Blaulicht als Dachlast

Hallo, ich habe ein Polo 6n der nun umgebaut zu ein US Car ist Schwarz / Weiß mit Aufschriften etc.

nun habe ich ein Mx 7000 Lightbar die ich aufs Dachbauen will nun habe ich folgendes Problem .

Gesetz sagt : Es darf kein blaulicht drauf gebaut sein das funktioniert !

TÜV sagt : Solte es angeschlossen sein müssen alle leuchten funktionieren nur das eintragen ist schwer wenn es einer machen würde...

Gesetzes lücke :

Ich darf das blaulicht auf dem gepäckträger montieren wenn der balken OHNE kabel darauf ist denn dann ist es ein Transport sprich Dachlast und es ist erlaubt nach gesetz. Ich wolte ein stecker drann bauen das ich dann für show zwecke nutzen kann.

Was sagt ihr bzw erfahrungen oder kenn ihr gesetze dafür?

Weil abdecken möchte ich es auf KEIN fall denn dann ist es für mich kein Police car.

Beste Antwort im Thema

Jaja...schön ablenken von illegalen Umbauten, jetzt wo man sich verplappert hat...und nur weil etwas eingetragen ist, ist es noch lange nicht legal...

Und das passt sogar außerordentlich gut hier rein, das Prinzip ist das Gleiche, die Farbe des Lichts macht da nur einen kleinen Unterschied...

109 weitere Antworten
109 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Inklusive Wegerechte? 😕
Moin.

Ich nehme mal an, nur innerhalb des Werksgeländes, fahren dürfen sie damit aber auch ausserhalb, sind mir schon öfters begegnet.

Gruss TAlFUN

Ich nehme mal stark an du wohnst genau wie ich in LU oder Umgebung?

Natürlich hast du recht mit dem was du schreibst über die Gepflogenheiten in der BASF.

Sogar die BASF- Feuerwehr mit ihren Spezialfahrzeugen unterstützt bei Großbränden die örtliche Feuerwehr.

Naja, § 35 StVO greift schon mal nicht.

Bleibt § 38. Für die Fahrzeuge von Verkehrsbetrieben mag das ja noch durchgehen - aber bei einem privaten Sicherheitsdienst sehe ich das nicht mehr als zulässig.

Schönes Thema ^^
Ich hab ja auch ein Auto im Polizei-Look... aber ich habe auf ein Blaulicht oder ähnliches verzichtet.
Rechtlich ist es aber echt so, daß Du auf einem Gepäckträger alles mögliche transportieren darfst, auch ein Blaulicht, wenn es richtig befestigt ist. Das sieht dann aber auch komisch aus (siehe das gepostete Bild vom Wachdienst).
Hab mal einen gesehen, der hatte vorne den Träger auf dem Dach und hat dann links und rechts um den Träger blaues Schaumstoff gemacht. Sah nicht schlecht aus und ist ohne Frage rechtlich im grünen Bereich. Leider finde ich dazu kein Foto 🙁
Es gibt auch noch verschiedene Dachaufsetzer! Leider nicht in blau, aber dafür mit Wunschtext...
Und für die Show gibts natürlich auch funktionierende, blaue Rundumleuchten . Aber benutze sowas bloß nicht auf öffentlichen Straßen!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Doch, das geht, ein Dachständer ist keine "feste" Verbindung. Sicherheitsdienste, beispielsweise Ehrl aus München, fahren seit Jahren mit Dachständer und Fake-Blaulicht rum.

http://www.ehrl-sicherheit.de/webseite/img/neu2942GER5B.jpg

Moin. Gehe mal davon aus das es kein Fake-Blaulicht ist, sondern die Firma eine Genehmigung dafür hat.
Ich kann mir nicht vorstellen das eine Firma so ein Risiko eingeht.

Da liegst du falsch. Das

ist

nur ein Fake-Blaulicht. Die Firma geht auch kein Risiko ein, weil es eben auf dem Dachständer lediglich Transportgut und somit völlig legal ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Naja, § 35 StVO greift schon mal nicht.

Bleibt § 38. Für die Fahrzeuge von Verkehrsbetrieben mag das ja noch durchgehen - aber bei einem privaten Sicherheitsdienst sehe ich das nicht mehr als zulässig.

§ 38 greift hier überhaupt nicht, weil es a) nur auf dem Dachständer transportiert wird und b) weder funktionsfähig ist noch blinken kann.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Inklusive Wegerechte? 😕

Warum nicht?

Wenn die Voraussetzungen stimmen.

.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Inklusive Wegerechte? 😕

Der Werkschutz größerer Firmen kann auch zu hoheitlichen Aufgaben herangezogen werden (Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.), wenn das so konzipiert wurde. Polizeiliche Aufgaben darf er nicht übernehmen. Wenn notwendig, können Sonder- und Wegerechte auch außerhalb des Betriebsgeländes angeordnet werden.

