Blaulicht als Dachlast

Hallo, ich habe ein Polo 6n der nun umgebaut zu ein US Car ist Schwarz / Weiß mit Aufschriften etc.

nun habe ich ein Mx 7000 Lightbar die ich aufs Dachbauen will nun habe ich folgendes Problem .

Gesetz sagt : Es darf kein blaulicht drauf gebaut sein das funktioniert !

TÜV sagt : Solte es angeschlossen sein müssen alle leuchten funktionieren nur das eintragen ist schwer wenn es einer machen würde...

Gesetzes lücke :

Ich darf das blaulicht auf dem gepäckträger montieren wenn der balken OHNE kabel darauf ist denn dann ist es ein Transport sprich Dachlast und es ist erlaubt nach gesetz. Ich wolte ein stecker drann bauen das ich dann für show zwecke nutzen kann.

Was sagt ihr bzw erfahrungen oder kenn ihr gesetze dafür?

Weil abdecken möchte ich es auf KEIN fall denn dann ist es für mich kein Police car.

Beste Antwort im Thema

Jaja...schön ablenken von illegalen Umbauten, jetzt wo man sich verplappert hat...und nur weil etwas eingetragen ist, ist es noch lange nicht legal...

Und das passt sogar außerordentlich gut hier rein, das Prinzip ist das Gleiche, die Farbe des Lichts macht da nur einen kleinen Unterschied...

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90% der bisherigen Antworten hatten NICHTS mit "Dachlast" zu tun. Die letzten Beiträge drehten sich um Blaulicht auf dem Dach und nicht um Dachlasten.
Wenn du ein persönliches Problem mit mr hast, sag' es gleich oder lass mich mit deiner Bevormundung in Ruhe! Ich bin kein kleines dummes Kind aus deiner Krabbelgruppe dem du den Mund und damit eine Meinung verbieten kannst.

Zitat:

Original geschrieben von MarkusxX25



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Naja der Polo ist komplett umgebaut zu nen ShowCar in US Police style usw... nur fahr ich damit auch mal privat weg... nur ohne blaulichtbalken fehlt was :/

Ich mag alles was Polizei/Police ist un blinkt 😁

Nein, nein, du möchtest gerne als Polizeifahrzeug wahrgenommen werden😁 Nur mit dem Blinken wird es hapern😉

Erstmal hört doch auf zu streiten...

Und ja ich bin noch "jugendlich" mit 20 es geht mir um ein ShowCar wie man eben nunmal heut zu tage jeder seine bastelleidenschaft auslebt bei mir ist es eben das Auto mit Police. Beim Tüv und bei der Polizei werde ich auch nochmal vorbeigehn wenn ich das Auto fertig lackiert habe und ich die MX 7000 von der USA habe dann werde ich da nochmal vorbei gehn und denen das teil auf den tisch legen und auch nochmal mit dem TÜV reden OB er es eintragen würde... es gibt immer leute die sagen nein oder ja.

Aber nach recht her ist es schonmal erlaubt ein dummy als dachlast !

Also wenn der Blaulichtbalken voll funktionstüchtig bleiben soll (davon gehe ich aus wenn der TE den für Showzwecke nutzen möchte), dann bekommt er keine Zulassung... sowieso schon nicht weil es kein BOS-Fahrzeug ist und ob der Blaulichtbalken als Dachlast am Fahrzeug angebracht ist, ändert daran auch nichts.

Unser Kreisbrandmeister hatte vom Landratsamt übergangsweiße ein "ziviles" Fahrzeug für Einsatzzwecke hatte er eine Rundum-Ton-Kombination welches man auf die Railing montieren konnte.
Diese RTK-Einheit "mußte" er für alle anderen Fahrten vom Dach nehmen, obwohl für das Fahrzeug eine Genehmigung vorlag.

Wenn also Blaulichtbalken, dann muß das Teil völlig funktions"un"tüchtig gemacht werden. Und da reicht es nicht nur das Leuchtmittel auszubauen.
Da müßen sämtliche Kabel ausgebaut werden und am besten noch das Innenleben auch, um ohne Abdeckung fahren zu dürfen.

Fragt sich nur noch... wozu dann noch ein Blaulichtbalken auf's Auto montieren

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Zitat:

Original geschrieben von MarkusxX25


Aber nach recht her ist es schonmal erlaubt ein dummy als dachlast !

Als Dummy ja, dann muß der Blaulichtbalken aber völlig ohne Funktion sein... sprich kein Kabel und kein Innenleben.

Wenn er aber funktionieren soll, dann ist er nicht mal als Dachlast erlaubt.

Er kann schon funktionieren d.h. wenn ich ein stecker am balken mache denn ich dann zu showzwecken aus dem auto lege. Innenleben kann ich ja drine lassen weil es ist ja immer noch eine Dachlast . Sprich Transport nur woher sollen die wissen wann ich mein transport ziel erreicht habe (:

Und wer garantiert, daß das Kabel nur zu Showzwecken am Blaulichtbalken eingesteckt wird ?
Das Teil bleibt so nach wie vor funktionsfähig und ist somit nicht erlaubt.

