Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!
Guten Abend,
ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.
Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.
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Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 21:29:02 Uhr:
Die EU-Verordnung regelt doch nur folgendes: Fahrzeuge mit Kennzeichen nach dieser VO benötigen bei Fahrten ins EU-Ausland kein Nationalitätszeichen mehr. Das wurde durch § 21 Abs. 2 FZV in nationales Recht umgesetzt.Die VO schreibt dem Autofahrer aber nicht ein blaues Feld mit gelben Sternen vor. Hat er dieses Feld überklebt, dann braucht er bei Auslandsfahrten eben wieder ein Nationalitätszeichen.
Die Verordnung schreibt dem Mitgliedsstaat, nicht dem Autofahrer was vor. Der Autofahrer hat das vorgeschriebene und ihm zugeteilte Kennzeichenschild unverändert zu verwenden.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 21:37:37 Uhr:
Die Verordnung schreibt dem Mitgliedsstaat, nicht dem Autofahrer was vor.
Deswegen kann der Autofahrer auch nicht gegen diese VO verstoßen. Sie schreibt aber auch den Mitgliedsstaaten nicht vor, dass sie diese Kennzeichen verwenden müssen. Sie regelt nur, dass die Mitgliedsstaaten diese Kennzeichen als Nationalitätszeichen anerkennen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 21:42:44 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 21:37:37 Uhr:
Die Verordnung schreibt dem Mitgliedsstaat, nicht dem Autofahrer was vor.Deswegen kann der Autofahrer auch nicht gegen diese VO verstoßen. Sie schreibt aber auch den Mitgliedsstaaten nicht vor, dass sie diese Kennzeichen verwenden müssen. Sie regelt nur, dass die Mitgliedsstaaten diese Kennzeichen als Nationalitätszeichen anerkennen.
Wenn ein Mitgliedsstaat dieses Unterscheidungskennzeichen auf seinen Kennzeichenschildern verwendet, muss es so aussehen wie in der Verordnung beschrieben. Deutschland verwendet es.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 21:52:22 Uhr:
Wenn ein Mitgliedsstaat dieses Unterscheidungskennzeichen auf seinen Kennzeichenschildern verwendet, muss es so aussehen wie in der Verordnung beschrieben ...
... damit es in anderen Mitgliedsstaaten als Ersatz für das Nationalitätszeichen anerkannt wird. Das, und nur das, regelt diese VO.
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Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 21:54:28 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 21:52:22 Uhr:
Wenn ein Mitgliedsstaat dieses Unterscheidungskennzeichen auf seinen Kennzeichenschildern verwendet, muss es so aussehen wie in der Verordnung beschrieben ...... damit es in anderen Mitgliedsstaaten als Ersatz für das Nationalitätszeichen anerkannt wird. Das, und nur das, regelt diese VO.
Ja, aber ... Dazu muss jeder Mitgliedsstaat, der dieses Unterscheidungszeichen verwendet, es so ausführen, wie in der Verordnung beschrieben. Sonst muss es ein anderer Mitgliedsstaat nicht anerkennen.
Er muss es nicht als Ersatz für das Nationalitätszeichen anerkennen. Wer also noch ein altes deutsches Kennzeichen hat, der benötigt bei Auslandsfahrten das ovale D-Schild. Innerstaatlich regelt dieses VO schlichtweg gar nichts.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:03:04 Uhr:
Er muss es nicht als Ersatz für das Nationalitätszeichen anerkennen. Wer also noch ein altes deutsches Kennzeichen hat, der benötigt bei Auslandsfahrten das ovale D-Schild. Innerstaatlich regelt dieses VO schlichtweg gar nichts.
Doch. Die VO gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Natürlich gelten die alten Schilder plus D-Schild noch. Nur werden die nicht mehr ausgegeben. Die aktuellen mit Euro-Feld müssen der EU-Verordnung entsprechen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:11:20 Uhr:
Doch.
Nein.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:14:11 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:11:20 Uhr:
Doch.Nein.
Du hattest schon qualifiziertere Einwände.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:14:11 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:11:20 Uhr:
Doch.Nein.
Wenn nun alle Argumente getauscht sind, rate ich zu einer Nachweisführung über Treffer bei Gurgel, Juhuu und Co. Ich finde die Konversation hoch interessant und bitte um ausführlicheBerichte zur Faktenlage.