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Inklusive Wegerechte? 😕
Sicher, warum denn nicht, wenn denn die Genehmigung dazu erteilt wurde?

Das ist der entscheidende Punkt.

Ein "automatisches" Recht für §35 oder §38 StVO haben die nicht, aber es gibt eine Genehmigung nach §46(2,3) StVO, unter welchen Bedingungen sie welcher der im §35 StVO genannten Organisationen gleichzustellen sind. Sind diese Bedingungen erfüllt, dann "haben" sie §35 StVO.

Der §35 regelt doch viel mehr, als dort aufgeführt. Da existieren noch Verhaltensvorgaben an den Fahrer oder auch Haftungsvorgaben bei einem Unfall. Ebenso gibt es deutliche Unterschiede in den dort genannten Organisationen, zB. über Schulung, Unterweisung der entsprechenden Fahrer, oder die Entscheidung zur Nutzung, die durch den Fahrer jederzeit selbst getroffen werden kann oder für jede einzelnen Fahrt erst durch eine zentrale Leitstelle freigegeben werden muss.

Es ist doch deutlich einfacher und weit weniger fehleranfällig, eine Genehmigung für §35 StVO mit ein paar entsprechenden Einschränkungen zu erteilen, als einen anderen oder keinen § zu nehmen und viel Text zu verfassen, was alles (darüber hinaus) beachtet werden muss.

Naja, so wie einige sagen mit dem Sicherheitsdienst die haben Dummys OHNE Lampen und ich kann mein Blaulicht balken ja auch auf dem gepäckträger befestigen da ich es ja ohne kabel anbring.

Somit würde ja das gesetz nicht greifen aber es gibt immer wieder Polizisten die das anders sehn deswegen hole ich so viele infos wie möglich und Drucke alles aus etc... ^^

Zitat:

Original geschrieben von MarkusxX25


Somit würde ja das gesetz nicht greifen aber es gibt immer wieder Polizisten die das anders sehn deswegen hole ich so viele infos wie möglich und Drucke alles aus etc... ^^

Weil Du die Hoffnung hast, dass ein kritisch zweifelnder Polizist sich von einem ausgedruckten Forenbeitrag eines Users "Pflaumenkuchen" und Ähnlicher überzeugen lässt? Ich vermute, dass Du eher beeindruckst, wenn Du von einem dann miesgelaunten Weihnachtsmann erzählst.

Üblicherweise wird zwischen einer (hier illegalen) lichttechnischen Einrichtung und einem (legalem) Zierteil oder Ladung durch die Funktion unterschieden. Ist das Dingens funktionsunfähig, dann ist es keine lichttechnische Einrichtung.

Diese Funktionsunfähig darf kein Defekt, sondern muss bewusst herbeigeführt sein und darf nicht mit einfachen Mittel wieder hergestellt werden. Üblicherweise werden bei anderen Leuchten, zB. Nebelscheinwerfer oder "Arbeitsscheinwerfer" auf dem Dach oder Überrollbügel eines Pickup die Leuchtmittel ("Birne"😉, deren Fassung und deren Zuleitung vollständig und dauerhaft entfernt, ohne dass eine Möglichkeit vorhanden ist, dies zB. über eine Steckverbindung wieder relativ einfach in Betrieb zu setzen.

Aber diese Abgrenzung ist und bleibt alles nur Gummi und ein Polizist kann so einiges berechtigt anzweifeln und zur Klärung zu einem Sachverständigen geben (Mängelschein und/oder abbauen lassen) oder im weiteren Verlauf auch ggf. durch einen Richter endgültig entscheiden lassen.

Auf dem Eis wirst Du damit immer stehen, ob dieses Eis ausreichend tragfähig war oder viel zu dünn und Du auch noch mit brennenden Socken darauf gestanden hast, das wird im Zweifelsfall immer erst ganz am Ende ein Richter Dir mitteilen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von MarkusxX25


Somit würde ja das gesetz nicht greifen aber es gibt immer wieder Polizisten die das anders sehn deswegen hole ich so viele infos wie möglich und Drucke alles aus etc... ^^
Weil Du die Hoffnung hast, dass ein kritisch zweifelnder Polizist sich von einem ausgedruckten Forenbeitrag eines Users "Pflaumenkuchen" und Ähnlicher überzeugen lässt? Ich vermute, dass Du eher beeindruckst, wenn Du von einem dann miesgelaunten Weihnachtsmann erzählst.

Üblicherweise wird zwischen einer (hier illegalen) lichttechnischen Einrichtung und einem (legalem) Zierteil oder Ladung durch die Funktion unterschieden. Ist das Dingens funktionsunfähig, dann ist es keine lichttechnische Einrichtung.