Ein Kumpel hat vor einigen Jahren ein ausgemustertes Feuerwehrfahrzeug von seiner Wehr gekauft. Um nicht mit Abdeckhauben für die Blaulichter herumfahren zu müßen, mußte er die Verkabelung und das Innenleben (Motor, Birne und Reflektor) komplett entfernen.

Ja, aber der Unterschied ist das es bei ihm sicher FEST aufgebaut ist und nicht auf dem gepäckträger den ich mit zwei schlüssel wieder los machen kann.

Zitat:

Original geschrieben von MarkusxX25


Ja, aber der Unterschied ist das es bei ihm sicher FEST aufgebaut ist und nicht auf dem gepäckträger den ich mit zwei schlüssel wieder los machen kann.

Das ist kein Unterschied.

Es gibt keine Frage, wie das Teil dort befestigt ist, sondern nur die Eigenschaft, dass es dort ist.

Nach dieser Logik einer Abstufung nach der Befestigung, dürfte ein Magnetlicht dauerhaft angeschlossen und ein Blaudrehlicht, was am langen Arm aus dem Fenster gehalten wird, sogar eingeschaltet sein.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Nach dieser Logik einer Abstufung nach der Befestigung, dürfte ein Magnetlicht dauerhaft angeschlossen und ein Blaudrehlicht, was am langen Arm aus dem Fenster gehalten wird, sogar eingeschaltet sein.

Kommt darauf an wovon wir reden, StVZO oder nicht?

Sobald du das Blaulicht einschaltest sind wir schnell bei Amtsanmaßung und nicht mehr bei der StVZO. Rein von letzerer ist ein Blaulicht ohne Verkabelung auf einem Dachgepäckträger Ladung und somit uninteressant.

Hier in der Ecke fährt eine Werbefirma so rum, normaler Dachgepäckträger mit Blaulichtbalken ohne Verkabelung und Innenleben auf dem Dach. Nicht gerne gesehen, aber derzeit gibt es keine rechtliche Handhabe dagegen. Wenn das mehr wird wird sicherlich die StVZO dahingehend angepasst werden oder das im Rahmen von potentieller Amtsanmaßung oder was auch immer verboten werden. Sicher nicht im Sinne des Erfinders.

Ich weiss, was ich machen würde, wenn mir im Strassenverkehr ein Auto mit Blaulicht oder sonstigem Kirmeslicht auf dem Dach begegnen würde. Kurzer Anruf bei der Rennleitung mit Angabe des Kennzeichens.

Wo ih früher wohnte gab es ein paar, die so "Verrückt" waren, sich echte US-Copcars rüberzuholen. Die fuhren damiot auch im Strassenverkehr zu Veranstaltungen. Und ich hab es nie gesehen, dass die auch nur einen meter auf öffentlichen Strassen zurückgelegt hätten, ohne die Dachaufbauten vollständig mit einer ziemlich dicken Folie abzudecken. Denke mal, da wäre nicht mal Licht durchgedrungen, wenn die ie beleuchtung nachts eingeschaltet hätten.

Und wie gesagt, dass waren echte Copcars, nicht so ein Spielzeug wie das vom TE.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Inklusive Wegerechte? 😕
Der Werkschutz größerer Firmen kann auch zu hoheitlichen Aufgaben herangezogen werden (Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.), wenn das so konzipiert wurde. Polizeiliche Aufgaben darf er nicht übernehmen. Wenn notwendig, können Sonder- und Wegerechte auch außerhalb des Betriebsgeländes angeordnet werden.

Okay - ich verstehe unter Werkschutz einen Sicherheitsdienst. Eine Werksfeuerwehr etc. ist klar eine andere Sache.

Hier fuhr mal einer rum da war das Licht aber auch immer abgedeckt bei der Fahrt. Das war aber auch ein Amicar dem dieser look steht. Polo 6N mit Policelook - da sind die lacher auf deiner Seite 😁
Das ist so lächerlich, das taugt nichtmal als Karikatur wie dieses Bild aus der googlesuche: http://hvtm.hu/car/m/trabant/931442.jpg

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Der Werkschutz größerer Firmen kann auch zu hoheitlichen Aufgaben herangezogen werden (Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.), wenn das so konzipiert wurde. Polizeiliche Aufgaben darf er nicht übernehmen. Wenn notwendig, können Sonder- und Wegerechte auch außerhalb des Betriebsgeländes angeordnet werden.

Okay - ich verstehe unter Werkschutz einen Sicherheitsdienst. Eine Werksfeuerwehr etc. ist klar eine andere Sache.

Und warum sollte der Werkschutz nicht z.B. mit Blaulichtfahrzeugen die Polizei bei der Begleitung eines Schwertransportes unterstützen? Dann würde ein Polizeifahrzeug reichen und die hoheitliche Berechtigung dürfte in dem Zusammanhang (Genehmigung des Schwertransportes) auch kein Problem sein ...

Für die Problemlage des TE spielt das abe sicher keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von MarkusxX25


Weil abdecken möchte ich es auf KEIN fall denn dann ist es für mich kein Police car.

Wie wäre es, einfach Polizist zu werden? Im Streifendienst (oder wie sich dies exakt nennt).

Schauspieler wäre auch eine Option. Dann in Filmen als Polizist mitspielen.

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