundert Meter schafft man es ja wohl von 0 auf über 140km/h oder?
Aber zurück zum Thema:
Ich hätte Reifen gewechselt.
Ich weiss das ich auf einer Autobahn bin. Aber ich weiss nicht mehr wie schnell ich fahren darf. Und kein anderer PKW da an dem ich mich orientieren kann.
Dann würde ich auf einer Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 fahren. Und mich darauf berufen wenn sie mich Blitzen.
Und wenn da nun 100 war und ich 150 drauf hatte, könnte der Richter evtl einsehen haben und es von 130 rechnen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von qxx1


 
 
 
Dann würde ich auf einer Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 fahren. Und mich darauf berufen wenn sie mich Blitzen.
Und wenn da nun 100 war und ich 150 drauf hatte, könnte der Richter evtl einsehen haben und es von 130 rechnen lassen.

 Auf welcher gesetzlichen Grundlage denn?

Soweit mir bekannt ist gab es mal ein Urteil mit einem LKW Fahrer, der auf einem Parkplatz übernachtet hatte und am anderen morgen weitergefahren ist ohne das geltende Überholverbot zu beachten, er konnte sich nicht darauf berufen das er Überholverbot am anderen morgen vergessen hatte.

Zitat:

Auf welcher gesetzlichen Grundlage denn?

Genau das wollte ich hier ja nachfragen. Ob das eine wäre. Ist ja nur ne kreative Idee 😉

Zitat:

Soweit mir bekannt ist

genau... Aber vielleicht weiss ja jemand anderes mehr 🙂😁

Wenn der LKW auf einem Parkplatz übernachtet hat, muss er aber auch dahin gefahren sein. Und wenn er dann wieder auffährt, muss das Schild da neu stehen soweit ich weiß?! Also kann das eigentlich nicht sein! Genauso wenn erst 120 ist und dann eine Auffahrt kommt und dann nach der Auffahrt das 120 Schild nicht nochmal kommt, dann ist normalerweise das Tempolimit aufgehoben, oder? So kenne ich das zumindest! 😉

Zitat:

Dann würde ich auf einer Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 fahren. Und mich darauf berufen wenn sie mich Blitzen.
Und wenn da nun 100 war und ich 150 drauf hatte, könnte der Richter evtl einsehen haben und es von 130 rechnen lassen.

Wenn man also nicht (mehr) weiss, ob es ein Tempolimit, Überholverbot oder Parkverbot gibt geht man sicherheitshalber mal davon aus, daß keines vorliegt?

Und der Richter soll dann ein Einsehen haben?

Nee, nicht wirklich oder?

Ich seh schon die Pappenheimer mit hängendem Kopf im Gerichtssaal stehen:

"Herr Richter, ich hatte nicht genau erkannt ob grün oder rot war, da bin ich sicherheitshalber mal drüber gefahren..."😁

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