Diese Funktionsunfähig darf kein Defekt, sondern muss bewusst herbeigeführt sein und darf nicht mit einfachen Mittel wieder hergestellt werden. Üblicherweise werden bei anderen Leuchten, zB. Nebelscheinwerfer oder "Arbeitsscheinwerfer" auf dem Dach oder Überrollbügel eines Pickup die Leuchtmittel ("Birne"😉, deren Fassung und deren Zuleitung vollständig und dauerhaft entfernt, ohne dass eine Möglichkeit vorhanden ist, dies zB. über eine Steckverbindung wieder relativ einfach in Betrieb zu setzen.

Aber diese Abgrenzung ist und bleibt alles nur Gummi und ein Polizist kann so einiges berechtigt anzweifeln und zur Klärung zu einem Sachverständigen geben (Mängelschein und/oder abbauen lassen) oder im weiteren Verlauf auch ggf. durch einen Richter endgültig entscheiden lassen.

Auf dem Eis wirst Du damit immer stehen, ob dieses Eis ausreichend tragfähig war oder viel zu dünn und Du auch noch mit brennenden Socken darauf gestanden hast, das wird im Zweifelsfall immer erst ganz am Ende ein Richter Dir mitteilen.

Von einem Blaulicht auf dem Dach geht ja im wahrsten Sinn des Wortes eine gewisse Signalwirkung aus. Ich kann mir gut vorstellen, dass es von Seiten der Behörde nicht gerne gesehen wird, zumal ja die Beamten nicht wissen: Ist es angeschlossen oder nicht und demnach eher zur Prüfung neigen.

So ganz unter uns: Blaulicht-Fake auf einem Polo🙄🙄 Wie lange wird es wohl dauern, bis der TE es wieder verschämt abmontiert😁

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Zitat:

Von einem Blaulicht auf dem Dach geht ja im wahrsten Sinn des Wortes eine gewisse Signalwirkung aus. Ich kann mir gut vorstellen, dass es von Seiten der Behörde nicht gerne gesehen wird, zumal ja die Beamten nicht wissen: Ist es angeschlossen oder nicht und demnach eher zur Prüfung neigen.
So ganz unter uns: Blaulicht-Fake auf einem Polo🙄🙄 Wie lange wird es wohl dauern, bis der TE es wieder verschämt abmontiert😁

Naja der Polo ist komplett umgebaut zu nen ShowCar in US Police style usw... nur fahr ich damit auch mal privat weg... nur ohne blaulichtbalken fehlt was :/

Ich mag alles was Polizei/Police ist un blinkt 😁

Das "Ding" ist schneller vom Dach als du es montieren kannst!
Ich vermute mal, dass du zu viel ComputerSpiele hinter dir hast und deshalb auf so eine bekloppte Idee gekommen bist?!
Lass das "Ding" vom Auto ... du ersparst dir viel Ärger. Es sei denn, du bist so mutig dir eine Genehmigung zu besorgen, die du wahrscheinlich aber nicht bekommst.
Sehe ich als "Normaler" Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug mit Blaulicht auf dem Dach, gehe ich davon aus das derjenige mit Rechte in Blaulicht herum fährt. Ob das nun angeschloßen, also Funktionstüchtig ist oder nicht, spielt für mich erst mal keine Rolle.
Der Ärger ist auf jeden Fall vorprogrammiert, egal was einige hier schreiben und meinen es wäre unbedenklich.
Wahrscheinlich bist du auch noch in der Probezeit, denn ein "Erwachsener" würde wohl kaum auf die Idee kommen sowas zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Das "Ding" ist schneller vom Dach als du es montieren kannst!
Ich vermute mal, dass du zu viel ComputerSpiele hinter dir hast und deshalb auf so eine bekloppte Idee gekommen bist?!

Wahrscheinlich bist du auch noch in der Probezeit, denn ein "Erwachsener" würde wohl kaum auf die Idee kommen sowas zu machen.

Kann es sein, dass du dich hier ein bisschen zu weit aus dem Fenster lehnst? Warum der TE das machen will, wie lange er seine FE hat und was andere, insbesondere DU, dazu denken, ist doch sch...egal. Er wollte beantwortet haben, ob es geht und nichts anderes. Einige Antworten dazu hat er bekommen, funktionstüchtig schon mal gar nicht, ob als Dachlast zumindestens zweifelhaft. Ob deine Antwort irgendwas dazu enthielt und entsprechend hilfreich war, kannst du dir selbst beantworten...🙄

Vielleicht solltest du dich bei der Polizei bewerben, dann darfst du vielleicht irgenwann offiziell ein Auto mit Blaulicht fahren. 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen