Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!

Guten Abend,
ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.
Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich 🙂

Asset.PNG.jpg
Beste Antwort im Thema

Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Dezember 2018 um 06:04:59 Uhr:


Der normale VT wird es nicht mal sehen,dass da was drauf ist, also wofür ist das gut,ohne Außenwirkung.
Großpackung kann man ja machen,wenn man nichts besseres zu tun hat,als regelmässig mit der Rennleitung zu diskutierten.

Der schwarze Rand fällt doch etwas auf, wenn man sich für Nummernschilder interessiert. Man guckt neugierig hin, aus welchem Land das Kennzeichen kommen könnte. Ich vergleiche es gerne mit billigem ATU-Tuning, wo nur eine besondere Zielgruppe Spaß dran hat, und der Rest nur mit dem Kopf schüttelt.

Eine Großpackung kann man sich gerne kaufen, nur empfehle ich erst einmal erkundingen, was einem bei einer beharrlichen Pflichtverletzung erwartet. Ich werde mir die Arbeit nicht machen, da es nicht meine Baustelle ist. Aber ich werde mir den Arsch ablachen, falls jemand ein Mimimi-Posting macht, wenn die Strafe für so eine Kleinigkeit hoch ist.

Nebenbei eine Frage, das oasst grade in den Fred...🙂
Ich hab da grade so ein widerlich giftgrünes rundes Siegel am hinteren Kennzeichen.
Meine Lieblingsfarbe ist blau, drum täte ich das Ding gerne mit blauer Folie überkleben.
Hat da jemand ein Link parat wo man die passend zugeschnitten kaufen kann?
Gerne auch im Set in verschiedenen Farben...
Alle 1-2 Jahre ändert sich nämlich mein Geschmack ... 🙂

Hier wurden von mir einige Beiträge gelöscht.
Moorteufelchen
MT-Moderation

Was willst Du damit sagen?

Alle 2 Jahre ändert sich die Farbe des Siegels mit regelmäßigen Wiederholungen. Das machen sie doch nur, um evtl. auch Deinen Geschmack zu treffen. Mehr kann man nicht tun.

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Stimmt schon, aber ist so unbequem und teuer. Kostet über 100.- das kleine Ding.
Noch dazu musst Du selber hinfahren und das Abholen...
Und dann untersuchen die mein Auto nebenbei noch sehr interessiert...
Na wenigstens gibt's da einen Bediensteten der dir die Arbeit mit dem sauberen Aufkleben abnimmt. 🙂

heute kam das Schreiben

keine Anzeige bekommen sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, weil meine Kennzeichen mit einer Folie oder ähnlichen versehen war und mein vorderes und hinteres Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.

insgesamt mit Gebühren muss ich 108,50€ zahlen

Komisch...bei mir ebenfalls kam ein Strafzettel, musste nur Vorfahren bei der Polizei stelle, die haben den Zettel genommen kurz geschaut und tschüss.

Zitat:

@auto2402 schrieb am 15. Dezember 2018 um 11:10:52 Uhr:


Komisch...bei mir ebenfalls kam ein Strafzettel, musste nur Vorfahren bei der Polizei stelle, die haben den Zettel genommen kurz geschaut und tschüss.

Wie lange ist das her?

Glück gehabt, oder es kommt noch was, die Polizeidienststelle macht das auch nicht, das macht im Anschluss die Bußgeldstelle...

Zitat:

@AndiBmwF10 schrieb am 15. Dezember 2018 um 11:08:09 Uhr:


heute kam das Schreiben

keine Anzeige bekommen sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, weil meine Kennzeichen mit einer Folie oder ähnlichen versehen war und mein vorderes und hinteres Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.

insgesamt mit Gebühren muss ich 108,50€ zahlen

na das hat sich ja mal "gelohnt"

aber danke für die Ehrliche Rückmeldung!

Zitat:

@AndiBmwF10 schrieb am 15. Dezember 2018 um 11:08:09 Uhr:


keine Anzeige bekommen sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, weil meine Kennzeichen mit einer Folie oder ähnlichen versehen war und mein vorderes und hinteres Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.

insgesamt mit Gebühren muss ich 108,50€ zahlen

Wie lautet der genaue Tatvorwurf? Das unvorschriftsmäßige Kennzeichen kostet im Grundtatbestand viel weniger. Teurer wäre "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war", wobei man da wieder überlegen müsste, ob der Vorwurf zutrifft. Wirst du bezahlen?

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