Blinkeransteuerung

VW Vento 1H

Hallo!
Ich habe mir eine Zentralverriegelung gekauft nun wollte ich mal fragen ob man statt die Blinker aufleuchten zu lassen vielleicht nur die kurz Scheinwerfer aufleuchten zu lassen.
Wenn man das machen kann dann sagt mir bitte wie , ich wäre euch wirklich sehr dankbar !!!!!

PS Ich habe mal gesehen bei einem der hat sein auto geschlossen(Auf zu gedrückt, und dann hat es ein Pipton gegeben), was ist das für ein Bauteil soeine art Hupe oder was ?

36 Antworten

yes

frag lieber andersrum...

So genau kann ich das net sagen, aber es ist viiieeel verboten.

Ja, das is meiner

Ok ich oute mich, ja ich fahre mit 100W/100W Lampen. Aber die Rennleitung und der gegenverkehr haben sich noch nie beschwert, aber bevor jetzt wieder irgendwelche bekehrungsversuche kommen, ich schmeiß die lampen morgen eh wieder raus.

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damit hiervon verbotenen dingen zu reden wollen wir erst gar nicht anfangen, sonst ist der thread schneller zu als ihr gucken könnt!

zum thema, solange du ein auto ohne can-bus hast kannst du mit der spannung des öffnens alles ansteuern, was du willst, ob es sinn macht, schaden verursachtzu höherem verschleiß führt oder verboten ist sein mal dahingestellt...
du solltst dir allerdings im klaren sein, dass z.b. wenn du abblend od fernlicht anklmmst im dunkeln dein auto öffnest und dadurch jmd der z.b. entgegenkommt einen unfall baut, sich dein kennzeichen merkt die polizei, bzw ein gutachter dein auto untersucht und dieses feststellt...
soviel geld, wie du z.b. im schlimmsten, dem todesfall zahlen müsstest wirst du in deinem leben NICHT verdienen, würde also gut überlegen, ob eine spielerei sowas wert ist!

Zitat:

Original geschrieben von Necrite


todesfall zahlen müsstest

Klar kann so etwas passieren, aber wir reden davon, das Abblendlicht kurz blinken zu lassen und dass ist wirklich net so gefährlich...

100 W lampen,wie hell sind die dinger?? ist ja das doppelte von meinen und ich habe schon die weissen 50% mehr sicht / licht dinger drin.

Zitat:

Original geschrieben von golf3"otmar"


bei mir ist das einzigst verbotene die blaue schürzen beleuchtung

Wir wollten doch nimmer drüber reden...

jut jut
hab es zuspät gelesen...

Zitat:

Original geschrieben von Proll


Klar kann so etwas passieren, aber wir reden davon, das Abblendlicht kurz blinken zu lassen und dass ist wirklich net so gefährlich...

wenn es einem passiert und auch nur ein unschuldiger dadurch zu schaden kommt ist es einer zuviel! für eine kleine "spielerei"!

bsp?

im herbst, leichte dämmerung, du parkst am straßenrand, machst dein auto auf, es blinks 2-3 mal in dem moment kommt gegenverkehr, der durch das kurz hintereinander aufblinken des lichts gebendet wird, in diesem moment läuft ein kind oder älterer mensch auf die straße, der evtl sogar das blinken als freundliche geste des vorbeilassens gedeutet hat, der geblendete sieht dieses in dem moment allerdings nicht, zack ists passiert, im herbst/winter ist es um bzw ab 16 uhr dämmerig bzw dunkel, also komm mir keiner mit der aussage kinder haben um diese zeit dort nix verloren...

wie haste das hinbekommen,mit dem kennzeichen?

Kennzeichen??

wen und was meinst du??

wie hast du das kennzeichen in die stosstange versetzt?

Ehm bei mir leuchtet nicht 10sec das Licht sondern das standlicht, und das is beim parken ja auhch erlaubt?

Álso das Feature das bei auf und zu machen das standlicht 10sec mit angeht haben die neuen autos teilweise auch schon verbaut, also dürfte es gar nicht verboten sein...

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