Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!
Guten Abend,
ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.
Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.
359 Antworten
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:25:23 Uhr:
Er hat bezahlt, dann wude es eingestellt!
Wenn er bazahlt hat, wird nichts mehr eingestellt.
🙄
Ostelch: ich habe das Kennzeichen ja nicht verändert!
Ich weiss auch garnicht, warum ihr jetzt so ein Wirbel macht. Hier wurde eine Frage gestellt und ich habe mit meiner Erfahrung darauf geantwortet.
??????ich habe mit Sicherheit nix bezahlt!!!
Ich habe lediglich mit meinen genannten Paragraphen deren Vorwürfe aus dem Weg geräumt....die von denen vprgeworfenen Verstösse trafen nämlich nicht zu...
Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Fahrzeugführer nicht bekannt war und man wollte offensichtlich nicht dem Halter unterstellen, dass er das Kennzeichen beklebt hatte. Da man den Fahrer nicht ausfindig machen konnte und es sich auch nicht um einen Halt- oder Parkverstoß handelte, musste das Verfahren eingestellt werden.
Du warst offenbar zu ängstlich, um dich als Fahrer bzw. als "Kleber" zu benennen, denn das wäre wohl ein Bußgeldbescheid erlassen worden. Insofern ist es relativ nutzlos, wenn du das Schreiben im Auto mitführen willst. Es ist als Nachweis der angeblichen Zulässigkeit des Aufklebers völlig ungeeignet.
Ähnliche Themen
Und bevor das Theater hier weitergeht:
In welchem Gesetz oder mit welchem Paragraphen wird die Farbe Blau für das EU Feld vorgeschrieben?
Bevor mir das keiner zeigen kann, möge er bitte schweigen.
Ich wollte Euch nur eine Antwort geben und helfen.
Anstelle Dessen ernte ich hier nur Kritik und Angriffe!
Ich habe mich mit dem Scheiss genug auseinandergesetzt und massig eMails geschrieben, bis ich zu dem Ergebnis/Erfolg kam. Ich darf so fahren und tue es auch. Wenn ihr es nicht auf die Kette bekommt, es bei Euch zu schaffen, liegt das an Euch selber!!!
Von nichts kommt nichts.....
Orrr....Florian333.....wenn ich angehalten werde und meinen Lappen vorzeige, bin ich als Fahrer und Halter identifiziert! Dumm oder was???
Zitat:
@sennivet schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:43:51 Uhr:
Und bevor das Theater hier weitergeht:
In welchem Gesetz oder mit welchem Paragraphen wird die Farbe Blau für das EU Feld vorgeschrieben?
EG 2411/98, hätte man aber wissen können, wenn man den Thread gelesen hat...
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:50:51 Uhr:
Dann ist es aber genug!https://autokennzeichen.de/eu-kennzeichen/
und hier auch noch mal:
Hoer doch bitte mal auf staendig irgendwelche Seiten zu verlinken, deren inhalte du entweder nicht gelesen oder verstanden hast und/oder die am Thema voellig vorbei gehen.
Leute....ihr kommt mir weder mit Gesetzen noch einzelnen Paragraphen!!!!
Was einzelne Seiten schreiben, ist vollkommen Latte.....versteht ihr es nicht???
Zitat:
@sennivet schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:59:57 Uhr:
Tecci6N.....das ist eine Verordnung über die Anerkennung! Kein Gesetz....kein Paragraph...
Ah ja...na, wenn solche Argumente kommen, dass das kein Gesetz ist, weil kein Paragraph drin steht, dann gebe ich mich vor so viel Fachwissen natürlich geschlagen. Da macht dann eine ernstgemeinte Diskussion selbstverständlich keinen Sinn mehr. Du bist nicht zufällig AfD-Politiker?
PS: falls jemand an die DIN 74069 rankommt, mir wäre an einem bestimmten Absatz sehr gelegen, der kann sich bei mir gerne per PN melden, danke 🙂
Zitat:
@sennivet schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:29:01 Uhr:
Ostelch: ich habe das Kennzeichen ja nicht verändert!Ich weiss auch garnicht, warum ihr jetzt so ein Wirbel macht. Hier wurde eine Frage gestellt und ich habe mit meiner Erfahrung darauf geantwortet.
Hier macht keiner Wirbel, außer dir (du behauptest das zumindest). Es geht auch nur darum, diese Frage zu beantworten. Meine Antwort ist, dass das Bekleben nicht zulässig ist, auch wenn es keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ich verweise dazu auf den Beschluss des VG Stuttgart.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@sennivet schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:46:11 Uhr:
Orrr....Florian333.....wenn ich angehalten werde und meinen Lappen vorzeige, bin ich als Fahrer und Halter identifiziert!
Aus der Einstellung des Verfahrens kann man trotzdem keine Rückschlüsse ziehen, dass die vorgeworfene Handlung rechtmäßig war.
Zitat:
@sennivet schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:46:11 Uhr:
Dumm oder was???
An deinem Ton kannst du auch noch etwas arbeiten.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 18. Dezember 2018 um 17:00:02 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:50:51 Uhr:
Dann ist es aber genug!https://autokennzeichen.de/eu-kennzeichen/
und hier auch noch mal:
Hoer doch bitte mal auf staendig irgendwelche Seiten zu verlinken, deren inhalte du entweder nicht gelesen oder verstanden hast und/oder die am Thema voellig vorbei gehen.
Wie wäre es denn mal, wenn du das liest? Dann wären wir doch auf dem selben Stand.
Und wir müssten nicht immer wieder von vorn anfangen.