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Blaues Blinklicht hinter Windschutzscheibe - was ist das?

Hallo zusammen,

habe zu dieser Frage schon gegoogelt aber nichts sinnvolles gefunden, vielleicht hat hier jemand eine Idee:
Vorhin auf dem Weg zur Arbeit habe ich eine Kolonne Fahrzeuge überholt (Bundesstraße, stellenweise zweispurig). Als ich vor dem vordersten wieder einscherte und in den Rückspiegel blickte, sah ich im Cockpit des Autos (dunkler VW Golf) ungefähr im Bereich des Lenkrads eine blaue LED blinken. Der Wagen war langsamer als ich, daher vergrößerte sich der Abstand schnell und ich beobachtete das im Spiegel weiter (hat mich richtig vom Verkehr abgelenkt) - irgendwann hörte das Blinken auf.
Ein weiteres Auto überholte diesen Golf und auch hier blinkte nach dem Einscheren wieder das blaue Lämpchen eine zeitlang und hörte wieder auf.
Kurz danach fuhr der Golf dann von der Bundesstraße ab und ich konnte es nicht weiter beobachten.

Hat jemand schonmal sowas gesehen bzw. weiß was das sein könnte?
Zivilfahrzeug der Polizei mit Kamera und Geschwindigkeitsmessung? Nennenswert zu schnell dürfte ich jedenfalls nicht gewesen sein, der zweite Überholende erst Recht nicht.
Jemand ne Idee?
Gruß
Nano

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es blinkt so lustig vor sich hin, ist blau und regt Newcomer auf der Straße auf. Geiles Teil.

Kann auch so ein HUD gewesen sein. Wenn das Fahrzeug mit einem Auffahrwarner ausgestattet ist, blinkt und blitzt es. Normalerweise aber rot. (Zumindest bei meinem Arbeitskollegen!)

MfG

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 24. Oktober 2015 um 08:50:11 Uhr:


"das ist blaues Licht" "Was macht es?"

"Es leuchtet blau." 😉😁

Das sollte auch viel härter bestraft werden. Scheinen viele ja sehr witzig zu finden, so ein Teil verbaut zu haben. Und nur zur Info: Ich hab so was nicht!

Zitat:

@BirgerS schrieb am 26. Oktober 2015 um 20:17:31 Uhr:


Das sollte auch viel härter bestraft werden. Scheinen viele ja sehr witzig zu finden, so ein Teil verbaut zu haben. Und nur zur Info: Ich hab so was nicht!

TBNR 138100: "Sie verwendeten mißbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn"

20,-€

Eine wirklich milde Strafe und günstige Alternative, bevor man 2 Stunden im Autobahnstau steht 😉

Da gibts irgendwo ein lustiges Video dazu... Extra 3?

Zitat:

@BirgerS schrieb am 26. Oktober 2015 um 22:11:49 Uhr:


Da gibts irgendwo ein lustiges Video dazu... Extra 3?

Stimmt, hier:

https://youtu.be/aju5zPurgas?t=105

Zwar schon von 2009, aber es kostet immer noch 20,-€. Um noch den Flieger oder die Fähre zu erwischen ein durchaus vertretbares Risiko 🙂

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. Oktober 2015 um 19:15:44 Uhr:


...aber es kostet immer noch 20,-€.

Die 20€ kostet es dann, wenn man ein Fahrzeug fährt, dass Martinshorn & Blaulicht angebaut haben darf!

Für alle anderen ist es das umgangssprachliche "Erlöschen der BE" und wird etwas teurer...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 27. Oktober 2015 um 19:18:15 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. Oktober 2015 um 19:15:44 Uhr:


...aber es kostet immer noch 20,-€.
Die 20€ kostet es dann, wenn man ein Fahrzeug fährt, dass Martinshorn & Blaulicht angebaut haben darf!

Für alle anderen ist es das umgangssprachliche "Erlöschen der BE" und wird etwas teurer...

Quelle? Im Bußgeldkatalog ist das nicht definiert. Und so ein Blaulicht für den Zigarettenanzünder ist mit Sicherheit kein ungenehmigtes Anbauteil.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. Oktober 2015 um 19:21:38 Uhr:



Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 27. Oktober 2015 um 19:18:15 Uhr:



Die 20€ kostet es dann, wenn man ein Fahrzeug fährt, dass Martinshorn & Blaulicht angebaut haben darf!

Für alle anderen ist es das umgangssprachliche "Erlöschen der BE" und wird etwas teurer...

Quelle? Im Bußgeldkatalog ist das nicht definiert.

Doch ist es, da der Tatbestand sich auf StVO §38 Abs.1 bezieht.

Diesen einfach mal lesen und verinnerlichen worum es dort geht 😉

Zudem schon die Formulierung im Tatbestandsmerkmal "ZUSAMMEN mit dem Einsatzhorn" eigentlich für jeden klar sein sollte.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 27. Oktober 2015 um 19:24:40 Uhr:


[...] Zudem schon die Formulierung im Tatbestandsmerkmal "ZUSAMMEN mit dem Einsatzhorn" eigentlich für jeden klar sein sollte.

...

oder

zusammen mit dem Einsatzhorn.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. Oktober 2015 um 19:21:38 Uhr:


Quelle?

Wenn man schon ein

Satire-Magazin

zitiert, sollte man sich wenigstens vorher informieren, bevor man diese

Satire

für wahr befindet... 🙄

...insofern solltest du die vor dir selbst aufgeführte Quellenangabe

(die Tatbestandsnummer im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog)

mal durchlesen! 😉

Zitat:

Und so ein Blaulicht für den Zigarettenanzünder ist mit Sicherheit kein ungenehmigtes Anbauteil.

Auch hier bist du wieder auf dem Holzweg!

Es gibt zum einen zulässige Blaulichter für den Zigarettenanzünder - zum anderen auch welche ohne Zulassung...der entscheidende Punkt liegt aber darin, das Fahrzeuge die diese führen dürfen, dies in ihrer BE eingetragen haben bzw. es eine Ausnahmegenehmigung für den Nutzer gibt!

Nun lese dir StVO §38 Abs.2 durch welche Fahrzeuge nur mit blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen und wann dies von wem genutzt werden darf.

Zitat:

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden

Und was ändert das alles jetzt an den 20€ Bußgeld? Die werden fällig, wenn man es mißbräuchlich verwendet. Egal, ob zugelassenes Anbauteil oder nicht. Egal, ob dafür vorgesehenes Einsatzfahrzeug oder nicht. Egal, ob damit offiziell ausgerüstet oder nicht. Und im Satire-Magazin wird ein realer Polizeibeamter interviewt, der sich seiner Sache sehr sicher scheint. Er fügt noch hinzu: "..., wenn man es zum Spaß verwendet." Zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens habe ich aber jetzt keinen entsprechenden Tatbestand gefunden.

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