Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!
Guten Abend,
ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.
Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.
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Das Kennzeichen, das bei Auslandsfahrten das Nationalitätszeichen ersetzt, darf natürlich auch im Inland benutzt werden. Ich bleibe dabei, dass diese EU-VO mit unserem Thema nichts zu tun hat. Sie ist keine Rechtsgrundlage dafür, dass man im Inland das blaue Feld nicht bekleben darf.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:34:58 Uhr:
Sie ist keine Rechtsgrundlage dafür, dass man im Inland das blaue Feld nicht bekleben darf.
Das ist insoweit richtig, als dass es für das Überkleben den § 10 FZV gibt. Aber es wurde ja auch angezweifelt, dass das Feld überhaupt blau sein muss...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:44:58 Uhr:
Aber es wurde ja auch angezweifelt, dass das Feld überhaupt blau sein muss...
Das wurde ja auch bisher noch nicht widerlegt oder bewiesen. Definiert ist doch dieses Blau wieder nur in der selben EU-VO.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 22:37:50 Uhr:
Ich fange jetzt nicht noch einmal von vorn an. Ich habe die Faktenlage selbst für Florian erschöpfend geschildert.Grüße vom Ostelch
Du solltest dir abgewöhnen, aus Gutmütigkeit solche erschöfpenden Diskussionen zu führen. Außer sie machen dir Spaß. Auf den Vorherigen seiten wurde alles schon gesagt, was das Forum her gibt... Am Ende müssen die Betroffenen sich allerdings mit den Behörden rumschlagen, und diese überzeugen. Das ist eine ganz andere Hausnummer... 😉
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Analog zur Ausgangsfrage sind einige tausend Beiträge im Netz zu fnden, das es nicht legal ist, das blaue Feld zu überkleben.
https://www.google.de/search?...
Wenn man dann die Reaktionen der Behörden und die Hintergründe der Verordnungen und Gesetze lesen würde wird klar, es ist nicht erlaubt.
Die letzten 18 Seiten hier haben das klar dargelegt.
Die meisten Diskussionen sind vergleichbar mit : auf dem Mond war noch keiner ..... das war alles im Studio....
*kopfktratz*
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:47:29 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:44:58 Uhr:
Aber es wurde ja auch angezweifelt, dass das Feld überhaupt blau sein muss...Das wurde ja auch bisher noch nicht widerlegt oder bewiesen. Definiert ist doch dieses Blau wieder nur in der selben EU-VO.
Und diese VO bindet unmittelbar den deutschen Gesetzgeber und die Behörden. Die Kennzeichen und Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsstelle ausgegeben und der Halter muss ein Schild nach den amtlichen Vorgaben vorlegen, sonst wird das nicht gesiegelt. Das gesiegelte Schild darf nicht verändert werden. Sonst droht die Stilllegung des Fahrzeugs, wie man der Entscheidung des VG Stuttgart entnehmen kann, wenn man sie denn mal lesen (und verstehen) würde.
So, ab jetzt kann Florian hier weiter stur das Gegenteil behaupten. Richtiger wird es dadurch nicht. Ich habe fertig.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 19. Dezember 2018 um 08:40:01 Uhr:
Und diese VO bindet unmittelbar den deutschen Gesetzgeber und die Behörden.
Aber nur in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung als Ersatz für das D-Zeichen. Es ist doch nicht so schwer den Inhalt dieser VO zu verstehen.
Florian, doch, es ist wohl schwer. Du verstehst sie nicht. Ich denke, das ist Absicht zur Beschäftigungstherapie hier im Forum. Dazu stehe ich heute nicht mehr zur Verfügung.
Grüße vom Ostelch
Du musst dich nicht zig mal theatralisch verabschieden, nur um das letzte Wort zu haben. Wenn du nichts mehr schreiben willst, dann schreib einfach nichts mehr.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:47:29 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Dezember 2018 um 23:44:58 Uhr:
Aber es wurde ja auch angezweifelt, dass das Feld überhaupt blau sein muss...Das wurde ja auch bisher noch nicht widerlegt oder bewiesen. Definiert ist doch dieses Blau wieder nur in der selben EU-VO.
Das blau wurde bereits mehrfach bewiesen und auch die entspr. Verordnung / Gesetze hinterlegt.
Alles rund um das Thema ist schon mehrfach vorhanden, man muss es nur lesen und verstehen!
Ich fürchte fast, Florian 333 hat Dich auf der Ignorierliste, Bernd!
Darum wird er kaum die Diskussion mit Dir fortsetzen. 🙂
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 19. Dezember 2018 um 10:58:10 Uhr:
Alles rund um das Thema ist schon mehrfach vorhanden, man muss es nur lesen und verstehen!
Stimmt.
Sogar unabhängig davon, welche Ansicht man zum Thema vertritt: der Beweis ist hier im Faden auf jeden Fall schon vorhanden...
Zitat:
@Florian333 schrieb am 19. Dezember 2018 um 08:43:23 Uhr:
Aber nur in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung als Ersatz für das D-Zeichen. Es ist doch nicht so schwer den Inhalt dieser VO zu verstehen.
Man muss das Gesetz, bzw die Reglung als ganzes verstehen, und nicht nur Teile davon. Wenn es danach geht, brächte man keine Anwälte mehr, weil jeder sich selbst verteidigen könnte. Da keiner von uns die komplexität des Gesetzes wirklich überblickt, wird es schwer sein, hier im Forum auf einen nenner zu kommen. Und selbst wenn das Forum sich jemals einigen sollte, wird man die Diskussion später mit der Bußgeldstelle führen müssen. Und dort arbeiten Leute, mit einem anderen Fachwissen.
Auch wenn ich, genau wie der Rest hier, nur einen Bruchteil der Gesetze kenne kann ich sagen, dass es mehr Reglungen gibt die Kleber zu untersagen, als sie zu tollerieren.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 19. Dezember 2018 um 13:44:52 Uhr:
Es gibt keine "Ansicht", die Regelungen sind eindeutig!
Das sehe ich auch so. Trotzdem komme ich zu einem anderen Ergebnis 😉