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Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!

Themenstarteram 5. September 2018 um 17:42

Guten Abend,

ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.

Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich :)

 

Asset.PNG.jpg
Beste Antwort im Thema

Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:31:03 Uhr:

Aber vielleicht noch nicht auf jeder Seite. Es wird sich seit mindestens 20 Seiten nur noch wiederholt und im Kreis gedreht.

Rufst Du etwa nach einem netten Schliesser?

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:27:32 Uhr:

Und dass es das ist, wurde ja geklärt...

Und täglich grüßt das Murmeltier .

Es wird immer wieder einer kommen und meinem das Blaue Feld gehöre nicht zum Kennzeichen.

Gruß M

Andere Frage: gibt es da vielleicht einen unterschied zwischen hinten und vorne?

(DUWWS!)

Ja, hinten ist ein Aufkleber mehr drauf ;) (Ach nee, Aufkleber sind ja nicht erlaubt haben wir festgestellt...)

Aus der entspr. DIN-Norm wurde ja erst vor vier Tagen zitiert. Und jetzt hat sich der User @UliBN zwar wieder zu Wort gemeldet, aber leider gar nichts mehr zu der Norm geschrieben. Er hatte ja behauptet, dass in der 74069 nichts zur Farbe stehen würde bzw. dass die 6171-1 nicht mehr in Kraft sei.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:45:39 Uhr:

Ja, hinten ist ein Aufkleber mehr drauf ;) (Ach nee, Aufkleber sind ja nicht erlaubt haben wir festgestellt...)

der eine kann auch blau sein-- nur zum Gerade drauf kleben sind manche Berechtigten zu doof

isn´t it?

:D

"aren't they?" wäre hier richtig.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:45:39 Uhr:

Ja, hinten ist ein Aufkleber mehr drauf ;) (Ach nee, Aufkleber sind ja nicht erlaubt haben wir festgestellt...)

Das ist nur eine optische Täuschung. Es ist ein Siegellack unserer königlichen Hoheit, in der Form eines Aufklebers.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:41:45 Uhr:

 

Es wird immer wieder einer kommen und meinem das Blaue Feld gehöre nicht zum Kennzeichen.

*meld*

da bin ich!

Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. (§8 Abs. 1 Satz 2 FZV)

Von einem blauen Feld steht da nichts :D

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auflösung:

§10 FZV verlangt allerdings, dass das Kennzeichen auf einem Kennzeichenschid mit blauem Feld aufzubringen ist. Mit Ausnahme von militärischen Kennzeichen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:45:39 Uhr:

Ja, hinten ist ein Aufkleber mehr drauf ;)

Das muss nicht so sein. Ich habe auch weiterhin "Aufkleber" für das vordere Kennzeichen in der Tasche ;)

Was ist eigentlich, wenn man den blauen Rand mit einem Aufkleber überblebt, der der DIN-Norm entspricht? Das macht sinn, damit die Farbe des Kennzeichens länger frisch bleibt. Frage für einen Kumpel.

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:26:24 Uhr:

Was ist eigentlich, wenn man den blauen Rand mit einem Aufkleber überblebt, der der DIN-Norm entspricht?

Ich lach mich schlapp. :D

Ihr kommt auf die besten Ideen ...

Erlaubt wäre das aber nur, wenn es sich nicht um "Folien oder ähnliche Abdeckungen" handelt.

Kann man es nicht auch einfach mit Klarlack überstreichen?

Kann man das Kennzeichen nicht einfach so lassen wie es ist?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:37:45 Uhr:

Kann man das Kennzeichen nicht einfach so lassen wie es ist?

23 Seiten und nun endlich ein schöner Beitrag :)

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