Ich würde in Frankreich mich nicht trauen mit abgeklebten Kennzeichen rum zu fahren.
Zitat:
@Genie21 schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:23:31 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:14:11 Uhr:
Nein.
Wenn nun alle Argumente getauscht sind, rate ich zu einer Nachweisführung über Treffer bei Gurgel, Juhuu und Co. Ich finde die Konversation hoch interessant und bitte um ausführlicheBerichte zur Faktenlage.
Ich würde in Frankreich mich nicht trauen mit abgeklebten Kennzeichen rum zu fahren.
Ich fange jetzt nicht noch einmal von vorn an. Ich habe die Faktenlage selbst für Florian erschöpfend geschildert.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:22:56 Uhr:
Du hattest schon qualifiziertere Einwände.
Na gut, dann ausführlicher. Lies mal das Vorwort zur VO 2411/98, dann wird klar, was mit der VO beabsichtigt ist. Dann kannst du die einzelnen Artikel lesen. In Art. 1 ist der Gültigkeitsbereich definiert, Art. 2 enthält einige Begriffsdefinitionen, Art. 4 regelt das Inkraftreten, der Anhang regelt die Ausgestaltung der Kennzeichen.
Die "eigentliche" Regelung findet man in Art. 3. Und da wird doch nur geregelt, dass der "linke Rand", also das Euro-Feld, dem Nationalitätszeichen (ovales Schild) gleichgestellt ist.
Nun kannst du auch noch suchen, welche nationale Vorschrift auf diese VO verweist. Ich finde da nur § 21 Abs. 2 FZV, wo praktisch diese EU-VO noch mal wiederholt wird. Auch hier wird nur geregelt, dass ausl. Fahrzeuge mit Euro-Kennzeichen kein Nationalitätszeichen benötigen. Mehr wird da nicht geregelt.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:07:43 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:22:56 Uhr:
Du hattest schon qualifiziertere Einwände.Na gut, dann ausführlicher. Lies mal das Vorwort zur VO 2411/98, dann wird klar, was mit der VO beabsichtigt ist. Dann kannst du die einzelnen Artikel lesen. In Art. 1 ist der Gültigkeitsbereich definiert, Art. 2 enthält einige Begriffsdefinitionen, Art. 4 regelt das Inkraftreten, der Anhang regelt die Ausgestaltung der Kennzeichen.
Die "eigentliche" Regelung findet man in Art. 3. Und da wird doch nur geregelt, dass der "linke Rand", also das Euro-Feld, dem Nationalitätszeichen (ovales Schild) gleichgestellt ist.
Nun kannst du auch noch suchen, welche nationale Vorschrift auf diese VO verweist. Ich finde da nur § 21 Abs. 2 FZV, wo praktisch diese EU-VO noch mal wiederholt wird. Auch hier wird nur geregelt, dass ausl. Fahrzeuge mit Euro-Kennzeichen kein Nationalitätszeichen benötigen. Mehr wird da nicht geregelt.
Was denn "mehr"? Wenn ein nationales Kennzeichen das Euro-Feld haben soll, damit kein zusätzliches Nationalitätenkenzeichen erforderlich ist, muss es so aussehen wie in der VO beschrieben. Deutsche Kennzeichen werden nur noch mit Euro-Feld ausgegeben. Also ist das Feld auch in Deutschland blau.
Gute Nacht allerseits.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:16:39 Uhr:
Wenn ein nationales Kennzeichen das Euro-Feld haben soll, damit kein zusätzliches Nationalitätenkenzeichen erforderlich ist, muss es so aussehen wie in der VO beschrieben.
Nur bei Auslandsfahrten.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:19:07 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:16:39 Uhr:
Wenn ein nationales Kennzeichen das Euro-Feld haben soll, damit kein zusätzliches Nationalitätenkenzeichen erforderlich ist, muss es so aussehen wie in der VO beschrieben.Nur bei Auslandsfahrten.
Dann gibt es also zweierlei amtliche Kennzeichen? Für In- und Auslandsfahrten? Wenn nein, muss das Kennzeichen auch bei Inlandsfahrten der EG-VO entsprechen. Zu Zeiten, als das EU-Feld fakultativ war, war das anders.
Grüße vom Ostelch