Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!
Guten Abend,
ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.
Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.
359 Antworten
Habe das Spiel grade durch. Verfahren eingestellt! Die Farbe ist NIRGENDWO vorgeschrieben. Ich habe Sternenkranz und D nach DIN Norm auf schwarzem Grund.
Und immer artig unterscheiden zwischen Kennzeichen, Kennzeichenschild und EU Feld!
Und wenn einer wissen will, warum ich das habe:
A: ich konnte mich seit Einführung des blauen Feldes nie damit anfreunden, weil hässlich
B: fahre weisses Auto mit schwarz und da sieht es optisch besser aus.
Dann stelle doch mal die Einstellungsverfügung hier anonymisiert ein. Ich glaube dir nämlich kein Wort.
Musst Du ja auch nicht! Ich habe mich 1 Woche lang durch den Paragraphendschungel gewuselt und bis aufs kleinste Detail auseinandergenommen. 2 Urteile rausgesucht und und und. Warum soll ich da jetzt ein Bild einstellen? Wer damit rumfahren möchte, kann auch was dafür tun!!
Lese Dir einfach mal aufmerksam (!) die
" Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Fahrzeugzulassungsverordnung-FZV) Anlage 4 ( zu Paragraph 10 Abs.2 , Paragraph 16a Absatz 3 Satz 2, Paragraph 17 Absatz 2, Paragraph 19 Absatz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Kennzeichen "
durch!
Begründe DU mir Dein "Nichtglauben"!
Ach so: weder Polizei noch Staatsanwalt kann sich über diese Paragraphen stellen!!!
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Bevor ihr hier rumheult:
Die Beiden Bilder aus dem Anhang wurden von mir auf Wunsch des Beitragserstellers gelöscht
Moorteufelchen
MT-Moderation
Zitat:
@sennivet schrieb am 18. Dezember 2018 um 15:02:17 Uhr:
Habe das Spiel grade durch. Verfahren eingestellt! Die Farbe ist NIRGENDWO vorgeschrieben. Ich habe Sternenkranz und D nach DIN Norm auf schwarzem Grund.
Und immer artig unterscheiden zwischen Kennzeichen, Kennzeichenschild und EU Feld!Und wenn einer wissen will, warum ich das habe:
A: ich konnte mich seit Einführung des blauen Feldes nie damit anfreunden, weil hässlich
B: fahre weisses Auto mit schwarz und da sieht es optisch besser aus.
Dann lass das mal deine Zulassungsstelle nicht erfahren. Könnte sonst Ärger geben wie hier. Dazu auch ein Artikel. Gibt zwar kein Bußgeld, aber die zwangsweise Stilllegung ist auch nicht gerade angenehm. Ob das Kennzeichen nun mit der "Reichsflagge" und einem D oder mit einem schwarzen "Euro-Aufkleber" verändert wird, dürfte keine Rolle spielen. Das gesiegelte Kennzeichenschild darf man nicht verändern und das hat nun einmal einen blauen Untergrund im Euro-Feld.
Grüße vom Ostelch
Zufrieden? Habe diese Unterlagen im Fahrzeug. Kommt ne Kontrolle, zeig ich das vor und die Sache ist gefressen. Gibt n doofen Blick von denen und gut ist...
Die letzten Worte sind dann: ok, gute Weiterfahrt!
Hat auch nix mit wichtigmachen und labern zu tun, liebe Kinder, sondern damit, das man sich damit auseinandersetzt und sich nicht alles gefallen lässt...
Zitat:
@sennivet schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:02:56 Uhr:
Zufrieden? Habe diese Unterlagen im Fahrzeug. Kommt ne Kontrolle, zeig ich das vor und die Sache ist gefressen. Gibt n doofen Blick von denen und gut ist...
Die letzten Worte sind dann: ok, gute Weiterfahrt!Hat auch nix mit wichtigmachen und labern zu tun, liebe Kinder, sondern damit, das man sich damit auseinandersetzt und sich nicht alles gefallen lässt...
Ja, Papi, wir Kinder haben verstanden. 🙄 Die Zulassungsstelle könnte das aber aus anderen Gründen beenden. Die interessiert sich für die Einstellungsverfügung nämlich nicht.
