Blinker als zusätzliches Standlicht! WIE?
Will meine Blinker (GL-Klarglas) mit den Standlichtern verbinden, das klappt auch aber dann leuchtet auch der Seitenblinker und der Hinten auch! Wie kriege ich das hin, das sie nur vorne leuchten und gleichzeitiig auch normal blinken?
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Hoffentlich sind die Streuscheiben nicht asymetrisch ausgelegt, dass dann der eine das Licht mehr nach außen/oben bricht und der andere nach innen/unten oder so.
Hast du auf den Streuscheiben Pfeile drauf? Die sollten dann nach außen zeigen. Vielleicht sind deine ja so gedacht, dass einer "auf dem Kopf" steht...
das check ich doch gleich mal 😉
Hallo,
sind die Standlichter in den diversen Golf2-Tuning-Blinkern orange oder weiß?
MfG, Matthias
weiß, steht auch so immer in den ABEs die bei den Blinkern dabei sind.
Sie haben aber einen orangenen Touch wenn es sich um Klarglasblinker mit orangenen Blinkerlampen handelt.
Mir gefällts... 🙂
Andere tauschen die Lampen gegen verspiegelte, dann wird aber der Blinker nicht mehr gleichmäßig ausgeleuchtet.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von freak1704
Mir gefällts... 🙂
Mir auch und deswegen hab ich die US-Blinker.
Das ist der illegale Schandfleck an meinem Wagen.................
Bilder von den AMI teilen 😉
Du kannst auch eine 2-fadenbirne mit 21 und 5 Watt nehmen, musst du n bischen basteln, aber es geht.
Hatt ich selbst auch schon mal.
Zitat:
Original geschrieben von Chrysalis
Du kannst auch eine 2-fadenbirne mit 21 und 5 Watt nehmen, musst du n bischen basteln, aber es geht.
Hatt ich selbst auch schon mal.
Das habe ich schon, und zwar mit Teilen vom US-Passat 3B. Ich wollte mich jetzt nur einmal mit dem Rechtlichen auseinandersetzen. Ich habe mich halt gewundert, warum diese Golf 2 Blinker ein ABE haben, weil ich nicht wusste, dass einfach eine weiße Birne drin ist.
MfG, Matthias
Zitat:
Original geschrieben von HiGhJAcK
Drauf achten das ne ABE dabei ist ansonsten hast du die Arsc.... Karte 🙂 wenn es nicht dabei steht nicht kaufen auch wenn da steht eintragungsfrei.
Diese Blinker sind eintragungsfrei (jedenfalls bei uns) ^^
Laut Tüv musst man dann jedoch das Standlicht im Hauptscheinwerfer abknipsen.
Wo das Standlicht sitzt, ist egal.
Fakt ist bei uns:
a) nur einmal Standlicht vorne
b) weißes Standlicht
Zitat:
Original geschrieben von pOOh
a) nur einmal Standlicht vorne
Hier muss ich dir leider widersprechen. Es sind vier Standlichter vorne erlaubt (zwei links, zwei rechts). Hierbei müssen aber min. zwei Standlichter in den Hauptscheinwerfern integriert sein (z.b. wie beim alten BMW 5er).
Himeno hat dazu das passende Papier auf ihrer Homepage im jpg.
Recht hat er! 🙂
Das Gerücht mit den nur 2 Standlichtern hält sich hartnäckiger als die Lüge, daß Spinat besonders viel Eisen enthält... 😉
Zum Thema Eigenkreationen: die Blinker, die ab Werk mit Standlicht ausgerüstet sind, haben auf dem Glas 2 Kennzeichnungen: einmal für Blinker und zum Anderen für Positions- bzw. Standlicht.
Bei einer Eigenkonstruktion fehlt logischerweise letztere Kennzeichnung, was diese Konstruktion definitiv illegal und bei entsprechend geschultem Verkehrsüberwachungspersonal auch recht teuer macht!
Was heißt widersprechen?
Ich schrieb doch eindeutig, dass es bei "uns" so ist.
Nach einer Vollabnahme habe ich alles eintragen wollen, was geht.
Die Standlichter in den Blinkern musste ich nicht eintragen lassen. Meine Auflage war lediglich, das Standlich aus den Hauptscheinwerfern abzuknipsen und dann gabs Tüv.
Hätte ich das nicht gemacht, kein Tüv.
Tja, überall ist es anders. So ist meine Erfahrung. Heißt ja nicht, dass dies generell so gehandhabt wird. Wie man sieht, wohl nicht!
Wo ist denn in Deinem Fall "bei uns"?
Vom TÜV Thüringen habe ich ebendiese Erklärung und eine Kopie der TÜV-Richtlinie, wie sie auch Himeno auf ihrer Seite hat, bekommen.
Damit sollte dies eine gesetzliche Grundlage für ganz Deutschland darstellen, da StVZO-Bedingungen bundesweit gelten.
Zitat:
Original geschrieben von Madrew
Bilder von den AMI teilen 😉
Auf meiner Homepage (die seit heute wieder geht) sind ein paar Bilder.
Hallo,
die Sache mit den 4 Standlichtern, wobei 2 davon im Scheinwerfer sein müssen, steht eindeutig in der stvzo! Also, ist man auf der sicheren Seite, wenn man das macht.
MfG, Matthias