Bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Hallo Leute? Heute hat ein kleines 6 jähriges Mädchen mit ihrem Fahrrad einen fetten Kratzer an meinem Auto hinterlassen! Die Eltern haben den Schaden bei der Privathaftpflicht gemeldet. So schön, so gut... Aber ist es nicht so, das ein Kind 7 Jahre alt sein muss um überhaupt "Haftbar" gemacht werden kann? Wenn dem so sein soll, was kann ich tun um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben?

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Wieder ein Fall der zeigt, daß eine generelle Versicherungspflicht für alle Fahrräder, auch kleine, endlich Gesetz wird. Dann gibt es auch keine Probleme mehr in der Nachbarschaft, weil das Kind versehendlich einen hohen Lackschaden o.ä. verursachte, oder weil ein Unfall geschah, weil das Kind plötzlich auf die Fahrbahn fuhr, ein KFZ-Fahrer auswich und dann seinen Ferrari schrottete.

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Zitat:

Original geschrieben von labei01


Sie haben mir zwar versprochen das sie den Schaden zur Not auch Bar bezahlen aber mal ehrlich.... wenn sie den Kostenvoranschlag bekommen, werden denen die Tränen kommen! Und wer weis ob sie dann noch was davon wissen wollen....

Dann weise sie doch freundlich darauf hin, dass die Versicherung den Schaden übernimmt, wenn sie angeben, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben.

Wenn dies der erste regulierte Schaden ist, sollten für die Eltern dadurch keine Nachteile entstehen.

Hallo? Geht's noch?
Es geht nicht darum, dass man irgendwas nur richtig formulieren muss, damit bezahlt wird, sondern darum OB die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht.

Eure tollen Tipps, dass man "nur" reinschreiben muss, dass "man gerade mal nicht aufgepasst hat", wären für den TE eine glatte Anstiftung zum Betrug und können den Beteiligten massiven Ärger einbringen, wenn sie auffliegen. Und glaubt mir, mit sowas fliegen die Leute täglich aufs Maul. Ihr seid nicht die ersten, die so eine tolle Idee hatten...

Hi,

im Zweifel entscheiden dann eh die Gerichte 😉

UNd eine 6 jährige darf je nach Wohnort durchaus auch mal alleine vor die Türe und ne Runde mit dem Fahrrad drehen ohne das deswegen die Aufsichtspflicht verletzt wird.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Kommt darauf an, wer den Fußball verschießt. Ich hätte nix dagegen, wenn Eltern eine Haftpflicht für ihre Kinder abschließen müssen. Wenn der Gesetzgeber das regelt und dann auch die maximalen Kostenhöhen der Versicherung und daß sich die Versicherungen nicht mit diversem Kleingedruckten rausreden können, dann los damit.

Da tust Du den Versicherern aber Unrecht: Fakt ist, dass Kinder unre sieben Jahren nicht deliktfähig sind und deswegen keiner

gesetzlichen

Haftung gemäß §823BGB unterliegen. Und weil keine

gesetzliche

Haftung besteht, müssen weder Kind noch Eltern für den Schaden aufkommen.

Wenn Die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung mit Deliktunfähigkeitsklausel haben ist das schön für den Anspruchsteller, aber selbst hier muss der Versicherungsnehmer idR einer Regulierung zustimmen. Sobald hier eine Selbstbeteiligung ins Spiel kommt, wirds schon wieder kritisch....

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