Grüße vom Ostelch
Ostelch, die Zulassungsstelle weiss Bescheid und ist machtlos. Nur bei ner Zulassung können die mir die Plakette verweigern, wenns nicht blau ist. Das ist aber die Macht des Angestellten/Beamten. Der sitzt in dem Moment am längeren Hebel. Was ich danach mache, kann ihm egal sein.
Welche Gründe hat sie denn? Auch die können sich nicht über geltendes Recht stellen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2018 um 15:58:39 Uhr:
Zitat:
@sennivet schrieb am 18. Dezember 2018 um 15:02:17 Uhr:
Habe das Spiel grade durch. Verfahren eingestellt! Die Farbe ist NIRGENDWO vorgeschrieben. Ich habe Sternenkranz und D nach DIN Norm auf schwarzem Grund.
Und immer artig unterscheiden zwischen Kennzeichen, Kennzeichenschild und EU Feld!Und wenn einer wissen will, warum ich das habe:
A: ich konnte mich seit Einführung des blauen Feldes nie damit anfreunden, weil hässlich
B: fahre weisses Auto mit schwarz und da sieht es optisch besser aus.Dann lass das mal deine Zulassungsstelle nicht erfahren. Könnte sonst Ärger geben wie hier. Gibt zwar kein Bußgeld, aber die zwangsweise Stilllegung ist auch nicht gerade angenehm. Ob das Kennzeichen nun mit der "Reichsflagge" und einem D oder mit einem schwarzen "Euro-Aufkleber" verändert wird, dürfte keine Rolle spielen. Das gesiegelte Kennzeichenschild darf man nicht verändern und das hat nun einmal einen blauen Untergrund im Euro-Feld.
Grüße vom Ostelch
Das hier dürfte der entscheidende Satz sein. „Kennzeichenschilder dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein (§ 10 FZV)“
Wobei zwischen den Begrifflichkeiten "Unterscheidungszeichen", "Kennzeichen" und "Kennzeichenschild" haarklein differenziert werden muss. Mit "Kennzeichenschild" ist das "ganze Ding" gemeint, da darf nichts dran verändert werden - Punkt. Oder? 😉
Im Übrigen, das aber nicht an dich Ostelch, sondern an den TE. Ich finde auch manche Sachen doof und hässlich - und mache es trotzdem nicht, weil es eben nicht erlaubt ist.
Wobei die Einstellung des Verfahrens im Fall des TE nur "mitgeteilt", aber nicht begründet wird ...
Zitat:
@sennivet schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:07:06 Uhr:
Ostelch, die Zulassungsstelle weiss Bescheid und ist machtlos. Nur bei ner Zulassung können die mir die Plakette verweigern, wenns nicht blau ist. Das ist aber die Macht des Angestellten/Beamten. Der sitzt in dem Moment am längeren Hebel. Was ich danach mache, kann ihm egal sein.
Sie ist eher ahnungs- als machtlos. 😉 In dem Fall vom VG Stuttgart ging es auch um ein nach Zuteilung verändertes Kennzeichen. Dass dir so ein "schwarzes" EU-Kennzeichen gar nicht erst abgestempelt wird, ist klar.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@sennivet schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:07:06 Uhr:
Ostelch, die Zulassungsstelle weiss Bescheid und ist machtlos. Nur bei ner Zulassung können die mir die Plakette verweigern, wenns nicht blau ist. Das ist aber die Macht des Angestellten/Beamten. Der sitzt in dem Moment am längeren Hebel. Was ich danach mache, kann ihm egal sein.
Welche Gründe hat sie denn? Auch die können sich nicht über geltendes Recht stellen.
Wenn das bei dir so abgelaufen ist, Glückwunsch.
Du wirst mir aber sicherlich dahingehend zustimmen, wenn ich mal verwundert die Frage stelle: "Wozu gibt es dann Regeln, wenn sie nach der Zulassung offenbar wertlos sind"?
Mit vergleichbarer Begründung könnte man ja sonst auch rosa Parkscheiben (bei ansonsten gleicher Größe/Ausgestaltung) erlauben ...
Er hat bezahlt, dann wurde es eingestellt!
Die Vorraussetzungen sind bundesweit nicht geändert.
Lasst euch nicht veräppeln.....
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html